Ein gutes Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ist für uns eine selbstverständliche, aber auch eine verantwortungsvolle Aufgabe. Mit dem Landesgesetz für einen neuen Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden setzen wir diesen Weg fort. Mit diesem Vertrag beteiligt sich das Land an der Pflege und dem Erhalt des gemeinsamen deutsch-jüdischen kulturellen Erbes in Rheinland-Pfalz.
Der neue Staatsvertrag wurde nun aus zwei Gründen erforderlich. Ich mache es jetzt etwas kürzer, nachdem meine beiden Vorredner das Wesentliche schon ausgeführt haben.
Zum einen haben wir eine immense Zunahme an Mitgliedern der jüdischen Kultusgemeinde. Waren es im Jahr 1990 noch ungefähr 1.500 Mitglieder, reden wir heute von 3.303 Mitgliedern. Das hat natürlich auch eine Erhöhung der finanziellen Zuwendungen nach sich gezogen. Die Erhöhung, die hier vorgenommen wird, ist immens. Es ist fast eine Verdoppelung, indem wir die Zuschüsse von 276.000 Euro auf 550.000 Euro erhöhen. Aber auch noch aus einem anderen Grund ist eine Neugestaltung dieses Vertrages erforderlich geworden.
Wichtig ist nun, dass wir mit dem vorliegenden Vertrag dem Wunsch des Landesverbands nachgekommen sind, die Regelungen der anderen Bundesländer aufzugreifen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei Staatssekretär Ebling bedanken, der maßgeblich diese Verhandlungen geführt hat.
Es ist jetzt wichtig, dass die Verteilung dieser Mittel in einer Delegiertenversammlung beschlossen wird und der Landesverband diese Summe, die er für sich behält, nicht mehr selbst festlegen kann.
Die Fragestellung der Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oftmals diskutiert worden. Ich glaube aber, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn wir eine einmal getätigte Äußerung in einem laufenden Rechtsstreit jetzt nicht zum Nordlicht des gesamten Beurteilungsprozesses erheben. Wir werden abwarten müssen, wie sich dieser Rechtsstreit zum guten Schluss löst.
Es ist auch noch angesprochen worden, dass das Land es entsprechend einer Umsetzungsverordnung auf den Weg geben wird.
In der Summe freue ich mich, dass die CDU von Ihrem Weg der Enthaltung jetzt Abstand nimmt. Das hat uns in der Ausschusssitzung schon verwundert.
Ich denke, das, was hier geschehen ist, dieser Zuwachs an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Rheinland-Pfalz, die ihr kulturelles Erbe und ihre Religion ganz bewusst pflegen wollen, ist auch ein wunderbares Zeichen der Versöhnung, die unmittelbar in unserer Mitte stattfindet und die von uns allen notwendige Unterstützung erfordert. Deswegen begrüße ich es außerordentlich, dass wir die CDU dabeihaben. Auch wir von der SPD werden zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Dank gilt ausdrücklich allen Fraktionen für die sachliche Diskussion des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz. Wenn es im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch Fragen zu klären gab, dann bin ich froh, dass dies gelungen ist und wir heute eine gemeinsame Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz erlangen können.
Ich halte es für ein wichtiges Zeichen, dass wir damit gemeinsam deutlich machen, dass wir unserer besonderen Verantwortung gegenüber den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden wollen, insbesondere unserer historischen Verantwortung aus dem unfassbaren Geschehen während der Nazidiktatur. Deswegen ist es uns allen ein besonderes Anliegen, die jüdischen Kultusgemeinden in Rheinland-Pfalz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen, zu unterstützen.
Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und – so kommt es im Vertrag zum Ausdruck – von dem großen Wunsch geleitet, das freundliche Verhältnis zwischen den jüdischen Kultusgemeinden und dem Land zu fördern und zu festigen, das jüdische Gemeindeleben zu unterstützen und einen Beitrag zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes beizutragen, haben wir diesen neuen Staatsvertrag abgeschlossen und bitten jetzt mit dem Gesetz um entsprechende Zustimmung.
Es ist bereits gesagt worden, dass diesem neuen Staatsvertrag – wie es so schön heißt – eingetretene wesentliche Veränderungen der Verhältnisse zugrunde liegen. Dahinter verbirgt sich die positive Entwicklung,
dass wir heute in den jüdischen Gemeinden über 3.300 Mitglieder und damit in den letzten Jahren eine Verdopplung zu verzeichnen haben. Ich denke, es ist nicht nur die Zahl, sondern hinter dieser Zahl steht auch, dass jüdisches Gemeindeleben und jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz generell wieder mehr Raum einnehmen können.
Auf Wunsch des Landesverbands orientiert sich dieser neue Vertrag inhaltlich im Wesentlichen an den Regelungen, die bereits in anderen Ländern entwickelt wurden, und er ist letztlich natürlich auch mit einer deutlich besseren finanziellen Ausstattung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden versehen. Immerhin stellen wir mit 550.000 Euro fast das Doppelte zur Verfügung.
Damit dieser Vertrag, der auch die Verbesserung der finanziellen Situation vorsieht, in Kraft treten kann, bedarf es gemäß Artikel 101 Satz 2 Landesverfassung der Zustimmung des Landtags durch Gesetz. Das wollen wir heute gemeinsam so vornehmen.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass § 2 besonders breiten Raum in der Diskussion eingenommen hat, in dem es darum geht: Wie werden jüdische Gemeinden in Rheinland-Pfalz behandelt, die nicht dem Landesverband angehören und bei denen im Gesetz selbst geregelt ist, dass sie die Körperschaftsvoraussetzungen erfüllen müssen? – Was Körperschaftsvoraussetzungen sind, ist einerseits auf der Grundlage des Grundgesetzes, andererseits der Landesverfassung, aber auch jeweils der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung festzulegen. Man kann heute sagen, es bedarf einer gesamtheitlichen Betrachtung, die im Kern prüft, ob ein Antragsteller auf Dauer angelegt ist, ob er über eine Satzung verfügt, ob er die erforderliche Intensität des religiösen Lebens aufweist, eine Bedeutung im öffentlichen Leben hat, über eine hinreichende Organisationsstruktur verfügt und eine ausreichende Finanzausstattung gewährleisten kann.
Diese Gesamtschau wollen wir in entsprechenden Durchführungsrichtlinien, die den Charakter einer Verordnung einnehmen sollen, konkretisieren. Das ist auch das, was Frau Staatssekretärin Reiß im Rechtsausschuss ergänzend ausgeführt hat. Ich glaube, damit ist insgesamt eine gute Grundlage geschaffen, dass wir alle gemeinsam diesem Gesetz zum Staatsvertrag zustimmen können.
Mir ist wichtig, noch einmal zu betonen, was Sie alle angesprochen haben: Der Vertrag und das Zustimmungsgesetz sind wichtige Veränderungen, aber natürlich muss unser Bemühen auch darüber hinausgehen. Ich glaube, dass sich unser Bemühen auch in der Unterstützung der neuen jüdischen Synagoge in Mainz – wahrhaft ein wirklich wunderbarer Ort –, aber auch in der Unterstützung des jüdischen Gemeindezentrums in Speyer ausgedrückt hat.
Es ist auch schon darauf hingewiesen worden: Wir wollen, dass jüdisches Leben, seine großen Traditionen, gerade in Rheinland-Pfalz, gerade an der Rheinschiene, noch deutlicher sichtbar werden. Deswegen ist uns die Aufnahme der SCHUM-Städte in das Welterbe ein wichtiges Anliegen. Es gibt also viele Aufgaben, an denen wir
mit Nachdruck arbeiten können. Ich glaube, es ist wahrlich ein Thema, das Gemeinsamkeit verdient hat. Deswegen noch einmal mein herzlicher Dank auch an die Fraktionen, dass wir das heute gemeinsam beschließen können.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom 30. April 2012 mitgeteilt hat, dass der Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, am 26. April 2012 unterzeichnet wurde. Dieses Datum wird – das Einverständnis des Plenums vorausgesetzt – in § 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs eingefügt.
Ich komme zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Ich komme dann zur Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich herzlich die Selbsthilfegruppe Schnarchen und Schlafapnoe. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Landesgesetz zur Änderung des Gerichts- organisationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/999 – Zweite Beratung
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf – Drucksache 16/999 – am 21. März 2012 in erster Lesung beraten und dann an den Rechtsausschuss als einzigem beratenden Ausschuss überwiesen. Dieser hat in seiner 12. Sitzung am 26. April 2012 die Beratung durchgeführt und sich ein
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist – Sie erinnern sich vielleicht an die erste Beratung – das Thema der Anpassung der Gerichtszuständigkeiten an verschiedene Änderungen in der Gemeindereform, die durch Landesgesetze stattgefunden haben.
Herr Präsident, herzlichen Dank. Wie ich schon in der ersten Lesung ausgeführt habe, findet das Gesetz unsere ungeteilte Zustimmung. Wie es schon die Rednerinnen und Redner von den Koalitionsfraktionen in der ersten Beratung gesagt haben, handelt es sich um ein Gesetz, das Bürgernähe verkörpert. Dem stimmen auch wir in jeder Hinsicht zu.
Ich möchte in der zweiten und dritten Lesung noch gern ein Punkt zum Thema „Bürgernähe“ ergänzend anführen: Wenn Sie noch mehr Bürgernähe bei dem Thema einbringen wollen, dann bauen Sie die Mittelrheinbrücke; denn dann haben es die Leute aus Auel, Bornich, Kaub und Kestert noch leichter und einfacher, zu ihren Gerichten nach St. Goar zu kommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich heute auch etwas kürzer fassen. Wir waren uns im Rechtsausschuss einig. Ich habe mir auch gedacht, dass wir heute eine große Einigkeit erzielen. Sie haben das Thema „Brücke“ genannt. Das ist kein Bestandteil dieses Gesetzes. Es ist ein sehr schlüssiges und nachvollziehbares Gesetz.
Es geht darum, die Anpassung der Gerichtsbezirke dergestalt zu regeln, dass man nicht nach jeder kommunalen Fusion von Fall zu Fall die Gerichtsbezirke ändert, sondern abwartet, bis eine Neugliederung insgesamt abgeschlossen ist. Es ist sicherlich für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass sich Behördenwege bei einer kommunalen Fusion nicht drastisch verändern.