Protokoll der Sitzung vom 06.10.2015

Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 1. Oktober 2015 beraten und einstimmig zugestimmt. Der mitberatende Rechtsausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 5. Oktober 2015 beraten und einstimmig zugestimmt.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst hat Herr Abgeordneter Henter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Föderalismusreform I im Jahre 2006 steht das Meldewesen in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dieser hat mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013, geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014, von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Dessen Artikel 1 ist das Bundesmeldegesetz.

Das Bundesmeldegesetz tritt ab 1. November 2015 in Kraft und ist bis zu diesem Zeitpunkt in den Ländern umzusetzen. Die melderechtlichen Regelungen ergeben sich ab dem 1. November 2015 dann unmittelbar aus dem Bundesmeldegesetz. Dieses übernimmt in weiten Teilen die Regelungen des bisherigen Melderechtsrahmengesetzes und der Landesmeldegesetze.

Darüber hinaus werden den Ländern im Melderecht durch das Bundesgesetz noch eigene Kompetenzen zugewiesen, zum Beispiel für die regelmäßige Übermittlung oder den Abruf von Meldedaten sowie für die Muster der Meldescheine. Entsprechende landesrechtliche Regelungen müssen daher beschlossen werden.

Mit dem vorliegenden Artikelgesetz soll ein Landesgesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes geschaffen werden. Zudem soll der von dem Bundesgesetzgeber eingeräumte Regelungsspielraum dazu genutzt werden, in

Artikel 1 mit der Möglichkeit der Einführung einer gemeinsamen zentralen Meldebehörde wesentliche Verfahrenserleichterungen für die Meldebehörden einzuführen.

Den Rechtsträgern der Meldebehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, sich durch Verwaltungsvereinbarung auf eine gemeinsame zentrale Meldebehörde zu einigen. Diese wäre dann für die Erledigung bestimmter überörtlicher Aufgaben im Meldewesen zuständig. Diese Aufgabe wurde bisher teilweise durch die Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer als 100 %ige Tochter der kommunalen Spitzenverbände im Auftrag der Rechtsträger der Meldebehörden durchgeführt.

Damit auch diese Gesellschaft zur zentralen Meldebehörde bestimmt werden kann, ist eine Möglichkeit zur Beleihung von in Privatrechtsform geführten Organisationseinheiten vorgesehen. Das Aufgabenspektrum der Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer könnte nach Verabschiedung dieses Gesetzes um weitere zentrale Dienste erweitert werden.

Artikel 2 sieht ein Landesgesetz zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes vor. Auch diese Rechtsmaterie ist im Zuge der Föderalismusreform in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes übertragen worden. Der Bund hat mit dem Personalausweisgesetz von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht.

Die bestehenden landesrechtlichen Vorschriften sind damit aufzuheben. Es ist lediglich eine Regelung hinsichtlich der Zuständigkeiten der Personalausweisbehörden erforderlich.

Weiterhin sollen mit diesem Gesetz Erleichterungen für ausländische Staatsangehörige eingeführt werden, die über einen elektronischen Aufenthaltstitel verfügen und aufgrund eines Umzugs ihre Anschrift auf dem elektronischen Aufenthaltstitel ändern müssen. Die Personalausweisbehörde am Wohnsitzort des Betroffenen kann diese Aufgabe zusätzlich übernehmen.

Es sind weiterhin Zuständigkeitsregelungen vorgesehen. Die Aufgaben der Meldebehörden sollen im Wesentlichen auf die verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden sowie Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte übertragen werden. Die CDU wird dem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Hüttner hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Henter hat ein Stück weit formal ausgeholt, um Redezeit verbrauchen zu können. Es ist nicht sehr viel, was wir zu ändern haben.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Ich mache auch nicht sehr lange.

Es ist wichtig, was wir zu regeln haben. Es ist in der Summe nicht sehr viel. Wir haben gemeinsam mit den Fraktionen in den Ausschüssen zugestimmt.

Lassen Sie mich auf das Bundesmeldegesetz, das ein paar elementare Punkte beinhaltet, kurz mit zwei Sätzen eingehen. Dort wird etwas geregelt, was eine wichtige Bedeutung für die Bürger hat, auch wenn es nicht unsere Kompetenz ist. Dort geht es in Zukunft wieder darum, dass der Vermieter mitwirken muss, wenn es um das Melderecht geht.

Es gibt eine zweite noch viel wichtigere Sache. Es geht darum, dass bei der Weitergabe der Adressen für Werbung die Personen zustimmen müssen. Bis dahin ist das nicht der Fall gewesen. Daher sind es hier ganz wichtige Punkte.

Die drei Punkte, die Herr Henter schon angesprochen hat, will ich insoweit abkürzen, dass das Thema mit den Ordnungsbehörden so bleibt, wie es ist. Das wird bestätigt, und das Thema der Serviceleistungen für die ausländischen Staatsangehörigkeiten gleichermaßen. Einzig erwähnen möchte ich noch den Punkt, der die KommWIS betrifft. Dort haben wir heute die Situation, dass die 192 Meldebehörden immer einzelne Verträge mit der KommWIS geschlossen haben. Das ist natürlich mit einem großen Umstand verbunden.

Dadurch, dass wir jetzt hingehen und diese gemeinsame zentrale Meldebehörde installieren, haben die mit ihrer eigenen Regelung – das werden sie sicher dann auch machen – die Chance, alles viel leichter zu machen. Es wird entbürokratisiert werden. Insoweit haben wir dort gute Entscheidungen auf den Weg zu bringen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vereinzelt Beifall der CDU)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüßen wir Gäste bei uns Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasium aus Ludwigshafen und die GRÜNE Jugend aus Rheinland-Pfalz. Herzlich willkommen im Landtag!

Jetzt erteile ich der Kollegin Pia Schellhammer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir im Gegensatz zur Debatte heute Morgen jetzt so einmütig über das vorliegende Landesgesetz zur Neuregelung des Melde-, Pass- und Ausweiswesens sprechen können. Die Regelungsgegenstände hat Kollege Henter schon umfänglich dargestellt,

mir bleibt nur noch, auf einen Aspekt hinzuweisen, nämlich eine Anmerkung zum Bundesmeldegesetz. Das hat damals unter Schwarz-Gelb eher eine Chronik einer sehr unrühmlichen Entstehung im Bundestag gehabt. Während bei der EM das Spiel Italien gegen Deutschland lief, gab es dort eine umfangreiche Regelung zur Opt-in-Lösung, dass die Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen müssen bei der Wiedergabe ihrer Meldedaten an Adresshändler und Werbeunternehmer. Also nicht so, wie wir es hier haben, eine Opt-out-Regelung, dass man einwilligen muss, wenn die Daten weitergegeben werden, sondern man hat damals mir nichts dir nichts in einer Haurucksitzung diese Opt-in-Lösung realisiert und somit der Adresshändlerlobby diese Möglichkeit gegeben.

Deswegen bin ich sehr dankbar, dass sich damals mehre Bundesländer über den Bundesrat, unter anderem auch Rheinland-Pfalz, dafür eingesetzt haben, dass wir jetzt die Opt-out-Regelung im Bundesmeldegesetz haben und die Bürgerinnen und Bürger einwilligen können, wenn sie ihre Daten weitergegeben haben wollen. Das ist wichtig, denn wir wissen alle, dass Werbeunternehmen und Adresshändler nur darauf warten, unsere Daten zu haben, um uns zielgenau Werbung schicken zu können.

Wir haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass wir gerade die Daten, die wir durch ein staatliches Zwangsverhältnis – das ist das Meldewesen – von Bürgerinnen und Bürgern erheben, nicht an Dritte zu ihrem Schaden weitergeben. Deshalb haben auch unsere Meldebehörden eine verantwortungsvolle Aufgabe in diesem Zusammenhang, die sie auch hier in Rheinland-Pfalz sehr gut wahrnehmen.

Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen wurde, ist die Erleichterung für ausländische Staatsangehörige. Das begrüßen wir seitens der Fraktion der GRÜNEN sehr. Die Serviceorientierung gerade für ausländische Staatsangehörige mit einem elektronischen Aufenthaltstitel wird hier verbessert.

Fazit: Wir werden dem Gesetz natürlich auch zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Lewentz.

Liebe Frau Schellhammer, das Italien-Spiel, das Sie angesprochen haben, hat uns aufgrund dieser Hintergründe mindestens genauso empört wie das 1 : 0 für Italien gegen Japan durch einen nicht berechtigten Elfmeter im Spiel bei der WM 2006 in Kaiserslautern. Und dann ist Italien Weltmeister geworden.

So viel zu meiner Vorrednerin.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Mitarbeiter haben mich mit besten Argumenten versorgt. Ich muss allerdings eingestehen, dass sowohl der Herr Berichterstatter als auch alle drei Vorredner die Wiese abgegrast haben. Dafür danke ich herzlich, weil wir alle einer Meinung sind, was mit Herrn Henter nicht immer der Fall ist, gelt, Herr Henter. Wir diskutieren ab und zu über die Eisenbahnverbindung von seinem Wohnort Trier nach Mainz. Heute sind wir einer Meinung. Herzlichen Dank dafür. Vielen Dank für die Unterstützung der Landesregierung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5543 –. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen und Enthaltungen sind nicht der Fall. Somit ist dieses Gesetz mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU einstimmig angenommen worden.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. Somit ist das Gesetz angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5616– Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, das Gesetz ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen. Überweisungsvorschlag ist der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und mitberatend der Rechtsausschuss. – Dem wird nicht widersprochen, daher werden wir so verfahren.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Kurortegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5634 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Das Gesetz muss jetzt von der Landesregierung eingebracht werden. Das Wort hat Frau Ministerin Lemke.