Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen aber gleich, wir werden für weitere Dinge keine Offenheit zeigen.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir deshalb zustimmen; denn wir müssen ihm zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Hartloff das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Parlament, dass wir das beschleunigte Verfahren wählen konnten und heute praktisch in der zweiten Beratung dieses Gesetz beschließen können, damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, weil es jederzeit möglich ist, dass ein Gericht im Rahmen der Führungsaufsicht anordnet, dass so etwas durchgeführt wird. Dafür muss man dann bereit sein.

Ich sehe, dass Sie es für sinnvoll halten, dass wir es gemeinsam mit dem Land Hessen und vielen anderen Bundesländern verabschieden. Ich glaube, es ist nur noch die Frage bei Brandenburg offen, ob sie sich dem anschließen werden. Alle anderen Bundesländer werden das wohl über die gemeinsame Stelle in Hessen regeln. Dort gab es einen Modellversuch.

Es ist eine kostengünstige Lösung, mit der man das umsetzen kann. Wir schaffen mit dem Vertrag, den wir gezeichnet haben, die Voraussetzungen, dass auch entsprechend rechtsstaatlich geregelt ist, dass die Überwachungsstelle die Möglichkeiten hat, hier tätig zu werden. Man wird mit diesem Mittel natürlich Erfahrungen sammeln.

Frau Raue, natürlich ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit eine, die geklärt werden wird. Beim Verfassungsgericht ist im Moment ein Fall aus MecklenburgVorpommern anhängig. Wann der entschieden wird und welche Hinweise wir dann vom Verfassungsgericht dazu bekommen werden, weiß man noch nicht.

Sie haben Recht, dass es sicherlich keine absolute Sicherheit geben kann, sondern es nur ein Mittel im Rahmen der Führungsaufsicht ist, das möglicherweise einen geringeren Eingriff für die Menschen, die es betrifft, bedeutet, als andere Maßnahmen, die in polizeilichen Mitteln, Überwachungsmitteln oder in Einschränkungen der Freiheit bestehen könnten.

Das Mittel dieser sogenannten elektronischen Fußfessel ist eines, das in verschiedenen anderen Ländern gebräuchlicher ist. Gerade in den skandinavischen Ländern wird es relativ häufig angewandt, auch für andere Fälle. Deshalb sage ich, es fällt nicht ganz vom Himmel. Man kann rechtsstaatlich darüber streiten. Ich glaube aber, es ist in dem Rahmen vertretbar, dass es ein geringerer Eingriff ist bei der Abwägung, wie man die Bevölkerung schützen kann – wissend, dass es keinen

absoluten Schutz gibt –, indem man Teilüberwachungen durchführt, eingeschränkt auf einen Personenkreis, der aufgrund seiner Vortaten und aufgrund dessen, was die Gerichte an Strafen ausgesprochen haben, sehr eng bleiben muss, und bei der man auf der anderen Seite sagen muss, ja, es bestehen Gefährdungen und die Notwendigkeit, im Rahmen der Führungsaufsicht solche Regelungen zu treffen.

Wir haben die Fußfesseln bestellt. Wir werden sie ausprobieren und schauen, dass das alles funktioniert. Zusammen mit dem Innenministerium werden wir nach den besten Regelungen suchen. Die Arbeitsgruppen sowohl auf der Länderebene als auch zwischen den Ländern arbeiten, um das möglichst optimal vorzubereiten. Wenn uns die Rechtsprechung weitere Wege weist, werden wir das aufnehmen. Genauso werden wir dem Parlament über die Erfahrungen berichten.

Ich danke Ihnen für die angekündigte Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf „Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ – Drucksache 16/470 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig der Fall.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das war einstimmig der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung hochschul- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/491 – Erste Beratung

Ich erteile Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt das 3. Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vor. Aus meiner Sicht ist das ein wichtiges Vorhaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode, weil damit zentrale Vereinbarungen im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Legislaturperiode

2011 bis 2016 umgesetzt werden. Auf diese Veränderungen will ich mich im Folgenden konzentrieren.

An erster Stelle ist sicherlich die Abschaffung des bislang in § 70 des Hochschulgesetzes geregelten Studienkontenmodells zu nennen. Wir erinnern uns: Das Studienkontenmodell wurde als Gegenmodell zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem 1. Semester entwickelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile hat sich die Überzeugung, dass Studiengebühren vor einem Studium abschrecken, nahezu bundesweit durchgesetzt. Nur noch Bayern und Niedersachsen halten an allgemeinen Studiengebühren fest. Auch in Bayern gibt es inzwischen sogar Diskussionen über das Thema.

Meines Erachtens ist es völlig klar, Studiengebühren waren von Anfang an falsch. Jetzt haben sie sich auch politisch überlebt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir wollen die Abschaffung des Studienkontenmodells zum Sommersemester 2012 realisieren. Durch die vorgenommenen Änderungen wird ausdrücklich klargestellt, dass das Erststudium in Rheinland-Pfalz – wie bisher – studienbeitragsfrei ist. Dies nunmehr allerdings unabhängig von der benötigten Studiendauer.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass ein Doppelstudium, bei dem die oder der Studierende gleichzeitig in zwei oder mehr Studiengängen eingeschrieben ist, grundsätzlich gebührenfrei ist. Diese Regelung wurde getroffen, um besonders erfolgreichen und motivierten Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, gleichzeitig eine Doppelqualifikation zu erwerben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hiermit wird der Weg der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums in Rheinland-Pfalz konsequent weiter beschritten. Unser Ziel ist, Bildungschancen und individuelle Förderung für alle, für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Die Garantie eines guten und gebührenfreien staatlichen Bildungsangebotes von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule ist unser Markenzeichen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass mit der Abschaffung der Studienkonten auch ein Beitrag zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung geleistet wird. Wir haben auch bisher schon im Rahmen des Studienkontos versucht, auf die unterschiedlichen Lebenslagen von Studierenden umfassend Rücksicht zu nehmen; dies vor allen Dingen dann, wenn sie in Teilzeitstudiengängen waren, wenn sie Studierende mit Kind waren oder wenn sie zum Beispiel mit besonderem Engagement in der studentischen Selbstverwaltung tätig waren. Um das zu gewährleisten, war ohne Zweifel ein relativ aufwendiges Antragsverfahren notwendig. Das war immer ein Wermutstropfen beim Studienkonto. Darauf können wir jetzt verzichten. Das halte ich für einen echten Fortschritt.

Ich will an dieser Stelle auch ehrlich sagen: Ja, diese Regelung führt bei den Hochschulen zu Mindereinnahmen. – Diese Mindereinnahmen beziffern wir auf 3,5 Millionen Euro. Man wird aber auch sagen dürfen, gleichzeitig entfallen der bürokratische Aufwand und die damit einhergehenden personellen und sonstigen Kosten. Ich sage nicht, dass sich das völlig deckt, aber ich sage, man muss das im Zusammenhang sehen.

Man muss in diesem Zusammenhang auch sehen, dass in Anbetracht der begrenzten Höhe der Mindereinnahmen diese Regelung auch vor dem Hintergrund vertretbar ist, dass zum einen in der seit Anfang des Jahres laufenden zweiten Phase des Hochschulpaktes für den Bereich der Lehre sogenannte Programmbudgets in Höhe von über 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen und zum anderen die Hochschulen die Möglichkeit haben, beim Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität der Lehre Mittel einzuwerben. Drei Hochschulen waren in diesem Bereich schon erfolgreich und haben 14,7 Millionen Euro eingeworben. In der zweiten Runde können die Hochschulen rund 32 Millionen Euro einwerben, sodass es auch eine gewisse Kompensation für die ausfallenden Mittel gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung der Transparenz auch vorsieht, dass der Hochschulrat in Zukunft grundsätzlich hochschulöffentlich tagen wird. Das „grundsätzlich“ gibt aber gleichzeitig den Hochschulen auch die Handlungsmöglichkeit, entsprechende Entscheidungen treffen zu können, wenn es um besonders zu schützende Interessen geht.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir eine Regelung treffen, die es ermöglicht, dass dann, wenn die Hochschulen Mittel einwerben, die gezielt zur Verbesserung der Qualität der Lehre eingesetzt werden sollen, wie zum Beispiel bei dem erwähnten Bund-LänderProgramm, die Mittel so gestaltet werden können, dass die Länder sicherstellen, dass sie für diese Zwecke eingesetzt werden und damit nicht kapazitätsrelevant sind. Dies wird mit der in § 5 Abs. 6 des Hochschulgesetzes vorgesehenen Änderung erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht werden mit diesem Gesetzentwurf einige wenige, aber wichtige Veränderungen vorgenommen, durch die das Hochschulgesetz weiterentwickelt wird. Für diese Veränderungen werbe ich um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegen Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochschulgesetzesnovelle enthält verschiedene

Neuregelungen, auf die ich im Detail nur zu dem umstrittensten Punkt eingehe, nämlich der Abschaffung des Studienkontensystems. Wenn ich dazu komme, kann ich auch gerne noch etwas zu dem einen oder anderen Punkt sagen. Der Gesetzentwurf wird aber an den Ausschuss überwiesen, sodass ich davon ausgehe, dass wir dort über die Details zu den kleineren, zum Teil auch nachvollziehbaren Änderungen sprechen werden.

Beim Thema „Studienkontenmodell“ sieht man durchaus eine gewisse Einsicht bei der Landesregierung, dass das bisherige System zu bürokratisch war. Das ist so. Das haben die Hochschulen am Anfang, als es eingeführt wurde, sehr, sehr deutlich gesagt. Wir von der CDU haben das damals auch so gesehen und gesagt: Wir müssen zusehen, dass wir eine andere Form des Modells, also praktisch ein anderes System, finden. – Dem konnte die Landesregierung damals nicht folgen. Das Studienkontenmodell wurde damals trotz des Hinweises, eine Umsetzung sei sehr bürokratisch, eingeführt.

Bezüglich der Zielsetzung gab es damals eigentlich keinen Dissens. Man hat nämlich gesagt – jetzt sage ich es einmal positiv –, dass man einen Anreiz schaffen will, sein Studium zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen.

Dabei ging es auch um die Frage von Ungerechtigkeiten, die man beseitigen wollte. Darauf komme ich gleich zu sprechen.

Wie sieht es heute aus? Auf der einen Seite gibt es durchaus die Einsicht, dass mit dem System ein viel zu hoher Aufwand für die Hochschulen verbunden war, auf der anderen Seite aber stellt sich die Frage, worin jetzt die Alternative liegt. Genau das ist das Problem; denn die Alternative geht nicht in Richtung Verbesserung dieses Systems. Vordergründig mag es nett klingen zu sagen, dass die Ausbildung im Hochschulbereich gebührenfrei sein soll. Das ist das eine. Aber man muss sich natürlich fragen, wem die Abschaffung des Studienkontenmodells in der vorgesehenen Weise, also praktisch die generelle Abschaffung von Gebühren für Langzeitstudenten, dient.

Jetzt muss man sagen, dass ohnehin mit dem Bachelor und Master das Studium straffer wird. Das ist das eine. Uns ist wichtig – das war bisher so und sollte auch für die Zukunft gelten –, dass denjenigen, die aus sozialen oder ökonomischen Gründen ihr Studium verlängern müssen, daraus keine Nachteile entstehen dürfen. Beispielsweise wenn ein junger Vater oder eine junge Mutter studiert, der oder die zugleich für den Unterhalt aufkommen muss, dann ist es ganz klar, dass er oder sie länger braucht, als wenn sie nicht für den Unterhalt aufkommen müssten. Für solche Fälle muss es Ausnahmen geben dürfen. Das ist auch richtig so. Das war auch bisher der Fall.

Uns geht es darum, dass man daran denken muss, wer einen Studienplatz beansprucht und ihn nicht so nutzt, wie er ihn nutzen könnte oder sollte, dies auf Kosten anderer macht. Genau darum geht es uns. Es kann nicht sein, dass motivierte Studierende in ihrem gewählten oder gewünschten Studienfach keinen Platz bekommen,

weil ihn ein anderer innehat, der ihn aber nicht nutzt. Das ist genau der Punkt, um den es uns geht.

(Beifall der CDU)