Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz nicht zustimmen.
Nach der durchgeführten Anhörung kann Sie das auch nicht überraschen; denn selten war eine Anhörung so
eindeutig vom Ergebnis her, dass sich eindeutig gezeigt hat, das Gesetz ist so, wie es jetzt vorgelegt wird, rechtlich bedenklich, insbesondere verfassungsrechtlich bedenklich und in der Sache verfehlt.
Angehört wurden der Deutsche Beamtenbund, der Richterbund, der Gewerkschaftsbund, ver.di, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und zwei Hochschulprofessoren, Professor Dr. Heinrich Wolff und Professor Dr. Kurt Faßbender.
Hauptkritikpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs stellt die Besoldungserhöhung von fünf Jahren auf jeweils 1 % dar. Man legt sich für fünf Jahre fest.
Rechtlich ist die Sache äußerst bedenklich. Geht man von § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 1 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes aus, dann sind Besoldung der Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig anzupassen. Das folgt aus dem sogenannten Alimentationsprinzip, das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz festgeschrieben ist.
Dabei sind insbesondere die Einkommen der Beschäftigten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen. Das ist das Kriterium der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse. Dabei kommt der Einkommensentwicklung der Beschäftigten innerhalb des öffentlichen Dienstes eine besondere Bedeutung zu. Mit den finanziellen Verhältnissen ist die Situation des Arbeitgebers, also des Landes Rheinland-Pfalz, gemeint.
(Ministerpräsident Beck: Wenn man schon so argumentiert, muss es Dienstherr heißen, oder es stimmt nicht!)
Herr Ministerpräsident, hören Sie doch bitte zu. Das Land Rheinland-Pfalz ist doch der Dienstherr, oder nicht? Na ja gut, wir wollen nicht formalistisch werden, Herr Ministerpräsident.
Dann hören Sie doch bitte zu, Herr Ministerpräsident. Vielleicht lernen Sie noch etwas, könnte ja sein.
Die Festlegung für fünf Jahre bedeutet, der Gesetzgeber nimmt für sich in Anspruch, heute schon die Einkommensentwicklung der Beschäftigten innerhalb und au
ßerhalb des öffentlichen Dienstes für die kommenden fünf Jahre einschätzen zu können. Herr Professor Faßbender hat während der Anhörung Mark Twain mit dem Satz zitiert: „Prognosen sind schwierig, besondere wenn sie die Zukunft betreffen.“
Außer bei unserer Landesregierung, da ist das scheinbar ein leichtes Unterfangen, diese Prognosen stellen zu können.
Herr Ministerpräsident, ich bewundere Sie für Ihre hellseherischen Fähigkeiten, die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung in den kommenden fünf Jahren zielgenau darstellen zu können.
Rechtlich formuliert braucht man nur Professor Wolff in seiner schriftlichen Stellungnahme zu zitieren – mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin. Er schreibt Folgendes: Das Konzept des Gesetzentwurfs entspricht eindeutig nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Der Gesetzgeber kümmert sich der Sache nach überhaupt nicht um die Einkommensentwicklung. Der Gesetzentwurf glaubt heute schon, verbindlich entscheiden zu können, welche Höhe das verfassungsrechtliche Anpassungsgebot für die nächsten fünf Jahre verlangt, obwohl überhaupt noch nicht klar ist, wie die allgemeine Einkommensentwicklung sein wird. Dies entspricht offensichtlich nicht den Vorgaben des verfassungsrechtlichen Anpassungsgebots. Dies ist so offensichtlich, dass eine lange Diskussion darüber als müßig erscheint. –
(Beifall der CDU – Frau Kohnle-Gros, CDU: Hört, hört! – Zurufe von der SPD – Ministerpräsident Beck: Das ist doch unverantwortliches Gewäsch!)
Allerdings wirkt sich dieser Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Anpassungsgebot nicht aus, weil eine Überprüfungspflicht jedes Jahr besteht. Dann frage ich Sie, da Sie alles zu wissen glauben: Wenn ich jedes Jahr überprüfen muss, warum lege ich dann fünf Jahre fest, Herr Ministerpräsident?
Entweder sind die fünf Jahre von Ihnen nicht ernst gemeint oder die von Ihnen durchzuführende Überprüfung ist nur eine Scheinüberprüfung. Beides geht nicht und widerspricht sich.
Im Übrigen stellen wir fest, dass durch diesen Gesetzentwurf für die Beamten eine Abkoppelung vom Tarifbe
reich stattfindet. Bisher war es so, dass zu unserem Wesen die Tarifautonomie gehört. Es ist für die Tarifbeschäftigten verhandelt worden. Innerhalb dieser Verhandlung – das ist von der Vertreterin des DGB dargestellt worden – ist von den Arbeitgebern natürlich immer die Übernahme für die Beamten mit in die Verhandlungen im Rahmen einer Gesamtsumme eingeführt worden. Diese Abkoppelung findet jetzt statt, indem der Gesetzgeber eine Festlegung für fünf Jahre trifft. Indem man die Geschichte für fünf Jahre festlegt, beraubt man sich seitens des Gesetzgebers einer Flexibilität.
(Beifall bei der CDU – Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat mit Tarifautonomie gar nichts zu tun!)
Nebenher muss man noch sagen, wenn man die Inflationsentwicklung dieses Jahres zugrunde legt, wird es für die Beamten zu realen Einkommensverlusten führen.
Unseres Erachtens haben die Beamtinnen und Beamten Anspruch auf eine faire und gerechte Bezahlung. Sie haben Anspruch auf gute Rahmenbedingungen für die Nachwuchsgewinnung und Anspruch auf Wertschätzung ihrer öffentlichen Dienstleistungen.
Der Gesetzentwurf, wie er uns derzeit vorliegt – einmal abgesehen von einer kleinen Verbesserung bei der Beihilfe im Nachhinein –, mit seinen laufenden Einzelmaßnahmen führt in der Gesamtheit zu einer Sonderbelastung für unsere Beamtinnen und Beamten. Er führt zu einer Abkopplung der Beamtinnen und Beamten von der Einkommensentwicklung, und das werden wir als CDU nicht mitmachen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Henter, mir fällt auf, dass bei der CDU in Ermangelung an Sachargumenten immer die Verfassung herhalten muss, auch dann, wenn es völlig ungeeignet ist. Es ist wohlfeil, den einen Professor zu zitieren und den anderen nicht. Schaut man sich die Ergebnisse der Anhörung genau an, so wird man feststellen, dass das Bild weitaus ausgewogener war als das, was Sie soeben dargestellt haben, Herr Henter. Das spricht für sich.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein zentrales Element für Maßnahmen, die diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Personalbereich vornehmen und umsetzen werden. Er gibt Planungssicherheit, einerseits für den Landeshaushalt im Hinblick auf unsere Konsolidierungsstrategie, andererseits aber auch für die Beamtinnen und Beamten.
Ich möchte es noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Wenn wir über eine Konsolidierung der Haushalte sprechen, und wenn wir über eine Konsolidierung dieses Landeshaushalts sprechen, dann bedeutet das auch, dass wir die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen, die wir für die Zukunft eingegangen sind, sichern wollen, Herr Henter.
Die wesentlichste und größte dieser Zahlungsverpflichtungen, die dieses Land hat, ist die Verpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten, zukünftig die Bezüge und die Pensionen bezahlen zu können. Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und nicht nur populistische Sprüche wert, diese gerechtfertigten Ansprüche nicht unter den Tisch fallen zu lassen.