Bei der Dorferneuerung gehen wir davon aus, um ein Beispiel zu nennen, dass 1 Euro investiertes Geld des Landes – ich will sagen, es sind auch europäische Gelder dabei –, einen Faktor von bis zu sieben auslöst. Das heißt, dort, wo wir aus Sicht der Kommunen Dorferneuerungsmaßnahmen durchführen, Gebäude herrichten zum Beispiel, erleben wir immer wieder, dass sich sofort auch die Nachbarschaft auf den Weg macht, ihre Gebäude und Privatanwesen in Ordnung zu bringen. Durch den privaten Förderanteil der Dorferneuerung und bei der Stadtsanierung können wir diese Maßnahmen noch einmal unmittelbar unterstützen, sodass es einfacher für Bürgerinnen und Bürger ist, diesen Takt, den Gemeinden über ein Dorferneuerungsprogramm oder Stadtumbaumaßnahmen vorgeben, mitmarschieren zu können.
Herr Minister, nach Ihrem Vortrag sind in die ca. 7.300 Kilometer kommunale Straßen in dem Berichtszeitraum 300 Millionen Euro geflossen. Die Hälfte betreffen kommunale Straßen. Das sind also 30 Millionen Euro pro Jahr. Halten Sie das für ausreichend, und haben Sie einen Überblick über den Investitionsstau, der dort bei den kommunalen Straßen mittlerweile vorherrscht?
Sie wissen aus dem Infrastrukturausschuss, dass es zwei Größen gibt, die zu beachten sind. Das eine sind die Mittel der allgemeinen Straßenmaßnahmen, die wir zuweisen. Das Zweite ist das Programm Kreisstraßenbau, das im Jahresmittel zwischen 45 Millionen Euro und 55 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Wenn man sich anschaut, dass wir Förderquoten für die Landkreise von durchschnittlich 74 % der Bauausgaben haben, dann weiß man, dass es enorm wichtig ist, dass dieses Geld zur Verfügung gestellt wird.
Ich selbst war 22 Jahre Mitglied eines Kreistages und habe in diesen 22 Jahren immer erlebt, dass die Wünsche und manchmal auch die Notwendigkeiten, auf jeden Fall die gefühlten Notwendigkeiten, bei Weitem das Maß überschreiten, was Landkreise und Land zur Verfügung stellen.
Das ist eine Realität, die wir im Übrigen – ich glaube – bundesweit in allen Förderprogrammen beobachten können. Eine genaue Aufaddition eines Staus oder wie die Situation landesweit aussieht, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir beobachten natürlich auch die entsprechenden Kreistagssitzungen sehr genau. Doch Sie wissen, die Straßen werden untersucht, werden in eine Schadenskategorie
so will ich einmal sagen – eingeordnet. Das geschieht oftmals durch gemeinsame Bereisungen durch den Kreistag und durch den Landesbetrieb Mobilität, und daraus wird eine einvernehmliche Reihung vorgenommen. Zu der Wahrheit gehört, auch die Landkreise müssten das Geld in dem Maße haben, dass man ganze Listen abarbeiten könnte, was so nicht abzusehen ist.
Herr Minister, Sie haben von den Zuweisungen in vielen Feldern gesprochen, so auch von den Feuerwehren. Es ist bekannt, dass die Kommunen in vielen Fällen über lange Jahre vorfinanzieren. Mich würde für den Zeitraum der Förderbilanz, den Sie hier vorlegen, interessieren: In welcher Höhe haben die Kommunen gerade in dem Bereich der Feuerwehren vorfinanzieren müssen, und welche Zinsen sind dafür angefallen?
Ich weiß nicht, ob wir es berechnen können. Wir müssen nachschauen, und ich müsste es Ihnen nachliefern. Wir haben keine Zinsberechung. Sie wissen, dass es ein System ist, das ich persönlich nie anders kennengelernt habe. Es ist immer so reagiert worden, dass wir, wenn Feuerwehren sagten, sie hätten ad hoc einen großen Bedarf, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt und gesagt haben, ab wann wir voraussichtlich fördern können. Die Förderbescheide gehen, wie auch im Investitionsstock, durchaus über zwei oder drei Jahre. Das ist eine gelebte Praxis, weil wir versuchen wollen, eine größere Anzahl an Projekten zu bedienen.
Es gibt Alternativen aus anderen Bundesländern. In Hessen gehen nach meiner Kenntnis am Jahresende Anträge unter. Das heißt, es muss jedes Jahr neu beantragt werden, wenn man einen Antrag nicht bedient bekommt.
Wir wollten kommunalfreundlicher agieren und haben gesagt, die Anträge behalten ihre Bestandskraft, und wir werden sie so abarbeiten, wie wir es können. In Bayern sind die nach meiner Kenntnis deutlich geringer in der Frage der prozentualen Förderung, als es im Land RheinlandPfalz der Fall ist. Ich glaube, dass man in den Gesprächen, insbesondere mit dem Gemeinde- und Städtebund, heraushört: Lieber die Förderprozenthöhe beibehalten und das durchaus einmal auf zwei oder drei Jahre auseinderziehen, als die Förderhöhe so deutlich zu reduzieren, wie das zum Beispiel andere Länder machen.
Herr Minister, auch im Aspekt der Berechnung der Feuerwehr sprachen Sie von der hohen Förderung mit einem anderen Ansatz. Wie sehen Sie das große Engagement des Landes, was die Förderung betrifft, auch auf die gesellschaftlichen Auswirkungen bei den 2.400 Feuerwehren, die wir haben, weil die auch neben den klassischen Arbeiten noch ganz andere Dinge in der Kommune leisten?
Ich glaube, jede und jeder in diesem Raum wird unterstreichen: Würde man sich nur auf die allgemeinen Hilfeleistungen, auf den Brandschutz, das, was Feuerwehren in unseren Gemeinden tatsächlich tun, zurückziehen, dann würde im gesellschaftlichen Leben von vielen Gemeinden so manches brachliegen. Ich war zwölf Jahre Ortsbürgermeister einer Fremdenverkehrsgemeinde. Wer hat die vielen Fahnen zu Beginn einer Saison hochgezogen? Unsere Feuerwehr. Die sind mit dem Anhängerleiterwagen herausgefahren und haben es für uns übernommen. Fronleichnamsprozessionen, Sankt-Martins-Umzüge, Fastnachtsumzüge usw. gibt es regelmäßig. Wir sind wahrscheinlich alle Mitglied im Förderverein unserer jeweiligen Feuerwehr.
Es ist also ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz, und ich bin sehr froh, dass wir rund 55.000 Frauen und Männer im Ehrenamt, 12.500 Jungen und Mädchen bei den Jugendfeuerwehren, fast 200 Bambiniwehren und eine immer stärker werdende Riege der Altersabteilungen haben. Das insgesamt ist – das kann man, glaube ich, in Anspruch nehmen – in 2.400 Einheiten durchaus gesellschaftsprägend in unserem Land. Von daher kommen die Fördermaßnahmen, die gute Ausstattung natürlich auch der Motivationslage und der Einsatzfähigkeit, aber auch dem gesellschaftlichen Standing in einer Gemeinde sehr entgegen.
Herr Minister, können Sie sagen, inwieweit sich in diesem Berichtszeitraum die Schulbaumittel jährlich verbessert haben? Denn es ist bekannt, dass es in den vielen Kreisen erhebliche Vorfinanzierungen gibt. Können Sie sagen, wie hoch diese Vorfinanzierungen sind und wie die im Haushalt stehenden Lücken der bewilligten Anträge geschlossen werden sollen?
Herr Licht, das müsste ich Ihnen nachliefern, wenn ich bei Frau Kollegin Reiß nachgefragt habe. Ich habe in meinen Ausführungen ganz bewusst folgenden Satz formuliert: „Insgesamt sind den Kommunen im Zeitraum 2011 bis 2015 allein durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mehr als 1,3 Milliarden Euro zugutegekommen, (...)."
Genau das ist die Bilanz, die wir als Innenministerium vorgelegt haben. Doch es ist kein Problem, die Zahlen aus dem Nachbarministerium für den Schulbau nachzuliefern.
Herr Minister, in Ihrer Bilanz gehen Sie auch ein auf den Kommunalen Entschuldungsfonds und sagen, das sei eine Abmilderung der Verschuldungsentwicklung. Der Rechnungshof beurteilt es ganz anders und sagt: Das Ziel wurde ganz klar verfehlt. Mich würde interessieren, wie Sie es beurteilen, auch mit Blick auf die aktuellen Zahlen der Verschuldung.
Wissen Sie, man weiß, dass ich nicht in allem und immer und total mit dem Rechnungshof übereinstimme. Die letzte Situation, in der ich eine andere Meinung als ein Rechnungshof hatte, war bei der Brücke in Wörth. Ich glaube, das muss man wechselseitig akzeptieren. Zweifelsohne ist es so, wenn man sich anschaut, wie diese 3,8 Milliarden Euro organisiert sind, ein Drittel Landesmittel, ein Drittel Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich, ein Drittel Mittel der tatsächlich betroffenen ca. 700 Kommunen, dann ist es doch für jede Kommune – ich behaupte es einfach – ein Stück weit ein Segen, ein Drittel vom Land zu bekommen zum eigenen Schuldenabbau, ein Drittel von der Allgemeinheit der Kommunen und nur mit einem Drittel Eigenmittel hineinzugehen. Jetzt habe ich zu akzeptieren, wenn der Rechnungshof dazu eine andere Meinung hat. Wir haben dieses System auf den Weg gebracht, und wir glauben, dass es sehr hilfreich ist.
Herr Minister, Sie haben nur relativ kurz die Sportförderung angesprochen. Vielleicht können Sie noch einmal die Systematik in der Sportförderung darstellen. Dabei würde mich insbesondere interessieren, wie es bei der Förderpraxis für die Vereine aussieht.
Wir haben im Land Rheinland-Pfalz– das ist eine tolle Situation – rund 1,5 Millionen Menschen, die Sport im Verein treiben, im Verein Mitglied sind, die Vereine unterstützen. 6.300 Vereine haben wir im Landessportbund RheinlandPfalz. Das ist eine wichtige Größe. Wenn man 2.258 eigenständige Kommunen hat, weiß man, wie stark und wie dicht die Sportvereinsabdeckung im Land ist. Deswegen haben wir auf einem sehr hohen Niveau den Landessportbund nach wie vor in der finanziellen Unterstützung, der
wiederum derjenige ist, der seine Vereine, seine Fachverbände und die Sportbünde zu unterstützen hat.
Ich glaube, es ist ein sehr sinnvolles System, dass wir institutionell den Landessportbund als unseren Ansprechpartner haben. Daneben haben wir in Teilbereichen auch noch den Bereich des Behindertensports und der Sportjugend, aber den Landessportbund als Hauptansprechpartner, der dafür sorgt, dass seine Vereine mit einer organisatorischen Überbauung ausgestattet sind, also mit den entsprechenden Ansprechstellen bei den Sportbünden, beim LSB selbst, aber auch bei den Sportfachbereichen.
Auf der anderen Seite fördern wir unmittelbar über die Kommunen Sportstätteninvestitionen. Für vereinseigene Sportstätten stellen wir noch einmal eine Summe zur Verfügung, die zwischen 2 und 2,2 Millionen Euro liegt, damit die vereinseigenen Sportstätten in Absprache mit dem Sport weiterentwickelt werden können. Es ist also ein gemischtes System, das einen Großteil der Finanzverwaltung und der Finanzhoheit im Sport selbst belässt.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf, Rassistische Hetze im Internet und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte/Haltung der Landesregierung zu einem Verbot von Sympathiewerbung – Nummer 2 der Drucksache 16/5599 – betreffend, auf. Bitte schön.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der bayerischen Landesregierung, angesichts der Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte in der jüngsten Zeit sowie der damit einhergehenden Kommentare im Internet die sog. „Sympathiewerbung“ für kriminelle und terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen?
2. Wird sie eine entsprechende Bundesratsinitiative der bayerischen Landesregierung im Bundesrat unterstützen?
4. Sind nach Auffassung der Landesregierung Stelleneinsparungen bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaft(en) angesichts dieser Herausforderungen das richtige Signal?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat sich schon vor einem Jahr – da beziehe ich mich auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lammert vom 15. September 2014 – gegen die Wiedereinführung der Sympathiewerbung ausgesprochen. Die dafür maßgeblichen Gründe gelten unverändert fort.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage zu Frage 1 mit Nein und zu Frage 2 ebenfalls mit Nein.
Zu Frage 3 ist der damaligen Antwort meines Amtsvorgängers nichts hinzuzufügen. Die Sympathiewerbung wurde nicht aus einer Laune heraus abgeschafft, sondern weil sich gerade in der praktischen Anwendung damals gezeigt hat, dass die Grenzen zwischen strafbaren organisationsbezogenen Anwerbungsaktivitäten einerseits und politisch, humanitär oder anderweitig motivierten Äußerungen fließend sind und sich rechtsstaatlich befriedigend nicht voneinander abgrenzen lassen.
Mit dieser Bewertung steht die Landesregierung nicht alleine. Der seinerzeitige Leiter der Terrorismusabteilung des Generalbundesanwalts, Rainer Griesbaum, hat sich in einem Interview zustimmend gegenüber der damaligen Entscheidung des Bundestages geäußert, den Straftatbestand abzuschaffen. Ich darf mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren: „(...) das war eine gute Entscheidung des Bundestages. Wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit, deren Grenzen selbstverständlich respektiert werden müssen. Strafbar ist nach § 129a“ StGB „aber noch die Werbung um Mitglieder oder Unterstützer für eine Terrororganisation. Denn dabei entsteht eine Gefahr, die die Gesellschaft schlichtweg nicht akzeptieren kann. Das ist für die Bundesanwaltschaft viel wichtiger als die Verfolgung von Sympathiewerbung.“
Angriffe auf Flüchtlinge oder Flüchtlingsunterkünfte sind im Übrigen bereits nach geltendem Recht umfassend strafbar. Ich verweise – um nur die wesentlichsten zu nennen – auf die Ehrverletzungs-, also Beleidigung, Verleumdung, Volksverletzung, auf die Körperverletzungs- und insbesondere auf die Brandstiftungsdelikte. Deswegen hielt und hält weiterhin die Landesregierung eine etwaige Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern für nicht zielführend.
Zu Frage 4: Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – das darf ich versichern – achtet stets und umfassend darauf, dass die Justiz personell und sachlich in einer Weise ausgestattet ist, die es ihr ermöglicht, den Geschäftsanfall effektiv und auf qualitativ hohem Niveau zu erledigen.
Hieran haben auch die verfassungsrechtliche Schuldenbremse sowie die daraus folgenden Einsparvorgaben, denen sich auch die Justiz nicht entziehen kann, nichts geändert. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei aktuell den Auswirkungen der stetig steigenden Flüchtlingszahlen auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften. So haben wir das
für das Asylrecht erstinstanzlich allein zuständige Verwaltungsgericht Trier personell bereits deutlich verstärkt, sodass Rheinland-Pfalz bei der Dauer der gerichtlichen Asylverfahren nach wie vor den bundesweiten Spitzenplatz belegt. Die dafür einschlägigen Eilverfahren dauern im Schnitt nicht länger als 14 Tage, und das heißt, in vielen Fällen weit darunter.
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist sich sehr wohl bewusst, dass die Flüchtlingssituation auch zu einer stärkeren Belastung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften führen kann. Ungeachtet etwaiger Einsparungen zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ist die Justiz gleichwohl personell und sachlich in einer Weise ausgestattet, die es ermöglicht, auch hierauf effektiv zu reagieren. Wir werden das zeitgerecht und schnell jeweils tun.