Protokoll der Sitzung vom 22.07.2015

(Carsten Pörksen, SPD: Sie üben ja immer noch! Wie lange noch?)

Wenn Sie den Haushaltsausgleich bei einem Haushalt von 195 Millionen Euro nicht hinbekommen, wie soll das erst werden, wenn Sie nach den Ferien mit dem Wahlhaushalt 2016 ins Parlament kommen? Dann reden wir nicht mehr

über 195 Millionen Euro, dann reden wir über 15 Milliarden Euro, 15.000 Millionen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-Grün reagiert auf neue Finanzierungsherausforderungen – das zeigt auch dieser Nachtragshaushalt – immer gleich. Immer der gleiche Reflex.

(Beifall bei der CDU)

Wenn zusätzliches Geld notwendig ist, gibt es immer neue, immer mehr Schulden.

Gerade im Vorwahljahr müssen Sie aber erklären, Frau Dreyer, warum Sie bei Rekordsteuereinnahmen und historisch tiefen Zinsen nicht in der Lage sind, aus einem Landeshaushalt von 15 Milliarden Euro 65 Millionen Euro durch Umschichtungen und Einsparungen statt durch neue Schulden aufzubringen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Machen wir es doch einmal konkret: Für die 195 Millionen Euro Ausgabevolumen im Nachtragshaushalt bekommen Sie erstens 37 Millionen Euro direkt vom Steuerzahler. Das sind ausweislich des Nachtragshaushalts die ungeplanten Mehreinnahmen der Mai-Steuerschätzung.

Zweitens, Sie haben es eben selbst erwähnt, aufgrund der niedrigen Zinsen müssen Sie für Ihren Schuldenberg aus bald 40 Milliarden Euro Altschulden 93 Millionen Euro weniger als geplant an die Banken zahlen. Sie müssen immer noch genug zahlen, aber 93 Millionen Euro weniger.

Drittens, für die verbleibenden 65 Millionen Euro enthält der Entwurf der Landesregierung nicht einen einzigen noch so kleinen Versuch, neue Ausgaben durch Umschichtungen und Einsparungen zu finanzieren.

65 Millionen Euro, das sind 0,4 % des Haushaltsvolumens, und keine Idee, an welcher Stelle man sie einsparen könnte.

(Carsten Pörksen, SPD: Sie sprudeln ja geradezu vor Ideen!)

Herr Pörksen, das ist die Kapitulation vor jeder nachhaltigen und seriösen Haushaltspolitik.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Wo würden Sie denn einsparen?)

Trotz sprudelnder Steuereinnahmen der zweite schuldenfinanzierte Haushalt. 2013 hatte der Nachtrag ein Volumen von 242 Millionen Euro. Davon waren 220 Millionen Euro neue zusätzliche Schulden, immer oben drauf. 2015 hat der Nachtrag 195 Millionen Euro. Davon sind 65 Millionen Euro nur durch Neuschulden gedeckt. Während andere Bundesländer und der Bund eine schwarze Null schreiben, geht die Verschuldung in Rheinland-Pfalz munter weiter.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Nachtragshaushalt kann aber dennoch gerechtfertigt sein. Es können Entwicklungen auftreten, die finanziell

nicht planbar waren und einen entsprechenden finanziellen Mehrbedarf auslösen. Die Landesregierung begründet den Nachtragshaushalt mit den hohen Kosten durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Das ist mit 138 Millionen Euro der Löwenanteil des Nachtragvolumens.

Hinzu kommen 25 Millionen Euro Investitionsmittel für die Kitas und 32 Millionen Euro als Kofinanzierung für ein kommunales Investitionsprogramm des Bundes. Diese Mehrausgaben – hören Sie gut zu –

(Carsten Pörksen, SPD: Im Gegensatz zu Ihnen tun wir das auch!)

sind plausibel, notwendig und nachvollziehbar.

(Beifall bei der CDU)

Sie werden sich hier und heute aber anhören müssen, dass die Mehrkosten Sie nicht so unerwartet treffen, wie Sie heute behaupten, ja, wie Sie behaupten müssen. Der Nachtragshaushalt ist nicht nur ein Schuldenhaushalt, der Nachtragshaushalt ist im Übrigen Fehlerkorrektur.

Erstes Beispiel: die Flüchtlingszahlen. Mit dem Nachtragshaushalt muss die Landesregierung Planungsfehler bei den Flüchtlingszahlen korrigieren.

(Zurufe von der SPD)

Herr Pörksen, bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 hat die Landesregierung offensichtlich schlampig gearbeitet, und Sie von der SPD und von den GRÜNEN offensichtlich gleich mit.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich sage Ihnen auch, warum. Denn obwohl Sie selbst prognostiziert haben, dass die Flüchtlingszahlen steigen werden – – –

(Zurufe von der SPD – Astrid Schmitt, SPD: Wer liefert denn die Zahlen?)

Sie können es in den Protokollen beim Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2014/2015 nachlesen, Sie haben prognostiziert, die Flüchtlingszahlen werden steigen. Trotzdem haben Sie die Haushaltsmittel für die Flüchtlinge im Doppelhaushalt für 2015 gesenkt.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Sie haben die Ausgabeermächtigungen gesenkt, obwohl Sie schon damals wussten, dass die Zahl der Fälle steigt.

Damit Sie es nachlesen können, gebe ich Ihnen die Quelle. Der Titel 633 22 in Kapital 07 82, Erstattung an Gemeinden für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Personen, ist im Doppelhaushalt, der bis heute Gültigkeit hat, um 3,3 Millionen Euro gekürzt worden, obwohl Sie wussten, es prognostiziert haben, dass die Flüchtlingszahlen steigen.

Die Mittel der Titelgruppe 72 im Kapitel 07 82, Aufnahme

einrichtung für Asylbegehrende,

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

sind im Doppelhaushalt um 117.000 Euro gesunken, obwohl Sie wussten, dass die Flüchtlingszahlen steigen werden.

(Zuruf des Abg. Thorsten Wehner, SPD)

Das muss jetzt ausgebügelt werden und zeigt einmal mehr, dass SPD und GRÜNE mit der Entwicklung im Flüchtlingsbereich überfordert sind.

(Beifall bei der CDU)

Schlimmer noch: Die Steigerung der Haushaltsansätze für die Flüchtlinge, jetzt im Nachtragshaushalt, spiegelt lediglich die erhöhte Zahl der Asylbegehrenden wider. Die Kommunen bekommen nach wie vor pro Person gerade einmal 513 Euro im Monat vom Land.

(Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr als bundesweit vorgeschrieben!)

Die tatsächlichen Kosten für die Kommunen liegen weit höher. Sie liegen doppelt so hoch. Sie liegen manchmal noch höher. Auf diesen Kosten bleiben die Kommunen sitzen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb muss man das an dieser Stelle einmal deutlich sagen, dieser Nachtrag ist kein Gewinn für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, er stellt lediglich die viel zu niedrigen Pro-Kopf-Zahlungen des Landes an die Gemeinden auf ein legales Fundament.

(Beifall bei der CDU)

Fehlerkorrektur, mehr ist das nicht.

(Astrid Schmitt, SPD: Fehlerkorrektur! Das glaube ich nicht!)

Ein zweites Beispiel für die Fehlerkorrektur: die fehlenden Investitionen für den Kindergarten. Die Landesregierung handelt bisher bei der Kindertagesstättenfinanzierung, vorsichtig formuliert, rechtlich fragwürdig.

Zum Hintergrund: Es gibt einen Förderstau beim Bau von Kindertagesstätten. Die Kommunen müssen deshalb regelmäßig und trotz ihrer sehr schwierigen Finanzlage in Vorlage treten.

(Dr. Adolf Weiland, CDU: Ja!)