Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Haushalt im Haushaltsplan Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie – und eben Soziales – umfasst 90 % gebundene Ausgaben, und mit diesen gebundenen Ausgaben schaffen wir es durch besondere Akzente in der Politik dennoch, wirklich eine soziale Handschrift in diesem Land Rheinland-Pfalz zu haben, und das gerade oder weil wir die Schuldenbremse einhalten und damit heute einen soliden Haushalt vorlegen können.
Die Akzeptanz im sozialen Bereich ist uns unglaublich wichtig, und wir stärken das. Unsere Betonung liegt darin, dass wir den Menschen zuhören, um dann die Projekte so zu entwickeln, dass wir eben diesen Menschen das anbieten können, die Schuldnerberatung oder auch die Armutsbekämpfung.
Frau Thelen, ja, Armuts- und Reichtumsbericht ist in der Tat immer noch eine Herausforderung. Unser Land stellt einen solchen Bericht auf. Andere Länder tun das nicht, und viele Maßnahmen, die wir hier mit echten Haushaltsgeldern angegangen sind, werden ihre Früchte tragen – nicht sofort. Ich gebe Ihnen das Beispiel der Ganztagsschule oder das, was Sie eben selbst genannt haben, Mindestlohngesetz – natürlich wird es eine Veränderung geben – oder auch Wiedereingliederung von Frauen nach der Familienzeit in den Beruf.
Der Haushalt zeigt manches und Wichtiges. Fachkräftebedarf ist das Stichwort gerade im Bereich der Pflege, im Bereich der Gesundheit und der Medizin, was wir uns hier immer gegenseitig in die Dokumente schreiben. In dem Haushalt sind 200.000 Euro mehr für Gesundheit und Pflege.
Die Förderung der Wohlfahrtsverbände. Wir sprechen wohlfeil von den vielen Ehrenamtlichen oder von der Hospizhilfe. Der Haushalt gibt 145.000 Euro mehr. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz, die beratende Arbeit machen für Angehörige oder auch für Menschen mit Pflegebedarf, werden mit 135.000 Euro weiter gestärkt. Zu dem Gesetz komme ich noch einmal direkt gleich während meiner Rede.
Wir haben 100.000 Euro mehr im demografischen Wandel. Meine Damen und Herren, 100.000 Euro mehr. Da geht es uns in diesem Haushalt, vorgelegt von dem Ministerium, ganz besonders um Menschen mit Demenz und deren Kräftigung. Wir wollen und wir werden Herausforderungen weiter erkennen und damit dann die Zukunft gestalten. Das macht Ministerpräsidentin Malu Dreyer, das macht Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Das ist für uns Haushaltsrecht in Politik umgesetzt und den Menschen gedient.
Was sind Investitionen in die Zukunft? – Das ist etwas, was wir in diesem Haushalt erstmalig wirklich richtig festschreiben. Die Telemedizin, aber auch die Telepflege sind Herausforderungen für die Zukunft, die wir heute beginnen müssen, und die haben einen Niederschlag im Haushalt mit 140.000 Euro für gesundheitsbezogene Maßnahmen, und das ist gut und ein wichtiges Signal.
Die LZG arbeitet im ganzen Land und in vielen Gemeinden zum Beispiel in der Frage, welche Wohnformen, welche Wohnprojekte, welche Möglichkeiten wir entwickeln können, damit Menschen in ihren Dörfern alt werden und dort bleiben können, selbst wenn sie pflegebedürftig werden. Auch da gibt es für die Gesundheitsförderung im ländlichen Raum eine deutliche Stärkung im Haushalt.
Meine Damen und Herren, ich habe eben so ein paar Projekte genannt, die das tägliche Leben betreffen, was sich jeder vorstellen kann.
Wenn die CDU-Fraktion globale Anträge stellt, um rasenmähermäßig über die Projekte zu gehen, bedeutet das weniger Geld von „Max Schrubbels Zahnpflege“ bis zur Demenzförderung oder etwas anderes. Das ist wirklich schlimm für all die Projekte in Rheinland-Pfalz, die ihre Auswirkungen regelmäßig haben. Es sind Lippenbekenntnisse der CDU, auf der einen Seite immer zu sagen, das
Meine Damen und Herren, der Haushalt ist ein guter Moment, um auch Danke zu sagen an all die, die in diesen Projekten arbeiten, von den Ärzten, der Pflege, von den Projekten, die ich eben angesprochen habe, aber auch ins Ministerium hinein, Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Der Haushalt ist ausgewogen, der Haushalt ist sozial, und der Haushalt ist menschlich.
Ich möchte zu unseren gemeinsamen Haushaltsanträgen von Rot-Grün noch einige Sätze sagen. Besonders wichtig ist uns die gute Versorgung der Menschen in RheinlandPfalz. Aus diesem Grund hat mein Fraktionsvorsitzender Alexander Schweitzer die Sterbedebatte ins Plenum hineingetragen. Wir haben alle wirklich trefflich dazu diskutiert.
Liebe Frau Thelen, wir haben einen Antrag vorliegen, der weit über Ihren hinausgeht. Ich appelliere an alle, kümmern wir uns gemeinsam um unsere Vorschläge, die wir in der Plenaranhörung, im Ausschuss erarbeitet haben. Wir sind gar nicht so weit entfernt, wir wollen uns um die Menschen, die SAPV brauchen, um Familien, die das brauchen, aber auch Kinder, die schwersterkrankt sind und Lebensbegrenzendes erleben und erfahren müssen, kümmern. Ich appelliere an Sie, schließen Sie sich unserem Antrag an. Er ist monetär weitaus kräftiger ausgestattet mit immerhin 250.000 Euro.
Mit unserem Antrag können wir acht SAPV-Stationen im Land erweitern. Das wäre ein wirklicher Schritt, und ich kann Sie wirklich nur dazu ermutigen, das zu tun.
Ich möchte auch die Förderung von Fachberufen im Gesundheitswesen ansprechen. Ich fasse es nicht. Dabei geht es um den Pflegeberuf, und wir wissen heute schon, dass wir weniger Ärzte im Land haben, weil mehr Mediziner aufhören, als heute ausgebildet werden. Dies wird in noch stärkerem Maße auch im Bereich der Pflege erkennbar. – Minus 500.000 Euro. Dabei geht es wirklich um die Stärkung von Pflegeberufen. Der Ansatz in Höhe von 1,4 Millionen Euro ist ein wichtiger und guter Ansatz. Also, reden Sie nicht auf der einen Seite von Fachkräftebedarf und von Stärkung und Sicherung, wenn Sie auf der anderen Seite die Mittel kürzen. Das wäre das falsche Signal.
Dieses Geld wird im Land Rheinland-Pfalz benötigt, um die Pflege zu stärken und die Menschen in Stadt und Land ambulant und stationär zu versorgen.
Meine Damen und Herren, zu den Deckblättern der CDU habe ich jetzt einiges gesagt. Ich komme daher noch einmal zu unseren eigenen Anträgen. Die SAPV habe ich angesprochen mit 250.000 Euro. Das ist wirklich gutes Geld für eine ganz wichtige und begleitende Arbeit für sterbende Menschen.
tebedarf und Ärzte sagen. Dies ist unser ausdrücklicher Wunsch; denn es ist etwas, was die Menschen landauf, landab bewegt, den Hausarzt nicht mehr in erreichbarer Nähe zu haben. Dies bereitet den Menschen in unseren Gemeinden Sorge.
Wir haben an der Universität in Mainz die Ausbildung für Medizinerinnen und Mediziner installiert. Wir wissen, dass es immer mehr Frauen sind, die diesen Beruf ergreifen. Wir haben in den Haushalt insgesamt 500.000 Euro, also 100.000 Euro mehr als im vorherigen Haushalt, eingestellt, um jungen Medizinern den Weg in die Allgemeinmedizin zu ebnen.
Seit Neuestem gibt es auch den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in der Hoffnung, dass wir Studierende abholen können auf dem Weg ins Berufsleben, die erkennen sollen, dass es ein wichtiger, ein guter und ein schöner Beruf ist, als Hausarzt oder Hausärztin tätig zu werden. Dies ist wichtig für die Stärkung und Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung.
Es mangelt aber nicht nur bei den Ärztinnen und Ärzten, sondern auch in der psychotherapeutischen Versorgung. Ich bin ganz besonders Herrn Kollegen Dr. Fred Konrad dankbar, dass wir dies gemeinsam im Haushalt fixiert haben. Das ist Teamarbeit, und an dieser Stelle darf ich meine Kollegen einmal loben: Das haben wir gut gemacht.
Ich möchte noch einige wenige Worte zu den mit aufgerufenen Gesetzen sagen. Ich komme zunächst zum Gesetz über den Maßregelvollzug. Das Maßregelvollzugsgesetz ist 28 Jahre alt, meine Damen und Herren, und es ist wahrlich an der Zeit, dass es jetzt novelliert wird. Wir haben weitaus mehr Fälle, etwa das Doppelte an Fallzahlen wie noch 1987, und wir brauchen mehr Personal.
Für uns eigentlich die Königsdebatte in der zweiten Beratung des Landeshaushaltsgesetzes heute ist das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten. Ich habe es schon angedeutet, es gibt 135 Pflegestützpunkte in RheinlandPfalz, die Anlaufstelle sind für jede und für jeden, die Beratung brauchen, ob es nun Angehörige sind oder Menschen in Pflege. Wir wollen keine Spezialisierung beispielsweise nur auf den Palliativbereich, sondern das Gesetz gilt genauso für jede andere Erkrankung, sei es der Schlaganfall, sei es die Demenz oder seien es neurologische Störungen.
Wir brauchen aber auch deswegen mehr Personal, weil wir heute nach der Rechtsprechung einen humanen Weg des Maßregelvollzugs beschreiten und weil wir mit dem novellierten Gesetz – auch das hat uns die Justiz klar belegt – die Autonomie der Patientenrechte und des Beschwerdemanagements stärken werden. Das Gesetz wertet den Maßregelvollzug auf, und – das ist vielleicht noch wichtiger – es schafft Perspektiven für eine Wiedereingliederung. Die SPD-Fraktion wird heute dem Gesetz in zweiter Beratung zustimmen.
punkt, und dies in der Gesamtheit der Beratung. Es sind zumeist hochkompetente Frauen in den 135 Pflegestützpunkten, die mit diesem Gesetz eine Aufwertung ihrer Arbeit erfahren, auch weil der Arbeitsvertrag über zehn Jahre abgeschlossen ist, und dies bedeutet mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir wollen eine verbesserte Kostenförderung im Jahr 2016.
Es ist kommunal und ambulant miteinander verbunden. Vorhin wurde auch einiges über die Kommunen gesagt, und ich finde es sehr bemerkenswert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte, obwohl es nicht ihre gesetzlich fixierte Aufgabe ist, den Wert der Pflegestützpunkte anerkennen und diese freiwillig mitfinanzieren. Das ist wichtig, das wird von uns als wichtig anerkannt, und deswegen haben die Pflegestützpunkte auch einen besonderen Stellenwert.
An den Pflegestützpunkten sind 17 Gemeindeschwestern plus angesiedelt. Das ist bundesweit einmalig. Die Gemeindeschwestern plus kümmern sich in einer sorgenden Kultur um besonders hochbetagte und ältere Menschen. Wir sind das Pflegeland Rheinland-Pfalz Nummer 1, und darauf sind wir stolz. Wir werden in unserem Haushalt wiederum unsere Schwerpunkte setzen, und damit dienen wir den Menschen in Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, wir erteilen zu den beiden vorliegenden Gesetzen unsere Zustimmung, zu den Anträgen der CDU unsere Ablehnung. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zugehört haben.
Vielen Dank! Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Haushalt vorliegen, der nach wie vor abbildet, dass dieses Land bereit und in der Lage ist, soziale Ungleichheit zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und die für die Menschenwürde wichtigen Bereiche des Lebens wie Wohnen, Leben und Arbeiten so zu unterstützen und so sicherzustellen, dass Menschen in Rheinland-Pfalz unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig von ihrem sozialen Status, unabhängig von ihrem Bildungsstand und unabhängig vom Vorliegen von Krankheit oder Behinderung bei uns gut leben können, und das ist gut so.
Frau Thelen, Sie haben Ihre Haushaltsanträge heute so begründet, als würden die 22 Millionen Euro, die Sie als globale Minderausgabe im Sozialhaushalt einstellen, nur 1,1 % der Gesamtausgaben in diesem Bereich darstellen. Ihnen ist sehr wohl bewusst – Sie sind eine versierte Sozialpolitikerin –, dass das, was Sie da tun, ein Etikettenschwindel ist.
Diese 1,1 % sind nicht etwa 1,1 % von 100, sondern 1,1 % von 6 %, 7 % oder 8 %, die tatsächlich in diesem Haushalt
frei verfügbar sind. Die anderen Mittel sind dadurch gebunden, dass die Menschen aufgrund bundesgesetzlicher Bindung einen individuellen Anspruch auf eine Leistung haben und das Land dieses Geld ausgeben muss und gar nicht anders kann.
Aber mit diesen 22 Millionen Euro ist es noch nicht genug. Vielmehr haben Sie insgesamt 47,7 Millionen Euro allein in diesem Haushalt als Einsparungen vorgesehen und Mehrausgaben von um die 200.000 Euro. – Ich müsste es jetzt tatsächlich nachsehen, die Zahl ist zu klein. Das ist jedenfalls verschwindend.
Wenn das sozialpolitischer Gestaltungswille ist und wenn das Regierungsfähigkeit sein soll, dann frage ich mich, ob das Etikettenschwindel oder Unkenntnis ist, die aus diesen Vorschlägen spricht.
Sozialpolitik hat mehrere, sehr wichtige Punkte, die menschenrechtliche Zielsetzungen und menschenrechtliche Vorgaben sind. Das bedeutet Armutsprävention. Es mag durchaus sein, dass wir in Rheinland-Pfalz in Armutsprävention und in der Armutsbekämpfung nicht besser sind als andere Bundesländer. Aber um uns nachzuweisen, dass die Armutsprävention und die Armutsbekämpfung in Rheinland-Pfalz nicht ausreichend ist, müssten Sie uns belegen, dass es anderswo besser ist.
Tatsache ist doch, dass die CDU seit zwei Legislaturperioden im Bund regiert und damit die Sozialgesetzgebung maßgeblich festlegt und sich jetzt darüber beklagt, dass die Länder nicht in der Lage seien, diese Sozialgesetzgebung so weit zu ändern, dass die Armut abgebaut werden kann. – Wer ist denn verantwortlich für diese Sozialgesetzgebung? – Das sind doch nicht die Länder, es sind nicht die Städte wie Berlin, Bremen, Hamburg oder andere Großstädte, in denen der Armutsanteil immens hoch ist. Es sind nicht die Länder wie Rheinland-Pfalz, die flächendeckend dafür sorgen müssen, dass Menschen ihre Rechte umsetzen können, sondern es sind die Rahmensetzungen der Bundesgesetzgebung, die dafür sorgen, dass wir gar nicht mehr tun können als das, was hier geschieht.
Wenn Europa nicht wäre mit dem ESF, dann würden die Menschen in Armut komplett in die Röhre schauen, weil sich der Bund einen schlanken Fuß bei der Arbeitsförderung gemacht hat.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Julia Klöckner, CDU: Frau Nahles! Frau Nahles! Sie ist Sozialministerin! Frau Nahles und Frau Schwesig!)