Protokoll der Sitzung vom 22.07.2015

Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetz zu.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Besic-Molzberger hat das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vieles wurde jetzt schon gesagt. Ich möchte nicht alles wiederholen.

(Carsten Pörksen, SPD: Die Hälfte ist genug!)

Ich versuche, es kurz zu machen.

Für die meisten ist Glücksspiel, egal in welcher Form, ob Knobeln, Skat oder Zocken am Geldspielautomaten, ein völlig harmloses Freizeitvergnügen. Ein geringer Prozentsatz hat aber leider ein großes Problem damit. Genau für diese Menschen sind die vorliegenden Änderungen, die wir am Landesglücksspielgesetz vornehmen, gedacht, dass diese Spielerinnen und Spieler besser geschützt werden.

Wichtig ist dabei auch aus unserer Sicht, dass die Selbstbestimmung so wenig wie möglich beschnitten wird. Das heißt, man sollte nicht überreglementieren, weil das auch in die falsche Richtung geht.

Besonders hervorheben möchte ich hier die Möglichkeit der Spielerpause bzw. der Selbstsperre. Da werden wir in Zukunft viel flexibler sein, als das derzeit möglich ist. Das finde ich sehr gut; denn nur wenn man ein niederschwelliges System anbietet, gelangen mehr Menschen in dieses Hilfesystem hinein. Da sollen sie hinein, wenn sie ein problematisches Spielverhalten haben.

Die Praxis hat gezeigt, dass das im Moment nicht so funktioniert, wie es eigentlich funktionieren sollte. Ich denke, mit den Änderungen, die wir jetzt vornehmen, wird das in Zukunft besser laufen, weil gerade die Fremdsperre nur noch das allerletzte Mittel sein sollte, wenn überhaupt nichts anderes mehr geht, sozusagen als Ultima Ratio. Nur ein Mensch, der eine gewisse Einsicht dafür entwickelt, dass er ein Suchtproblem hat, kann nachher im Hilfesystem ankommen, dem kann dann auch geholfen werden.

Außerdem werden wir die Sperrzeiten – das ist schon mehrfach genannt worden – von derzeit 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr verschieben. Das wird auf die gastronomischen Betriebe übertragen. Ich finde, das ist ein sehr guter Kompromiss geworden. Ich hätte mich auch offen gezeigt, die Zeiten von Hessen und dem Saarland zu übernehmen, und zwar von 04:00 Uhr bis 10:00 Uhr. 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist ein durchaus guter Kompromiss, mit dem wir alle leben können.

Durch die Verschiebung erreichen wir vor allem eines, dass erwachsene Schülerinnen und Schüler sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Schul- oder Arbeitsbeginn bzw. nach der Nachtschicht nicht in die Spielhalle gehen und eine Runde zocken. Ich finde, da sind wir einen guten Schritt weiter. Das finde ich fantastisch.

Aber es bleiben noch ein paar Wermutstropfen. Die waren von vornherein eigentlich nicht Bestandteil der Änderung. Das war nicht vorgesehen. So hat eine Untersuchung des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. ergeben – hier möchte ich gerne zitieren –: Neben diesem offiziellen Angebot existiert aber bereits ein seit mehreren Jahren wachsender, inzwischen fest etablierter dritter Markt mit sogenannten grauen, weil juristisch unklaren bzw. strittigen oder völlig illegalen Angeboten in Wettannahmestellen, ohne in Deutschland ausgegebener Konzession, Sport- Spiel- und Internetcafes, die sich nach außen wie Spielhallen darstellen, und Vereinsräumlichkeiten, in denen Geld- und Glücksspiele angeboten werden. –

Diesen Bereich berühren wir mit den vorliegenden Änderungen natürlich nicht. Das wird die Aufgabe der Zukunft werden; denn ein effektiver Spielerinnen- und Spieler-, Verbraucherinnen- und Verbraucher- und Jugendschutz ist nur in legalen Spielformen möglich. Wir werden in Zukunft dafür Sorge tragen müssen, dass wir eine qualitative Auslese der Anbieter treffen und seriöse von unseriösen Anbietern trennen. Dafür brauchen wir dann aus meiner Sicht tatsächlich einen neuen Glücksspielstaatsvertrag; denn der alte von 2008 wird dieser Form definitiv nicht gerecht. Das ist nicht unbedingt meine Aufgabe.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5294 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen! – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4671 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrages – Drucksache 16/5294 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und des Universitätsmedizingesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4896 – Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/5315 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2015 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf am 21. Mai, am 25. Juni, dort mit einer Anhörung, und am 16. Juli beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am 21. Juli 2015 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Fraktionen übereingekommen, die Grundredezeit auf fünf Minuten zu verkürzen.

(Hans-Josef Bracht, CDU: Zehn Minuten!)

Die CDU sagt zehn Minuten. Gut, Danke schön.

Herr Abgeordneter Dr. Alt hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute ein bemerkenswertes Gesetzgebungsverfahren ab, das etwas konfliktär schon in der ersten Beratung verlaufen ist, bemerkenswert auch dadurch, wenn man sich den Verlauf der Anhörung noch einmal ins Gedächtnis zurückruft. Wir hatten einstimmig beschlossen, eine Anhörung durchzuführen und konnten dann erleben, wie eine Bewertung durch die CDUFraktion schon vor der Anhörung der Experten selbst in dieser Sitzung vorgetragen wurde. Das hätte man unseres Erachtens den Experten besser in der Form erspart. Es war sicherlich keine Sternstunde des Parlamentarismus.

Doch zur Sache. Meine Damen und Herren, bei seiner Gründung im Jahr 1996 war der Fonds auf versicherungsmathematischer Grundlage errichtet worden. Diese Grundüberlegung setzt eine optimistische Haltung gegenüber einer kapitalbasierten Pensionsfinanzierung voraus. Kein weiteres Bundesland hat sich in der Form in den vergangenen 20 Jahren diesem Weg angeschlossen.

Die Grundkonzeption ist zweitens auch Ausdruck einer gewissen Töpfe-Wirtschaft, wie es in der Finanzwissenschaft heißt, bei der also bestimmte Ausgaben für bestimmte Zwecke direkt reserviert werden. Auch diesem Gedanken tritt man mittlerweile nicht mehr so stark nahe. Durch die neue Schuldenregel des Grundgesetzes und durch die Landesverfassung mit der Betrachtung des strukturellen Defizits werden solche einzelnen Töpfe – Sondervermögen, rechtsfähig oder nicht – zusammen betrachtet: Es spielt also für die Haushaltsabwicklung und für die Kreditobergrenze in der Form keine Rolle mehr.

Wieso halten wir an einem Pensionsfonds fest? Auf die Bedeutung der kapitalunterlegten Vorsorge als ergänzendes Element hatte ich bereits hingewiesen. Sie findet ihren Ausdruck darin, dass künftig 70 Millionen Euro pro Jahr pauschal an den Fonds abgeführt werden sollen. RheinlandPfalz liegt auch mit diesem Betrag künftig in der Spitzengruppe aller Bundesländer. Vorsorge wird dabei besonders über die Steuerungswirkung des Fonds erreicht. Gerade die betriebswirtschaftlich arbeitenden Bereiche innerhalb des Konzerns Land brauchen dringend die richtigen Preissignale, was ihre Personalkosten angeht.

Durch diese Steuerungswirkung hat der Pensionsfonds sicherlich auch in der Vergangenheit schon zu einer deutlichen Begrenzung der Ausgaben beigetragen und auf diese Weise Vorsorge unterstützt, auch wenn wir diesen Beitrag natürlich nicht im Einzelnen quantifizieren und beziffern können. Wir brauchen den Pensionsfonds aus diesen Gründen auch in der Zukunft.

Die Anhörung zum Gesetzentwurf hatte ich bereits erwähnt. Dort spielte die Frage der Verbuchung der Zuführungen eine besondere Rolle. Das ist mit Blick auf die Vergangenheit sicher eine wichtige Frage, weil sie mit der alten Verfassungsgrenze zusammenhängt. Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Experten haben die Qualifizierung der Zuführungen als Darlehen als nachvollziehbar und sachlich richtig bewertet. Argumente dafür sind die eigene Rechtspersönlichkeit des Fonds und die Tatsache, dass Geldbeträge mit Zinsen zurückgezahlt werden. Die

ser Argumentation kann man sich anschließen; die halte ich für zutreffend.

Wir haben allerdings die Anhörung auch genutzt, einmal echte Zukunftsfragen mit den Experten anzusprechen, zum Beispiel die Frage: Soll man eine Aktienanlage vorsehen, ja oder nein; soll man bei der Verwaltung des Fonds an externe Institutionen, beispielsweise Bundesbank, herantreten?

Aus Sicht der Volkswirtschaftslehre gab es eine klare Empfehlung: Wenn Aktienquote, dann gering, vielleicht 10 %. Im Zentrum sollte nicht die Renditesteigerung stehen, sondern eine breitere Streuung des Portfolios.

Mit dieser Frage übrigens wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss in der Zukunft noch näher beschäftigen müssen; denn es gehört zu diesen Vorzügen des Gesetzentwurfs, dass die parlamentarischen Rechte deutlich gestärkt werden. Die Anlagerichtlinien müssen nämlich künftig vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen werden.

Meine Damen und Herren, irgendwann muss man aus dem Fonds auch etwas entnehmen, sonst macht es keinen Sinn, einen Fonds anzulegen. Die Entnahmen dienen dann der Finanzierung von besonders hohen Pensionsausgaben. Wir denken, diese Möglichkeit sollte erst ab dem Jahr 2020 bestehen. Die alte Schuldenregel ist dann nicht mehr in Kraft, und die neue Schuldenregel wird durch Entnahmen aus dem Pensionsfonds nicht berührt. Eine Umgehung der dann einzig noch geltenden Schuldenregel ist ab dem Jahr 2020 – dann haben wir nur noch diese eine Schuldenregel – nicht möglich. Deswegen ist das haushaltspolitisch die richtige Jahreszahl.

Meine Damen und Herren, heute – im Jahr 2015 – lobt die CDU-Opposition sehr stark die ursprüngliche Ausgestaltung des Fonds aus dem Jahr 1996. Damals hat sie allerdings dem Gesetz nicht zugestimmt. Ich denke, es muss nicht noch einmal 20 Jahre dauern, bis die heute gefundene sachgerechte Weiterentwicklung des Pensionsfonds auf eine breite allgemeine Zustimmung stößt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Versuch, in Rheinland-Pfalz einen tatsächlichen, einen wirksamen Pensionsfonds zu errichten, ist die Landesregierung gescheitert. Der erste Grundsatz des Pensionsfonds, nämlich für Vorsorge zu sorgen, wurde unmittelbar nach der Einführung im Jahr 1996 schon obsolet. Statt Vorsorge zu betreiben, war der Pensionsfonds von Anfang an entgegen aller verbalen Beteuerungen Bestandteil der Schuldenpolitik des Landes.

(Beifall der CDU)