Protokoll der Sitzung vom 07.12.2011

angekommen ist. Um dem ein wenig Vorschub zu leisten, ist es sehr vernünftig, den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch zum Beauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz zu machen, damit die Menschen wissen, dass sie dieses Recht haben. Ob sie dieses Recht dann wahrnehmen, ist ihre eigene Entscheidung. Das Gesetz muss stärker in die Bevölkerung hineingetragen werden.

Herr Kollege Lammert, natürlich wird in Koalitionsfragen darüber gesprochen, wie man das macht.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kennt er nicht!)

Nein, das kennt er überhaupt nicht. Sie schreiben in Berlin etwas in ihre Koalitionsvereinbarung hinein, machen aber etwas ganz anderes. Das machen wir hier nicht.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es würde mir viel Freude bereiten, über die Berliner Koalition zu reden. Ich will mich aber auf die Änderungen des Gesetzes konzentrieren.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns darauf verständigt, dass der Informationsfreiheitsbeauftragte ins Gesetz aufgenommen wird und diese Aufgabe vom Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen werden soll. Die Gespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz haben diesen Weg gewiesen. Er ist selbst sehr damit einverstanden, dass ihm diese Aufgabe übertragen wird.

Jetzt komme ich noch zu einem weiteren Punkt. Dies haben Sie mir schon in der zurückliegenden Debatte vorgeworfen, und Sie haben auch heute wieder diesen Vorwurf erhoben, dass nämlich dafür auch Stellen vorgesehen sind. Ich meine – das habe ich in der zurückliegenden Debatte auch schon gesagt –, es ist unehrlich, sich an dieses Pult zu stellen und zu sagen: Wir schaffen eine weitere Aufgabe, aber es ist uns völlig egal, wie ihr damit klarkommt. – So funktioniert das nicht.

Wenn wir sagen – Sie wollen das nicht, und es ist Ihr gutes Recht, Nein zu sagen –, der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird auch Informationsfreiheitsbeauftragter, muss er die notwendigen personellen und sachlichen Mittel erhalten, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können. Was nützt es, wenn er einen solchen Titel hat, aber dann, wenn der Bürger ihn anspricht, sagt: Ich habe dafür kein Geld und kein Personal. – So funktioniert das nicht. Entweder macht man es richtig, oder man lässt die Finger davon. Wir wollen es richtig machen. Deshalb beraten wir heute diesen Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Lewentz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 2009 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Das ist schon lange her. Damals war Herr Dr. zu Guttenberg noch Minister. Heute hat er eine neue Haarpracht und gründet eine neue Partei. Man sieht, wie schnell in zwei Jahren etwas passieren kann.

Ich meine, wir hatten damals einen Anspruch, den wir heute weiterentwickeln. Dieser Anspruch war damals richtig, und die Weiterentwicklung ist gut begründbar. Wir wollen einen allgemeinen, umfassenden Anspruch auf Zugang zu Informationen schaffen. Das ist uns mit diesem Gesetz gelungen. Damit ist der Zugang zu den Informationen, die bei den Verwaltungen des Landes und der Kommunen vorliegen, gewährleistet.

Wir wollten Transparenz und Akzeptanz. Das ist auf den Weg gebracht worden. Das kann der Bürger meiner Meinung nach bei öffentlichem Handeln verlangen. Also hat dieses Gesetz 2009 die frühere Praxis umgekehrt, amtliche Informationen als Behördeninterna zu verstehen.

Ich will Ihnen einige Zahlen nennen. Für das Jahr 2009 haben 238 Behörden den ihnen auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellten Fragenkatalog beantwortet und landesweit 138 Anwendungsfälle gemeldet. Für 2010 waren es 159 Behörden und 203 Fälle. Die abgefragten Themenbereiche verteilten sich relativ ausgewogen. Das Bauordnungs- und Erschließungsrecht erreichte 2010 mit 56 Fällen einen Spitzenplatz. Es folgten die Bereiche Sozialrecht, Jugendhilfe und Gesundheit.

Wir meinen, dass die Transparenz, die wir geschaffen haben, noch steigerungsfähig ist, weil wir diese Transparenz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wollen. Wir können also an der Stelle noch besser werden.

Die Regierungsfraktionen haben sich deshalb für die Schaffung eines Beauftragten für Informationsfreiheit und gleichzeitig für eine Ansiedlung dieser Aufgabe beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ausgesprochen. Das habe ich für die Landesregierung bereits bei der ersten Beratung begrüßt; denn Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit – Herr Wagner ist anwesend – ist es, zwischen Behörden und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln sowie über das Recht auf Informationsweitergabe zu informieren. Wenn man sich die Informationsarbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz in den vergangenen Monaten anschaut, weiß man, wie gut und intensiv die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden. So können Lösungen im Dialog mit allen Beteiligten erreicht werden. Das wird angestrebt; das wird aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung sein.

Meine Damen und Herren, es besteht – ich habe das eben ausgeführt – eine thematische Verwandtschaft zu Fragen des Zugangs zu amtlichen Informationen bzw. zum Schutz dieser Informationen, da jede Herausgabe von Informationen in einem Abwägungsprozess mit dem Datenschutz erfolgen muss. Deshalb halten wir die An

siedlung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz für folgerichtig. Belege dafür sind unserer Meinung nach in entsprechenden Entscheidungen in anderen Bundesländern zu finden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/437 – zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung:

Erstes Dienstrechtsänderungsgesetz zur Ver- besserung der Haushaltsfinanzierung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/281 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/633 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Schreiner, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. September 2011 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf insgesamt dreimal beraten und dazu in seiner Sitzung am 3. November 2011 eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Es wurden der Deutsche Beamtenbund, der Deutsche Richterbund, der DGB, ver.di, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie zwei Professoren, die Juristen sind, und zwar Herr Wolff aus Frankfurt/Oder und Herr Faßbender aus Leipzig, angehört.

Wie Sie sich vorstellen können, gab es eine Vielzahl von Anregungen. Ein Ergebnis war, dass eine jährliche Überprüfung der Bezüge der Beamten und Versor

gungsempfänger rechtlich notwendig ist. Dieses Ergebnis ist auch rechtlich relevant.

Es gab Änderungen. Der Gesetzentwurf ist mit den Änderungen, die in der Drucksache 16/633 aufgeführt sind, bei Gegenstimmen der CDU angenommen worden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Wansch das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung füllt in einigen Punkten einen wesentlichen Baustein für die Konsolidierung des Haushaltes unseres Landes aus. Mit dem, was in diesem Gesetzentwurf ausgeführt wird, geht es um die Festschreibung, dass in den nächsten fünf Jahren pro Jahr je ein Prozentpunkt Besoldungserhöhung zum Tragen kommt. Dabei wird eine soziale Komponente durch die Erhöhung der Grundgehaltssätze im Bereich A 2 bis A 8 berücksichtigt. Gleichzeitig wird festgeschrieben, dass bei den höheren Besoldungsgruppen ab B 3, R 3 und höher erst ab dem 1. Juli des jeweiligen Haushaltsjahres die Besoldungserhöhung greifen wird.

Die Umschichtung des Familienzuschlags zugunsten der Familien mit Kindern ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes. Darüber hinaus werden weitere Einzelmaßnahmen im Bereich der Besoldung und der Beihilfe festgelegt.

Warum ist dieses Gesetz notwendig? – Bei der Gesamtbetrachtung unserer Haushaltssituation und vor dem Hintergrund der in diesem Hause beschlossenen Schuldenbremse muss auch das Thema „Personalkosten“ besprochen werden.

Ein Baustein auch bei der Verbesserung der Haushaltsfinanzierung ist damit die Entwicklung der Personalkosten. Wir wollen aber gleichzeitig sicherstellen, dass die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger, die Richterinnen und Richter Planungssicherheit haben bei dem, was in den nächsten Jahren geschieht. Wir wollen sicherstellen, dass das einschätzbar wird, was dieses Parlament auf den Weg bringt.

Sie müssen dabei auch einschätzen, dass ein Prozentpunkt Besoldungserhöhung etwa 50 Millionen Euro bedeutet. Das heißt, wir sparen nicht ein, sondern wir definieren die etwas geringere Erhöhung, wobei sich die Frage, ob es geringer wird, erst in der Zukunft beantworten lässt.

Insgesamt geht es auch um die Berücksichtigung des Anspruchs einer amtsangemessenen Alimentation.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensentwicklung ist dies zu beurteilen.

Die vom Kollegen Schreiner angesprochene Anhörung hat die Grenzen der Möglichkeiten aufgezeigt, die für ein solches Gesetz, wie es hier vorliegt, bestehen. Diese sind in der Verfassung definiert. Da steht allerdings das Alimentationsprinzip auf der einen Seite und die Schuldengrenze auf der anderen Seite. Das hat der Gutachter Professor Dr. Faßbender eindeutig ausgeführt, indem er darauf hinwies, dass verfassungsrechtlich per se gleichrangige verfassungsrechtliche Anliegen vorliegen.

Der Gesetzgeber hat insoweit einen Spielraum, den er ausschöpfen kann. Er muss unter Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensentwicklung abwägen. Wenn man das rückwirkend betrachtet, muss man sagen, dass deutliche Besoldungserhöhungen in den letzten Jahren stattgefunden haben, und zwar auch in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung.

Wenn man einen weiteren Punkt ins Feld führt, den Vergleich der Besoldung in Rheinland-Pfalz mit dem Bund, also auch unter Berücksichtigung der zu leistenden Arbeitszeiten, und das mit anderen Ländern vergleicht, dann greift der Hinweis, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten hier nicht schlechterstellen werden. Auch der Hinweis des Gehaltsgefüges im Vergleich Beamte und Tarifbeschäftigte darf hier nicht außen vor bleiben.

Wir haben für unsere Fraktion neben der tatsächlich stattgefundenen Anhörung zahlreiche Gespräche geführt, auch mit den Organisationen, und kamen deshalb zu dem Ergebnis, dass wir Anpassungen im Bereich der Beihilfe vornehmen sollten und Korrekturen des vorliegenden Gesetzentwurfs notwendig werden. Das ist im Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend eingebracht worden. Das steht heute mit zur Entscheidung.

(Glocke des Präsidenten)

Ich kann für meine Fraktion signalisieren, dass wir dem Gesetz insoweit zustimmen werden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Kollege Henter.