Protokoll der Sitzung vom 02.05.2012

Unter anderem haben wir in unserem Kabinett die zweimalige hessische Vizemeisterin der Fit-Step-Aerobic. Deswegen glaube ich, dass diese Landesregierung sehr gut aufgestellt ist.

(Frau Klöckner, CDU: Es gibt auch die Disqualifikation!)

Wir befinden uns auf dem richtigen Weg, was die Neuordnung am Nürburgring angeht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Er ist nicht einfach und wird länger dauern. Das haben alle Beteiligten zitiert und zugegeben. Aber wir stehen nicht am Anfang und sind noch lange nicht am Ziel. Wenn wir aber klar machen, dass das Ziel stimmt – das hat Herr Kollege Lewentz klipp und klar gesagt –, dann glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Sie haben uns bisher noch keine andere Richtung vorgeschlagen, welche Möglichkeiten es gibt. Klar ist, dass es schwierig wird.

(Frau Klöckner, CDU: Eben haben Sie gesagt, unsere Vorschläge seien aufgenommen worden!)

Wir haben klar gesagt, wir werden diesen Weg, den wir am Nürburgring eingeschlagen haben, zu einem guten Ende bringen. Da bin ich ganz sicher.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Debatte.

(Frau Klöckner, CDU: Ist der Ministerpräsident nicht da?)

Sie haben doch gehört, es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/814 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/1194 –

Ich erteile Frau Hayn als Berichterstatterin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages in der Plenarsitzung am 24. Februar 2012 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat ihn in seiner 6. Sitzung am 27. März 2012 beraten.

Der Rechtsausschuss hat ihn seiner 12. Sitzung am 26. April 2012 beraten.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Heinisch hat das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der dazugehörige Gesetzentwurf tragen dem erfreulichen Wachstum des jüdischen Lebens in unserem Land Rechnung.

Sie sind zugleich Ausdruck einer besonderen historischen Verantwortung. Diese Verantwortung ergibt sich nicht zuletzt aus der beinahe vollständigen Auslöschung des jüdischen Lebens nach dem Ende der ersten Republik 1933 und vor der Befreiung vom Nationalsozialismus 1945.

Seit 1999 ist die Zahl der dem Landesverband angehörenden Bürgerinnen und Bürger von rund 1.600 auf 3.300 gewachsen und hat sich damit beinahe verdoppelt.

Dieses Wachstum ergibt sich nicht zuletzt aus der Zuwanderung aus den Ländern Osteuropas. Dem trägt der neue Staatsvertrag Rechnung. Die Landesleistungen an die im Landesverband organisierten jüdischen Gemeinden werden dem gegenwärtigen Wachstum in Rheinland-Pfalz angepasst. Der vorliegende Staatsvertrag ist ein Dokument der Achtung vor der Glaubensfreiheit und vor dem Recht der jüdischen Gemeinden auf Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ihrer eigenen Anliegen. Er ist zudem ein Dokument gelebter historischer Verantwortung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist für dieses Parlament ein gutes Ergebnis, dass sich heute eine breite Zustimmung abzeichnet, nachdem seit der ersten Beratung des Staatsvertrages an dieser Stelle wichtige Fragen geklärt werden konnten. Mit den vorgesehenen Regelungen, beispielsweise zum Schutz jüdischer Feiertage, zur Verankerung des Religionsunterrichts oder zur Sicherung der jüdischen Bestattungskultur, geht der neue Staatsvertrag weit über die bisherigen Vereinbarungen hinaus.

Hervorzuheben sind auch die diesbezüglichen Gewährleistungen für die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft und für die Gemeinden, welche nicht im Landesverband organisiert sind. Der vorliegende Staatsvertrag regelt zunächst und vor allem die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden. Für diese Beziehungen ist der vorliegende Vertrag und der Gesetzentwurf eine gute Grundlage. Wenn wir heute dem Staatsvertrag und dem Gesetzentwurf zustimmen, dann beinhaltet diese Zustimmung auch ein Ja zum Zusammenwirken.

Damit meine ich nicht bloß die Übereinkunft in Artikel 13 des Vertrages, dass regelmäßige Begegnungen zwischen dem Land und dem Landesverband angestrebt werden. Sichtbares Zeichen für die zunehmende Verankerung des jüdischen Lebens in unserer gemeinsamen, zunehmend vielfältigen Gesellschaft sind nicht zuletzt die Orte des jüdischen Lebens mit ihren neu errichteten oder wiederbelebten Synagogenbauten. Als Mainzer Abgeordneter kann ich nur sagen, wer die neu erbaute Synagoge an geschichtlich bedeutsamer Stelle in Mainz nicht gesehen hat, hat etwas verpasst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und CDU)

Wer dort zu Gast war und freundlich aufgenommen wurde oder eine interessante kulturelle Veranstaltung erleben durfte, wird dieses Ereignis in bleibender Erinnerung behalten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus keine nebensächliche Frage, wie sich die Beziehungen des Landes Rheinland-Pfalz zu den jüdischen Gemeinden entwickeln, die nicht im Landesverband organisiert sind. Auch in diesem Zusammenhang gelten die Grundsätze

der Achtung vor der Glaubensfreiheit und vor dem Recht der jüdischen Gemeinden auf Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Auch in diesem Zusammenhang gilt unsere besondere historische Verantwortung, und es gilt, dass das Wachstum des jüdischen Lebens in Rheinland-Pfalz eine erfreuliche Entwicklung ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass jede jüdische Gemeinde, welche die Voraussetzungen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt, einen Anspruch auf Abschluss eines vergleichbaren Vertrages hat. Damit werden keine Mauern errichtet und keine Türen zugeschlagen. Weder ist damit in Stein gemeißelt noch in gesetzliche Form gegossen, welche Kriterien zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten. Dadurch ist auch nicht ein für alle Mal ausgeschlossen, dass das Land in vertragliche Beziehungen zu Gemeinden tritt, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Bundesweit kommt es seit den 1990er-Jahren neben den Einheitsgemeinden vermehrt auch zur Gründung liberaler oder strikt orthodoxer jüdischer Gemeinschaften. Auch in Rheinland-Pfalz haben sich jüdische Gemeinschaften außerhalb des Landesverbandes zusammengefunden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht Aufgabe eines weltanschaulich neutralen Staates, dieser Entwicklung entgegenzuwirken oder sie zu verstärken. Es ist auch nicht Aufgabe der heutigen Beratungen, diesbezüglich zu abschließenden Antworten zu kommen. Es ist aber unsere Aufgabe, diese Entwicklung im Auge zu behalten und, soweit wir dazu die Gelegenheit haben, angemessen zu handeln. Auch insoweit steht einer Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag nichts im Wege.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Hayn das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Aufgrund unserer geschichtlichen Verantwortung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern beteiligt sich das Land RheinlandPfalz schon seit 1999 – dem ersten Staatsvertrag zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Kulturerbes und des jüdischen Gemeindelebens – an den laufenden Ausgaben, und zwar an den Ausgaben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und der jüdischen Gemeinden Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Rheinpfalz und Trier. Wie mein Kollegen Heinisch schon ausgeführt hat, haben sich seit dieser Zeit Veränderungen ergeben. Da nach dem Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion viele jüdische Bürger aus der Sowjetunion zu uns gekommen sind, hat sich die Zahl nahezu verdoppelt. Dadurch war es natürlich geboten, jetzt die Pro-Kopf

Zuschüsse zu erhöhen. Deshalb haben wir den Zuschuss an den Landesverband auf 550.000 Euro verdoppelt. Das haben wir auch schon in unseren Haushaltsberatungen im Februar festgeschrieben.

Die Landesleistungen mussten auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 neu geregelt werden. Die Anpassung an diese Vorgaben erfolgt ebenfalls in diesem Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal auf die Problematik der jüdischen Gemeinden zu sprechen kommen, die nicht dem Landesverband angehören. Laut diesem Gesetzentwurf sind auch diese zuschussberechtigt, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen. Eine Bedingung zur Erlangung von Landeszuschüssen ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wissen, dass die Jüdische Gemeinde Speyer e. V. beim Verwaltungsgericht Mainz ein Verfahren angestrengt hat, um dort Klarheit zu schaffen. Der Vizepräsident dieses Gerichts hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bedingung geäußert, dass eine Gemeinde zur Erlangung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits 30 Jahre bestehen muss. Das können jüdische Gemeinden, die sich nach 1990 neu gegründet haben, nicht erfüllen. Sie wären dann auf Dauer von Zuschussleistungen ausgeschlossen.

Wir haben im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur diese Problematik schon angesprochen, dort aber leider noch keine befriedigenden Antworten bekommen. Wir sind deswegen dankbar, dass unsere Kollegen im Rechtsausschuss noch einmal nachgefasst haben. Dort hat die Landesregierung in Person von Frau Staatssekretärin Reiß darüber informiert, dass man künftig an der 30-Jahres-Frist nicht mehr festhalten und die Durchführungsbestimmungen auch dahin gehend ändern wolle.

Darüber sind wir sehr froh. Deshalb können wir freudigen Herzens diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir wünschen dem Landesverband und den jüdischen Gemeinden hier in Rheinland-Pfalz ein erfolgreiches Arbeiten auf der Grundlage des überarbeiteten Vertrages. Wir freuen uns auf eine weiterhin gedeihliche Zusammenarbeit und auf die Fortsetzung des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

(Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz ist ein traditionsreiches und kulturell vielseitiges Land. Diese kulturelle Vielfalt hat auch etwas mit der religiösen Vielfalt in unserem

Land zu tun. Jüdisches Leben und jüdische Traditionen haben in Rheinland-Pfalz einen festen Platz und gehören in unserer Gesellschaft dazu. Das ist gut so. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren viel zur Stärkung des jüdischen Lebens und seiner Kultur geleistet. Der Bau der Synagogen in Mainz und Speyer zeugt zweifelsfrei davon. Wir sind stolz, das Land der SCHUMStädte Mainz, Speyer und Worms zu sein.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)