Bettina Dickes

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........ 7308 Abg. Bettina Brück, SPD:......... 7310 Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 7312, 7322 Abg. Dorothea Schäfer, CDU:....... 7313, 7316....................... 7326 Abg. Barbara Schleicher-Rothmund, SPD: 7314, 7317 Abg. Gunther Heinisch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7317 Abg. Dr. Susanne Ganster, CDU:..... 7319 Abg. Manfred Geis, SPD:......... 7321 Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:..... 7322
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5697 – wird bis nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz unterbrochen.................. 7326
Beratung des Einzelplans 06 – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie..................... 7326
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3762 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5914 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5961 –........... 7326
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5925 – Erste Beratung............... 7327
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5946 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5952 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5959 –........... 7327
Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5546
Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5947 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5953 –........... 7327
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Politik bedeutet, dort die Schwerpunkte zu setzen, wo man die meisten Probleme sieht. Dazu braucht man im Bereich der Bildung einen Blick auf das, was in unserem Land an den Schulen tatsächlich geschieht. Sie aber von Rot-Grün – das muss ich immer wieder feststellen – haben dieses Bild von den Schulen erst dreimal durch Photoshop gejagt und dann Ihr Bild mit einer eigenen Realität geschaffen.
Sollte dieses Bild an irgendeiner Stelle einmal nicht passen – der Realschullehrerverband sagte neulich bei einer Anhörung, wenn Realität auf Ideologie trifft –, dann kann das eigentlich gar nicht sein, dann liegt das an den handelnden Personen vor Ort, dann sind das Einzelfälle.
Das war sehr deutlich bei einer Podiumsdiskussion zu merken, die wir in den Herbstferien geführt haben. Es war eine Podiumsdiskussion zur Inklusion. Es waren lauter junge Menschen da. Es war hochspannend.
An dieser Podiumsdiskussion hat auch ein Schulleiter einer Schwerpunktschule, einer Realschule Plus, teilgenommen, der bemängelt hat, dass er teilweise vier bis fünf Schwerpunktkinder in seinen Klassen hat, worauf sofort ein Aufschrei von Ihrer Seite kam, das könne gar nicht sein. Die Große Anfrage der CDU hätte bewiesen, solche Klassen gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Der Schulleiter müsse sich irren. Das habe ich ihm dann auch so gesagt.
Zwei Mütter waren auch in der Veranstaltung, beides Mütter von beeinträchtigten Kindern, die ihre Kinder an einer Schwerpunktschule unterrichten lassen und beide sehr stark bemängelt haben, dass die Bildungsqualität nicht stimmt. Auch das waren natürlich Einzelfälle. Sehr spannend war der nächste Bildungsausschuss. Dort wurde ich nämlich vom Staatssekretär abgefangen, der mir gesagt hat: Frau Dickes, nur zur Klärung, wir haben bei den Schulen angerufen. Alles ist gut, die Mutter hatte keine Ahnung. Sie ist hysterisch. – So weit zur Wahrnehmung von Realitäten hier im Land Rheinland-Pfalz.
Wenn Sie diese Realitäten vielleicht wirklich einmal überprüft hätten, dann hätten Sie auch in Ihrem jetzigen Haushalt ganz andere Schwerpunkte gesetzt. Dann würde auch das eine oder andere Gesetz, das wir in Rheinland-Pfalz beschließen, so nicht auf den Weg gebracht werden.
Dann hätten wir beispielsweise bei der Umsetzung der Inklusion im Schulgesetz den Ressourcenvorbehalt gehabt. Das heißt, nur so viel Inklusion, wie wir auch entsprechend Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt haben. Sie aber haben ganz bewusst keine Definition der Mindeststandards gegeben. Auf was hat das einzelne Kind Anspruch, wenn es beschult wird, gleich an welcher Schule? Wie wollen wir die Kinder fördern? Sie machen es einfach und blenden die Bedürfnisse des einzelnen Kindes zugunsten von Ideologie aus.
Längeres gemeinsames Lernen, vor allem gemeinsam, ist prägend in der Debatte um inklusive und exklusive Beschulung. Sehr spannend fand ich gestern einen Artikel des GRÜNEN Volker Beck, der im Zuge der Flüchtlingsdebatte zu Sprachkursen gesagt hat, man kann doch nicht einfach den Arzt oder Ingenieur und den Analphabeten in den gleichen Kurs stecken. Aber genau das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird an unseren Schwerpunktschulen gemacht.
Wir machen das nicht nur bei den Kindern mit Beeinträchtigungen.
Künftige Ärzte und heutige Analphabeten, wenn Sie es so genau sehen wollen. Wir tun das nicht nur bei Kindern mit und ohne Beeinträchtigung. Wir beschulen auch das Kind, das ohne jegliche Deutschkenntnisse und als Analphabet zu uns kommt, in Regelklassen.
Je nachdem, wo, ob in Stadt oder Land, gibt es kaum zusätzlichen Deutschunterricht. Auch da war ich gerade in einer unserer Schulen im ländlichen Raum. Sieben Flüchtlingskinder haben fünf Deutschstunden im Bereich der weiterführenden Schulen. Es waren einige Analphabeten
mit in dieser Schule. Da ist Förderung gleich null. Sie sitzen in den Klassen und haben gar nichts davon.
Auch hier kann ich keinen gesunden Menschenverstand und keinen Blick auf die tatsächlichen Realitäten erkennen. Frau Kollegin Ratter spricht nur davon, dass wir GhettoKlassen bilden wollten.
Wir haben heute als CDU einen ganz klaren Schwerpunkt gesetzt. Wir wollen Sprachförderung in Deutsch und setzen auch auf Deutschunterricht statt muttersprachlichem Unterricht; denn die Kinder leben hier und sollen hier später einmal Fuß fassen und hier einen Beruf erlernen können.
Wir wollen gleichzeitig, dass die Kinder zuerst in einen Vorlaufkurs kommen, dass sie erst einmal Grundkenntnisse im Bereich des Deutschen und auch in dem haben, wie man sich in Deutschland an der einen oder anderen Stelle verhält, und lernen, was Mülltrennung ist, wie das mit der Pünktlichkeit geht.
In diesem Vorlaufkurs soll man wirklich das lernen, was Deutschland ausmacht, bevor man dann in die Schulen kommt, und zwar zum Halbjahr oder zum vollen Schuljahr. Das hat auch für Schulen etwas mit Planungssicherheit zu tun. Es kommt nicht jede Woche ein neues Kind. Man kann sich darauf einstellen, man kann die Stundenzuweisungen an den Schulen entsprechend gestalten. Das macht das Arbeiten in den Schulen leichter, aber insbesondere für die Kinder, um die es geht, die Flüchtlingskinder. Sie kommen in eine Schule und können sich auch in einer Klasse integrieren, weil sie mit ihren Klassenkameraden reden, auch am Unterricht teilhaben können und verstehen, worum es geht.
Das ist ein Punkt, der insbesondere im Bereich der berufsbildenden Schulen sehr wichtig ist, dass wir dort sagen, wir brauchen einen zweijährigen Kurs, um Deutsch zu lernen, um zu alphabetisieren, aber dann auch zum Thema Berufsvorbereitung zu integrieren, Praktika zu begleiten, dass diese jungen Menschen hier ein selbstständiges Leben führen können.
Wenn wir über die richtige Schwerpunktsetzung reden, dann ist der Dreh- und Angelpunkt natürlich dabei die Unterrichtsqualität. Um einen qualitativ guten Unterricht gestalten zu können, ist natürlich die Grundvoraussetzung, es muss erst einmal ein Lehrer da sein, um den Unterricht stattfinden zu lassen.
Was wir hier in Rheinland-Pfalz erleben, ist grotesk. Sie er
klären – das ist in einem neuen Antrag jetzt auch noch einmal ganz explizit formuliert worden – durchaus ein Soll an Lehrerzuweisung, das, was Schulen brauchen, um einen guten Unterricht zu machen, was ihnen zusteht, und haben überhaupt nicht vor, dieses Soll überhaupt jemals zu erreichen. Sie wollen weiter Woche für Woche für Unterrichtsausfall sorgen, und zwar strukturell und temporär, sodass unseren Schülern bis zum Ende ihrer Schulzeit ein komplettes Schuljahr fehlt. Es ist Unterricht, den sie nicht erhalten haben.
Diese strukturelle Unterrichtsversorgung wollen Sie auch für die Zukunft sichern. Sie wollen, dass alles so bleibt. Aber alles andere, das muss ich auch sagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre auch unglaubwürdig; denn die „Ahnen-Kurve“, die uns seit zehn Jahren begleitet, hat auch jetzt keinen Ausreißer. Sie ist immer konstant. Die Verbesserung im Wahljahr wird im Jahr danach mit höherem Ausfall kompensiert.
Wir wollen, dass das ab dem neuen Schuljahr anders wird. Wir wollen eine 100 %ige Unterrichtsversorgung. Wir haben dafür die Mittel ab dem 1. August in den Haushalt eingestellt, um 600 Stellen zu schaffen, um das strukturelle Defizit an unseren Schulen ausgleichen zu können.
Zu dieser strukturellen Versorgung von 100 % gehört natürlich auch ein X. Das sind die verlässlichen Mittel, um auch den temporären Unterrichtsausfall kompensieren zu können. Doch damit geht dieses Land höchst fahrlässig um, ohne den Wunsch, etwas zu verändern. Die Hälfte der Vertretungskräfte ist regelmäßig in den Sommerferien arbeitslos und schleppt sich auch ansonsten nur teilweise mit Teilzeitverträgen herum. Die Frage von Zeitverträgen ist ohnehin etwas sehr Dramatisches.
Gerade habe ich eine Kleine Anfrage zurückbekommen. Bei der Beantwortung der Frage, wie es denn mit unseren Referendarinnen und Referendaren aussieht, wo sie wie eine Stelle bekommen, habe ich mit entsprechenden Zahlen gerechnet, aber nicht mit diesen, das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich hatte es eigentlich für Sie noch besser gerechnet.
In den letzten zwei Jahren haben Sie im Bereich der Grundschulen und der Realschulen Plus 244 Referendare in Planstellen gesetzt. So weit, so gut. 864 haben Sie mit befristeten Verträgen ausgestattet. 244 Planstellen, 864 befristete Verträge. Das ist überhaupt kein Umgang mit jungen Menschen, die ein Leben aufbauen sollen, die mit Spaß in den Unterricht gehen sollen, mit Motivation, und die einmal eine Familie gründen wollen.
Deswegen sprechen wir uns wie in den vergangenen Jahren auch dafür aus, dass mit den vorhandenen Mitteln für die Vertretungskräfte ein Plus an den Schulen wird, dass wir daraus feste Stellen machen, mit denen die Schulen dann selbstständig und in Eigenverantwortung planen, mit denen wir Lehrer motivieren und ihnen eine Zukunftsperspektive geben können. Wir wollen, dass dieses unsoziale
Verhalten des Arbeitgebers Land endlich aufhört.
Ich komme noch zu einer anderen Stelle. Auch da muss ich sagen, Arbeitgeberpflichten werden nicht wahrgenommen. Es gab einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, dass man mit der Zweiklassengesellschaft, die wir heute an unseren Realschulen plus haben, endlich aufhören soll. Es gab einen ganz klaren Beschluss. Es sind dort Hauptschullehrer und Realschullehrer, die beide die gleiche Arbeit machen, das schon seit vielen Jahren. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch hier gelten.
Es gab eine klare Aufforderung, dass Rheinland-Pfalz verpflichtet wurde, eine realistische, zumutbare und an der Berufspraxis orientierte Möglichkeit der Höhergruppierung für die Hauptschullehrkräfte zu schaffen. Das sollte zeitnah erfolgen.
Wir haben explizit nachgefragt und im Haushalt nachgeschaut. Wir dachten, da wären Stellen. Sie haben gesagt, natürlich ist dort keine einzige Stelle zu finden für diese zeitnahe Umsetzung, zu der die Landesregierung aufgefordert wurde; denn Sie haben ein sehr aufwendiges und Ressourcen bindendes Verfahren gefunden, mit dem Sie über das Jahr 2016 hinauskommen können, bis endlich die allerersten Lehrkräfte dann eine Höhergruppierung haben können.
Dann kommt von Ihnen ein mehr als peinlicher Antrag, in dem Sie sagen, ja, jetzt sind wir zwar in der Regierung, aber in eineinhalb oder zwei Jahren schauen wir einmal, dass wir einen Stufenplan machen, um diesen Lehrern auch ihr Recht zu geben. Sie sind jetzt in der Regierungsverantwortung und können sich nicht dort herausreden, wie es der Kollege Oster neulich bei einer Podiumsdiskussion gemacht hat. Das war sehr spannend. Bei jedem Problem, das angesprochen wurde, sagte er: Also wenn wir dann nach der Wahl einmal in der Regierungsverantwortung sind, dann würden wir das auch ändern. – Nein, jetzt haben Sie die Verantwortung diesen Lehrkräften gegenüber. Der sind Sie überhaupt nicht mit Ihrem Haushaltsentwurf nachgekommen. Diese Aufstiegsprüfung ist bis jetzt ein Witz. Sie gibt keinem Kollegen die Chance, tatsächlich auch entsprechend seiner Leistung bezahlt zu werden.
Wir werden das ändern. Darauf kann man sich verlassen, anders verlassen als auf die Landesregierung, die bei der letzten Landtagswahl als das Wahlversprechen schlechthin gesagt hat, wir senken die Klassenmesszahlen in den Orientierungsstufen auf 25 Schülerinnen und Schüler. Das war ein ganz klarer Wahlbetrug. Den werden wir nicht machen. Wenn wir etwas versprechen, dann halten wir es auch.
Mit dem heutigen Haushalt sagen wir ganz klar, wohin wir in der Bildungspolitik im kommenden Jahr wollen, zum einen mit den Gesamtmitteln, die wir dort veranschlagt ha
ben, zum anderen aber natürlich auch mit dem, wofür wir die Mittel einsetzen wollen. Bei allem steht für uns eines im Fokus: Bildung ist nicht das Instrument, Gesellschaft zu formen, sondern das Rüstzeug für jedes einzelne Kind, später selbst die eigene Zukunft zu gestalten. – Das wird uns weiter leiten.
Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute wohl zum letzten Mal über die AQS in diesem Hause diskutieren, eine Institution, deren Schließung uns in Rheinland-Pfalz „national und international wohl völlig ins Abseits stellen wird“, wie Frau Ahnen, als sie noch Bildungsministerin war, einmal überzeugt geäußert hat. Heute, als Finanzministerin, interessiert sie das nicht mehr so, da hat sie andere Prioritäten als Bildung.
Die AQS hatte aber im Haus nicht nur Frau Ahnen als gute Freundin, sondern auch Frau Kollegin Ratter, die uns 2013, als wir wieder einmal gefordert haben, die AQS abzuschaffen, ins Stammbuch geschrieben hat: „Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was die AQS ist.
Ich weiß schon, dass die AQS sehr wohl eine Zukunft hat.“ – Das ist jetzt eineinhalb Jahre her.
Auch Frau Brück – die Rede ist Ihnen heute nicht leicht gefallen; ich weiß das – sagte auf unsere letzte Forderung nach einer Abschaffung der AQS: „Das geht mit uns nicht.“ – Ich nehme an, man hat Sie einfach nicht gefragt.
Wir aber freuen uns einfach, und mit uns freuen sich die Schulen in unserem Land; denn wenn man genau hinschaut, ist unter dem Strich nicht viel an den sogenannten Erkenntnissen und Erfahrungen geblieben, die Sie soeben so gepriesen haben und die uns in den kommenden Jahren möglicherweise Nutzen bringen können.
Es ist viel Geld verbraucht worden. Es war viel Arbeit an den Schulen, bevor die AQS kam. Es ist meistens nichts herausgekommen, auch wenn man sich die Zielvereinbarungen anschaut.
Ich habe vor vielen Jahren einmal ein Zitat von Herrn Brenken, dem Vorsitzenden des Berufsschullehrerverbandes, genannt. Er hat es in unserem letzten Gespräch noch einmal bestätigt, dass er das nach wie vor so sieht. Er sagte damals, die Wahrscheinlichkeit, dass die Zielvereinbarungen mit der ADD eingehalten werden, ist so groß wie das Versprechen der Deutschen Bahn, dass die Züge pünktlich fahren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die AQS war von Anfang an eine Fehlkonstruktion, da sie auf der einen Seite nicht unabhängig war und auf der anderen Seite keinerlei Ressourcen waren, um bei den entsprechenden Ergebnissen auch unterstützen zu können. Sie war nichts als ein zahnloser Tiger. Deswegen ist es schön, dass wir sie heute abschaffen.
Es ist auch gleichzeitig schade, dass wir für diesen zahnlosen Tiger in der Vergangenheit so viel Geld ausgegeben haben. Deswegen war es immer unser Ansatz, das Geld für die AQS stattdessen für Lehrerstellen auszugeben; denn das ist das wichtigste Instrument, um die Qualität in unseren Schulen zu verbessern. Die veröffentlichten Ergebnisse der AQS hielten sich in äußerst engen Grenzen.
Wirkliche Transparenz – das ist etwas, wofür Sie eigentlich als Landesregierung sehr stark kämpfen –, und zwar auch den Eltern gegenüber, was die Ergebnisse der AQS an der eigenen Schule oder auch in einem landesweiten Netzwerk betrifft, damit man davon lernen kann, gab es nirgends. Ressourcen, um etwas zu verbessern, sei es mehr Lehrerstellen oder mehr Fortbildung, waren auch nicht vorhanden.
Eine ganz besondere Posse in der Vergangenheit war die Besetzung der Leiterstelle der AQS. Die Stellenbesetzung für die aktuelle Leitung diente lediglich der Erfüllung einer grünen Quote, hat man doch einen bis dato an der Universität Mainz beschäftigten außerplanmäßigen Professor, der mit der Schule allenfalls am Rand befasst war, auf den Chefsessel gesetzt.
Jetzt wird er an die Universität Mainz als Leiter des Zentrums für Lehrerbildung zurückgeführt. Das ist eine Arbeit, die bisher wie an allen anderen Universitäten des Landes auch und explizit von der Landesregierung mitgeführt wurde. Das wurde so von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, als Mitglied der Hochschulleitung als Vizepräsidentin gefordert. Jetzt haben wir dort einen neuen und eigenständigen Posten geschaffen, der in der Uni-Hierarchie deutlich niedriger angesiedelt ist und zu Mehrkosten an der Universität führen wird. Das nennt sich an dieser Stelle Einsparung.
Trotzdem vielen Dank für die späte Einsicht. Anscheinend hat die CDU mit ihrer Einschätzung doch nicht so falsch gelegen. Die Überzeugung, dass es auch ohne AQS geht, scheint sich mittlerweile auch bei Ihnen durchgesetzt zu haben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zum wiederholten Male unter anderem über die Verbandsgemeinde Bad Münster am SteinEbernburg, und mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf wollen Sie auf eine Gebietsänderung vorbereiten, ohne jedoch gleichzeitig das Ziel dieser Gebietsänderung zu nennen.
Sie haben den Gesetzentwurf für das zweite Halbjahr 2014 angekündigt, und – sehr peinlich für die Landesregierung – bis heute liegt er nicht vor.
Sie hatten ihn durchaus verschickt im Frühjahr dieses Jahres und in eine Anhörung der örtlichen Beteiligten gegeben, und Sie müssen offensichtlich nun fürchten, dass Sie einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und arbeiten mit aller Kraft daran, ihn zurückzuhalten.
Bis heute liegt er uns nicht vor, und die Befürchtung, die wir mit uns herumtragen, ist, dass Sie das Ganze auf die Zeit nach der Landtagswahl verschieben wollen.
Aber man muss ganz klar sagen – und das ist auch unsere Forderung aus der CDU heraus –, geben Sie den Menschen endlich eine Zukunftsoption. Dort wird Politik vor Ort gemacht, und man möchte auch einmal wissen, wohin diese Politik führt.
Wir sollen heute mit diesem Gesetzentwurf eine Übergangszeit regeln, obwohl das Ziel dieser Übergangszeit noch überhaupt nicht feststeht. Daher fordere ich Sie auf, dass Sie den Entwurf aus dem Frühjahr rechtssicher machen und ihn endlich vorlegen, damit wir in diesem Parlament zeitnah im Sinne der Menschen für eine Zukunft der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg entscheiden können.
Danke.
Herr Kollege Pörksen, es ist sehr interessant, dass Sie, schon bevor ich das erste Wort gesagt habe, schon wussten, dass Sie die blaue Karte ziehen und widersprechen. Vielleicht sollten Sie einmal vorher mit mir sprechen, dann könnten wir verschiedene Dinge klären.
Ein Verbandsgemeinderat ist bei uns ein demokratisches Gremium, in dem jeder die gleiche Stimme hat, ein Verbandsbürgermeister ebenso wie jedes einzelne Mitglied dieses Verbandsgemeinderates.
Damit hat auch der Bürgermeister genau eine Stimme, und die restlichen Stimmen ergeben ein Patt im Verbandsgemeinderat. Sie könnten genauso gut Ihre eigenen Parteifreunde darum bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Das ist das eine. Also zu behaupten, ein einzelnes Mitglied eines Verbandsgemeinderates sei in der Lage, ein ganzes Gesetz aufzuhalten, das ist doch absurd, Herr Pörksen.
Das ist wirklich absurd.
Wenn Sie sich sicher wären, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist, hätten Sie nicht zum Ersten andere Wege suchen müssen, um dieses Gesetz dann doch durchzubringen, und zum Zweiten haben Sie auch in sehr vielen anderen Verbandsgemeinden dieses Landes gegen den Willen des Verbandsgemeinderates entschieden. Also, wenn Sie das wirklich gewollt hätten, hätten Sie es auch gemacht. – Aber ich glaube, Sie haben einfach die Hosen gestrichen voll an diesem Punkt und trauen sich nicht, ein Gesetz einzubringen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns über den Titel dieser Aktuellen Stunde gewundert, der da lautet: Gute Perspektiven,
weil doch das Schuljahr eigentlich mit einer bildungspolitischen Bankrotterklärung der Landesregierung begonnen hat.
Es ist schon interessant, wie sich angebliche Überzeugungen ändern, wenn man vom Bildungs- ins Finanzministerium wechselt. Ich möchte an die Aussagen von Frau Ministerin Ahnen erinnern, als die CDU zum wiederholten Male und immer wieder die Schließung der AQS gefordert hatte. Frau Ministerin Ahnen, damals sagten Sie, die Schließung der AQS würde uns in Rheinland-Pfalz tatsächlich national und international völlig ins Abseits stellen.
Frau Kollegin Brück, das wollten Sie am 20. Dezember 2013, genau vor zwei Jahren, gar nicht. Das geht mit uns nicht, das wollen wir nicht, haben Sie gesagt.
Frau Brück, ich bin gespannt auf Ihren Antrag bei den Haushaltsberatungen. An dieser Stelle muss ich sagen, als CDU sind wir natürlich heilfroh, dass diese Forderung endlich erfüllt ist.
Mit uns freuen sich landesweit die Lehrer. Das ist das, was man zum Schuljahresbeginn mitbekommen hat.
Das war auch der Grund für meinen Beginn und für meine Aussage,
dass die Schließung der AQS durchaus die bildungspolitische Bankrotterklärung der Landesregierung ist;
denn es zeigt sowohl die Konzeptlosigkeit als auch die Beliebigkeit rot-grüner Bildungspolitik.
Frau Ministerin Ahnen, als Bildungsministerin haben Sie die Unersetzlichkeit der AQS betont. Als Finanzministerin ist diese scheinbare Qualität dem Spardiktat zum Opfer gefallen.
Als Bildungsministerin haben Sie versprochen, zu diesem Schuljahr die Klassenmesszahl an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen auf 25 zu senken. Das war das zentrale Wahlversprechen, das Sie gegeben haben. Als Finanzministerin war es Ihre erste Amtshandlung, dieses
zentrale Wahlversprechen wieder zu brechen. Deshalb ist es kein guter Start ins Schuljahr 2015/2016.
Trotz der vielfältigen Aufgaben, die wir in diesem Land haben – ich nenne nur das große Thema der Inklusion, die Umsetzung auch an den Integrierten Gesamtschulen –, bleiben die Klassengrößen unverändert hoch. Das zeigt, wie viel Frau Ahnen heute in ihrem neuen Amt und Frau Reiß, die als Ministerin einer rot-grünen Regierung dagegenhalten müsste, die Bildung wirklich wert war.
Gerade in der aktuellen Situation, in der wir deutlich mehr Flüchtlingskinder in den Schulen haben, wären die kleineren Klassen umso wichtiger gewesen; denn die Schulen stehen vor gewaltigen Herausforderungen.
Das, was Sie als guten Start in diesem Schuljahr bezeichnet haben, hat sich seitens der Lehrerverbände ganz anders angehört. Man hat darauf hingewiesen, dass der gute Wille – und den haben alle, das kann man keinem unterstellen, dass er den nicht hat –
allein aber nicht ausreicht, wenn man die Ressourcen nicht hat, wenn man eine große Klasse hat, allen Kindern gerecht werden muss, Kinder ohne Sprachkenntnisse dabei sind, möglicherweise unalphabetisiert, und diese gewaltigen Aufgaben nun einmal anstehen.
Das ist für uns der Grund, warum wir gesagt haben, wir möchten Vorlaufklassen, damit man erst Grundkenntnisse in Deutsch und möglicherweise auch in der Schrift hat.
Wir haben das in einem Antrag zum Thema Sprachförderung erneut gefordert, den wir im Rahmen des Nachtragshaushalts behandeln werden.
Sie lehnen es grundsätzlich ab. Sie haben es eben auch wieder abgelehnt und sagen, alle Experten sind dagegen. Ihre eigene Flüchtlingsbeauftragte im Bund, Frau Aydan Özoguz, fordert ebenfalls diese Vorlaufklassen. Laut Strategiepapier sollen Kinder und Jugendliche in speziellen Lerngruppen, Willkommensklassen, zunächst Deutsch lernen, um dann in die Regelklassen integriert zu werden und die Schule mit Erfolg abschließen zu können.
Es wäre schön, wenn Sie sich dem anschließen könnten.
Sie fordert gleichzeitig auf Bundesebene die Bundesländer auf, für Flüchtlingskinder in den Schulen ausreichend qualifizierte Lehrkräfte und Sozialpädagogen bereitzustellen.
Bei uns – das muss man feststellen – sind die Ressourcen für die Sprachförderung schon im vergangenen Jahr nicht ausreichend gewesen. Maximal für die Hälfte aller Kinder haben sie gereicht. Jetzt haben wir in diesem Jahr die Mittel für die Intensivkurse in der Tat aufgestockt, verdoppelt.
Die Zahl der Flüchtlinge hat sich allerdings vervierfacht, und es reicht vorne und hinten nicht. Deswegen können wir nach wie vor nicht sagen, ein guter Start ins neue Schuljahr.
Frau Kollegin Ratter, ich denke, Sie haben es noch im Kopf, dass Sie mich vorhin der Schizophrenie bezeichnet haben. Herr Präsident, ich finde, das ist ein Punkt, den man durchaus einmal ansprechen könnte, wenn es um Beleidigungen geht.
Wir haben unterschiedliche Meinungen. Deswegen sitzen wir hier in unterschiedlichen Fraktionen. Das ist auch in Ordnung so. Wir sollten die verschiedenen Wege diskutieren, die wir gehen können. Alles hat Vor- und Nachteile. Wir kritisieren hier etwas – in diesem Fall war es die AQS –, und ich habe eine bildungspolitische Bankrotterklärung bei Ihnen diagnostiziert,
weil Sie vor zwei Jahren noch der Meinung waren, dass eine AQS unverzichtbar sei. Heute sagen Sie, naja, wir brauchen sie nicht mehr.
Ich denke, dann darf ich das durchaus sagen, weil Sie heute hü und morgen hott sagen.
Mir aber dann Schizophrenie zu unterstellen, das ist grenzwertig und am guten Geschmack vorbei.
Ebenso grenzwertig finde ich den Satz, dass Vorlaufklassen Ghettoklassen sein sollen.
Es gibt durchaus Bundesländer, die damit erfolgreich arbeiten. Aber auch hier kann man über den Weg streiten. Aber daraus eine Ghettoklasse zu machen, ist wirklich unsäglich.
Lassen Sie uns doch darüber diskutieren, alle Wege haben Vor- und Nachteile. Der Nachteil im rheinland-pfälzischen System liegt unter anderem darin begründet, dass wir ein Flächenland sind und bei Weitem nicht jedes Kind, selbst wenn wir genügend Kurse hätten, die Möglichgkeit hat, an diesen Intensivkursen teilzunehmen, wenn es an einer kleinen Grundschule oder an einer kleinen Realschule plus ist. Dann besteht gar nicht die Möglichkeit, 15 bis 20 Stunden Intensivsprachkurse zu machen, um dann in eine Schule, die 5 Kilometer entfernt liegt, zu gehen, um dort Sport, Musik und Kunst zu machen. Das sind rein praktische Erwägungen, die man auch in Rheinland-Pfalz mit in Betracht ziehen müsste.
Ich komme zur Frage der Ausstattung. Frau Brück, Sie haben vorhin gefragt, wie wir dazu kämen zu sagen, dass nicht jedes Kind im vergangenen Jahr die Chance hatte.
Wenn wir 6.000 Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland hierher bekommen haben – die meisten davon Flüchtlinge –
und 151 Intensivsprachkurse mit maximal 20 Kindern haben, dann rechnen Sie einmal nach, dann reichte es im vergangenen Jahr bei Weitem vorne und hinten nicht.
In diesem Jahr sind die Zahlen deutlich gestiegen.
Wir haben bei Weitem nicht für alle Kinder die Sprachintensität, die wir uns wünschen. Nur ein Kind, das gut Deutsch spricht und von uns von Anfang an an die Hand genommen wird, wird hier auch integriert werden können.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Lehrer arbeiten, wie im Beispiel der Lehrerin am Hannah-Arendt-Gymnasium, für die eine Onlinepetition gestartet wurde, in befristeten Zeitverträgen, obwohl ihre Fächerkombination dauerhaft an den jeweiligen Schulen gebraucht wird?
2. Wie viele Lehrer verfügen zum Stichtag 24. Juli 2015 über einen befristeten Arbeitsvertrag?
3. Wie viele Lehrer verfügen über die Sommerferien über einen befristeten Arbeitsvertrag?
4. Wie viele Lehrer mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten bereits seit zwei, drei, vier oder fünf und mehr Jahren im rheinland-pfälzischen Schuldienst?
Frau Ministerin, das Thema ist nicht neu. Wir haben in den letzten Jahren vielfach darüber diskutiert. Auch in vielen Bundesländern wurde über das Thema diskutiert. Nordrhein-Westfalen hat daraufhin vor zwei Jahren angekündigt, einen neuen Weg zu gehen, nämlich dass allen Lehrerinnen und Lehrern, die bis zu einem Stichtag – meiner Meinung nach liegt dieser im Februar – einen Vertretungsvertrag bzw. bis zum Ende des Schuljahres die Zusicherung haben, dass sie über die Ferien hinweg beschäftigt werden, das Gehalt weiterbezahlt wird. Wenn man sich die bundesweite Auswertung anschaut, dann sieht man, dass in Nordrhein-Westfalen dadurch die Zahl der arbeitslosen Vertretungslehrerinnen und -lehrer in den Ferien deutlich nach unten gegangen ist. Gibt es ähnliche Ansätze auch in Rheinland-Pfalz?
Frau Ministerin, in einer Diskussion im Jahr 2013, als wir über die arbeitslosen Vertretungslehrerinnen und -lehrer in den Sommerferien gesprochen haben, gab es eine Diskussion in Bad Neuenahr. Bei dieser Diskussion hat die damalige Generalsekretärin Andrea Nahles angekündigt, dass das Verfahren in den nächsten Tagen beendet werden würde und man solche Situationen künftig nicht mehr in Rheinland-Pfalz zulassen wolle. Unter welchen Voraussetzungen hat Frau Nahles damals als Generalsekretärin diese Aussage getroffen?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Morgen beginnen die Sommerferien.
Neben uns freuen sich Schüler und Lehrer auf diese Zeit, in der sie Kraft und Erholung finden können, sich auf ein neues Schuljahr vorzubereiten und motiviert in ein neues Schuljahr hineinzustarten, um ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden, jungen Menschen Lust auf Zukunft und auf Anstrengung zu geben.
Es gibt aber Lehrer, die morgen keine Ferienzeit erwartet, sondern eine unfreiwillige Zwangspause, Arbeitslosigkeit und Sorgen. Das erwartet sie nicht erst morgen Nachmittag, sondern seit vielen Wochen in der Angst, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Frau Ministerin Reiß, Sie haben es eben angesprochen, dem Einen oder Anderen wird der Vertrag möglicherweise doch noch verlängert. Diese Angst wird die Lehrer schon seit Wochen belasten. So sollen sie unterrichten, vor Schülern stehen und selbst nicht wissen, wie ihre Zukunft weitergehen wird.
Das sind ganz elementare Fragen, die sich für diese Lehrerinnen und Lehrer stellen, auch Fragen der Zukunftsplanung, wie man eine Zukunft aufbauen kann, ob man Familie gründen kann, und, und, und. Es sind ganz viele Faktoren, die diese Lehrer belasten, wenn sie jetzt in die Sommerferien hineingehen.
Frau Ministerin Dreyer, ich spreche Sie jetzt ganz persönlich an. Sie waren Sozialministerin, Sie waren Arbeitsministerin, und auch als Ministerpräsidentin gehen Sie sehr gerne am 1. Mai, am Tag der Arbeit, nach draußen zu den Arbeitnehmern, erzählen ihnen von ihren Rechten
und beschimpfen das eine oder andere Mal auch die Arbeitgeber, weil sie ihrer sozialen Verantwortung aus Ihrer Sicht nicht gerecht werden.
Sie sind aber die Arbeitgeberin dieser Lehrer, und Sie unterscheiden bei uns zwischen Lehrern erster und zweiter Klasse,
Lehrern, die morgen mit Beruhigung in Ferien, in die wohlverdiente Erholungsphase und Motivationsphase starten können,
und den Lehrern, die jetzt nur Sorgen und Angst erwartet,
die erwartet, dass sie nicht krankenversichert sind und sie Angst haben müssen, ob sie die Miete noch zahlen können.
Wir haben eben von einem konkreten Fall gehört. Man muss sich an dieser Stelle noch einmal genau vor Augen halten, es ist nicht irgendwo eine namenlose Zahl, es sind einzelne Menschen, um die es geht.
Die Verantwortung des Arbeitgebers: Sie haben eine Frau am Hannah-Arendt-Gymnasium seit sechs Jahren mit Vertretungsverträgen abgespeist,
einem nach dem anderen, immer und immer wieder. Immer wieder die Angst: Wie geht es morgen weiter, wenn der Vertrag endet? Kommt da noch etwas?
Sie hätten diese Frau jetzt ganz bewusst in die Arbeitslosigkeit hineingeschickt, wenn nicht Eltern dagewesen wären, die mit einer Onlinepetition nach draußen gegangen sind und sich eingesetzt haben. Vielleicht liegt es mit am Vorwahljahr, dass das Eine oder Andere schnell beschwichtigt wird,
dass man Angst hat, dass irgendetwas an die Öffentlichkeit kommt.
Es ist nicht der einzige Fall, und ich werde bei Weitem nicht
alle Fälle kennen, aber wir haben auch bei uns in meinem Kreisverband an einer Grundschule einen ähnlichen Fall gehabt.
Das ging auch durch die Medien, und kaum war es in den Medien, wurde dieser Fall natürlich als Einzelfall erklärt. Es sind aber so viele Menschen, die nicht alle nach draußen an die Presse gehen,
sondern auf Sie vertrauen, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden,
dass es noch einen Anschlussvertrag gibt, dass man sich vielleicht auch nicht nach außen wendet, weil man denkt, dann bekommt man keinen weiteren Vertrag. Sie haben Ihre Verantwortung in diesem Fall bei ganz vielen Lehrern, die wir haben, nicht wahrgenommen.
Wenn ich mir die Zahlen, die wir heute gehört haben, anschaue, muss ich sagen, es ist kein diesjähriges Phänomen, es ist kein letztjähriges Phänomen, und es ist auch kein Phänomen, Frau Ministerin Reiß, das ich mit einem Vertretungspool, den wir gefordert haben,
den Sie scheinbar irgendwie anders einsetzen, gelöst werden kann; denn auch mit dem von Ihnen angesprochenen Pool ist die Zahl derer, die wir als Vertretungslehrer haben, und auch die Zahl derer, die in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit geschickt wurden, in den letzten Jahren nicht gesunken. Es ist ein Phänomen, das Sie über Jahre hinweg begleitet.
Dann muss ich an dieser Stelle zur Verantwortung sagen: Wenn man weiß, dass diese Zahlen immer so sind, weil es immer Mütter gibt, die in Elternzeit sind, weil es immer wieder auch Menschen gibt, die längerfristig ausfallen, weil sie krank sind, wenn man das weiß, und das macht jeder verantwortliche Arbeitgeber, dann plant man das auch bei der Personalplanung mit ein.
Es ist ein Punkt – ich bin jetzt doch schon eine gewisse Zeit im Landtag –, den wir jedes Jahr aufs Neue angesprochen haben: eine verlässliche Personalplanung, die Lehrern eine Zukunft bietet, sie nach vorn blicken lässt und die Unterrichtsqualität steigert.
Das ist Leiharbeit, vielleicht nicht rechtlich, aber moralisch – das muss ich an dieser Stelle ganz klar sagen –, was Sie hier machen.
Es gibt einen rechtlichen Anspruch, und Sie machen das sehr geschickt, indem Sie einem Lehrer nur drei Verträge am Stück anbieten oder sagen, dann muss er, obwohl die Kombination gebraucht wird, an die Nachbarschule abwandern, damit nur keine Möglichkeit der Klage besteht.
Sie gehen rechtlich geschickt vor, aber moralisch als Arbeitgeber mit Ihrer Verantwortung finde ich, ist es absolut bedenklich.
Wir haben seit Jahren diese Situation kritisiert.
Herr Pörksen, ich spiele mit dem Schicksal von Menschen?
Welches Schicksal nehmen Sie denn in Kauf, wenn Sie kurz vor den Sommerferien Menschen in diese Ungewissheit schicken? Ich spiele mit einem Schicksal?
Ich wünschte, wir dürften an der Stelle diesen Menschen helfen, aber Sie sind diejenigen, die ihre Verantwortung hier nicht wahrnehmen.
Alles weitere in der zweiten Runde.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer Irritation über den vorliegenden Gesetzentwurf „Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ beginnen. Diese Irritation hat nichts mit den Inhalten zu tun. Dazu komme ich später. Die Irritation hat etwas damit zu tun, dass wir etwas ganz anderes erwartet haben. Im Koalitionsvertrag haben Sie geschrieben, wir wollen, wo sinnvoll umsetzbar, die Möglichkeit schaffen, in der Lehrerausbildung die Lehrbefähigung für mehr als eine Schulart bzw. Schulstufe zu erwerben. Sie haben selbstverständlich Kritik von der CDU bekommen, weil das für uns ein Schritt in Richtung Einheitslehrer ist. Erstaunlicherweise kam dann auch nichts mehr.
Frau Ratter, Sie haben vor etwa einem Jahr angekündigt, dass dieses von Ihnen geplante Gesetz, nämlich das Lehrerbildungsgesetz, kommen sollte. Sie haben das bei diversen Veranstaltungen und auch in Pressemitteilungen für
den Herbst angekündigt. Es ist nichts passiert. Was wir heute haben, ist nicht ein neues Lehrerbildungs-, sondern ein Weiterbildungsgesetz, weil es offenbar ein zu heißes Thema für den Koalitionspartner SPD war.
Der Zugzwang war, zu liefern, und heute liegt das Gesetz vor uns.
Herr Präsident, ich würde gerne aus der Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung zitieren. Es war einmal: Vom Lehrerbildungsgesetz zum vorliegenden Gesetz. Ich zitiere: Deshalb hat man nun die Nadeln erhitzt, die Stifte gespitzt, und zum Glück haben wir gerade eine Inklusionsdebatte, ein Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte auf den parlamentarischen Weg gebracht. Wer den Entwurf gelesen hat, der fragt sich unweigerlich: Brauchen wir solch ein Gesetz überhaupt. Kann es ein Gesetz über einen bestimmten pädagogischen Aspekt der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung geben, wenn es gar kein Gesetz über die Lehrerbildung selbst gibt? Ist das nicht so, als gäbe es Sozialgesetze, aber keine Verfassung, den Nagel ohne Hammer?
Vor dem Hintergrund, was wir eigentlich befürchtet haben, muss ich sagen, wir müssen dankbar sein, dass nur ein Weiterbildungsgesetz vorliegt. Für ein Gesetz, das wir so nicht brauchen, das nichtsdestotrotz weitreichende Folgen für uns haben muss. Ja, an sich ist der Gedanke der Stärkung der inklusiven Kompetenz, auch der Stärkung der Fort- und Weiterbildung, etwas durchweg Positives. Aber wenn man etwas stärken will, dann muss man auch etwas dazugeben. Wenn ich mir den Gesetzentwurf unter dem Bereich Kosten vornehme, dann steht da, durch die Regelung der verpflichtenden Fortbildung für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter entstehen Mehrkosten. Diese werden durch Umschichtung innerhalb des Systems der Lehrkräftefort- und -weiterbildung nach Maßgabe des Haushalts abgedeckt. Darüber hinaus entstehen im Vergleich zu den bisherigen Ausgaben für die Lehrkräftebildung keine Mehrkosten. Das heißt, der Topf bleibt der gleiche. Man gibt ein bisschen mehr in die Schulleiterfortbildung, den Rest gibt man in die Fortbildung zur Inklusion, und alles andere bleibt für uns auf der Strecke.
Es ist wichtig, im Bereich der Inklusion fortzubilden. Aber wer diese Fortbildung macht, ohne den Topf zu vergrößern, der muss bei der fachlichen, bei der pädagogischen, bei der schulartbezogenen Fortbildung sparen, und das kann nicht im Sinne einer Fortbildung sein, und das schwächt ganz viele andere Kompetenzen. Inklusion ist wichtig, aber es gibt ganz, ganz viele andere wichtige Themen in unserem Schulbereich, die wir auch aufnehmen möchten.
Wir werden uns mit Sicherheit – darum bitte ich auch – in den nächsten Monaten mit vielen Details dieses Gesetzes befassen. Was für uns sehr wichtig ist, ist, dass wir auch eine Anhörung machen, in der wir die Lehrerverbände zu Wort kommen lassen; denn das, was ich bisher von den Verbänden vernommen habe, und auch das, was für mich dieses Gesetz in der Erarbeitung ausmacht, da muss ich sagen, sind sehr, sehr viele Kritikpunkte. Für mich bleibt die ganz große Hoffnung bei diesem Gesetzentwurf, dass
sie mit einer Anhörung selbst zu der Einsicht kommen, die der VBE schon geäußert hat, dass wir solch ein Gesetz nicht brauchen.
Vielen Dank.
Ich werde die Zeit nicht brauchen, möchte aber trotzdem noch ein paar Anmerkungen machen.
Frau Kollegin Brück, ich freue mich, dass Sie zu Beginn betont haben, dass die SPD zu diesem Gesetzentwurf eine eigene Meinung hat. Wir hatten in der vergangenen Woche ein Gespräch mit einem Lehrerverband, der völlig irritiert meinte, er habe versucht, mit Ihnen darüber zu sprechen, aber Sie hätten gesagt, Sie kennen das Gesetz noch nicht. Es ist aber schön, dass Sie mittlerweile dazu eine eigene Meinung entwickelt haben. Dieser Lehrerverband hat übrigens gesagt,
dass dieses Gesetz eine Katastrophe ist, Frau Ratter.
Auf den Lehrer kommt es an. Das sehen wir in der Tat so. Frau Brück, Sie haben gesagt, Sie haben sich gewundert, dass ich es nicht bringe, auf den Lehrer kommt es an. Hattie hat ganz klar gesagt, es ist die Fachlichkeit, die einen Lehrer auszeichnet. Das, was Sie hier machen, ist ein Herabsetzen der Fachlichkeit.
Das eine ist das Thema Weiterbildung auf der Fachebene. Da wird massiv gekürzt. Wenn wir heute sagen, aus dem Topf, den wir haben, geben wir massiv in eine Richtung, bleibt für den Rest nicht mehr so viel übrig. Das, was Sie hier anstreben, ist aber auch das Ende der Fachlichkeit im Bereich der Förderpädagogik. Auch das wurde von ganz vielen so kritisiert. Sie wollen alle Lehrkräfte im Bereich der Inklusion fortbilden, aber diese Fortbildung findet auf absoluter Schmalspur statt; denn Module in allen Phasen der Lehrerbildung ersetzen definitiv kein Studium der Sonderpädagogik. Wenn ich mir das anschaue, ein Praktikum an einer Schwerpunktschule macht keinen Fachlehrer und führt nicht zu einer guten Ausbildung.
Für mich muss ich sagen, wenn künftig alle unsere Lehramtsstudierenden an einer Schwerpunktschule ein vierwöchiges Praktikum absolvieren und sich diese Schulen in diesem Bereich intensiv engagieren müssen, sehe ich darin nicht unbedingt eine hohe fachliche Qualität der Ausbildung, weil diese jungen Menschen relativ wenig mitbekommen werden.
Frau Ratter oder Frau Brück, Sie haben eben gesagt, der Satz, dazu bin ich nicht ausgebildet, soll in die Mottenkiste. Sie sehen das, was Sie heute vorlegen, als Ausbildung in Richtung Inklusion an. Ich glaube eher, dass wir damit langfristig in Richtung auf ein Spargesetz gehen; denn wir brauchen, wenn alle ausgebildet sind, für alle Professionen überhaupt keine Förderlehrer mehr.
Ich möchte zwei Punkte aus Ihrem Gesetz aufgreifen, die für mich die eigentliche Intention ausdrücken. Frau Brück, dabei handelt es sich um Zitate aus Ihrem Gesetz bzw. der Begründung dazu. „Durch die Praktika an Schwerpunktschulen sollen die Studierenden aller Lehrämter Einblicke in inklusiven Unterricht gewinnen und grundlegende Kompetenzen erwerben.“ Bei so wenig Schwerpunktschulen im Vergleich zu so viel Studierenden sollen grundlegende Kompetenzen erworben werden.
Ich möchte einen zweiten Punkt im Bereich der zweiten Phase der Lehrerbildung erwähnen. Durch ein Modul im Referendariat haben Sie folgende Erwartung: Reflexionsdiagnose, Beratungs- und Kooperationskompetenz sowie Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu fördern. – Sie erwarten ernsthaft Diagnose-, Beratungs-, Kooperations- und Reflexionskompetenz im Bereich der Inklusion. Ich glaube, wir überfordern unsere Lehrerinnen, wenn wir mit einem Modul erwarten, dass sie künftig alles können, was wir die ganze Zeit gefordert haben.
Das sind Ressourcen mit fachlich ausgebildeten Sonderpädagogen. Ich glaube nicht, dass Sie mit solch einem Gesetz die tatsächlichen Probleme im Bereich der Inklusion lösen werden, weil wir da grundlegend mehr Ressourcen und nicht eine Umschichtung brauchen, wie Sie die vornehmen.
........ 6570, 6575 Abg. Bettina Brück, SPD:......... 6571, 6576 Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6572 Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:..... 6574, 6575 Abg. Dr. Fred Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6576
Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. Mehrheitliche Ablehnung des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5185 –. Mehrheitliche Annahme des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5230 –....... 6576
Energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 16/4506/4721/5149 –.... 6577
Frau Ministerin, Sie haben eben Ausführungen zum Thema Schreiben nach Gehör gemacht. Jetzt hatte Kollegin Brück die Frage nach dem Zusammenhang zwischen der Art des Schrifterwerbs und den Platzierungen bei Wettbewerben gestellt. Den hatten Sie in der Antwort nicht ausgeführt. Welchen Zusammenhang sehen Sie denn zwischen dem Gewinn in MINT-Bereichen und dem Schreiben nach Gehör, wie Frau Kollegin Brück das gefragt hat?
Frau Ministerin, trifft es zu, dass wir beim Bildungsmonitor vergangenes Jahr auf dem zehnten Platz von allen Bundesländern gelandet sind?
Frau Kollegin Brück, beim Lesen Ihrer Anfrage könnte man meinen, Rheinland-Pfalz hat zwei Bundessieger bei „Jugend forscht“, damit ist Schreiben nach Gehör die perfekte Methode.
Diese Anfrage, die Sie heute gestellt haben, zeigt aber genau das Problem der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik: Sie schließen von Einzelpersonen und Einzelbeispielen immer auf das Gesamte. Weil es Bundessieger gibt, muss die Qualität des Systems gut sein.
Ja, Sie haben recht. Wir haben gute Leistungen rheinland-pfälzischer Schülerinnen und Schüler. Die Leistungen dieser Schüler verdienen unser Lob. Das Lob geht an die Eltern, die entgegen des Mainstreams im Land, den Sie predigen, der immer die Förderung der Schwachen im Fokus hat – – – Wir hatten gerade eine Diskussion in Ludwigshafen bei den Elternbeiräten, die sagten: Warum fokussieren Sie sich immer auf die Schwachen? Die Eliten sind auch noch da und brauchen eine Förderung.
Gerade den Eltern, die sich gegen diesen Mainstream wehren, gebührt also unser Lob, ein Mainstream in RheinlandPfalz, der mit der Relativierung von Noten, von Leistungsund vor allem von Wettbewerbsgedanken nicht fördern will. Ein Lob also an die Eltern, die ihre Kinder zu Höchstleistungen anspornen, die über die Schule hinaus fördern, Elitebildung fördern.
Ein Lob auch an zwei ganz herausragende Schulen, die diese Bundessieger unterrichten, Schulen, die nicht unbedingt den Regelschulen in Rheinland-Pfalz entsprechen. Wir haben zum einen das Max-von-Laue-Gymnasium in Koblenz, ein Hochbegabtengymnasium, spezialisiert im MINT-Bereich, das einen engen Kooperationspartner hat, nämlich Siemens.
Siemens ist die Firma, die diese Schule mit Labors ausstattet, die Schüler weiter unterrichtet und auch dafür verantwortlich ist, dass wir ein solch hohes Fachwissen in den Labors haben. Es ist eine Schule mit überdurchschnittlichem Engagement, mit einem Leitbild, das nicht unbedingt dem Leitbild der Landesregierung entspricht,
eine Schule für die Stärksten, die auch ganz bewusst sagt, bei uns kann nicht jeder Abitur machen, wir haben einen sehr hohen Anspruch.
Das Lob geht an die zweite Schule, eine Schule in privater Trägerschaft, das St.-Franziskus-Gymnasium in Kaiserslautern in Trägerschaft der katholischen Kirche, eine Privatschule, die einen Schwerpunkt auf MINT-Fächer, auf Mädchenförderung legt, die mit den Hochschulen kooperiert und über das Normalmaß hinaus Engagement zeigt, auch finanzielles Engagement, da die Ausstattung des Landes so nicht ist.
Wir haben tolle Leistungen von Schülern, Eltern und Lehrern aus Rheinland-Pfalz. Diese haben wir an ganz vielen Stellen, nicht nur in diesen Bereichen, an Schulen, die mit hohem Unterrichtsausfall zu kämpfen haben,
bei denen die Lehrer über das Normalmaß hinaus ihren Schülern etwas mitgeben wollen, auch gegen den Mainstream dieser Landesregierung.
Dass es diese positiven Beispiele des überdurchschnittlichen Engagements gibt, nehmen Sie als Beweis für eine hervorragende Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz, aber das klingt mir – verzeihen Sie, Frau Brück – sehr nach Äpfeln und Birnen und den verzweifelten Versuchen.
Rheinland-Pfalz belegt beim Bildungsmonitor vergangenen Jahres den zehnten von 16 Plätzen. Das hört sich bei mir nicht überdurchschnittlich, sondern nach hinterem Mittelmaß an.
Auch bei den Bildungsausgaben, bei dem, was diese Landesregierung in Schüler investiert, sind wir hinteres Mittelfeld in Rheinland-Pfalz. Die Leistungen, die dann allgemein herauskommen, sind dementsprechend.
Den Bauchladen haben Sie heute vorgeführt und nach dem Wert des Abiturs gefragt. Was ist denn ein Abitur wert, das in Rheinland Pfalz jeder besteht?
Sie wollen, dass ein Schüler, der das Gymnasium besucht, auch bis zum Ende geführt wird. „Abschulen“ ist nicht das, was auf Ihrer Agenda steht. Das wollen Sie abschaf
fen. Klassenwiederholungen wollen Sie abschaffen. Alle Schüler, die in einer Schule starten, sollen zum Abschluss geführt werden.
Natürlich haben wir dann eine Bestehensquote, die bei 99 % liegt. Nur: Sie haben das Projekt „Keiner ohne Abschluss“, das Sie bei den Realschulen plus eingeführt haben, mittlerweile auf die Gymnasien übertragen.
Man muss sich da ernsthaft fragen: Welchen Wert hat das für Schülerinnen und Schüler, auch für ihre Zukunft? Wir wollen nämlich nicht nur Noten, wir wollen auch Schüler, die in der Zukunft Erfolg haben.
Bei der letzten Frage, Frau Kollegin – pardon –, reichen nicht einmal mehr Äpfel und Birnen aus. Das ist der Vergleich von Ideologie und gesundem Menschenverstand.
Was bitte schön hat das Abschneiden einzelner besonders geförderter Jugendlicher bei „Jugend forscht“ mit dem Erlernen der Schriftsprache mit Schreiben nach Gehör im ersten Schuljahr zu tun, außer, dass diese Methode erst recht Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern benachteiligt? Das sagt uns die Wissenschaft.