Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Ob das jetzige Gesetz verfassungswidrig ist, weiß ich doch überhaupt nicht. Das Verfassungsgericht entscheidet zurzeit in anderen Bereichen, ob diese Gebietsänderungen verfassungsgemäß sind oder nicht. Aber nur die Androhung einer Ortsgemeinde, das sei verfassungswidrig, reicht mir nicht aus, um zu sagen, dass gleich das ganze Gesetz verfassungswidrig sei. Ganz so einfach geht es wahrscheinlich doch nicht.

Also, sorgen Sie dafür, dass die Entscheidung anders ausfällt, dann haben Sie sofort das Gesetz auf dem Tisch liegen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Zu einer Erwiderung erteile ich Frau Kollegin Dickes das Wort.

Herr Kollege Pörksen, es ist sehr interessant, dass Sie, schon bevor ich das erste Wort gesagt habe, schon wussten, dass Sie die blaue Karte ziehen und widersprechen. Vielleicht sollten Sie einmal vorher mit mir sprechen, dann könnten wir verschiedene Dinge klären.

(Beifall der CDU)

Ein Verbandsgemeinderat ist bei uns ein demokratisches Gremium, in dem jeder die gleiche Stimme hat, ein Verbandsbürgermeister ebenso wie jedes einzelne Mitglied dieses Verbandsgemeinderates.

(Beifall der CDU)

Damit hat auch der Bürgermeister genau eine Stimme, und die restlichen Stimmen ergeben ein Patt im Verbandsgemeinderat. Sie könnten genauso gut Ihre eigenen Parteifreunde darum bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall der CDU – Julia Klöckner, CDU: Richtig!)

Das ist das eine. Also zu behaupten, ein einzelnes Mitglied eines Verbandsgemeinderates sei in der Lage, ein ganzes Gesetz aufzuhalten, das ist doch absurd, Herr Pörksen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Das ist wirklich absurd.

Wenn Sie sich sicher wären, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist, hätten Sie nicht zum Ersten andere Wege suchen müssen, um dieses Gesetz dann doch durchzubringen, und zum Zweiten haben Sie auch in sehr vielen anderen Verbandsgemeinden dieses Landes gegen den Willen des Verbandsgemeinderates entschieden. Also, wenn Sie das wirklich gewollt hätten, hätten Sie es auch gemacht. – Aber ich glaube, Sie haben einfach die Hosen gestrichen voll an diesem Punkt und trauen sich nicht, ein Gesetz einzubringen.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Schellhammer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es bewahrheitet sich das, was ich in der letzten Debatte über die Kommunal- und Verwaltungsreform gesagt habe. Es geht nicht geräuschlos ab. Die Debatte jetzt zeigt wieder, dass es immer dann, wenn es um kommunale Fusionen geht, hoch hergeht. Das war schon bei der Kommunal- und Verwaltungsreform in den 70er-Jahren genauso in diesem Hohen Haus.

(Carsten Pörksen, SPD: Wenn Quatsch erzählt wird!)

Wie schon bereits vom Kollegen Pörksen dargestellt wurde, umfasst der vorliegende Gesetzentwurf zwei Aspekte, die auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, nämlich zum einen die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit. Sie werden weiterentwickelt und der aktuellen Regelung der Gemeindeordnung angepasst. Zum anderen betrifft es Übergangsregelungen für die Verbandsgemeinden, die im Zeitraum bis 2019 voraussichtlich fusionieren werden.

Das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit – ursprünglich aus dem Jahr 1982, da war ich noch nicht einmal geboren – regelt die Möglichkeit der kommuna

len Zusammenarbeit. Es ist jetzt erforderlich, dass wir es weiterentwicklen und an die aktuelle Regelung der Gemeindeordnung anpassen.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen die kommunalen Gebietskörperschaften zwingend die Stimmen- und Mitgliedermehrheit in einem Zweckverband stellen. Nach diesem Entwurf wäre es zukünftig ausreichend, wenn kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten im Sinne der Gemeindeordnung und gemeinsame kommunale Anstalten oder Zweckverbände die Stimmen- und Mitgliedermehrheit in einem Zweckverband stellen.

Ebenso sollen zukünftig auch Zweckverbände Träger einer gemeinsamen kommunalen Anstalt sein dürfen. Hierdurch wird der Gestaltungsspielraum der kommunalen Gebietskörperschaften bei der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben erweitert. Das entspricht auch dem, was wir in der kommunalen Praxis erleben, dass nämlich unsere kommunale Zusammenarbeit lebendig ist. Das wollen wir auch mit dieser gesetzlichen Regelung erweitern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus gibt es eine Fristverlängerung, damit die Aufsichtsbehörden und auch andere Behörden unter Umständen in die jeweilige Entscheidung über die Genehmigung des Abschlusses oder der Änderung einer Zweckvereinbarung einbezogen werden können.

Im Bereich der Kommunal- und Verwaltungsreform – das haben wir schon gehört – gibt es den Vorschlag, den wir auch schon bei anderen Fusionen praktiziert haben, dass es Übergangsregelungen gibt, dass bestimmte Personen benannt werden können, zum einen von der Kreisverwaltung oder in einem Fall von der ADD, die dann die Geschäfte, bis tatsächlich die Fusion herbeigeführt wurde, regeln können. Eine Besonderheit ist dann noch der Fall in Heidesheim. Hier wird vorgeschlagen, dass eine Wahl für eine begrenzte Amtszeit von drei Jahren vorgesehen wird.

(Unruhe im Hause)

Insgesamt steht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der parlamentarischen Beratung und der vorgeschlagenen Änderung positiv gegenüber. Wir sind sehr gespannt, was jetzt noch weiter in der Diskussion vorgebracht wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Kohnle-Gros. Ich würde Sie bitten, wieder etwas mehr Ruhe in den Raum zu bringen.

Ich werde niemanden provozieren, insofern dürfte das leicht fallen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus dem Landkreis Kusel stehen zwei Verbandsgemeinden in dem

vorliegenden Entwurf. Ich komme sozusagen als Bote der Betroffenen vor Ort, um hier noch ein paar Dinge mit anzusprechen, die ich bitte, in der Beratung mit zu berücksichtigen. Ich glaube, die Kollegen wissen das alles.

Zuerst einmal möchte ich sagen, in der Begründung steht, dass die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg einen eigenen Gebietsänderungsbedarf hat. Den hat sie nicht. Diesen hat lediglich die Verbandsgemeinde Waldmohr. Das ist nur eine Klarstellung. Das sollte hier festgestellt werden, damit es sich nicht verfestigt.

(Carsten Pörksen, SPD: Ja gut, das akzeptiere ich!)

Zweitens ist zu Hause eine Frage zur Bestellung des Beauftragten aufgeworfen worden. Übrigens macht das nicht der Kreistag, sondern die Kreisverwaltung, Herr Pörksen.

(Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Sie hatten vom Kreistag gesprochen. Wer die Bestellung vornimmt, ist die Kreisverwaltung. So steht es jedenfalls jetzt drin, damit sich auch das jetzt nicht verfestigt.

(Julia Klöckner, CDU: Wir hatten es gerade davon, wer was weiß! – Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Es geht hier um die Stichtagsgeschichte.

(Zurufe der Abg. Julia Klöckner, CDU, und des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Ich stelle fest, das ist wirklich ein emotionales Thema. Es geht einfach nur um Zahlen und Fakten.

Am 31. Dezember 2016 soll jetzt für Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg – völlig zu Recht übrigens – die Regelung gefunden werden, dass Beauftragte installiert werden können, damit keine Bürgermeisterwahl mehr stattfinden muss. Die Frage ist, ob der Beginn dieser neuen Amtsperiode zusammenfallend mit der des neuen Verbandsgemeinderates am 1. Januar 2017 sinnvoll ist, dass also beide, der Rat und der Bürgermeister, neu ins Amt kommen und es keinerlei Übergangsfrist gibt, um die Ernennung vorzunehmen, sondern das alles innerhalb von wenigen Stunden stattfinden muss. Die Frage der Ernennung spielt hier also eine Rolle.

Es ist drittens festgelegt, dass nur die bisherigen Bürgermeister tatsächlich Beauftragte werden können. Was geschieht in dem Fall, dass einer der Kollegen das nicht machen möchte? Welche Regelungen sehen Sie da vor?

Das Allerentscheidendste ist, es ist nicht geregelt, wie die Entschädigung für die geregelt werden soll, die eine Beauftragung übernehmen. Vielleicht nehmen Sie das einfach einmal mit. Mehr wollte ich gar nicht sagen. Es sind einfach sachliche Fragen.

(Beifall der CDU)

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Kern.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, wobei man den Eindruck hat gewinnen können, es geht allein nur um die Kommunal- und Verwaltungsreform Bad Münster am Stein. Ganz im Gegenteil, ich denke, Frau Schellhammer und Herr Pörksen haben über den eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs gesprochen und dann auch klar und deutlich gemacht, es geht um zwei unterschiedliche Regelungen, einerseits die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen für die kommunale Zusammenarbeit und andererseits im Kontext der Kommunalund Verwaltungsreform Übergangsregelungen für einzelne Verbandsgemeinden, deren Gebietsänderungen alsbald anstehen.

Ich komme zunächst zum ersten Teil, zur kommunalen Zusammenarbeit. Ich denke, das dürfte unstreitig sein. Wir haben in den letzten Jahren das Recht der kommunalen Zusammenarbeit modernisiert und den Bedürfnissen der Praxis stets angepasst. Ich denke, wir sind im Ländervergleich sehr gut. Kein anderes Bundesland eröffnet seinen Kommunen eine größere Bandbreite an öffentlichrechtlichen Kooperationsmöglichkeiten. Auch inhaltlich haben wir frühere Restriktionen so weit wie möglich abgebaut. Unsere kommunalen Spitzenverbände werden das sicherlich auch gerne bestätigen.