Da dürfen Sie davon ausgehen, so wie ich die Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes kenne, dass sie das auch bei der Landtagsanhörung so sagen werden. Da bin ich einmal gespannt, was Sie an Argumenten ins Feld führen wollen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die kommunalen Spitzenverbände.
Dieses Gesetz bildet Realitäten ab, und die Vorredner von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einige dieser Realitäten genannt. Dann sagen Sie, Herr Seekatz, erstens, wir haben zurückgehende Mitgliederzahlen bei den Feuerwehren, und zweitens sei in diesem Hohen Hause zum Thema Feuerwehr nichts mehr passiert.
Erstens rückgehende Zahlen bedrücken uns alle, aber Träger der Feuerwehren sind die Kommunen vor Ort – ich glaube, das dürfen wir an der Stelle feststellen –: die Städte, die Verbandsgemeinden und die Landkreise. Wir sind mit dem Landesfeuerwehrverband, mit der Lobby der Feuerwehren, gemeinsam unterwegs, um Dinge zu verändern.
Ich will noch einmal ein paar Jahre zurückgehen. Als wir gespürt haben, dass wir zum Beispiel im Bereich des Nachwuchses einen ähnlichen Problemdruck durch Konkurrenzsituationen bekommen haben, hat dieses Hohe Haus festgelegt, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren von 12 auf 10 zu reduzieren. Danach haben wir gemeinsam die Institution der Bambini-Feuerwehren eingeführt. Ich darf heute feststellen, wir haben 3.500 Jungs und Mädels bei den Bambini-Feuerwehren, 6 bis 10-Jährige, und 11.500
Mitglieder bei den Jugendfeuerwehren. Das ist eine tolle Arbeit in der Jugendausbildung, der Jugendbetreuung, die die Wehren neben ihrem eigentlichen Auftrag leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Seekatz, da möchte ich Sie daran erinnern, was wir in diesem Hohen Hause beschlossen haben, weil wir damals schon gespürt haben, erstens, wir bekommen auch in der Anzahl der Feuerwehrkräfte ein Problem. Die Altersgrenze freiwillig von 60 auf 63 zu erhöhen, war ein Beschluss, der sehr vernünftig ist.
Wenn Sie sich – ich habe eben das Stichwort THW genannt – beim THW umschauen, so haben diese nicht umsonst für sich beschlossen, überhaupt keine Altersbegrenzung mehr beim THW zu haben. Man kann diese Dinge diskutieren. Man muss aber zumindest darüber diskutieren, wenn wir das Renteneintrittsalter auf 67 anheben, ob wir auch bei einer Organisation wie der Feuerwehr über diese Dinge nachdenken.
Ich glaube, es wird in der nächsten Legislaturperiode enorm wichtig werden, dies zu besprechen. Wir brauchen die Tagesalarmierungsbereitschaft, wir brauchen die Möglichkeiten, und das ist in dem Gesetz der Koalitionsfraktionen auch geregelt, dass man am Wohnort, an dem Ort, an dem man Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist, aber auch am Arbeitsplatz Dienst für die Feuerwehr leisten kann.
Wenn man über das Stichwort Arbeitsplatz nachdenkt, sind die Regelungen, die in dem Gesetz zu der Frage gefunden worden sind, was passiert, wenn man sonntags zum Einsatz gerufen wird, Sonn- und Feiertagszuschläge als ein Beispiel, was mit gleitender Arbeitszeit passiert und viele Dinge mehr – das sind Dinge, die Feuerwehrangehörige in der jetzigen Situation durchaus als ungerecht empfinden –, so aufgegriffen, dass man sagen kann, das ist der Realität und dem wahren Leben angepasst.
Das gilt im Übrigen auch für die Fragen der Aus- und Fortbildung. Wir alle begegnen doch Feuerwehrkräften, die sagen, ja, ich weiß, dass ich einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung habe, aber in meinem Betrieb geht das nicht. Vielleicht hat man auch ein wenig Angst, das zu beantragen. Auch das bilden wir jetzt ab.
Ich finde, dass diese Regelungen, die gefunden wurden, bis zu der Frage, was man an Auslagenersatz und Ersatz bei Einsätzen finanzieren oder zahlen muss, und diese Auflistung eine – erneut will ich diesen Begriff wählen – der Realität entsprechende sind.
Wenn wir schon bei der Frage der demografischen Entwicklung sind, dann muss ich sagen, Sie haben vollkommen recht, Herr Pörksen.
Das mit den Frauen geht in der Anzahl nicht so voran, wie wir uns das wünschen. Da besteht bei den Jugendfeuerwehren übrigens schon ein deutlich besseres Verhältnis.
immer das Thema, das Herrn Pörksen am meisten unter den Nägeln brannte, dass dieses Verhältnis nach innen deutlich besser werden könnte.
(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alexander Schweitzer, SPD: Endlich wird das einmal gewürdigt!)
Dann erlaube ich mir auch die Erweiterung auf das Stichwort Migrantinnen und Migranten. Wir sollten noch einmal einen starken gemeinsamen Anlauf mit den Feuerwehren, mit dem Technischen Hilfswerk und den Rettungsdienstorganisationen auf den Weg bringen, dass auch verstärkt Migrantinnen und Migranten ihren Weg zu den Feuerwehren und Organisationen finden.
Meine Damen und Herren, ich übermittle den Dank der Landesregierung an die Koalitionsfraktionen. Das sind notwendige Weiterentwicklungen, und sie sind gut auf den Weg gebracht.
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5720 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird dementsprechend verfahren.
Bevor wir zu Punkt 19 kommen, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne die Katholische Familienbildungsstätte Koblenz e.V. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Als weitere Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Des Weiteren begrüße ich noch als Gäste auf der Zuschauertribüne Koordinatorinnen und Koordinatoren der Mehrgenerationenhäuser in Rheinland-Pfalz. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag!
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest (LBS Südwest) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5778 – Erste Beratung
Es wird beantragt, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5778 – an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann findet die Überweisung statt.
...tes Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5779 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5779 – an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch, dementsprechend wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen.
Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/5094/5360/5540 –
Ursprünglich war eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart, die Fraktionen haben sich auf fünf Minuten Grundredezeit geeinigt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme das jetzt als sportliche Herausforderung.
Stellen Sie sich vor, Sie gründen eine Firma. Wie schön, wenn Sie bereits vor der Gründung den ersten Auftrag in der Tasche haben.
dass manche Firmen in Rheinland-Pfalz besonders leicht an öffentliche Aufträge kommen. Es geht um den Europäischen Sozialfonds. 114 Millionen Euro sind in der vergangenen Förderperiode aus diesem Fonds nach RheinlandPfalz geflossen. Viel Geld, mit dem sicherlich viel Gutes bewirkt wurde.
Wir stellen nicht die Arbeit einzelner Firmen oder Projektträger infrage, wir möchten mit Ihnen darüber reden, wie dieser gewaltige Geldstrom intern gemanagt wird.
Es gibt eine Landesberatungsstelle, die Firma des früheren Inhabers Herrn Jensen. Der berät nicht nur Projektträger, sondern hat sich auch selbst beraten und setzt ESF-Projekte um. Er war also Begünstigter und als solcher explizit im offiziellen ESF-Begünstigtenverzeichnis aufgelistet.
Der Evaluator des Ganzen, das Mainzer Institut für Sozialpädagogische Forschung, setzt auch jedes Jahr ESFProjekte um und evaluiert dann seine eigenen Daten. Die ESF-Verwaltungsbehörde, das Sozialministerium, lässt sich von beiden beraten, via Aufträge unterstützen und nickt gleichzeitig deren Projektanträge ab. Dafür bekommen sie wiederum Geld, diesmal über Zuwendungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, über solche Entscheidungsprozesse und so viel Nähe zu Entscheidungsträgern würde sich manch andere Firma und Organisation in Rheinland-Pfalz freuen.