Frau Staatssekretärin, mit wie vielen zusätzlichen CDUBelastungen ist durch die längeren Anfahrten der 13.
Einsatzhundertschaft zu Unterstützungseinsätzen von Enkenbach in das Präsidium Rheinpfalz zu rechnen?
Grundsätzlich möchte ich Ihnen sagen, dass das Innenministerium großen Wert darauf legt, dass unsere gesamte Flotte des Hauses CO2-arme Fahrzeuge in den Einsatz bringt.
Das haben Minister Bruch und Staatsminister Lewentz weitergeführt. Wir haben eine sehr neue hochwertige Flotte bei allen Polizeifahrzeugen im Einsatz, sodass wir grundsätzlich bemüht sind, den CO2-Ausstoß unserer landeseigenen Flotte deutlich zu reduzieren. Den CO2Ausstoß kann man im Moment noch nicht konkret vorhersagen. Wie gesagt, wir denken verschiedene Konzepte neu. Beispielsweise: Wie gelangen wir zum Einsatzort in der regionalen Dienststelle?
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der überwiegende Einsatz der 13. Hundertschaft auch in geschlossenen Einsätzen erfolgt. Bei diesen Einsätzen werden wir keine weiteren Anfahrtswege haben. Denn die meisten Einsätze der 13. Hundertschaft waren bislang im Raum Kaiserslautern oder zur Unterstützung von anderen Einsätzen bundesweit.
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Ebli und der Frau Kollegin Raue. – Dann möchte ich die Liste abschließen.
Frau Staatssekretärin, in Schifferstadt herrscht eine große Sorge, dass durch den Abzug der Polizei infrastrukturelle Schäden und Kaufkraftverluste entstehen. Ist Ihnen bekannt, wie viele Polizistinnen und Polizisten in Schifferstadt wohnen und sich am Gemeinwesen und am wirtschaftlichen Leben beteiligen?
Ein besonderes Augenmerk, sehr geehrte Frau Abgeordnete Ebli, gilt hierbei natürlich unseren 13 Tarifbeschäftigten, die auch in der Kleiderkammer eingesetzt werden, eine Schneiderin und andere Menschen, die unmittelbar am Standort wohnen. Wir werden hier entweder an der PI Schifferstadt, aber auf jeden in unmittelbarer Nähe, ansonsten am Polizeipräsidium in Ludwigshafen, eine Anschlussbeschäftigung finden.
Ansonsten gilt für die 13. Hundertschaft wie bei allen anderen Hundertschaften im Land auch, dass die Beamten dort immer für kürzere Zeiträume nach der Ausbil
dung eingesetzt werden und oftmals nicht am Standort wohnen, sondern sich erst nach und nach in der Familienphase an einem Wohnort festsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gleichzeitig möchte ich erwähnen, dass die Polizeien in RheinlandPfalz sehr häufig wechselnde Einsatzorte haben. Der jetzige Chef der Bereitschaftspolizei, Herr Werz, ist beispielsweise am 16. Einsatzort. Diese Rotation, die wir hier pflegen, fördert auch, dass man große Kenntnisse aus vielen Bereichen einbringt. Das stärkt die Polizei insgesamt.
Frau Staatssekretärin, die Region um Schifferstadt ist ein regionaler Schwerpunkt rechtsextremer Kräfte. Leider. Wissen Sie, wie viele dieser Einsätze der Bereitschaftspolizei mit diesem Gebiet in Verbindung stehen?
Ich möchte sagen, wir haben die Thematik bereits gestern erörtert. Hier arbeiten in diesem Bereich, was die Bekämpfung von Rechtsterrorismus, Rechtsextremismus angeht, Verfassungsschutz und Polizei ganz eng zusammen. Wir können nicht eindeutig sagen, dass Schifferstadt unmittelbar ein Schwerpunkt ist.
Während andere Bundesländer zur Haushaltskonsolidierung Hundertschaften einsparen, haben wir in Rheinland-Pfalz ganz klar gesagt, wir wollen nicht auf Beamtinnen und Beamte verzichten, aber schon überprüfen, ob eine Haushaltskonsolidierung dadurch erreicht werden kann, dass möglicherweise auf den einen oder anderen Standort eine Verlagerung zukommt.
Wir begrüßen bei uns die „Jugendinitiative Radio-1Ahr“ aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Müller-Orth und Anna Neuhof (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) , Kennzeichnung eierhaltiger Lebensmittel – Nummer 7 der Drucksache 16/664 – betreffend, auf.
1. Welche Initiativen strebt die Landesregierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Bundesebene zur Kennzeichnungspflicht eierhaltiger Lebensmittel sowohl bei verarbeiteten Lebensmitteln wie auch in der Gastronomie an?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich für europaweit geltende tiergerechte Haltungsstandards für Legehennen und eine entsprechende europaeinheitliche Kennzeichnungspflicht einzusetzen?
3. Die ungehinderte und verhaltensgerechte Bewegung gehört zu den Grundbedürfnissen der Legehennen. Eine Nichterfüllung kann zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Bundesrat, die Erkenntnisse des Tierschutzes zur artgerechten Legehennenhaltung auch bei der Produktion von Eiprodukten durchzusetzen?
4. Flüssigeiprodukte stammen vorwiegend aus nicht tiergerechter Legehennenhaltung in Käfigen: Sieht die Landesregierung einen verstärkten Informations- und Aufklärungsbedarf, um den gesetzlich verankerten Tierschutz den rheinland-pfälzischen Verbraucherinnen und Verbrauchern näherzubringen?
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verbesserung des Tierschutzes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die Landesregierung hat beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen tierschutzwidrige Haltungsformen von Legehennen geklagt und sich durchgesetzt. Ebenso hat unter Rot-Grün die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz stattgefunden.
Ich denke, die Tatsache, dass letztendlich diese Initiativen von allen Bundesländern erfolgreich unterstützt wurden, zeigt, dass sich diese Auseinandersetzung lohnt.
Heute hat Frau Ministerin Aigner übrigens eine Tierschutzinitiative angekündigt. Da soll es um die Ferkelkastration, den Schenkelbrand und die Zirkustiere gehen. Dort will sie unseren Antrag im Bundesrat zur Haltung von Wildtieren im Zirkus und deren Bedingungen prüfen.
Man muss sehen, dass solche Initiativen zustande kommen, ist Ergebnis der intensiven Diskussionen, die von Rheinland-Pfalz aus im Hinblick auf den Bundesrat, aber auch der Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit und der Arbeit des Parlaments mit geführt werden.
Bislang – um zu den Eiern zu kommen – können Verbraucherinnen und Verbraucher zwar beim Kauf von Frischeiern eine Entscheidung zugunsten einer tiergerechten Haltung treffen. Auf den Eiern steht 0, 1, 2, 3. 0 ist die Ökohaltung, 3 ist die aus den Käfigen, die man nicht kaufen sollte.
Beim Kauf von Lebensmitteln, welche Eierprodukte enthalten, ist dies aber nicht möglich. Grund dafür ist, dass es bislang keine verbindliche Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der verarbeiteten Eier gibt.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Müller-Orth und Anna Neuhof wie folgt:
Zu Frage 1: Welche Initiativen strebt die Landesregierung auf Bundesebene zur Kennzeichnungspflicht eierhaltiger Lebensmittel sowohl bei verarbeiteten Lebensmitteln wie auch in der Gastronomie an?
Die Landesregierung wird einen Entschließungsantrag in die 891. Sitzung des Bundesrates einbringen – wir lassen keinen Bundesrat aus –, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Lebensmittelkennzeichnungsverordnug so zu ändern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf den Fertigpackungen die Haltungsformen, aus der die verarbeiteten Eier und Eiprodukte stammen, erkennen können. Es ist so, dass bei den Nudeln und Gebäcken bislang eine solche Erkennungsmöglichkeit nicht vorhanden ist.
Diese Kennzeichnung soll für Fertigpackungen gelten, aber nicht, zumindest nicht im ersten Schritt, für die Gerichte, die von der Gastronomie direkt an die Endverbraucher abgegeben wird. Hier setzt die Landesregierung in einem ersten Schritt auf die Freiwilligkeit.
Wir sehen uns hier in einer engen Verbindung zu den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es hat im April dieses Jahres eine Emnid-Umfrage gegeben, in der 80 % der Verbraucherinnen fordern, dass die Kennzeichnung der Haltungsformen bei verarbeiteten Eiern angeben wird.
Zu Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich europaweit für tiergerechte Haltungsstandards und eine europaeinheitliche Kennzeichnungspflicht einzusetzen? – Die Landesregierung wird auch auf der EU-Ebene entsprechende Entschließungsanträge einbringen. Der Grund dafür ist, dass selbst die niedrigeren EU-Standards für die Hennenhaltung von einigen Mitgliedsländern nicht eingehalten werden.
Die EU-Kommission sieht keine Veranlassung einzugreifen, sondern hat sogar die Absicht, diese Rechtsbrüche für eine Übergangszeit auch noch zu tolerieren. Das ist natürlich eine sehr miserable Situation, übrigens für die Wirtschaft selbst, die sich hier zu Recht beklagt; denn dann können selbst Eier aus unrechtmäßigen Käfighaltungen in Verarbeitungsware gelange. Umso wichtiger ist unsere Initiative zur Kennzeichnungspflicht der verarbeiteten Produkte, und zwar unabhängig davon, ob diese Eier nun aus Deutschland, anderen Ländern der EU oder Drittländern kommen.
Insofern sieht die Landesregierung in dem Entschließungsantrag, sich von Bundesseite erfolgreich für eine Anhebung der Tierschutzstandards für Legehennen auch auf EU-Ebene einzusetzen, einen Beitrag, dabei den Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft entgegenzuwirken.
Zu Frage 3: Da geht es darum, welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, im Bundesrat die Erkenntnisse des Tierschutzes zur artgerechten Legehennenhaltung auch bei der Produktion von Eiprodukten durchzusetzen.