Protokoll der Sitzung vom 03.05.2012

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer über Vermögensteuer redet, muss darüber reden, dass sich in Deutschland die Bevölkerungsstruktur verändert. Der muss darüber reden, dass sich die Einkommens- und Vermögensverteilung in den vergangenen zehn bis 15 Jahren, also in dem Zeitraum, seitdem wir keine Vermögensteuer mehr haben, massiv verändert hat. Der muss darüber reden, dass sich im finanzpolitischen Leitbild mit der Einführung der Schuldenbremse etwas verändert hat, nämlich die Konsolidierung eine neue besondere Priorität bekommen hat.

Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass wir in Deutschland immer weniger, älter und bunter werden. Der Bedarf an öffentlichen Leistungen wird aber deswegen nicht notwendigerweise zurückgehen. Wir werden beispielsweise für die Organisation des selbstbestimmten Lebens im Alter und bei der Bereitstellung der Infrastruktur neue Herausforderungen an die öffentlichen Haushalte haben, um ein Leben im ländlichen Raum – das ist für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung – nach wie vor lebenswert zu machen und den ländlichen Raum als Lebens-, Wohn- und wenn möglich auch als Arbeitsstandort zu erhalten.

Dieser demografische Wandel hat bei dem bestehenden Steuersystem einen unmittelbaren Einfluss auf die Steuereinnahmen. Wenn immer weniger Menschen im Erwerbsleben stehen, wird die Bedeutung der Einkom

mensteuer für das gesamte Steueraufkommen deutlich zurückgehen. Neben der Umsatzsteuer ist momentan die Einkommensteuer die dominierende Steuer in unserem Steuersystem.

Wenn wir aber durch diese Veränderung gezwungen sind, auf eine andere Art als über die Einkommensbesteuerung neues Steueraufkommen generieren zu müssen, um die notwendigen Aufgaben und die Konsolidierung zu erfüllen, müssen wir darüber nachdenken, bei welchen Steuern wir das holen. Es gibt tendenziell zwei Möglichkeiten, nämlich bei der Konsumbesteuerung – das ist die Mehrwertsteuer – oder indem wir Vermögen stärker besteuern.

Meine Damen und Herren, dann sind wir bei der Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Die Konsumbesteuerung hat eine regressive Wirkung. Sie belastet Bezieher kleiner Einkommen relativ stärker als Bezieher höherer Einkommen. Bei der Vermögensbesteuerung ist das anders. Ich will keine regressive Besteuerung, sondern eine Besteuerung derjenigen, die in unserer Gesellschaft leistungsfähiger sind.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Kollegen Wansch und Steinbach haben darauf hingewiesen, wie sich die Vermögensverteilung in den vergangenen Jahren verändert hat. Zunächst gibt es wesentlich mehr Vermögen als 1997, als die Vermögensteuer abgeschafft worden ist. Man geht davon aus, es sind 70 % bis 80 %. Das zunehmende Vermögen befindet sich in der Hand immer weniger Leute. Das heißt, es gibt eine Umverteilung zugunsten der höchsten 10 % bis 15 %.

Ich empfinde es als besonders prekär, dass wir trotz des demografischen Wandels, bei dem die Menschen immer älter werden, registrieren müssen, dass es eine Bevölkerungsgruppe gibt, bei der nicht nur die relative Lebenserwartung immer schlechter wird, sondern die direkt eine geringere Lebenserwartung erfahren. Das sind nämlich diejenigen, die die geringsten Einkommen und das geringste Vermögen in unserer Gesellschaft haben. Diese Leute sterben heute früher als vor wenigen Jahren. Deswegen ist die Frage der Einkommens- und Vermögensverteilung kein Relikt eines Klassenkampfes, sondern der Spiegel der gesellschaftlichen Realität.

Wenn wir die Besteuerung aus demografischen Gründen brauchen und sie aus Gerechtigkeitsgründen vertreten können, dann müssen wir fragen, wie wir den Konsolidierungsprozess mit Besteuerung und, Herr Schreiner, mit einer Ausgabenkonsolidierung arrondieren wollen. Ich habe gedacht, ich habe nicht richtig gehört, als Sie sagten, wir würden uns davor drücken zu erzählen, wo wir auf der Ausgabenseite konsolidieren wollen.

Wir haben vor knapp einem Jahr in diesem Parlament ein Konsolidierungsprogramm bis zum Jahr 2020 vorgelegt, das ausschließlich bis auf die Erhöhung der Grunderwerbsteuer – das macht ungefähr 5 % unseres Konsolidierungsprogramms bis zum Jahr 2020 aus – nur Vorschläge unterbreitet, die auf die Ausgabenseite abzielen,

weil wir gesagt haben, wir können nur das vorlegen, was wir auch selbst bestimmen können.

Das heißt aber nicht, dass wir es nicht richtig fänden, für die Konsolidierung an der einen oder anderen Stelle, wenn der Deutsche Bundestag und die anderen Länder mitmachen, die Einnahmen zu erhöhen. Das hat einen guten Grund. Wir glauben, dass ein reiner Konsolidierungsprozess auf der Ausgabeseite nicht geeignet ist, um den gesellschaftlichen Herausforderungen, die wir als Länder und – ich sage es bewusst – auch als Kommunen leisten müssen, gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, das Problem ist, dass der Bund dieses für sich und für seine Konsolidierungspolitik in Anspruch nimmt. Er konsolidiert ca. 30 % seines Konsolidierungsvolumens über die Einnahmeseite. Er gesteht es uns aber nicht zu. Er tut es über Abgaben, die ihm selbst zustehen, zum Beispiel die Bankenabgabe, die Luftverkehrsabgabe, Sozialabgaben und die Tabaksteuer.

Wenn wir als Länder eine Steuer erhöhen wollen, dann sagt er, da machen wir nicht mit, aber er tut das Gegenteil. Er verschließt unsere Einnahmequellen. Er macht Vorschläge im Bereich der energetischen Sanierung auf Kosten der Einkommensteuer, die die Länder und Kommunen mittragen. Er redet mit uns über ein 10-ProzentZiel Bildung und will mit uns über Umsatzsteueranteile verhandeln und verweigert sich. Er nimmt 1 % aus der Mehrwertsteuererhöhung 2005, die Bund und Länder gemeinsam für die Bundesanstalt für Arbeit verabredet haben, aus der Bundesanstalt für Arbeit wieder heraus und behält sie für seinen eigenen Konsolidierungsprozess ein.

Wenn dem so ist, müssen wir uns als Länder an dieser Stelle überlegen, wie wir auf Einnahmequellen zurückgreifen können, die unsere Konsolidierung ermöglichen. Dann sagen wir: Wir wollen eine Vermögensteuer. Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer. Sie ist hinreichend geeignet, um uns das fiskalische Volumen zu geben, um eine vernünftige Bildungs- und Infrastrukturpolitik in den Ländern sowie eine Politik für eine vernünftige Daseinsvorsorge in den Kommunen zu machen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Jetzt sagen Sie: Oh, da hat doch einmal 1996 oder 1997 das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass mit der Vermögensteuer etwas nicht in Ordnung ist. – Stimmt, das hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, aber es hat gesagt, die Immobilien werden nicht richtig bewertet, und zwar werden sie zu niedrig bewertet. Sie werden deshalb ungleich zu anderen Vermögensarten bewertet. Repariert das. Wenn ihr das nicht repariert, dürft ihr sie nicht erheben. – Wir haben das bis heute nicht repariert, weshalb sie nicht erhoben wird.

(Pörksen, SPD: Immer diese Wahrheitsverdreher!)

Sie kommen mit der Substanzbesteuerung. Natürlich muss man den Gedanken der Substanzbesteuerung im Auge haben, aber Sie tun so, als sei jegliche Art von Substanzbesteuerung etwas, was nicht erlaubt oder

verboten ist. Da ist es doch ganz interessant, dass in die Ägide der schwarz-gelben Koalition Dinge fallen wie Mindestbesteuerung im Rahmen von Verlustverrechnungen, Mantelverkaufsregelungen, Zinsschranke, gewerbesteuerlicher Hinzurechnung. Herr Schreiner, was ist das denn anderes als eine Substanzbesteuerung? Ich beklage das nicht, aber offensichtlich wissen Ihre Leute in Berlin, dass ein Steuersystem auch einmal an der einen oder anderen Stelle dem Gedanken der Substanzbesteuerung folgen muss, wenn es aus anderen Gründen fair und gerecht besteuern will.

Wie wollen Sie denn mit der Erbschaftsteuer umge-hen? – Ich garantiere Ihnen, in diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs erklären, dass die Erbschaftsteuer nicht verfassungskonform ist. Nicht deshalb, weil das eine Substanzbesteuerung ist – sie ist es –, sondern weil festgestellt worden ist, dass Unternehmen und Private unterschiedlich und damit nicht gleichmäßig besteuert werden. Das hat etwas mit der Haltefrist zu tun; das hat etwas damit zu tun, dass es bestimmte Freigrenzen bei den Bemessungsgrundlagen für Unternehmen gibt. Wollen Sie sich aber an dieses Pult stellen – das wäre schon interessant, da die Erbschaftsteuer auch eine reine Ländersteuer ist – und eine Abschaffung dieser Steuer fordern? – Ich kann nur hoffen, dass Sie das nicht tun wollen.

Wie gehen Sie mit der Grundsteuer um? – Natürlich ist die Grundsteuer eine Substanzbesteuerung, aber sie ist für die Kommunen eine wertvolle Besteuerung. Wenn Sie daran interessiert sind, diese Grundsteuer aufzugeben, wäre das eine interessante Information insbesondere für die, die in den Kommunen politische Verantwortung tragen.

Wir wollen eine Vermögensteuer – Herr Wansch hat das gesagt und Herr Steinbach hat auch darauf hingewiesen –, die mit Bedacht ausgestaltet sein wird. An einem Steuersatz von 1 % und sehr hohen Freibeträgen – ich will mich da noch nicht festlegen, aber ich gehe davon aus, sie werden sich in einer Größenordnung von ca. 2 Millionen Euro und bei Verheirateten vielleicht bei ca. 4 Millionen Euro bewegen – mögen Sie erkennen, dass wir nicht der Oma ihr klein Häuschen, wie das immer umgangssprachlich genannt wird, im Auge haben, sondern wirklich sehr hohe Vermögen.

Ich gehe davon aus, es wird einen sachlichen Freibetrag für Unternehmen geben. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass wir im Gegensatz zu 1996 oder 1997, als es ca. 1 Million Steuerpflichtige für die Vermögensteuer gab – das war bei der letzten Erhebung der Vermögensteuer –, höchstens noch 20 % oder 30 % dieser potenziell Vermögenssteuerpflichtigen zur Besteuerung heranziehen müssen.

Meine Damen und Herren, wenn der Bund oder die CDU keine Wiedereinführung der Vermögensteuer wollen, seien Sie doch bitte so nett und stellen Sie uns das Geld, das wir zur Konsolidierung der Haushalte zur Verfügung haben wollen, um genauso fair einnahmen- und ausgabenseitig konsolidieren zu können, wie das der Bund tut, auf andere Art und Weise zur Verfügung. Ich würde das für eine Second-Best-Lösung halten.

Dann gehen Sie aber zu Ihren Parteifreunden und sagen Sie ihnen wenigstens, dass sie uns entsprechende Umsatzsteueranteile zur Verfügung stellen sollen.

Meine Damen und Herren, ich meine, unser Vorschlag zur Wiederbelebung der Vermögensteuer ist ein Vorschlag, der vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Entwicklung zum einen ein vorausschauender Vorschlag ist und zum anderen vor dem Hintergrund der bestehenden Einkommens- und Vermögensverteilung ein sozialer gerechter, ein verteilungsgerechter Vorschlag ist. Darüber hinaus ist er ein Vorschlag, der die Konsolidierung für die Schuldenbremse ermöglicht, ohne einen radikalen sozialen bildungs- und kommunalpolitischen Kahlschlag in diesem Land vorzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regierung hat die Redezeit um fünf Minuten überschritten. Dies bedeutet, dass die CDU fünf Minuten und die beiden anderen Fraktionen zweieinhalb Minuten zusätzlich erhalten.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Steinbach.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich bin dem Finanzminister äußerst dankbar dafür, dass er zwei Punkte, die sehr, sehr bedeutsam sind, ausgeführt hat. Das ist einerseits der demografische Wandel, und das ist andererseits die Frage des Fiskalföderalismus in der Bundesrepublik Deutschland.

Mein lieber Kollege Gerd Schreiner, wenn Sie einfordern, dass man die Debatte nicht zum Schein, sondern offen führen solle, tun wir genau das. Wir reden über Bundesangelegenheiten und Initiativen auf der Bundesebene, weil nun einmal die Einnahmeseite der Länder im Wesentlichen auf der Bundesebene zusammen mit dem Bundesrat bestimmt wird. Wenn wir über die Einnahmeseite reden, reden wir über die Bundesebene. Der Finanzminister hat dazu Ausführungen gemacht. Deshalb ist die heutige Debatte keine Scheindebatte, sondern eine sachgerechte Debatte über die Frage, weshalb sich die Landesregierung auf der Bundesebene so bewegt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Herr Schreiner, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie sich klar positioniert haben. Sie wollen das nicht. Sie haben dazu Argumente angeführt, wie beispielsweise das, dass Sie keine Substanzbesteuerung wollen. Auch da bin ich dem Finanzminister ausdrücklich dankbar dafür, dass er ausgeführt hat, in wie vielen Punkten des Steuersystems wir tatsächlich auf solche Elemente zu

rückgreifen und weshalb sie sehr wohl gerechtfertigt sein können.

In Anbetracht der Vermögensentwicklung, die von Herrn Wansch quantitativ deutlich ausgeführt worden ist, müssen wir eben zur Kenntnis nehmen, dass wir ohne solche Instrumente an solche Punkte nicht herankommen. Deshalb ist es auch ein Maß an Gerechtigkeit, eine Vermögenssteuer, eine echte Vermögensteuer wieder einzuführen.

Sie sind leider wenig auf das Argument des internationalen Vergleichs eingegangen, sondern Sie haben sich sehr stark darauf zurückgezogen, welche grundsätzliche Position Sie dazu einnehmen. Herr Schreiner, ich will es einmal ganz plakativ machen: Die Schweiz hat sie, Luxemburg hat sie, die USA haben sie, kennen sie und bauen sie derzeit aus. Das sind alles keine Länder, die groß an Neiddebatten teilnehmen oder im Hinblick auf sozialistische Tendenzen verdächtig sind. Dennoch haben diese Länder diese Steuer integriert. Ich meine, es stünde uns gut an, diesem Beispiel an dieser Stelle zu folgen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Dann haben Sie den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts angeführt und so getan, als wäre dort die Vermögensteuer insgesamt und die Substanzbesteuerung Gegenstand des Verfahrens gewesen. Der Finanzminister hat darauf hingewiesen, dass das genau nicht Gegenstand war, sondern dies war der Vorwand, der dann von Schwarz-Gelb genutzt wurde, um die Vermögensteuer in einer Art und Weise auszusetzen, dass sie kaum oder nur unter technisch schwierigen Bedingungen wieder eingeführt werden kann. Substanziell und materiell hat das Bundesverfassungsgericht das, was Sie ausgeführt haben, überhaupt nicht moniert, sondern es hat lediglich die Ungleichbehandlung von verschiedenen Vermögensarten moniert. Deshalb ist dieses Argument nicht sachgerecht.

Zu einem Punkt will ich noch versuchen, Sie zu überzeugen oder Sie wenigstens dafür zu gewinnen, sich der Argumentation anzuschließen. Sie haben gesagt, eine Sondersituation würde dies möglicherweise rechtfertigen. Ich möchte Sie daran erinnern, wer in der Bundesrepublik Deutschland zum letzten Mal eine deutliche und drastische Vermögensabgabe auf der Bundesebene eingeführt hat. Das ist keineswegs über den Versailler Vertrag geschehen, sondern das war Konrad Adenauer zur Beseitigung der Kriegsfolgen. Es war die CDU unter einer Alleinregierung, die das eingeführt hat. So ganz des Teufels kann es deshalb nicht sein, lieber Herr Schreiner.

Wenn Sie sagen, eine Sondersituation muss das rechtfertigen, frage ich: Was ist eine Staatsverschuldung von 83 % des BIP auf allen Ebenen anderes als eine Sondersituation? Was ist die europäische Krise der Staatsverschuldung anderes als eine Sondersituation? Was ist das Erreichen der Schuldenbremse bis zum Jahr 2019 anders als eine Sondersituation, die es rechtfertigen würde, über diese Einnahmen zusätzlich nachzudenken und diese zielgerichtet zur Konsolidierung einzusetzen,

meine Damen und Herren? Was anderes als eine Sondersituation besteht heute, die es rechtfertigen würde, über dieses Instrument sachlich nachzudenken und zielgerichtet zu verfolgen? – Das möchte ich gerne von Ihnen hören.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Schreiner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin etwas enttäuscht über die Klassenkampfrhetorik und die Neiddebatten, die wir in diesem Haus führen.

(Unruhe bei der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Finanzminister, Herr Steinbach, es ist richtig, dass natürlich unter bestimmten Voraussetzungen auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 eine Vermögenssteuer ermöglichen würde. Dies dann, wenn der Halbteilungsgrundsatz gewahrt wäre und wenn man es in den Griff bekommen würde, wie das Immobilienvermögen zu besteuern ist. Darauf werde ich im weiteren Verlauf noch eingehen.

Ich meine, es ist wichtig, dass wir das gesamte Steuersystem im Blick behalten und nicht nur isoliert die Vermögensteuer betrachten.

Vielleicht ist im internationalen Vergleich die Vermögensteuer in der Bundesrepublik Deutschland aus guten Gründen nicht so ertragsstark, dafür ist in der Bundesrepublik Deutschland die Einkommensteuer ertragsstark. Ich bin der Überzeugung, dass es kein ausgefuchsteres und deshalb auch keinen leistungsgerechteren Weg der Besteuerung gibt als das deutsche Einkommensteuerrecht.