Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Ich frage ihn, wie er dazu kommt, Unwahrheiten zu verbreiten. Ich habe den Gesetzentwurf gewälzt und dreimal gelesen. Ich habe mir überlegt, was mir entgangen ist. In der Überschrift stand, dass die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer entfällt. Ich habe sie nicht gefunden. Ich würde mich freuen, wenn er mir zeigen könne, wo das steht.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir wollen nach wie vor, dass die Feuerwehren und der Katastrophenschutz gut ausgerüstet sind. Das sind wir dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen schuldig. Das wollen wir auch aus Gründen der hohen Anerkennung, des Respekts und der Würdigung der vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer, Jugendlichen und Kinder bei den örtlichen Feuerwehren.

Deswegen ist auch vorgesehen, die jährliche Pauschalförderung in diesem Doppelhaushalt nur um 1 Million Euro und die Einzelprojektförderung um 2 Millionen Euro auszusetzen. Diese 3 Millionen Euro sollen der Entlastung des Haushalts zugeführt werden. Wir bitten die Betroffenen vor Ort sehr um ihr Verständnis, weil diese Maßnahmen nicht alleine stehen, sondern mit vielen anderen Maßnahmen einhergehen, die im Endeffekt dazu dienen, ganz wichtige Projekte im Land für die Menschen zu sichern.

Wir müssen aber auch schauen, dass Synergien besser genutzt und Kosten dort angesiedelt werden, wohin sie gehören, quasi nach dem Veranlasserprinzip. Wenn man sechs Jahre nach der erstmaligen Einführung integrierter Leitstellen feststellt, dass nicht – wie ursprünglich geplant und vom Land finanziert – 40 % des Aufwands der allgemeinen Gefahrenabwehr dienen, muss man genau hinschauen. Wenn dann festgestellt wird, dass der Aufwand für die allgemeine Gefahrenabwehr nur 10 % beträgt, ist eine maßvolle Anpassung der Kostenbeteiligung der Kostenträger der Rettungsdienste schon angesagt.

Dies soll nach unseren Vorstellungen sehr moderat geschehen und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Das Land bleibt mit 25 % im Boot. Wenn dann die kommunalen Aufgabenträger etwas stärker herangezogen oder beteiligt werden, und zwar von 10 % auf 15 %, dann hat das wirklich nichts mit einer neuen Aufgabenzuteilung zu tun, sondern mit einer fairen Aufteilung der Kosten; denn es handelt sich um originäre Aufgaben der Kommunen.

Lassen Sie uns mit den Entwürfen – die Entwürfe werden im Ausschuss noch einmal diskutiert – aufrichtig und ehrlich umgehen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Seekatz das Wort.

Sie haben eine Redezeit von siebeneinhalb Minuten. Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten.

(Frau Klöckner, CDU: Das ist der Geburtstagszugschlag!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht gravierende Verschlechterungen für unsere Feuerwehren und eine weitere Kostenabwälzung im Rettungsdienstbereich auf unsere Kommunen vor.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon bezeichnend, wenn in der Vorlage die Förderung des ehrenamt

lichen Engagements von unseren Feuerwehren als unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherheit gelobt und eingefordert wird, aber gleichzeitig 6 Millionen Euro für den Doppelhaushalt aus der Feuerschutzsteuer herausgebrochen werden.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich müssen zur Haushaltskonsolidierung in allen Bereichen – da stimme ich Frau Kollegin Ebli ausdrücklich zu – Einsparanstrengungen unternommen werden.

Im Bereich der Feuerwehren sind in den vergangenen Jahren vielfältige Spezialfahrzeuge weggefallen, die durch neue Multifunktionsfahrzeuge ersetzt wurden. Hierdurch muss nicht mehr eine so große Stückzahl von Spezialfahrzeugen vor allen Dingen in den Stützpunktfeuerwehren vorgehalten werden.

Im Bereich der Beschaffungen erleben wir vor Ort vielfach kommunale Kooperationen, um entsprechende Einsparvorschläge und Einspareffekte zu erzielen.

Leider ist unser Vorschlag, den wir seinerzeit gemacht haben, nämlich im Bereich der Beschaffungen zentrale Ausschreibungen vorzunehmen, wie das in Hessen sehr große Einsparungen erbracht hat, nicht angenommen worden.

(Beifall bei der CDU – Frau Fink, SPD: Das stimmt gar nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, Einsparbemühungen sind vorhanden und könnten sicherlich auch weiter organisatorisch vorgenommen werden. Wenn man jedoch – so sieht es der Gesetzentwurf vor – jährlich pauschal 3 Millionen Euro für den nächsten Doppelhaushalt herausbricht und lapidar zu der Aussage kommt, dass Beschaffungsmaßnahmen „gegebenenfalls“ gestreckt werden müssen, so ist dieses Wörtchen schon der reinste Hohn.

(Beifall der CDU – Zurufe von der CDU: Ja!)

Wir haben derzeit einen Förderstau von 49,3 Millionen Euro für den Bereich Fahrzeuge, feuerwehrtechnisches Gerät und Feuerwehrhäuser. Wer bei diesem Förderstau, womit natürlich auch gewisse Verpflichtungserklärungen seitens des Landes entstanden sind, jährlich derart in die Kasse greift, dann davon spricht, dass Beschaffungsmaßnahmen „gegebenenfalls“ zu strecken sind, der lebt in einer anderen Welt. Sie müssen dramatisch und konsequent gestreckt werden, wenn dieser Gesetzentwurf so durchkommt.

(Beifall der CDU)

Die Realität sieht doch jetzt schon so aus, dass in unseren Ortsgemeinden die Zuschussmittel für kleinere Feuerwehrfahrzeuge – TSF-Fahrzeuge für die Fachleute – erst sehr spät und über einen sehr langen Zeitraum ankommen. Das sieht in der Praxis so aus, dass Zuschüsse von 30.000, 40.000 Euro, wenn sie denn bewil

ligt sind, über den Zeitraum von vier Jahren gestreckt werden.

(Schmitt, CDU: Ja!)

Die kommunale Ebene wird jetzt schon durch die Zwischenfinanzierung der Gerätschaften über Gebühr beansprucht. Mit diesem gravierenden Eingriff in die Feuerschutzsteuer und mit dieser Reduzierung wird der Förderstau natürlich noch weiter massiv wachsen, und wir nehmen wiederum verstärkt die kommunalen Aufgabenträger in die Pflicht, die nun einmal für ein Fahrzeug, wenn es nicht mehr über den TÜV kommt, Ersatz beschaffen müssen, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Der Einspareffekt ist sowieso mehr als fraglich.

Die Frage muss erlaubt sein, wo denn eingespart wird, wenn Investitionskosten für Fahrzeuge und entsprechende Feuerwehrhäuser nur verschoben werden. Das Land verlagert die Kreditfinanzierungskosten auf die kommunale Ebene, meine Damen und Herren.

Inwieweit die Feuerschutzsteuer sowieso zur Gänze direkt für unsere Feuerwehren verwendet wird, bleibt ebenfalls noch zu klären. Aus Feuerwehrkreisen wird jetzt schon berichtet, dass ein gewisser Betrag der Feuerschutzsteuer für Personalkosten auf verschiedenen anderen Ebenen, die nur annähernd etwas mit der Feuerwehrtätigkeit zu tun haben, verwendet wird. Die Stichhaltigkeit dieser Aussage muss überprüft werden, und wir werden hierzu sicherlich umfassende Informationen und Aufstellungen seitens der Landesregierung erhalten.

Wenn die Landesregierung und alle Fraktionen in diesem Hohen Hause immer wieder von dem ehrenamtlichen Engagement reden und es hochhalten, muss schon die Frage erlaubt sein, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf die Ausstattung unserer ehrenamtlich aktiven Feuerwehrleute hat. Daher muss ernsthaft – mit fundierten Aussagen und Zahlen untermauert – geprüft werden, wie sich diese Kürzungen auswirken.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, bemerkenswert ist, dass beim Landesfeuerwehrtag in Idar-Oberstein vor wenigen Wochen seitens der Landesregierung von der zuständigen Staatssekretärin leider keinerlei Aussagen zu diesem Thema gemacht wurden. Hat hier vielleicht der Mut gefehlt, offen Farbe zu bekennen?

(Beifall der CDU)

Nachdem über die Kürzungen im Feuerwehrbereich auch in der Zeitung berichtet wurde, bin ich von vielen Feuerwehrleuten angesprochen worden, die auf dieser Delegiertentagung waren und sagten, so kann man mit uns nicht umgehen, wir können mit allen über alle Dinge reden, aber wenn, dann sollte Farbe bekannt werden. Das ist kein ordentlicher Umgang mit unseren Feuer

wehrmännern und Feuerwehrfrauen. Da gehört ein Stück weit mehr Ehrlichkeit dazu.

(Beifall der CDU)

Mit den vorgesehenen Änderungen des Rettungsdienstgesetzes soll nach dem Veranlasserprinzip die Kostenbeteiligung der Kostenträger geändert werden. Hier wird – zumindest was die Landkreise und kreisfreien Städte angeht – eine Kostenverteilung von oben nach unten, auch wenn es nur in einem geringen Prozentsatz ist, gefordert.

Ob die Aussagen bezüglich der Personalkosten und des Personaleinsatzes so zutreffend sind, bedarf einer genauen Überprüfung.

Wie hoch die Einsparungen auf Landesseite sind, werden wir sicherlich noch erfahren. Auf jeden Fall werden wir eine Anhörung zu diesem Entwurf fordern.

Meine Damen und Herren, insgesamt gesehen stehen wir dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber. Fundierte Aussagen insgesamt sollten allerdings erst getroffen werden, wenn alle Fakten und Daten auf dem Tisch liegen.

(Hering, SPD: Nein! Nein! nein!)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Hering, es ist keine Einsparung, wenn ich Investitionskosten, die nun einmal anfallen werden, nur verschiebe. Die Autos müssen beschafft werden. Die verschiedenen Gerätehäuser müssen gebaut werden. Wenn ich Einsparungen schiebe, sind es keine Einsparungen.

(Hering, SPD: Jede Einsparung – nein!)

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich erteile Frau Nabinger das Wort. Es ist zwar eine der letzten Reden für heute, aber für Frau Nabinger die erste in diesem Hohen Hause.