Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

2006: 9,4 % 2007: 12 % 2008: 15 % 2009: 17,5 % 2010: 20,3 % 2011: 24,8 %

Zu Frage 2: In Ergänzung zu der in der amtlichen Statistik erfassten Bundesbetreuungsquote für die Dreijährigen als Zählergebnis ermöglicht die interne Auswertung der Daten der Genehmigungsdatenbank des Landesjugendamtes eine Aussage zu den in den rheinlandpfälzischen Kindertageseinrichtungen genehmigten Plätzen insgesamt und damit zur sogenannten Versorgungsquote.

Die letzte Auswertung erfolgte zum Stichtag 1. August 2011 und ergab zu dem Zeitpunkt ein Angebot von 28.153 genehmigten U3-Plätzen. Dies entspricht einem aktuellen Versorgungsangebot an Plätzen für unter Dreijährige von 29,3 %. Diese 28.153 U3-Plätze teilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Gruppenstrukturen auf: 4.951 Plätze in Kinderkrippen, 14.625 Plätze in Kindergartengruppen, 6.989 Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen und 217 Plätze in Häusern für Kinder. Hinzu kommen 1.371 U3-Plätze über die sogenannte Geringfügigkeitsregelung.

Zum Bereich der Tagespflege ist anzumerken, dass eine Auswertung zu den Plätzen dieser Altersgruppe in der öffentlich geförderten Kindertagespflege nur über die Betreuungsquote der amtlichen Statistik erfasst ist. Zum Stichtag 1. März 2011 gab es in Rheinland-Pfalz eine Betreuungsquote von 1,9 %. Das sind 1.818 Kinder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege.

Zu Frage 3: Bereits mit dem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ hat das Land Rheinland-Pfalz seit 2005 den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren massiv forciert. Insgesamt handelt es sich bei der Entwicklung des Ausbaus der Plätze in Rheinland-Pfalz um eine bis in das Jahr 1991 zurückreichende kontinuierliche Fortführung, da seinerzeit im Rahmen des neuen Kindertagesstättengesetzes erstmals eine freiwillige, über das Gesetz hinausgehende investive Förderung eingerichtet wurde.

Folgende Maßnahmen sind seitens des Landes zur Unterstützung der Träger begründet worden.

1. Der im Rahmen der Konnexität als Mehrbelastungsausgleich für jeden betreuten Zweijährigen gezahlte Betreuungsbonus.

2. Die Kinderkrippen werden seit 2005 mit 45 % statt 35 % vom Land gefördert.

3. Der Trägeranteil für das Zusatzpersonal bei geöffneten Kindergartengruppen wurde übernommen.

4. Die Personalkostenanteile der freien Träger wurden gesenkt, um einen Anreiz für den weiteren Ausbau zu bieten.

5. Seit August 2010 ist der Besuch eines Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei, was eine zusätzliche Dynamik begründet und stufenweise seit 2006 eingeführt wurde.

6. Fixierung der gemeinsamen Rahmenbedingungen und Eckpunkte mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Abwicklung der Investitionskosten im Bund-LänderProgramm.

7. Fachlich-inhaltliche Begleitung von Erzieherinnen und Erziehern beim Einstellen auf die Veränderungen durch Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Landesfortbildungsprogramms.

Zu Frage 4: Die Landesregierung unterstreicht die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für einen bedarfsgerechten qualitativen und

quantitativen Ausbau des U3-Betreuungsangebotes. Heute wissen wir, dass die 2007 vereinbarte Grundlage für den sogenannten U3-Ausbau bis 2013, der bundesweite durchschnittliche Bedarf von 35 % der unter dreijährigen Kinder, durch die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Kindertagesbetreuung nicht mehr den aktuellen Bedarfsberechnungen entspricht. Auch der Anteil der Kindertagespflege am gesamten Ausbau bleibt hinter den damaligen Annahmen in den meisten Bundesländern deutlich zurück.

Die Jugendministerkonferenz der Länder vom Mai 2011 fordert deshalb mit einem Beschluss von 16 : 0 den Bund auf, kurzfristig die Länder und Kommunen zu Gesprächen über die veränderten Annahmen zum Ausbaubedarf und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zur Umsetzung des U3-Ausbaus einzuladen. Aus der Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz wäre es deshalb wichtig und wünschenswert, wenn wir einen weiteren Krippengipfel haben könnten, um diese Entwicklungen miteinander zu besprechen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Brück.

Frau Staatsministerin, es gibt die Möglichkeit des sogenannten Betreuungsbonus. Würden Sie bitte erklären, wann der Betreuungsbonus gezahlt werden kann?

Der Betreuungsbonus wird bezahlt, wenn eine bestimmte Quote in einer Kommune erreicht wird. Bei dem Betrag wird differenziert. Zunächst einmal sind es etwas über 1.000 Euro. Wenn über 40 % abgedeckt sind, bekommt man einen zusätzlichen Betreuungsbonus von 4.000 Euro pro Kind, sodass es für die Kommunen einen Anreiz gibt, den Ausbau zu forcieren, weil sie für jedes Kind, das über der Quote liegt, dieses Geld vom Land bekommen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Huth-Haage.

Frau Ministerin, eine große Herausforderung beim U3Ausbau sind sicherlich auch die baulichen Maßnahmen. Hierzu gibt es Bundesmittel. Könnten Sie einmal ausführen, wie sich das Land an den baulichen Maßnahmen beteiligt?

Wir haben bis 2013 das Investitionsprogramm des Bundes. Das werden wir ausschöpfen. Im Moment sind 89 % der Bundesgelder soweit beschieden, Stand November/Dezember. Es sind aber erst 40 % der Gelder abgeflossen. Insofern sind wir noch auf dem Weg der Abarbeitung.

Wir werden ab dem Jahr 2014 entsprechende Landesgelder in den Haushalt stellen, wenn das Bundesprogramm beendet ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Brück.

Frau Staatsministerin, wie werten Sie die Tatsache, dass im Zuge des U3-Ausbaus die kommunalen Träger bzw. die Träger der Kindertagesstätten insgesamt auch Veränderungen und Verbesserungen tätigen, die in den Bereich der Sanierung von Kindergartenbauten einzuordnen sind? Ist die Sanierung eine Frage, die den U3Ausbau betrifft oder das generelle Selbstverständnis der kommunalen Selbstverwaltung im Kindergartenbereich anbelangt?

Die Frage der Sanierung ist eindeutig geregelt. Die Frage der Sanierung liegt in der Hand der Träger. Unsere Unterstützungsmöglichkeiten gehen dahin, dass wir jeden neu geschaffenen Platz oder jede neu geschaffene Gruppe unterstützen. Da fließen die Fördergelder. Im Rahmen der Sanierung ist festgelegt, dass vonseiten des Landes keine Gelder fließen können.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Huth-Haage.

Frau Ministerin, halten Sie das Programm des Bundes für ausreichend? Könnten Sie noch einmal genau die Zahlen oder die Summe beziffern? Wird das Land diese Mittel im selben Umfang in den Haushalt einstellen?

Ich hatte es bereits gesagt, das Programm läuft bis 2013, 89 % sind beschieden. Das ist schon eine ganz gute Quote. In den Jahren 2012 und 2013 kann es noch weitergehen. Der Mittelabfluss liegt bisher bei 40 %.

Wenn Sie jetzt noch einmal richtige Zahlen im Sinne von Euro haben wollen, würde ich Ihnen das nachreichen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Kohnle-Gros.

Frau Ministerin, wir sprechen alle von diesem Versorgungsgrad von 35 %, den wir im Augenblick haben, da über das Milliardenprogramm des Bundes entsprechende Mittel in den Bereich der Baumaßnahmen fließen. Nach der Hälfte des Jahres 2013 tritt der Rechtsanspruch in Kraft. Können Sie mir zustimmen, dass Experten jetzt schon sagen, dass dieser Versorgungsgrad von 35 % übertroffen werden kann, wenn die Eltern auf diesen Rechtsanspruch reagieren? Wie reagieren wir von der Politik und insbesondere Sie im Land auf diese Situation?

Die Marschrichtung sind die 35 %. Das Deutsche Jugendinstitut hat beispielsweise eine Zahl genannt. Es sagt, mit dem Rechtsanspruch 2013 wird es in Richtung 39 %ige Bedarfsquote gehen. Wir teilen diese Auffassung, sind aber der Meinung, dass wir im Land Rheinland-Pfalz sehr gut aufgestellt sind. Wir glauben, dass wir die 35 % in jedem Fall erreichen werden, da wir derzeit schon bei 29,5 % sind, und vielleicht noch darüber hinaus kommen.

Für uns wird es so sein, dass jedes Kind, das einen Rechtsanspruch hat, auch einen Platz bekommt. Ansonsten gilt auf jeden Fall, dass wir weiterhin ausbauen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Dickes.

Frau Ministerin, bei uns vor Ort gibt es mittlerweile mehrfach Probleme, dass Kommunen nicht in der Lage sind, aufgrund der finanziellen Belastung, der sie ausgesetzt sind, Kindertagesstätten zu erweitern, um ausreichend Plätze für die U3-Betreuung zu schaffen. Was würde Ihrer Meinung nach passieren, wenn die Kommunen aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage sind? Welche Unterstützung können diese Kommunen vom Land erwarten, damit sie ihrer Verpflichtung nachkommen können?

Dass es für die Kommunen zurzeit überall finanziell nicht einfach ist, ist unbestritten. Meine Erfahrung ist aber

schon, dass wir bisher in allen Kommunen die Bedarfe gut gedeckt haben und gut vorangekommen sind, auch mit dem Ausbau.

Wir stehen mit dem Landesjugendamt für individuelle Gespräche zur Verfügung, damit man in einer Region, in einer Gemeinde nachschaut. Ich hatte gerade mit einem Landrat ein Gespräch, der viele kleine Gemeinden mit eingruppigen Kindertagesstätten hat. Wir konnten in jeder Gemeinde eine gute Lösung finden, dass wir das Angebot mit einer sehr guten Bedarfsabdeckung erweitern können. Ich glaube, dass wir das hinbekommen.

Ansonsten sind die Bezuschussungs- und die Fördermöglichkeiten klar. So sind sie festgelegt: 4.000 Euro pro Platz für die Zweijährigen, dann gibt es noch einmal eine Förderung für eine neu eingerichtete Gruppe. Die Maßgaben sind klar.

Wenn es irgendwo Probleme gibt, stehen wir gerne zur Verfügung. Bis jetzt konnten wir die Probleme, die an mich herangetragen worden sind, individuell mit dem Landesjugendamt klären und lösen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Klöckner.

Frau Ministerin, was machen Sie, wenn tatsächlich alle diejenigen, die einen Rechtsanspruch haben, ihn ab Juni oder Juli 2013 in Anspruch nehmen wollen?

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch gut!)

Nein, ich frage ja. Man kann doch einmal fragen.

Halten Sie diesen Rechtsanspruch für problematisch?

(Heiterkeit der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Ich halte den Rechtsanspruch nicht für problematisch, ich halte ihn für die Familien und die Kinder für sehr gut. Ich gehe nicht davon aus, dass 100 % aller Jahrgänge den Rechtsanspruch wahrnehmen. Man muss auch sehen, U 3 bedeutet die Jahrgänge null bis eins, eins bis zwei und zwei bis drei. Wir wissen heute schon, dass das ganz differenziert betrachtet werden kann.