Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Sachgerecht und vertretbar wäre für das Parlament eine Anpassung in beiden Jahren um mindestens die gleiche Prozentzahl. Gleichwohl haben wir entschieden, dass wir in diesem Jahr bei 1 % bleiben und nur ab dem 1. März 2016 eine Erhöhung von 2,3 % beschließen.

Meine Damen und Herren, die Tagegeldpauschale soll, nachdem sie seit 1987 nicht mehr verändert wurde, moderat angepasst werden. Es geht um knapp 30 Euro im Monat, und zwar von 281 Euro auf 310 Euro. Ich denke, das ist angemessen.

Dann gibt es die Kostendämpfungspauschale. Sie ist seinerzeit für die Abgeordneten, die einen Beihilfeanspruch hatten, entsprechend der damaligen Höhe der Entschädigung der Abgeordneten festgesetzt worden. Wir sind

adäquat analog der Beamten eingestuft worden. Da sich inzwischen der Abstand verändert hat, ist die Kostendämpfungspauschale nicht mehr in der richtigen Kategorie eingestuft. Die Einstufung wird deshalb mit diesem Gesetz angepasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man das zusammen betrachtet, glauben wir, dass die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung um 2,3 % im März und die Anpassung der Tagegeldpauschale um 30 Euro nicht nur maßvoll sind. Sie sind angemessen. Ich sage auch, sie sind in diesem Maß geboten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das gilt in gleichem Maß auch für das Fraktionsgesetz und die Anpassung der Geld- und Sachleistungen für die Fraktionen. Diese erhalten die Fraktionen, um ihre Geschäftsstellen zu finanzieren. Herr Kollege Pörksen hat darauf hingewiesen, dass der wesentliche Kostenblock das Personal ist. Ich habe dargestellt, dass sich die Personalkostenentwicklung in den letzten Jahren fortentwickelt hat. Die letzte Anpassung der Fraktionsentschädigung ist zum 1. Januar 2014 erfolgt, also vor zwei Jahren.

In dieser Zeit hat es tarifliche und andere Anpassungen gegeben. Ich glaube, es ist notwendig, dass auch die Fraktionszuschüsse angehoben werden, wenn die Fraktionen ihr Personal in dem Maß weiter finanzieren wollen. Das sollten sie wohl können. Es ist ein entsprechender Vorschlag gemacht worden. Wir meinen, auch diese Anpassung ist maßvoll, angemessen und ebenfalls geboten.

Deshalb bitte ich Sie, beiden Gesetzentwürfen bei der morgigen Abstimmung zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Wiechmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den Landeshaushalt 2016 und damit auch immer verbunden über die Ausgaben für den Landtag, die Landtagsverwaltung, die Personalkosten, die Institution des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und über die Zuweisungen an die Fraktionen und auch die Zuweisungen und Entschädigungen für uns als Abgeordnete selbst.

Es freut mich zunächst einmal, dass es in diesem Haus erneut gelungen ist, den Einzelplan des Landtags sehr konstruktiv miteinander zu beraten, und dass wir eine gemeinsame Basis gefunden haben. Ich möchte insbesondere auch der Landtagsverwaltung, Frau Direktorin Molka und Frau Dr. Franke, für das gesamte Haus einen

herzlichen Dank aussprechen, dass wir das hinbekommen haben. Ich möchte mich auch ganz persönlich bei meinen beiden PGF-Kollegen, Herrn Pörksen und Herrn Bracht, bedanken. Ich glaube, das haben wir in einer vernünftigen Atmosphäre geschafft. Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Dreamteam!)

Herr Kollege Bracht wird sicherlich auch seine Fraktionsvorsitzende darauf hinweisen, dass das, was sie heute Mittag in der Generaldebatte zu den Kosten für die Homepage des Landesbeauftragten gesagt hat, nicht ganz so der Realität entspricht und wir das gemeinsam vereinbart haben.

Für die Haushaltsaufstellung gab es erneut – das wissen Sie auch – die Vorgabe seitens des Finanzministeriums, 2 % der Vorjahresansätze einzusparen. Der Landtag hat sich auch in diesem Jahr an dieser Vorgabe freiwillig beteiligt. Einige Titel konnten aber nicht in diese Einsparauflage miteinbezogen werden.

Bedingt durch die anstehende Sanierung unseres Parlaments mussten Titel, wie zum Beispiel die Miete für die Steinhalle und den Ratssaal, mit eingepreist werden. Bedingt durch den Wahlperiodenwechsel kommen zusätzliche Veranschlagungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit dazu, wie zum Beispiel die Neugestaltung des Landtagsfilms, aber auch das neue Landtagshandbuch oder unter anderem das Projekt „Juniorwahl“ hinzu.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass gerade die finanzielle Ausstattung der Fraktionen und die Entschädigung der Abgeordneten besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Ich finde, dass wir auch hier einen sehr fairen Kompromiss erzielt haben, den alle Fraktionen mittragen können. Meine beiden Kollegen haben schon auf viele Details hingewiesen.

Maßhalten war, ist und bleibt für mich und meine Fraktion auch gerade, was die Erhöhung der Diäten angeht, immer die Devise. Die Erhöhung der Diäten wird dabei – das wurde gerade erläutert – an die Erhöhung der Besoldung für Beamte angepasst. Mit dieser Erhöhung orientieren wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Hierzu haben Herr Kollege Pörksen und Herr Kollege Bracht auch schon Äußerungen vorgenommen.

Alle Fraktionen haben deshalb gemeinsam vereinbart, dass nach den Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst auch die Entschädigungen für Abgeordnete zum 1. März 2016 um 2,3 % steigen sollen. Die Abgeordnetenentschädigung war – das wissen wir alle – unter dem Eindruck der Schuldenbremse und korrespondierend mit der Besoldung für die Landesbeamten seit 2012 um jeweils nur 1 % erhöht worden.

Nachdem die Bezüge der Beamtinnen und Beamten bereits zum 1. März dieses Jahres erhöht wurden und noch einmal zum 1. März nächsten Jahres erhöht werden, erscheint es uns angemessen, auch die Abgeordnetenentschädigung entsprechend anzupassen. Im Unterschied zu den Bezügen der Landesbeamtinnen und Landesbeamten sollen sie aber nicht rückwirkend für das Jahr 2015, son

dern erst ab März 2016 erhöht werden.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen brauchen eine angemessene Finanzausstattung, um ihre wichtigen Aufgaben zu erfüllen. Wir können und müssen als selbstbewusstes Parlament und als selbstbewusste Fraktionen deutlich machen, dass wir als Gesetzgeber unser Land gestalten.

Gerade die gestiegenen Anforderungen an die Fraktionen durch die technischen Neuerungen, aber auch durch die sozialen Netzwerke und die gestiegenen Dialog- und Kommunikationsbedürfnisse innerhalb des Parlaments, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürger, rechtfertigen, dass wir für die Fraktionen eine zusätzliche Erhöhung, die auch maßvoll ist, anstreben.

In der Demokratie bedarf es eines starken Parlamentes. Wem sage ich das? Wir sollten alle gemeinsam für ein solches starkes Parlament auch gegenüber der Öffentlichkeit werben. Sie fordert das auch immer wieder ein. Das ist auch gut so. Sie kontrolliert uns und schaut uns immer sehr genau auf die Finger. So soll es sein. Wir als Parlament stehen dieser Transparenz und dieser Öffentlichkeit immer gegenüber und rechtfertigen uns. Ich glaube, wir brauchen überhaupt kein schlechtes Gewissen zu haben.

Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir die Tagesordnung für den heutigen Mittwoch abgearbeitet. Wir unterbrechen die Beratung, die wir morgen am Donnerstag, dem 17. Dezember 2015, in der 110. Plenarsitzung fortsetzen werden. Bitte beachten Sie, dass die Sitzung um 09:00 Uhr beginnen wird. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

E n d e d e r S i t z u n g : 1 8 : 2 9 U h r.