Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Raue das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon gesagt, der Haushalt der Justiz muss so aufgestellt sein, dass die Unabhängigkeit der Gerichte sichergestellt ist. Erforderlich ist eine angemessene Personalstruktur und eine ausreichende sächliche Ausstattung. Beides ist durch diesen Haushalt gewährleistet.

Er ist geprägt von Personalausgaben. Sie stellen einen Anteil von zwei Drittel an den Gesamtausgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich begrüßen, dass kürzlich die Personalbedarfsberechnung ebenso veröffentlicht worden ist wie die tatsächliche personelle Besetzung. Das macht einmal mehr deutlich, dass unsere Justiz in Rheinland-Pfalz sehr gut aufgestellt ist und wir bundesweit mit guten Erledigungszahlen vorangehen. Das unterstreicht das Ganze noch einmal.

Die anwaltlichen Beratungsstellen sind ein wertvoller Beitrag für die Justiz und die Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger. Ohne große Zugangsschwellen erhalten sie hier anwaltlichen Rat. Wir wünschen den weiteren Ausbau dieser Beratungsstellen. Sie kommen zusammen mit einem Jahresetat von 18.000 Euro aus und sind ein Musterbeispiel dafür, wie das Land in Zeiten knapper Kassen bürgernah Zugang zum Recht gewährleisten kann.

Im Bereich der Strafrechtspflege müssen auch die sozialen Dienste in der Justiz Beachtung finden. Mit Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und den Sozialen Diensten in den Justizvollzugsanstalten stellen sie ein flächendeckendes Netz für die Menschen dar, die in unserer Gesellschaft wieder Fuß fassen wollen, ohne

erneut mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wenn zwischen der Entlassung aus dem Strafvollzug und der Bewährungshilfe im schlimmsten Fall einige Monate liegen, lässt dies die Betroffenen hilflos. Es ist gut und geboten, die finanziellen und personellen Ressourcen in diesem Bereich möglichst effizient einzusetzen. Wir begrüßen daher die derzeitige Überprüfung der Struktur der Sozialen Dienste. Sie muss zum Ziel haben, das Übergangsmanagement zu verbessern und die Sozialen Dienste insgesamt zu stärken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Eine wichtige Rolle im Bereich der Strafrechtspflege haben die Staatsanwaltschaften. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind in vielen Bereichen am Rande ihrer Kapazität. Hier gilt es, durch sinnvolle Kooperationen und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen Entlastung zu schaffen. Wir begrüßen es, dass trotz der angespannten Haushaltslage die Zeugenkontaktstellen hier nicht zur Disposition stehen. Ebenso begrüßen wir die Einrichtung und den weiteren Ausbau der Häuser des Jugendrechts, auch wenn hier zunächst Mittel für Investitionen aufgewendet werden müssen. Jeder Euro, der hier in die Betreuung, Begleitung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen investiert wird, ist eine gute Investition in die Zukunft.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Die Freiheitsstrafe ist die Ultima Ratio des Rechtsstaats. Ihr Vollzug muss darauf ausgerichtet sein, dass der Gefangene resozialisiert wird und wieder ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung führen kann. Dazu müssen die Gefangenen in der Lage sein, nach ihrer Entlassung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dafür bedarf es verschiedenster Bildungsmaßnahmen von Alphabetisierungsangeboten über das Nachholen eines Schulabschlusses bis hin zu Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Es ist wichtig, dass die Landesregierung dieser Bedeutung weiterhin eine große Aufmerksamkeit zukommen lässt. Ich bedanke mich für die angekündigte Unterstützung unseres Antrags in diesem Bereich.

Meine Damen und Herren von der CDU, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf den von Ihnen vorgelegten Entschließungsantrag eingehen. Ich bedaure sehr, dass wir diesem Antrag aus zwei Gründen nicht Folge leisten können. Das eine ist, dass Sie nicht ernsthaft erwarten, dass die Kommissariate 1 und 2 und die polizeilichen Puppenbühnen ihre Entsprechung im Justizhaushalt finden. Das andere ist die zweite Aufforderung, die staatliche Justiz so zu stärken und personell wie sachlich auszustatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann. Ich denke – das habe ich bereits ausgeführt –, dass das mit dem vorliegenden Haushalt bereits gegeben ist.

Meine Damen und Herren, einen Entschließungsantrag für ein Ist halten wir für entbehrlich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ein Schwerpunkt, der uns in beiden Jahren der Haushaltsgeltung beschäftigen wird, ist die Neugestaltung der Sicherungsunterbringung. Für den vorzunehmenden Neubau sind ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt. Der geplante Bau ist sparsam gestaltet, wenn auch 20 Millionen Euro eine große Summe sind. Unter den einzuhaltenden Voraussetzungen ist er eine gute und angemessene Investition.

Die Umsetzung der Fußfessel in der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder kostet uns viel Geld: 233.000 Euro in 2012 und über 300.000 im Folgejahr. – Für unbedenklich oder gar gut halten wir dieses Mittel nicht. Dennoch müssen wir das Instrument umsetzen, weil uns die Vorgabe im Strafgesetzbuch dazu zwingt. Hier haben wir wieder einen Fall, in dem der Bund bestellt und die Länder bezahlen müssen.

Bei alledem lässt der Haushalt der Justiz keinen weiteren Spielraum. Wir hätten uns mehr Ausgaben im Bereich der Richterinnen und Richter ebenso vorstellen können wie für die soziale und psychologische Betreuung im Strafvollzug oder für einen aufwendigeren Bau. Die angestrebte Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Justizvollzugsbeamte werden wir unter dem Gesichtspunkt ihrer gesundheitlichen Belastungen sehr kritisch begleiten. Nach den derzeitigen Gegebenheiten stellt der Haushalt der Justiz jedoch einen gelungenen Balanceakt dar, der die notwendige Funktionsfähigkeit sicherstellt, ohne übermäßige Ausgaben zu beinhalten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Fraktion der CDU spricht Frau Abgeordnete Schäfer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte für die CDU-Fraktion etwas zur Verbraucherpolitik sagen. Meine Damen und Herren, Verbraucherpolitik hat innerhalb der Landesregierung seit jetzt einem Jahr an Bedeutung verloren. Ich sage das sehr deutlich, weil es nicht nur so wirkt, sondern man denken muss, es ist tatsächlich so.

(Beifall bei der CDU)

Zwar trägt noch immer ein Minister – der Justizminister Hartloff – offiziell den Namen, aber de facto ist Verbraucherpolitik aufgeteilt worden. Der Ernährungsbereich ist aus dem Verbraucherschutz herausgenommen worden, während jetzt die Lebensmittelkontrolle offensichtlich weiterhin bei Herrn Hartloff bleiben soll. Ernährung ist ein sehr bedeutender Bereich. Wie wir alle wissen, ist er dem Bereich Umwelt und Landwirtschaft einverleibt worden. Wir haben im letzten Jahr immer wieder feststellen müssen, dass es an der einen oder anderen

Stelle entsprechend unterschiedliche Aussagen aus der Landesregierung gegeben hat.

(Staatsministerin Frau Höfken: Nein! Wo denn?)

Doch, das war schon so.

(Staatsministerin Frau Höfken: Erzählen Sie doch einmal ein paar Beispiele!)

Jetzt nehme ich einmal den Bereich etwa der Hygieneampel zum Beispiel. Das ist noch nicht aus dem Weg geräumt.

(Staatsministerin Frau Höfken: Aber doch nicht von mir!)

In der Tat das stimmt, da waren Sie jetzt nicht beteiligt. Da war jetzt Ihre Kollegin zur Rechten beteiligt.

(Staatsministerin Frau Höfken: Auch Wirtschaft darf mal was sagen!)

Das ist bislang noch nicht ausgeräumt. Das wird uns in den nächsten Monaten auch weiterhin beschäftigen. Es wird spannend sein zu sehen, welche Haltung die Landesregierung hier tatsächlich einnimmt.

(Beifall der CDU)

Wir haben in einer Großen Anfrage versucht, zu diesem Thema einiges abzufragen, und haben da keine wirklich überzeugenden Antworten von Ihnen erhalten.

(Pörksen, SPD: Wollen Sie doch gar nicht!)

Das ist der eine Bereich. Wir haben in diesem Haus in der vorletzten Legislaturperiode schon gesehen, was es bedeutet, wenn der Verbraucherschutz nicht in einer Hand ist. Das bahnt sich jetzt gerade wieder an, zwar nur in einem Teilbereich, aber doch – wie gesagt – in einem bedeutenden Teilbereich. Die Frage, die sich uns allen stellt und die sich den Verbrauchern stellt, ist: Wie soll die Verbraucherpolitik seitens der Landesregierung, seitens des Landes, nach vorn gebracht werden? – Da ergibt sich eine ganze Reihe von Fragen, zu denen wir bisher noch nichts gehört haben und auf die es also auch keine Antworten gibt.

Wie geht es mit der Lebensmittelkontrolle weiter? Was passiert jetzt mit den Ergebnissen, die wir in mühevoller Kleinarbeit in der Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ beispielsweise im Bereich des Verbraucherschutzes erarbeitet haben? Wie wird jetzt eigentlich unser gemeinsam über alle Fraktionen hinweg – damals saß anstelle der Grünen die FDP hier im Boot – eingebrachter und beschlossener Antrag zum Haushalts- und Gesundheitsmanagement umgesetzt?

Jawohl, es gibt Richtlinien. Sie haben das auch in Ihrem Haushaltsbegleitantrag so genannt. Aber Sie haben es leider nur in Bezug auf die Ernährung so ausgesprochen. Ernährung ist – wie gesagt – ein wichtiger Bereich, aber diese Initiative zum Haushalts- und Gesundheitsmanagement betraf wesentlich mehr. Sie betraf im Grunde alle Bereiche, die den Verbraucherschutz ange

hen, also auch Haushalten, Umgang mit Geld und so weiter.

Was passiert denn jetzt darauf? Es ist jetzt über ein Jahr her, und außer, dass wir theoretisch jetzt Richtlinien vor uns haben, ist überhaupt noch nichts passiert. Da wird es jetzt wichtig sein, dass wir zusehen, dass diese Richtlinien umgesetzt werden, das heißt, in den Schulen dieses wichtige Anliegen umgesetzt werden kann.

Ich möchte im Namen der CDU-Fraktion den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, aber auch denen der anderen Vereine und Einrichtungen, die sich mit Verbraucherschutz befassen und hier sehr engagiert arbeiten, unseren Dank aussprechen. Es ist wichtig, dass wir sie haben. Gerade auch eine unabhängige Verbraucherzentrale zu haben, ist für uns ganz wichtig. Trotz alledem dürfen die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass der Verbraucherschutz auch in der Landesregierung eine starke Lobby findet.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Simon. Sie haben noch 4 Minuten und 10 Sekunden Redezeit.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich dachte ich, dass der Verbraucherschutz ein Thema ist, über das es in diesem Hause einen gewissen Konsens gibt. Ich stelle fest, dass der Verbraucherschutz, obwohl die Zuständigkeit dafür auf das Justizministerium übergegangen ist, nach wie vor einen hohen Stellenwert für diese Regierung und auch für die rot-grüne Koalition hat.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es gibt eine Unterteilung in zwei Säulen: Die eine Säule ist das Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Wir haben für die Lebensmittelüberwachung noch einmal 100.000 Euro draufgelegt; denn wir wissen aufgrund der Erfahrungen mit EHEC im letzten Jahr, dass wir einen gewissen Puffer brauchen, damit entsprechend gehandelt werden kann, wenn eine solche Krankheit auftaucht.

Die zweite große Säule – das hat jetzt auch Frau Schäfer angesprochen – ist die Verbraucherzentrale. Wir sehen, dass wir in Rheinland-Pfalz gerade bei der Verbraucherzentrale und somit auch bei der Verbraucherschutzberatung sehr gut aufgestellt sind. Wir haben für die Grundförderung im Jahr 2012 1,66 Millionen Euro und im Jahr 2013 1,73 Millionen Euro – insgesamt also knapp 3,4 Millionen Euro – eingestellt. Hinzu kommt die Projektförderung. Wir haben für die Jahre 2014 und 2015 eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt stehen, die ebenfalls 3,4 Millionen Euro beträgt. Das bedeutet Planungssicherheit für die Verbraucherzentra

len und damit auch für ihre Beschäftigten, die mit einer anbieterunabhängigen Beratung kompetente Anlaufstellen für die Bürger sind.

Das dient auch als Seismograf für die Politik. Es sind schon einige Gesetzesinitiativen daraus hervorgegangen. Wir können hier noch ein Zitat aus Hessen bringen; in der CDU schaut man gern nach Hessen. Herr Präsident, Sie erlauben, dass ich aus dem Kommentar von Petra Kirchhoff in der „FAZ“ vom 1. Dezember 2011 zitiere. Da steht: „Überhaupt fällt auf, dass die Nachbarn, sei es beim Thema Energie – sei es beim Thema digitale Medien – sehr gute Arbeit machen. Dahinter steckt ein professionelles Team.“ – Das bezieht sich auf die Verbraucherzentrale. –

„Dahinter steht aber auch“ – man höre – „eine Landesregierung, die dieses Team finanziell ausreichend unterstützt. Rund 1,6 Millionen Euro erhalten die Verbraucherschützer allein an Grundförderung vom Land, im größeren Hessen mit mehr Beratungsstellen sind es rund 1,25 Millionen Euro. Damit können sich die Verbraucherschützer in Hessen, anders als die Kollegen in Rheinland-Pfalz, bei wichtigen Themen keine Referentenstellen mehr leisten.“