Protokoll der Sitzung vom 07.12.2011

Wir wissen sehr genau, dass wir dafür auch Zumutungen formulieren müssen. Dies tun wir Aug in Aug, im Gespräch, in einer fairen Auseinandersetzung mit den Verbänden und den Betroffenen. Ich kann verstehen, dass einige dieser Betroffenen diese Maßnahmen einseitig und als für sich hoch belastend empfinden. Ich kann auch nachvollziehen, dass es Erwartungen gab, die deutlich höhere Steigerungen vorgesehen haben.

Aber die Wirklichkeit, an der wir uns orientieren müssen, ist die Lage der öffentlichen Haushalte. In Anbetracht der Reallohnentwicklung und der Änderungen bei den sozialen Sicherungsleistungen sind die Schritte, die wir vornehmen, vertretbar, meine Damen und Herren. Wir haben kritisch geprüft, welche der einzelnen Maßnahmen wirklich geeignet und verträglich sind. Daher haben wir auch ein offenes Ohr gehabt für möglicherweise entstehende Härten, und daraus abgeleitet haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bei der Anpassung der Beihilfe Änderungen vorgenommen. Dadurch haben wir in vielen Einzelfällen unzumutbare Härten vermieden und sind dem Anspruch einmal mehr gerecht geworden, eine insgesamt faire und ausgewogene Regelung darzustellen.

Mit diesem Gesetzentwurf haben wir einen noch größeren Schritt getan. Wir haben insgesamt Kurs gehalten bei der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben damit ein weiteres Stück Diskriminierung von Schwulen und Lesben abgebaut, und damit setzen wir einen verfassungsmäßigen Auftrag um. Wir haben dies aber aus voller Überzeugung getan, um diese unge

rechtfertigte Ungleichbehandlung endlich abzubauen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der CDU, ich habe soeben von Ihnen vernommen, dass Sie heute völlig überraschend diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen wollen. Herr Henter, Sie haben gesagt, er sei in der Sache und in den Zielen verfehlt. Damit haben Sie offengelegt, worum es Ihnen eigentlich geht. Wenn Sie uns heute dafür kritisieren, in diesem Landeshaushalt werde nicht genug gespart, und wenn Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, dann zeigt dies deutlich Ihre Bigotterie in haushaltstechnischen Fragen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich werde Sie noch einmal daran erinnern, dass wir uns aktuell in laufenden Haushaltsberatungen befinden. Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs, die jetzt so wohlfeil erscheinen mag, hat natürlich Auswirkungen auf die Ausgabensituation der Jahre 2012 und 2013.

(Ministerpräsident Beck: Und auf alle Jahre danach!)

Wenn Sie in diesem Plenum vollmundige Versprechungen abgeben, müssen Sie bei der Haushaltsberatung auch die entsprechenden Finanzierungsanträge vorlegen. Dann heißt es nicht nur die Lippen schürzen, dann heißt es auch pfeifen, und das möchte ich sehen, meine Damen und Herren! Ansonsten machen Sie sich völlig unglaubwürdig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie haben leider nicht gesagt, was Sie eigentlich wollen. Sie haben nur gesagt, dass Sie immer mehr wollen und was Sie nicht wollen, aber auf die Frage, was Sie sich vorstellen, was nach Ihrer Auffassung eine angemessene Alimentation wäre, die Sie so hochgehalten haben, sind Sie leider jegliche Antwort schuldig geblieben.

(Zuruf des Abg. Henter, CDU)

Nun gilt es, genau das zu finanzieren, was Sie in diesem Plenum versprochen haben. Meine Damen und Herren von der CDU, bei passender Gelegenheit werden wir Sie noch daran erinnern.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Kohnle-Gros, CDU: Na ja! Machen Sie keinen Radau! Das beeindruckt uns wahnsinnig!)

Wenn Sie diese Vorschläge in den Haushaltsberatungen nicht vorlegen – und davon gehe ich einfach einmal aus, weil ich Sie inzwischen ein wenig kennengelernt habe –, dann zeigen Sie einmal mehr, dass Sie dem Anspruch, Haushalte seriös zu gestalten, nicht gerecht werden können, meine Damen und Herren von der CDU. RotGrün hingegen übernimmt Verantwortung für die Konsolidierung der Haushalte, legt konkrete Maßnahmen vor und kann diese auch gut begründen. – Meine Damen

und Herren von der CDU, darum ist es gut, dass wir regieren und Sie nicht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Dr. Kühl das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie verabschieden heute das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung. Diese Landesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass dieses Gesetz im Zeichen der Konsolidierung und der Schuldenbremse steht. Von den 1,2 Milliarden Euro Konsolidierungsbedarf, den wir mit der Finanzplanung für diese Legislaturperiode attestiert haben, wird durch dieses Gesetz im Bereich des finanziellen Dienstrechts ein Beitrag in Höhe von 180 Millionen Euro geleistet oder von 15 % des gesamten Konsolidierungsbedarfs für diese Legislaturperiode. Damit ist dieses Gesetz auch für die Konsolidierung des Landeshaushalts ein wichtiger Baustein.

Wir machen mit diesem Gesetz transparent, was wir in dieser Legislaturperiode vorhaben, und wir machen auch transparent, welche Punkte wir nicht angreifen wollen und wo wir keine Veränderungen und keine Einsparungen vornehmen wollen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir machen klare verbindliche politische Aussagen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, machen in keine Richtung irgendeine Aussage, und so kann man keine Politik machen, und Haushaltspolitik schon gar nicht.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir im Bereich des finanziellen Dienstrechts noch zwei Dinge anpacken werden: Das eine ist die Frage der Lebensarbeitszeit, das andere ist die sogenannte Vollfassung im Bereich des Besoldungs- und des Versorgungsrechts. Meine Damen und Herren, ich kann Proteste der Gewerkschaften – des Beamtenbundes und des DGB – aus verbandspolitischer Sicht durchaus verstehen. Dennoch möchte ich mich sowohl beim Beamtenbund als auch beim DGB für eine Vielzahl von Gesprächen bedanken, die wir während der Koalitionsverhandlungen und nach den Koalitionsverhandlungen geführt haben, bevor wir dieses Gesetz im Ministerrat beraten haben. Vieles, was wir in diesen Gesprächen erfahren haben, hat Eingang in dieses Gesetz gefunden, und so manches hat deswegen keinen Eingang in das Gesetz gefunden, weil wir diese Gespräche geführt haben.

So haben beispielsweise die Regelungen zur Altersteilzeit, die Öffnung der Wahlleistungen bei der Beihilfe im Zuge der Erhöhung, die Veränderungen bei den Jubiläumszuwendungen, die an einer anderen Stelle geregelt werden, oder die soziale Differenzierung im einfachen und mittleren Dienst etwas damit zu tun, was wir als Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Verbänden gewonnen haben, und dafür bin ich den Verbänden dankbar.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Andere Entscheidungen waren bewusste gesellschaftspolitische Entscheidungen dieser Koalition, beispielsweise die Verbesserung des Familienzuschlags für Familien mit Kindern oder die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei der Versorgung und Besoldung.

Ja, die sogenannte 5-mal-1-Regelung hat sicherlich in der öffentlichen Diskussion und auch in der Fachdiskussion, in der Anhörung und in der Ausschussberatung die größte Aufmerksamkeit nach sich gezogen.

Es ist eine klare politische Festlegung vor dem Hintergrund der Schuldenbremse. Vermutlich ist sie nicht üblich. Wir sind aber auch nicht in üblichen Zeiten, und wir müssen vor dem Hintergrund von zwei Situationen entscheiden, nämlich vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit und der allgemeinen wirtschaftlichen und tariflichen Entwicklung. Wir können unsere finanziellen Verpflichtungen sehr gut abschätzen und haben eine Prognose, die wir transparent gemacht haben, über die Entwicklung der Löhne und Gehälter vorgenommen. Wir halten das für seriös.

Ob Beamte in Rheinland-Pfalz nach fünf Jahren mehr oder weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern haben werden, das, so sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, ist eine ganz, ganz offene Frage.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Verfassungsrechtlich – das hat die Anhörung gezeigt – ist das, was wir getan haben, in Ordnung.

Dann kommt immer wieder die Frage: Kann das verändert werden? – Meine Damen und Herren, Sie sind Parlamentarier. Sie wissen, jedes Gesetz kann verändert werden. Es besteht die Möglichkeit für die Politik, wenn die Welt sich total verändert und auf einmal ein unglaublicher Steuereinnahme- und Wohlstandsschub entsteht, ein Gesetz zu verändern. Wir haben uns aber nicht vor der Aussage gedrückt, was wir tun wollen, wenn die Dinge so bleiben, wie sie heute absehbar sind. Das halte ich politisch für respektabel.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie lehnen heute diesen Gesetzentwurf ab, und das – das ist hochinteressant –, ohne Änderungsanträge einzubringen. Das bedeutet, es soll alles so bleiben, wie es ist.

Da, wo wir Einsparungen vornehmen, wollen Sie, dass wir nicht einsparen. Da, wo wir etwas Positives machen, sagen Sie auch: Lasst die Finger davon! –

Das Interessante ist, wenn sich dieses Parlament Ihrem Votum anschließen würde, Herr Henter, wie viel Geld bekämen dann die Beamten in Rheinland-Pfalz im nächsten Jahr mehr? Nullrunde! – Das ist das, was Sie heute hier einbringen,

(Zurufe von der CDU)

weil Sie und Ihre Fraktion nicht einmal den Mut haben, sich hier hinzustellen und den Satz zu sprechen: Wir sind dafür, den Tarif zu erhöhen oder 1 % oder 2 % für das nächste Jahr. Sie haben es nicht gesagt.

(Henter, CDU: Selbstverständlich!)

Sind Sie dafür, dass die Wahlleistungen verändert werden? Ja oder nein? – Keine Aussage Ihrerseits.

Wollen Sie vermögenswirksame Leistungen? Wollen Sie die Differenzierung im Familienbereich? – Keine einzige Aussage. Sie haben eine, na, ich sage einmal, laienhafte juristische verfassungsrechtliche Exegese gemacht, um sich vor dieser Aussage zu drücken.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Geben Sie Butter bei die Fische. Sie haben keine einzige Aussage gemacht.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Klöckner, Sie haben bei der Einbringung des Haushalts gesagt, Sie bräuchten noch Beratungszeit, um Ihre Vorschläge zu präsentieren. Ich weiß nicht, ob Sie es gemerkt haben, die Beratungszeit für Einsparvorschläge im Bereich des finanziellen Dienstrechts läuft mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ab. Sie können nichts mehr im Bereich des finanziellen Dienstrechts verändern, es sei denn, Sie bringen im Januar einen Gesetzesantrag zur Veränderung dieses Gesetzesantrags ein.

(Frau Klöckner, CDU: Zeigen Sie mir den Abschnitt im Protokoll, dass ich das so gesagt habe! Zeigen Sie mir das im Protokoll!)