Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das parlamentarische Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2009 findet mit der heutigen Behandlung im Landtag seinen Abschluss. Nach der Verfassung hat sich die Regierung dafür zu verantworten, wie sie mit den Mitteln umgegangen ist, die ihr der Landtag bewilligt hat.
Auf der Grundlage der Haushaltsrechnung, auf der Grundlage des Rechnungshofberichts und auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung hierzu berät die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien. Die Kommission erarbeitet für den Haushalts- und Finanzausschuss einen Bericht und eine Beschlussempfehlung. Bericht und Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 16/352 vor.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses kann sich in zwei Punkten nur auf die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stützen. Die CDU-Fraktion hat im Ergebnis gegen die Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses im Entlastungsverfahren gestimmt. Sie hat der Landesregierung insoweit auch die Entlastung verweigert.
Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht bezogen auf das Haushaltsjahr 2009, für das der Minister der Finanzen namens der Landesregierung gemäß Artikel 120 der Landesverfassung die Entlastung beantragt hat, die Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung unter der Überschrift behandelt „Schuldenanstieg ungebremst: Trendwende nicht erkennbar“. Diese Formulierung wurde in der Rechnungsprüfungskommission kontrovers diskutiert.
Ausgangspunkt der Wertung des Rechnungshofs war das abgeschlossene Haushaltsjahr 2009, das geprägt war von einem geringen Steueraufkommen aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowie von Änderungen des Steuerrechts. All dies trug mit dazu bei, dass die laufende Rechnung – vereinfacht ausgedrückt: der konsumtive Teil des Landeshaushalts – mit einem Fehlbetrag von fast 670 Millionen Euro abschloss. Ein höherer Fehlbetrag war im Zehn-Jahres-Vergleich nur 2002 zu verzeichnen.
Infolge der fehlenden Eigenfinanzierungsmittel wurden 2009 zur Finanzierung der Investitionsausgaben und zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs allein für den Kernhaushalt neue Schulden von nahezu 1,6 Milliarden Euro aufgenommen.
Das war bis dahin die höchste Kreditaufnahme in einem Haushaltsjahr. Hinzu kommen 2009 weitere Schulden von mehr als 300 Millionen Euro für die Landesbetriebe.
Die Kreditobergrenze, die seit 2006 durch die Zuordnung der Zuführungen an den Pensionsfonds zu den Investitionsausgaben erhöht wird, wurde 2009 um mehr als 500 Millionen Euro überschritten. In den vier Jahren zuvor konnte die Schuldengrenze noch eingehalten werden.
Die hohe Neuverschuldung führte bis Ende 2009 zu einer Gesamtverschuldung des Landes von 30,6 Milliarden Euro. Dies entspricht seit dem Jahr 2000 einem Anstieg von 11,6 Milliarden Euro, das heißt, auf die vergangenen zehn Jahre entfallen fast 38 % der Schulden seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz.
Letztlich lagen die Pro-Kopf-Verschuldung 2009 mit 6.711 Euro um 27 % und die Zinsausgaben je Einwohner von Rheinland-Pfalz mit 295 Euro um mehr als 41 % über dem Durchschnitt der Flächenländer.
Für das Rechnungsjahr 2010, über das im nächsten Entlastungsverfahren zu befinden ist, gibt es keine Entwarnung. Nach dem vom Ministerium der Finanzen veröffentlichen vorläufigen Ergebnis steigen der Fehlbetrag der laufenden Rechnung, die zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs erforderliche Neuverschuldung, die Gesamtverschuldung des Landes sowie die Überschreitung der Kreditobergrenze weiter an.
Dass angesichts einer solchen Ausgangslage eine Trendwende dringend erforderlich ist, ergibt sich dabei auch mit Blick auf die grundgesetzlichen sowie landesverfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbremse ab dem Jahr 2020. Bis dahin ist allerdings auch die bisherige, an den Investitionsausgaben orientierte Kreditobergrenze zu beachten. Diese Grenze wird nach der
In der Rechnungsprüfungskommission konnte keine Einigkeit erzielt werden, ob eine Trendwende bereits eingeleitet ist – so die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen –, oder nicht erkennbar ist – so der Rechnungshof, dessen Bewertung sich die Opposition angeschlossen hat. Letztlich bleibt abzuwarten, ob die nach der Steuerschätzung vom Mai 2011 für den vorgenannten Zeitraum erwarteten Steuermehreinnahmen konsequent zur Verringerung der Neuverschuldung eingesetzt werden und mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 sowie der neuen Finanzplanung eine Trendwende in der Verschuldung eingeleitet wird.
Ein weiterer Punkt, den die Rechnungsprüfungskommission intensiv und kontrovers diskutiert hat und der auch mit Blick auf die kommenden Haushaltsberatungen von Bedeutung ist, ist der Liquiditätspool des Landes. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs schloss der Liquiditätspool, der dem Liquiditätsausgleich zwischen verschiedenen Einrichtungen dienen sollte, bereits Ende 2004 und Ende 2005 mit Defiziten ab. Seit Februar 2009 war der Pool nur noch defizitär. Ende Juli 2010 erreichten die Salden mit mehr als 723 Millionen Euro ihren höchsten negativen Stand. Zurückzuführen war diese Entwicklung auf den hohen Mittelbedarf einzelner Einrichtungen, wie zum Beispiel der Nürburgring GmbH, der ISB und von Flughafengesellschaften.
Zwischen Rechnungshof und Landesregierung sowie unter den Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission bestand ein Dissens darüber, ob der Ausgleich negativer Salden des Liquiditätspools mithilfe von Kassenverstärkungskrediten des Landes mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Die Landesregierung und ihr folgend die sie tragenden Fraktionen vertreten, nachdem in der Vergangenheit andere Begründungen gegeben wurden, die Auffassung, ihre Verfahrensweise könne auf § 2 Abs. 9 des Landeshaushaltsgesetzes gestützt werden, wonach das Finanzministerium ermächtigt ist, zur vorübergehenden Verstärkung der Kassenmittel des Landes Kassenverstärkungskredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen.
Der Rechnungshof – ihm schloss sich die Opposition an – hat dagegen darauf hingewiesen, dass die fragliche haushaltsgesetzliche Ermächtigung allein der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft des Landes diene. Die Kassenverstärkungskredite seien nicht dazu bestimmt, die Liquidität von Teilnehmern des Liquiditätspools zu gewährleisten. Daher bedeutet die vom Finanzministerium in einem Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2011 vorgeschlagene Formulierung keine Klarstellung, sondern eine Erweiterung des Verwendungszwecks.
Der Rechnungshof stützt sich zur Begründung seiner Auffassung auf die geltenden Grundsätze des Haushaltsrechts, die sich unter anderem in § 13 des Haushaltsgrundsätzegesetzes, in § 18 der Landeshaushaltsordnung, in verschiedenen Kommentaren und auch in der amtlichen Begründung zum Landeshaushaltsgesetz 2007/2008 wiederfinden. Danach dient die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten der Aufrechterhal
tung der Kassenliquidität des Landes und seiner Landesbetriebe. Es soll kurzfristigen Liquiditätsengpässen abgeholfen werden.
Kassenverstärkungskredite haben die ausschließliche Aufgabe, bei Schwankungen im Eingang von Einzahlungen die kassenmäßige Liquidität zu erhalten, also Defizite in der Kasse auszugleichen, die sich vorübergehend durch ein Zurückbleiben der Einzahlungen hinter den Auszahlungen ergeben. Dass mit den Kassenverstärkungskrediten des Landes auch die Liquidität von Gesellschaften mit Landesbeteiligung und von anderen rechtlich selbstständigen Einrichtungen sichergestellt werden kann, sei – so der Rechnungshof – den derzeitigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht zu entnehmen.
Der Rechnungshof empfiehlt dem Landtag vor diesem Hintergrund mit Blick auf den Vorrang seines Budgetrechts, gesetzliche Regelungen insbesondere zum Verwendungszweck, zur Laufzeit und zur betragsmäßigen Begrenzung zu treffen, gegebenenfalls orientiert an der Regelung im Haushaltsgesetz 2010/2011 der Freien Hansestadt Bremen.
Die anstehenden Beratungen zum Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2012/2013 sollten für eine transparente, praktikable und eindeutige, mit dem Haushaltsrecht vereinbare Regelung genutzt werden. Die Beschlussempfehlung zu diesem Punkt liegt Ihnen vor. Darin wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Finanzministerium zwischenzeitlich mit fast allen Einrichtungen Grundsatzvereinbarungen geschlossen hat, dass es sich die voraussichtliche Dauer von Kreditaufnahmen aus dem Liquiditätspool mitteilen lässt und es die vom Rechnungshof angeregten verwaltungstechnischen Verbesserungsmaßnahmen teilweise umgesetzt hat und weitere Optimierungen prüfen wird.
Auch die Feststellungen des Rechnungshofs zur Cash Settlement & Ticketing GmbH – CST – haben insofern besondere Bedeutung, als zum Teil vergleichbare Beanstandungen bereits bei vorhergehenden Prüfungen der Nürburgring GmbH und deren Tochtergesellschaften getroffen wurden, die bei dem künftigen Geschäftsgebaren und weiteren Vertragsgestaltungen abgestellt werden sollten. Der Rechnungshof beanstandet, dass die Nürburgring GmbH Alternativen zur Gründung der CST nicht geprüft und auch keine Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erstellt hat.
Die Gründung der CST, so das Fazit des Rechnungshofs, war nicht notwendig. Kosten von mehr als 260.000 Euro wären vermeidbar gewesen. Außerdem stellt der Rechnungshof zum wiederholten Male fest, dass die Nürburgring GmbH es unterlassen hat, bei der Auswahl von Mitgesellschaftern deren Leistungsfähigkeit gründlich zu untersuchen. Letztlich hielt der Mitgesellschafter die geschlossene Finanzierungsvereinbarung nicht ein, sodass die Nürburgring GmbH nicht für 50 %, wie ursprünglich vorgesehen, sondern für rund 90 % der Investitionen der CST, also für mehr als 7,4 Millionen Euro, auf Darlehensbasis aufkam.
Moniert wurde vom Rechnungshof auch die unzureichende und teilweise unvollständige Unterrichtung des
Aufsichtsrates durch die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH über die wirtschaftliche Lage der CST, über Liquiditätsprobleme und Darlehensablösung der Mitgesellschafterin.
Zu den vom Rechnungshof festgestellten unwirtschaftlichen Handlungsweisen der CST stehen noch Klärungen aus. Gleiches gilt für die von ihm dargestellten erheblichen finanziellen Risiken für die Nürburgring GmbH und das Land aus der Verpachtung des Geschäftsbetriebs der CST. Als Konsequenz sind alle Beteiligten wie zum Beispiel die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH sowie letztlich auch die Landesregierung gehalten, bestehende und zu schließende Verträge zur Vermeidung von finanziellen Risiken zu überprüfen und auf mögliche realistische Ansätze bei der Fortschreibung von Geschäftsplänen hinzuwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch, auf einen Punkt einzugehen, der für das Entlastungsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist. Der Punkt betrifft zwar den redaktionellen Aufbau der Beschlussempfehlungen, die Ihnen vorliegen, zu einzelnen, vom Rechnungshof geprüften Punkten, bezieht sich aber im Grunde auf die dargestellten Inhalte.
Bislang wurden in den Beschlussempfehlungen die Feststellungen und Bewertungen des Rechnungshofs den Aufforderungen an die Landesregierung vorangestellt. Im diesjährigen Entlastungsverfahren wird erstmalig in der Beschlussempfehlung eine visuelle Trennung vorgenommen, indem die Feststellungen und Bewertungen des Rechnungshofs als solche auch bezeichnet und die Aufforderungen an die Landesregierung mit der Formulierung „Der Landtag beschließt“ eingeleitet werden.
Hintergrund hierfür war das Ansinnen der Mehrheitsfraktionen in der Rechnungsprüfungskommission, Änderungen und Streichungen von Feststellungen und Bewertungen des Rechnungshofs vorzunehmen, mit denen sich der Rechnungshof nicht mehr hätte identifizieren können. Ein solches Ansinnen hat es in dieser Form bislang im rheinland-pfälzischen Landtag nicht gegeben. In der Sache ging es zum einen um den Punkt „Liquiditätspool des Landes“ und zum anderen um den Punkt „Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz“.
Mit der gefundenen Lösung, nämlich der Unterteilung der Beschlussempfehlung, ist nunmehr gewährleistet, dass die Feststellungen und Bewertungen des Rechnungshofs unverändert bleiben und sich die parlamentarischen Beratungen auf die hieraus zu ziehenden Folgerungen, also die Forderungen an die Landesregierung, beschränken.
Lassen Sie mich schließlich schließen mit einigen Worten des Dankes. Die Rechnungsprüfungskommission hat an drei Tagen intensiv beraten. Ihnen, Herr Präsident Behnke, und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit, die Sie geleistet haben.
Die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind für das Land und die Arbeit des Landtages unverzichtbar, gerade auch angesichts der angespannten finanziellen Lage und des notwendigen Einstiegs in die Realisierung der Schuldenbremse.
Danken möchte ich auch der Landtagsverwaltung und den Ressorts der Landesregierung. Mein Dank gilt schließlich den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission und des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich glaube feststellen zu dürfen, bei allen Differenzen in der Sache war die Beratung durchweg von Sachlichkeit, Ernsthaftigkeit und Kollegialität geprägt. Dafür bedanke ich mich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich dem Dank des Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission an den Rechnungshof, namentlich an Sie, Herr Behnke, und an all Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschließen. Sie sind ein wichtiger Partner für das Parlament, ein steter Mahner, wenn es darum geht, sorgsam mit den uns anvertrauten Steuergeldern umzugehen. Ohne den Sachverstand und ohne die Erfahrung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre das Parlament oft blind, oder – sagen wir einmal – wir würden zumindest da und dort vielleicht nicht so scharf sehen, wie es erforderlich ist. Deshalb, vielen Dank für Ihre Mühen das ganze Jahr hindurch!
Mit einem Rechnungshofbericht blickt man immer zwei Jahre zurück. Ich möchte dennoch versuchen, heute nach vorn zu blicken; denn die für diesen Bericht des Jahres 2009 auf Regierungsseite verantwortliche Alleinregierung der SPD ist zwischenzeitlich abgewählt, und nicht nur der damalige Finanzminister Ingolf Deubel ist zurückgetreten, sondern auch viele Mitglieder der SPDFraktion haben seine Eskapaden mit dem Verlust ihres Mandats bezahlen müssen.
Ich will also in die Zukunft blicken. Wir haben schon in verschiedenen Diskussionen, beispielsweise gestern, deutlich gemacht, dass die sogenannten kreditfinanzierten Rücklagen ein Irrweg sind. Ich empfehle dazu noch einmal Seite 23 ff. des Rechnungshofberichts. Darin steht wörtlich, dass die Transparenz der Hochschulfinanzierung weiter sinkt, weil „abweichend von den grundsätzlichen haushaltssystematischen Vorgaben“ – dies bezieht sich auf § 13 der Landeshaushaltsordnung – „die Einnahmen und Ausgaben nicht vollständig zusammengefasst waren.“
Wir sollten an diesem und an vielen anderen Beispielen – ich komme noch darauf zu sprechen – aus dem Rechnungshofbericht lernen und die Kernaufgaben des Landes in Zukunft im Kernhaushalt und nicht in Schattenhaushalten finanzieren.
Ich möchte in die Zukunft blicken; denn in vielen, vom Bericht kritisierten Bereichen – Stichwort „Nürburgring“ und „CST“; Herr Dr. Weiland hat es angesprochen und Schlaglichter auf die Diskussion in der Rechnungsprüfungskommission geworfen – ist mit dem neuen Koalitionspartner in der Landesregierung die Erkenntnis gereift, dass die alte SPD-Politik des „Wir machen’s einfach“ zu unwirtschaftlichem Handeln und zu unzureichender Kontrolle führt.
Ich will auch in die Zukunft blicken, weil wichtige Beratungsgegenstände der Rechnungsprüfungskommission bereits Thema im Plenum waren. Ich erinnere an das Thema „Schlosshotel Bad Bergzabern“. Insofern ist es natürlich richtig, dass nach Möglichkeit ein solcher Bericht als Ganzes zu besprechen wäre, aber es ist genauso richtig, dass es allen Fraktionen des Parlaments, auch Ihnen von der SPD und Ihnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unbenommen sein muss, wichtige Fragen nicht deshalb totzuschweigen, weil auch der Rechnungshof sie prüft, unabhängig davon, dass wir in der heutigen Debatte von ca. eineinhalb Stunden die Vielzahl von Feststellungen des Rechnungshofs wohl kaum hätten aufarbeiten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt seit fünf Jahren in der Rechnungsprüfungskommission. Ich bin einiges gewohnt. Aber ein solches Sündenregister in zwei Teilen habe ich noch nicht gesehen.
Dem Herrn Ministerpräsidenten, der hoffentlich im Raum ist, ist die Alleinherrschaft augenscheinlich im Jahr 2009 nicht gut bekommen. Anders lassen sich die zahlreichen Sanierungsfälle oder die schwarze Kasse, Stichwort „Liquipool“, nicht erklären.