Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

(Zuruf des Abg. Dr. Axel Wilke, CDU)

Ich bin für gute Ideen offen.

(Dr. Axel Wilke, CDU: Sehr schön!)

Deswegen habe ich diese Überlegung bei einer Besprechung vor ca. einer Woche bei den Leitern der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz zur Diskussion gestellt und gefragt, was sie aus der Praxis davon halten, wenn man so etwas macht. Da gab es einen, zwei oder drei der Staatsanwälte, die anwesend waren, die sagten, ja, das können wir uns vorstellen. Alle anderen, also die überwältigende Mehrheit, sagt, lasst bloß die Finger davon. Das sagt die Praxis.

Das ist eine Praxis, die weiß, worüber sie redet. Solche Vorschläge sind unausgegoren. Man kann einmal darüber reden, aber sie werden von der Praxis selbst zurückgewiesen: Lasst die Finger davon.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich sparen wir auch. Da leisten wir unseren Beitrag, besonders im Sachhaushalt an vielen einzelnen Stellen. Deswegen können wir auch Neues in Angriff nehmen, und zwar trotz der erforderlichen Spaßmaßnahmen, Sparmaßnahmen.

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nils Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den brauchen wir auch!)

Jetzt haben wir es doch! Man kann auch mit Freude sparen.

Wir können beispielsweise auch die Mehrkosten für Therapiemaßnahmen aufgrund gerichtlicher Weisung finanzieren. Zu Mehrleistungen im sächlichen Justizhaushalt führen auch Neubauvorhaben in unserem Bereich. In erster Linie sind das neue, in diesem Jahr fertiggestellte Wirtschaftsgebäude der Justizvollzugsanstalt Wittlich und das im Bau befindliche Justizzentrum in Bad Kreuznach. Diese Bauten helfen sehr.

Darüber hinaus wird es dann erstmals eigene Haushaltsmittel für Maßnahmen des Gesundheitsmanagements im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geben.

Wir stärken weiter die Sozialen Dienste in der Justiz. Dafür haben wir in diesem Jahr entscheidende Grundlagen gelegt. Mit dem ersten Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst wird nun auch eine klare Regelung für den Datenschutz bei den Sozialen Diensten der Justiz geschaffen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung, ebenso um die Zustimmung für das Rechtsbereinigungsgesetz. Das schafft weitere größere Klarheit im Recht.

Besonders gewährleisten wir auch mit diesem Entwurf einen effektiven Verbraucherschutz. Wir steigern die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Einrichtungen. Das gilt für Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden. Das gilt genauso für die Lebensmittelüberwachung, nachhaltig wie sie ist, und die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des Landesuntersuchungsamtes. Auch dort wird vorzügliche Arbeit gemacht.

Ich höre bei meinen Besuchen in der Wirtschaft – also Stichwort Mineralwasser und das, was Sie immer durch den Kakao ziehen – von den Wirtschaftsunternehmen, die das machen, dass diese Kontrollen des Landesuntersuchungsamtes hoch erwünscht und hoch willkommen sind. Dafür allein lohnt sich schon das Mineralwasser.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, insgesamt sieht der Haushaltsentwurf eine tragfähige Mittelausstattung vor. Er sichert den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den Justizvollzugseinrichtungen und beim Verbraucherschutz. Bei allem Sparen, wir bringen über 50 neue Stellen neu in die gute Justiz in Rheinland-Pfalz. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.

Ich danke Ihnen sehr.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die zweite Beratung der Tagesordnungspunkte 2 und 3, also des Rechtsbereinigungsgesetzes und des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst der Justiz, bis nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz unterbrochen wird.

Ich rufe nun auf:

Beratung des Einzelplans 01 – Landtag

Dazu rufe ich die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5899 – Erste Beratung

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5901 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Pörksen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Wahrscheinlich wird für zwei Gesetze geklatscht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mich heute bei dem Einzelplan 01 auf die beiden Gesetzentwürfe beschränke, die morgen bereits in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden sollen, morgen dann ohne Aussprache. Wir wollen uns nicht den Vorwurf gefallen lassen, wir hätten sie einfach nur durchgewunken.

Mit Datum vom 17. November 2015 hat der Landtagspräsident über die Leistungen an Abgeordnete und Fraktionen einen Bericht vorgelegt, wie er das jedes Jahr zu tun pflegt. In diesem Bericht kommt er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Erhöhungen im öffentlichen Dienst eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung im Jahr 2016 geboten sei.

Bezüglich der Abgeordnetenentschädigung wird darauf verwiesen, dass in den vergangenen Jahren auf Anregung der Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ die Entwicklung der Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst herangezogen worden ist. Ich erinnere mich noch sehr gut an diese Enquete-Kommission, in der wir viele Dinge diskutiert haben, wie man aus dem Dilemma herauskommt, selbst über seine Entschädigung entscheiden zu müssen. Das ist ein Vorwurf, den sich Parlamentarier gefallen lassen müssen. Es sind viele Modelle überlegt worden, Gremien und was nicht noch alles. Aber es blieb dabei, es kann nur per Gesetz geschehen. Dann hat man sich dazu entschieden zu sagen, wir lehnen das an den öffentlichen Dienst an. Das soll jetzt auch so geschehen.

Bis 2015 sind die Gehälter im öffentlichen Dienst einschließlich der Beamten um 2,1 % angehoben worden. Bei den Abgeordneten ist es bei einem Prozent geblieben. Eine weitere Erhöhung erfolgt aufgrund des Tarifabschlusses und der Zusage, für die Beamten Gleiches zu tun, und zwar ab 1. März 2016 um 2,3 %.

Die Fraktionen sind deshalb übereingekommen, dem Landtag ebenfalls eine Erhöhung der Entschädigung um 2,3 % ab 1. März 2016 vorzuschlagen, was mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgeordneten angemessen zu entschädigen seien, um ihr Amt unabhängig wahrnehmen zu können. Diesem Ziel dient auch der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf.

Auch die vorgeschlagene Anhebung der monatlichen Pauschale von 281,21 Euro – das war damals der Umstellung auf die EU-Währung geschuldet – auf 310 Euro ist nach unserer Auffassung gerechtfertigt. Es ist die erste Anhebung seit 1987. Ich glaube, es wird keiner bestreiten, dass die Kosten auch für die Abgeordneten in ihren Büros usw. erheblich angestiegen sind.

Bezüglich der Leistungen an die Fraktionen kommt der Präsident in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Einkommensentwicklung und die allgemeinen Lebenshaltungskosten seit den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. Insbesondere die Erhöhungen im öffentlichen Dienst – ich habe darauf hingewiesen –, die direkt auf die Kosten der Fraktionen durchschlagen, denn ca. 80 % der Kosten bei den Fraktionen sind Personalkosten, machen es auch aus unserer Sicht erforderlich, die Leistungen maßvoll anzuheben, damit die Fraktionen ihre verfassungsmäßigen Aufgaben weiterhin sachgemäß und effektiv wahrnehmen können.

Aus diesen Gründen schlagen die Fraktionen in dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes vor, den monatlichen Grundbetrag um 5,2 % auf 56.800 Euro anzuheben sowie einen Steigerungsbetrag pro Fraktionsmitglied auf 1.828 Euro festzusetzen.

Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass mit beiden Gesetzentwürfen die Fortsetzung der Arbeit der Fraktionen gewährleistet wird und gleichzeitig die Abgeordneten an der allgemeinen Entwicklung der Einkommen teilhaben werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Bracht das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alljährlich müssen wir als Abgeordnete selbst entscheiden, wie unsere Entschädigung und wie die Finanzausstattung der Fraktionen sein sollen. Wir müssen es auch gegenüber der Öffentlichkeit verantworten. Deshalb will ich auch meinerseits für die CDU-Fraktion einige Ausführungen zu beiden Gesetzentwürfen machen.

Beim Abgeordnetengesetz will ich mit der Rechtsprechung

des Bundesverfassungsgerichts beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Entschädigung der Abgeordneten festgestellt – ich zitiere –, diese muss „der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden.“

Wenn wir nun betrachten, wie die Entwicklung der letzten Jahre war, dann stellen wir fest, dass die Entschädigung der Abgeordneten in den letzten vier Jahren analog der Entschädigung der Beamten nur um 1 % gestiegen ist, während sie im Tarifbereich einen ganz anderen Verlauf genommen hat, und zwar im öffentlichen Dienst, insbesondere aber auch in der Privatwirtschaft.

Wenn man dann die Einkommensentwicklung seit 1994 betrachtet – im Bericht ist das dargelegt –, so stellt man fest, dass die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung in diesem Zeitraum hinter den Steigerungsraten des öffentlichen Dienstes deutlich zurückgeblieben ist. Hätte man die Einkommensentwicklung und Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst vollständig nachvollzogen, wäre die derzeitige Abgeordnetenentschädigung um 630 Euro höher.

(Hedi Thelen, CDU: Wir sind uns selbst nichts wert!)

Legt man die Einkommenssteigerungen bei den Landesbeamten zugrunde, dann ergibt sich immerhin noch eine Differenz von derzeit 230 Euro. Ich denke, dies zu betonen und gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen, ist sinnvoll.

Nun sollten wir aber den Ansprüchen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden. Deshalb ist zumindest eine Mindestanpassung jetzt notwendig. Dem wollen wir nun nachkommen.

Herr Kollege Pörksen hat dargestellt, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Beamten wie für die Angestellten in diesem Jahr eine Anpassung der Bezüge um 2,1 % erfolgt ist, während wir, die Abgeordneten, bei 1 % geblieben sind.

Zum 1. März im kommenden Jahr ist eine Anpassung sowohl im tariflichen Bereich im öffentlichen Dienst als auch im Beamtenbereich von 2,3 % vorgesehen.

Sachgerecht und vertretbar wäre für das Parlament eine Anpassung in beiden Jahren um mindestens die gleiche Prozentzahl. Gleichwohl haben wir entschieden, dass wir in diesem Jahr bei 1 % bleiben und nur ab dem 1. März 2016 eine Erhöhung von 2,3 % beschließen.