Protokoll der Sitzung vom 03.07.2015

Ich muss zweitens überhaupt nicht davon überzeugt werden und keinem beweisen, dass wir diese Situation von teilweise über 100 dBA haben. Das wissen wir alle. Die Lärmsituation im Mittelrheintal, dieser krank machende Lärmterror ist uns allen bekannt.

(Beifall bei der SPD)

Wir treten aus voller Überzeugung und mit voller Vehemenz in Berlin dafür ein, dass es in unserem Bereich Verbesserungen gibt. Den engen Talkessel haben eben nicht alle Regionen in Deutschland vorzuweisen. Dass es sich noch um ein Weltkulturerbe handelt, sowieso nicht.

Mit dem Kollegen Al-Wazir in Hessen sind wir in einer ganz engen Vertaktung – das galt übrigens auch schon zuvor –, weil wir die gleichen Interessen, die gleichen Voraussetzungen und die gleichen Probleme zu lösen haben. An der Stelle haben wir – bitte in Anführungszeichen gemeint – den gleichen Gegner für uns alle. Für uns alle, auch für die alte und die jetzige Hessische Landesregierung, sitzt der Verursacher und der Besitzer dieser Lärm verursachenden Einrichtung in Berlin. Das ist der Bund als Eigentümer der DB AG.

(Alexander Schweitzer, SPD: So ist das!)

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind damit am Ende der Fragestunde.

Ich rufe die Punkte 21 und 22 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 114 GOLT

Jahresbericht 2014 Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten – Drucksache 16/4733 –

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Fredi Winter, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Als erste Gewalt im Staat trifft das Parlament im Unterschied zu den Behörden des Landes eine weitreichende Befassungspflicht in Petitionsangelegenheiten, die sich grundsätzlich auf alle Bereiche erstreckt, (...).“ So die Ausführungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Lars Brocker, in dem im Jahr 2014 erschienenen Kommentar zur Verfassung unseres Landes.

Gerne berichte ich heute über diese Befassung, die intensive Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 114 der Geschäftsordnung des Landtags.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, dies ist ein bedeutendes Recht des Parlaments. Deshalb sollten Sie dem Bericht mehr Aufmerksamkeit zubilligen.

In acht Sitzungen des Petitionsausschusses und vier Sitzungen der Strafvollzugskommission, dem Unterausschuss des Petitionsausschusses, befasste sich der Ausschuss mit Anliegen, Beschwerden, Anregungen oder auch der Bitte um Auskunft, die umfangreich beim Bürgerbeauftragten eingingen.

Meine Damen und Herren, 2014 wandten sich wieder über 4.000 Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerbeauftragten, dem ständigen parlamentarischen Beauftragten des Petitionsausschusses.

(Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Eingaben kamen unter anderem zu 22 % auf dem Weg per E-Mail und auch durch 474 persönliche Gespräche bei den 39 Sprechtagen des Bürgerbeauftragten landesweit. Das persönliche Gespräch wird von Bürgerinnen und Bürgern besonders geschätzt, was wir, meine Damen und Herren, als Abgeordnete sicherlich auch in unseren Sprechstunden immer wieder erleben.

Vor Ort zu sein ist für den Bürgerbeauftragten wichtig. Dies gilt auch für die Strafvollzugskommission, die sich gemeinsam in der Justizvollzugsanstalt Diez mit der Sicherungsverwahrung und in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal einen Eindruck über die Haft- bzw. Unterbringungssituation verschaffte.

Im Berichtsjahr gab es 2.411 neue Petitionen. Davon waren 2.060 Eingaben zulässig. Mit den Sammel- und Massenpetitionen ergaben sich zusammen 2.930 neue Eingaben.

Schwerpunktthemen bei den Einzeleingaben waren 485 Eingaben in den Bereichen des Justizvollzugs, Gesundheit und Soziales 372, 213 mal ging es um Ordnungsverwaltung und den Verkehr, 193 Eingaben bei Landwirtschaft und Umwelt sowie 170 Eingaben zu kommunalen Abgaben und Angelegenheiten. Immer mal wieder mit dabei waren Rundfunkgebühren im Haushalt, Anwohnerparken, Kopftuchverbot oder Reha-Maßnahmen, um hier nur ganz Wenige zu nennen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 13 veröffentlichte Petitionen fanden 3.055 Mitzeichnungen. Bürgerinnen und Bürger können zu einzelnen Anliegen, die von allgemeinem Interesse sind, auf der Plattform „Öffentliche Petitionen“ aktuelle Fragestellungen zur Diskussion bringen. Transparent können Interessierte die öffentlichen Eingaben und die Ergebnisse im Internet verfolgen.

Es zeigte sich auch 2014, dass viele eingereichte Eingaben sich nicht für eine öffentliche Diskussion eigneten, da sie persönliche, ja vertrauliche oder ganz örtlich begrenzte Themensetzungen zum Inhalt hatten.

In öffentlichen Petitionen waren Themen unter anderem das Verbot der Isis-Symbole, der Windpark Kahlenberg II in Zellertal, die drohende Stilllegung der Hunsrückbahn und auch der ehemalige Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf.

Über den Bürgerbeauftragten fordert das Parlament Hintergrundinformationen von der Landesregierung und den Verwaltungen des Landes. So bilden wir uns im Ausschuss eine Meinung zur Petition, und so üben wir eine parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung aus.

Das Hinterfragen von Gesetzen und Verordnungen geschieht durch Legislativeeingaben, was im Jahr 2014 insgesamt 56 mal geschah. Die häufigsten Themen bei den Legislativeingaben drehten sich um die Rundfunkgebühren, kommunale Abgaben, das Landesjustizvollzugsgesetz, die Änderung der Landesbauordnung oder des Landesbeamtengesetzes bis hin zur Änderung der Verfassung.

Verehrte Damen und Herren, über die Fraktionen hinweg leisten wir eine am Bürger orientierte Arbeit,

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

für die ich hier an dieser Stelle allen Fraktionen herzlich danke. Die Befriedungsfunktion dieses Freiheitsrechts ist bei intensiver, zeitnaher Bearbeitung, bei ständiger Kommunikation mit den Betroffenen von hohem Wert. Die Bürger sind nicht hilflos, nicht alleingelassen, sondern das Parlament hat ein offenes Ohr und Herz für Anliegen und Anregungen.

Zur Bearbeitung gehört auch immer wieder die Überweisung, Befassung und anschließende Beratung in den Fachausschüssen, die zum Beispiel bei Gesetzgebungsverfahren die vorgetragenen Aspekte der Bürger mit einbeziehen können. Hier denke ich beispielhaft wieder an die Bestimmungen in der Landesbauordnung.

Meine Damen und Herren, das rheinland-pfälzische Modell mit dem Petitionsausschuss in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten ist auch in 2014 wieder von anderen Bundesländern angefragt worden. Intensive Kontakte bestehen zu den Kolleginnen und Kollegen der anderen Landtage und Bürgerschaften.

Eine gemeinsame Tagung der Petitionsausschussvorsitzenden auf Einladung des Bundestages nach Bremen, an der auch mein Stellvertreter im Vorsitz, Herr Thomas Günther, sowie der Beauftragte teilnahmen, hatte als Schwerpunktthema die Asylverfahren und die Möglichkeiten durch Petitionsverfahren.

Über das Petitionsrecht und die Härtefallkommission gelang es, einzelnen, von der Abschiebung bedrohten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu ermöglichen. Positiv darf ich festhalten, dass Bürger, ja ganze Ortsgemeinden sich hier für Flüchtlinge einsetzen.

Der zweitägige Besuch des Petitionsausschusses von Niedersachsen in Mainz und der Besuch unseres Ausschusses bei der Europäischen Bürgerbeauftragten bestätigen uns in unserer gemeinsamen erfolgreichen Arbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun einigen Dank aussprechen. Zunächst ein herzliches Dankeschön an die Landtagsverwaltung. Hier nenne ich stellvertretend Frau Karin Follmann, die Legislativeingaben kompetent bearbeitet.

Hans-Jürgen Fries aus der Staatskanzlei ist in den Dank mit eingeschlossen.

Mein und unser Dank geht besonders an den Bürgerbeauftragten Dieter Burgard und sein aktives Team, zu dem seit dem 1. Juli 2014 auch der stellvertretende Bürgerbeauftragte Hermann Josef Linn gehört. Durch diese beharrliche Arbeit haben er und seine Mannschaft nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erhalten, sondern auch seine Ansprechpartner in den Ministerien, Behörden und kommunalen Verwaltungen helfen positiv und konstruktiv mit und gehen gern auf Bürgeranliegen kompetent ein.

Intensive und verständliche Kommunikation hilft. Diese Weisheit kennt man in Rheinland-Pfalz. Diese beherzigt der Bürgerbeauftragte. Dies sollten auch die Verwaltungen vor Ort in den Städten, Gemeinden und Jobcentern immer wieder verinnerlichen.

Im Juli 2014 bekam der Bürgerbeauftragte mit der Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei zusätzlich Arbeit. In diesem Sommer wird noch der erste Jahresbericht des Polizeibeauftragten erfolgen, auf den wir sicherlich sehr gespannt sind.

Wir wünschen unserem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin eine glückliche Hand, offene Ohren und viel Herzblut.

Speziell danke ich heute auch dem Minister der Justiz und für Verbraucherschutz, Professor Dr. Gerhard Robbers, und seinem Staatssekretär, Dr. Johannes Kopf, sowie deren Vorgängern und Herrn Abteilungsleiter Meiborg für die konstruktive Arbeit in der Strafvollzugskommission. Das neue Strafvollzugsgesetz hat hier ein Stück Arbeit mehr gebracht. Doch es lohnt sich im Interesse von Wiedereingliederung zu schauen, wo der Strafvollzug noch verbessert werden kann.

Danken will ich aber vor allen Dingen meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, die sich umfangreich mit vielfältigen Petitionen befassen mussten. Sie machen mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss durch Ihr Mittun die Ausschussleitung, die ich seit Juli vergangenen Jahres ausüben darf, ein ganzes Stück leichter. Das soll gemeinsamen Erfolg für uns in der Zukunft bewirken und uns anregen. Ich freue mich auf das weitere Miteinander.

Im Rückblick darf ich auch ein herzliches Dankeschön an meinen Vorgänger im Vorsitz, Peter Wilhelm Dröscher, sagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine schöne Aufgabe, sich gemeinsam für Anliegen, kleine und große Nöte unserer Mitmenschen einzusetzen, ihre Anregungen aufzugreifen und ein Stück Bürgerbeteiligung darzustellen. Der unmittelbare Kontakt zum Landtag ist hier für die Bürger konkret möglich. Wir alle bekommen Rückmeldungen, wo der Schuh drückt oder was besser gemacht werden kann.

Rheinland-Pfalz hat hier in bisher über 40 Jahren Bürgernähe gelebt und kann eine Erfolgsgeschichte aufweisen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Nico Steinbach das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Volksvertretung zu wenden. Dieses Recht ist verankert in Artikel 17 unseres Grundgesetzes und in Artikel 11 unserer Landesverfassung.