Protokoll der Sitzung vom 07.12.2011

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Hochschulfinanzierungsgesetz, das wir heute hier wohl mit großer Mehrheit beschließen werden, wird von den Hochschulen dringend gebraucht. Ich denke, das hat die Anhörung der Hochschulpräsidenten auch sehr eindeutig ergeben; denn die vorgesehenen Mittel werden die Hochschulen des Landes unterstützen, diese besondere Situation, die hier schon erwähnt wurde, zu meistern, diesen Ansturm, diese Studierendenzahlen, die in diesem Semester angestiegen sind und mittelfristig – dafür spricht einiges – wohl auch noch weiter ansteigen werden, verursacht durch die Abschaffung der Wehrpflicht und durch die doppelten Abiturjahrgänge.

Da hat dieses Sondervermögen, dieser Finanzierungsweg, zwei entscheidende Vorteile, einerseits die schon erwähnte Planungssicherheit, die ein klares Signal auch über die Reichweite einzelner Haushaltspläne hinaus ist, andererseits die entsprechende Flexibilität, um auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können. Denn – das hat die Vergangenheit häufig gezeigt – Studierendenzahlen lassen sich nicht immer exakt planen; sie beruhen auf der freien Entscheidung junger Menschen. Insofern müssen wir da mit gewissen Unwägbarkeiten leben.

Es ist sicherlich richtig, dass eine bessere Ausstattung der Hochschulen mit planmäßigen Haushaltsmitteln nicht nur wünschenswert, sondern auch erforderlich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf durchaus mehr Ausgaben in diesem Bereich vorsieht, trotz Schuldenbremse und trotz Konsolidierungspfad.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Beifall der SPD)

Damit komme ich zur Kritik der CDU. Sie haben hier mehrfach vehement dagegen plädiert, auf diesem Weg 250 Millionen Euro mehr für die Hochschulen in den kommenden Jahren zur Verfügung zu stellen.

(Frau Schäfer, CDU: Jetzt verdrehen Sie es mal nicht!)

Aber den großen Wurf, den genauen Plan, wie Sie das machen wollen, sind Sie bis heute schuldig geblieben. Sie sagen, das könne man über Haushaltstitel machen, das könne man entsprechend in Anlehnung an den Rechnungshof irgendwie bewältigen. Einige Zeit haben Sie noch, bis die Haushaltsberatungen zu Ende sind. Aber dann wollen wir auch Ihre Vorschläge sehen, wie Sie das genau hinbekommen möchten.

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang klarstellen: Nicht die CDU entscheidet, ob Gesetze rechtlich zulässig sind oder nicht. Dafür sind andere Instanzen zuständig. Das ist Aufgabe der entsprechenden Gerichte.

Wenn Sie davon überzeugt sind, wie das in der ersten Beratung auch dargelegt wurde, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, kann Sie natürlich niemand daran hindern, diese Frage entsprechend klären zu lassen.

Aber wenn Sie die Situation an den Hochschulen tatsächlich verbessern wollen, dann sollten Sie sich auch etwas Besseres einfallen lassen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Darauf wird die Koalition nicht warten; denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und mit mehr planmäßigen Haushaltsmitteln für die Hochschulen gehen wir einen Weg, von dem wir überzeugt sind, dass er in die richtige Richtung führt. Ich bin überzeugt davon, dass es sich lohnt, weitere mutige Schritte auf diesem Weg und in diese Richtung für starke und offene Hochschulen und für breite Vielfalt und Qualität in Forschung, Studium und Lehre zu gehen.

Ich denke, da besteht eine gewisse Einigkeit in den Zielen.

In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, wenn wir dazu kommen würden, die Niedrigsteuerpolitik auf Bundesebene zu überwinden, und wenn wir dazu kommen würden, die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder für mehr Qualität in Studium und Lehre zu intensivieren. Hierfür liegen die entsprechenden Vorschläge auf der Bundesebene auf dem Tisch, nicht von der CDU, aber von anderen Fraktionen im Bundestag. Da lohnt es sich sicherlich, einmal nachzusehen, wie dort entsprechend die Möglichkeit bestehen könnte, die Rahmenbedingungen zu verbessern, in denen wir uns bewegen; denn die Einnahmeseite ist nun einmal weitgehend von den Entscheidungen auf der Bundesebene abhängig. Aber ich denke, hier im Land hat die Koalition klare Schritte und klare Entwürfe vorgelegt. Sie nicht, Sie haben noch einige Zeit dazu. Wir sind gespannt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn der Landtag, wovon ich nach den Redebeiträgen und den Beratungen in den Ausschüssen ausgehen kann, heute dieses Sondervermögen beschließt, dann bin ich der festen Überzeugung, dass das für unsere Hochschulen eine klare und gute Perspektive ist, das Programm „Wissen schafft Zukunft“ fortgeführt wird, die Kofinanzierung der zweiten Phase des Hochschulpaktes gesichert ist und auch für den wünschenswerten Fall,

dass wir in der Exzellenzinitiative erfolgreich sind, bereits heute die Kofinanzierung steht.

Ich will mich dafür ganz ausdrücklich bei den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedanken. Ich denke, das ist ein gutes Signal für die Hochschulen, das dort auch so angekommen ist. Ich weiß trotzdem, dass dazu Prioritätensetzung gehört. Herzlichen Dank für diese Entscheidung.

Ich finde, dass die Aufmerksamkeit, die diesem Gesetzentwurf und dieser Entscheidung zuteilwird, bei der es immerhin um 254 Millionen Euro geht, nicht – man könnte auch sagen – umgekehrt proportional zur Bedeutung des Gesetzentwurfs ist. Ich halte das wirklich für einen großen Schritt. Ich halte es für einen großen Schritt, mit dem wir Weichen für viele Jahre stellen.

Wir haben die Aufgabe vor uns, dass wir zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufnehmen wollen. Ich sage gleich noch etwas dazu, ob diese plötzlich kamen oder nicht. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, sie kämen plötzlich. In Rheinland-Pfalz haben wir die seit Jahren.

Es geht darum, exzellente Ideen und Projekte abzusichern, und es geht darum, den Hochschulen auch Planungssicherheit zu geben, damit sie über das Sondervermögen sowohl für den Hochschulpakt als auch für andere Projekte eine mittelfristige Perspektive haben.

Frau Abgeordnete Schäfer, jetzt sagen Sie, damit würden Ihre Rechte als Abgeordnete eingeschränkt.

Erstens, wir berichten jedes Jahr über das Sondervermögen bei der Jahresrechnung. Zweitens, wir sind auf jeden Berichtsantrag eingegangen. Wenn Sie ehrlich sind, haben Sie da mehr Informationen und detailliertere Informationen bekommen, als das sonst bei vielen Ausgaben der Hochschulen der Fall sein kann, weil wir über das Sondervermögen sehr viel transparenter Rechenschaft ablegen können und die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Ich kann Sie nur einladen, stellen Sie die entsprechenden Anfragen. Wir stellen die Informationen auf jeden Fall jederzeit gerne zur Verfügung.

Auf die Beratung mit den Hochschulpräsidenten ist schon eingegangen worden und auch darauf, dass dieses Sondervermögen ganz ausdrücklich begrüßt wird.

Jetzt sagen Sie, die Hochschulen hätten auch gerne eine bessere Grundausstattung. Ja, sie hätten das gerne. Ich sage Ihnen, wir würden ihnen das gerne in noch deutlicherem Maße gewähren. Aber wir wissen auch miteinander, dass wir prioritäre Aufgaben haben. Die prioritäre Aufgabe – deswegen gibt es die Kooperation zwischen Bund und Ländern – ist, die steigenden Studierendenzahlen aufzufangen.

In Rheinland-Pfalz tut niemand so, als wären die plötzlich gekommen. Manchmal habe ich mich gewundert, dass man in den Ländern, die auf G8 umgestellt haben

und vor acht Jahren wussten, dass sie jetzt kommen würden, offensichtlich nicht die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, sondern jetzt kurzfristig reagiert hat.

Wir haben einen kontinuierlichen Anstieg. Wir hatten eine überproportionale Beteiligung in der ersten Phase des Hochschulpakts, und wir sind auch für die zweite Phase gut aufgestellt.

Frau Schäfer, wenn Sie mit Zahlen argumentieren wollen, dann wissen Sie, bei mir immer gerne, aber dann muss man sich auf dem Stand halten. Da muss man wissen, wie sich die Betreuungsrelation in RheinlandPfalz wirklich entwickelt hat. Da muss man wissen, dass sich die Betreuungsrelation in Rheinland-Pfalz von 20,1 in 2007 auf 18,6 in 2010 verbessert hat. Das muss man präsent haben. Dann kann man mit diesen Zahlen argumentieren.

Wenn man mit den laufenden Grundmitteln argumentieren möchte, muss man mindestens den Bildungs- und Finanzbericht begleiten. Dieser ist vor zwei Wochen vorgestellt worden. Da hat Rheinland-Pfalz eine deutlich erhöhte Ausgabe pro Studierendem bei den Grundmitteln. Ich sage Ihnen gleich dazu, da ich mir die Statistiken sofort anschaue, das wird auf Dauer nicht so bleiben, weil ein Effekt mit den Mieten enthalten ist, die die Hochschulen bezahlen, und das wird man in der mittleren Perspektive zwischen den Ländern wieder angleichen wollen. Aber man muss es wissen. Man kann hier nicht vom 16. und 15. Platz reden, wenn letzte Woche ein neuer Bildungs- und Finanzbericht herausgekommen ist, in dem das genaue Gegenteil steht.

(Zuruf der Abg. Frau Schäfer, CDU)

Wenn Sie mit Zahlen argumentieren, dann müssen Sie sie mindestens gelesen haben. Dann können wir uns an dieser Stelle unterhalten.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf löst nicht alle Probleme der Hochschulen. Das ist auch nicht der Anspruch, den wir mit ihm verbinden. Aber er ist ein richtig großer Wurf für die nächsten Jahre.

Deswegen an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank für diese Initiative, und ich hoffe, dass der Gesetzentwurf so beschlossen wird.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 16/434 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und datenschutz- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/437 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/545 –

Ich darf zunächst dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Günther, das Wort erteilen.

Lieber Herr Kollege Günther, lassen Sie mich noch Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen.

Ich begrüße Mitglieder des SPD-Ortsvereins und Naturfreunde aus Böhl-Iggelheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!