Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, wenn Sie dem so zustimmen, wie Sie es angekündigt haben, wird eines der modernsten in Deutschland sein. Ich will als Resümee drei Punkte nennen:
Allein dieses Gesetz scheint mir mehr zu sein, als Herr Stoiber auf der europäischen Ebene bisher erreichen konnte.
Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch das war einstimmig. Somit ist dieser Gesetzentwurf verabschiedet.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2010 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/696 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2010 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/728 –
Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2012 des Rechnungshofs (Drucksache 16/850) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2009 (Drucksache 16/785) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 16/1180 –
Gemäß der Absprache im Ältestenrat wurde vereinbart, diese Punkte gemeinsam aufzurufen und zu beraten. Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart. Ich darf den Berichterstatter, Herrn Dr. Weiland, um Berichterstattung bitten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2010 seinen Abschluss. Es wird der formelle Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft 2010 gezogen. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan in Übereinstimmung insbesondere mit dem Haushaltsverfassungsrecht, der Landeshaushaltsordnung und dem Jahreshaushaltsgesetz vollzogen wurde und mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde.
Das Verfahren wurde durch die Vorlage der Haushaltsrechnung 2010 und der Vermögensübersicht sowie den Antrag des Ministers der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung eingeleitet. Auf dieser Basis sowie den Grundlagen des Jahresberichts 2012 des Landesrechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung hierzu hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Landesrechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht sowie die Beschlussempfehlungen liegen Ihnen als Drucksache 16/1501 vor.
Diese Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses kann sich in zwei Punkten nur auf die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stützen. Die CDU-Fraktion hat sich bei der Abstimmung über die Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses zunächst ebenso enthalten wie bei der Frage, ob der Landesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt wird.
Ein Schwerpunkt der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission waren – wie im Übrigen auch in den vergangenen Jahren – die Grundsatzaussprache zum Haushalt und die aus der angespannten Finanzlage zu ziehenden Folgerungen. Hierzu hat der Landesrechnungshof in seinem Beitrag zur Haushaltslage des Landes und ihrer voraussichtlichen Entwicklung mit dem Untertitel „strikter Konsolidierungskurs zum Abbau des strukturellen Defizits erforderlich“ bereits den Bogen zwischen den Rechnungsergebnissen des Haushaltsjahres 2010, der Haushalts- und Finanzplanung bis 2016, der Langfristprojektion bis 2020 sowie den Vorgaben der neuen Schuldenregel in Artikel 117 der Landesverfassung geschlagen.
Die laufende Rechnung – das ist vereinfacht ausgedrückt der konsumtive, also nicht investive Teil des Landeshaushalts – schloss für das Haushaltsjahr 2010 erneut mit einem Fehlbetrag ab, und zwar in Höhe von 0,8 Milliarden Euro.
Ursachen hierfür waren einerseits ein stagnierendes Steueraufkommen als Folge der Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, andererseits weiter steigende laufende Ausgaben, beispielsweise im Bereich der Personalausgaben, und eine außerplanmäßige Zuführung an das sogenannte Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“. Ein höherer Fehlbetrag als im Jahr 2010 war im Zehn-Jahres-Vergleich nur im Jahr 2002 zu verzeichnen.
Aufgrund der fehlenden Eigenfinanzierungsmittel wurden 2010 zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungen sowie zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs allein für den Kernhaushalt neue Kredite von mehr als 1,8 Milliarden Euro aufgenommen. Für die Landesbetriebe kamen weitere Darlehen von nahezu 0,3 Milliarden Euro hinzu.
Die hohen Kreditaufnahmen führten bis Ende 2010 zu einer Gesamtverschuldung von 32,7 Milliarden Euro. Dies entspricht gegenüber dem Stand von 2001 einem Anstieg von fast 13 Milliarden Euro. Auf die vergangenen zehn Jahre entfallen damit fast 40 % der Schulden, die seit dem Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen wurden.
Die Haushaltsbelastungen des Landes zeigte der Rechnungshof auch anhand von Vergleichen mit den anderen Flächenländern auf. Beispielsweise lagen in RheinlandPfalz die Pro-Kopf-Verschuldung 2010 mit über 7.000 Euro und die Zinsausgaben je Einwohner mit 266 Euro jeweils um 28 % über dem Durchschnitt der anderen Länder.
Die alte verfassungsrechtliche Kreditobergrenze, die noch bis einschließlich 2019 zu beachten ist, wurde im Haushaltsvollzug 2010 um mehr als 550 Millionen Euro überschritten. In den Jahren 2005 bis 2008 konnte diese an den eigenfinanzierten Investitionsausgaben orientierte Schuldengrenze noch eingehalten werden.
Im nächstjährigen Entlastungsverfahren wird über das Rechnungsjahr 2011 zu befinden sein. Nach den bisherigen Veröffentlichungen vorläufiger Ergebnisse lässt sich hinsichtlich der Haushaltsanspannung keine Entwarnung vermelden.
So zeichnet sich trotz höherer Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen ein weiterer Anstieg des Fehlbetrags der laufenden Rechnung, der Neuverschuldung, der Gesamtverschuldung und der Überschreitung der Kreditobergrenze ab.
Angesichts dieser Ausgangslage ist ein strikter Konsolidierungskurs zum Abbau des strukturellen Defizits, das die Landesregierung selbst für 2011 mit mehr als 1,6 Milliarden Euro ermittelt hat, erforderlich. Das ergibt sich nicht zuletzt auch aus den Vorgaben der neuen Schuldenbremse, nach denen der Haushalt spätestens 2020 ohne Krediteinnahmen auszugleichen ist. In der Rechnungsprüfungskommission bestand Einvernehmen, dass zur Erreichung dieses Konsolidierungsziels verbindliche Vorgaben erforderlich sind.
In diesem Zusammenhang hätte die CDU-Fraktion auch den Beschlussvorschlag des Rechnungshofs mitgetragen, Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltvollzug – soweit verfügbar – vorrangig zur Verringerung der Neuverschuldung zu nutzen. Diese seit Jahren vom Landtag beschlossene Empfehlung erlangte jedoch nicht die Mehrheit der Stimmen der Rechnungsprüfungskommission.
Ebenfalls in diesen Zusammenhang gehört ein weiterer Punkt, der Gegenstand kontroverser Diskussionen in der Rechnungsprüfungskommission war. Es geht um die Definition des Begriffs „Überschuss“ im Sinne des § 25 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung.
Dieser Begriff „Überschuss“ ist deshalb von zentraler Bedeutung für das Budgetrecht des Parlaments, weil von seiner Definition abhängt, ob und inwieweit außerplanmäßige Rücklagen zulasten der Nettokreditaufnahme gebildet werden können.
Im letztjährigen Entlastungsverfahren war die Landesregierung aufgefordert worden, den Begriff „Überschuss“ alsbald zu definieren. Die Landesregierung verwies im Rahmen der diesjährigen Beratungen darauf, sie habe die geforderte Definition im Rahmen der Begründung zu dem Entwurf des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Landesverfassung vorgenommen. Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erachteten diese Definition in einer rechtlich nicht verbindlichen Gesetzesbegründung als ausreichend. Dagegen forderte die Fraktion der CDU eine gesetzliche Definition, konnte sich mit dieser Forderung aber nicht durchsetzen.
Weitere Schwerpunkte der Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission bildeten die Feststellungen des Rechnungshofs aus dessen Organisationsprüfungen. Auch in diesem Jahr zeigte der Rechnungshof Möglichkeiten auf, wie Landesaufgaben ohne Qualitätseinbußen wirtschaftlicher mit einem geringeren Personaleinsatz erledigt werden können.
Danach sind beispielsweise beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation durch verbesserte Geschäftsprozesse und IT-Verfahren sowie einer stärkeren Aufgabenkonzentration künftig 164 besetzte Stellen entbehrlich. Bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum können unter anderem bei einer stärkeren Orientierung der Beratungsaufgaben am Bedarf insgesamt 94,5 besetzte Stellen abgebaut werden.
Allein in diesen beiden Bereichen lassen sich die Personalausgaben durch einen sozial verträglichen Personalabbau im Rahmen der Fluktuation um rund 20 Millionen Euro jährlich verringern. In der Rechnungsprüfungskommission bestand Einvernehmen, dass die aufgezeigten Möglichkeiten, die von der Landesregierung teilweise bereits aufgegriffen worden sind, möglichst vollständig genutzt werden sollten.
Gegenstand der Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission waren auch die insgesamt 13 Restanten aus Vorjahren, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens noch nicht als erledigt angesehen werden können. Dies betrifft beispielsweise die auch aus der Sicht der Rechnungsprüfungskommission notwendige Fortsetzung der eingeleiteten Maßnahmen zur Stelleneinsparung bei den Vermessungs- und Katasterämtern.
Ein weiteres Beispiel sind die noch ausstehenden Regelungen zur Umsetzung des Liquiditätspools, mit denen allgemeine Grundlagen und Kriterien zur Inanspruchnahme auch von Kassenverstärkungskrediten für verzinsliche Liquiditätshilfen festzulegen sind. Ohne solche
Regelungen könnte sich die Ausreichung von Liquiditätshilfen an Teilnehmer des Liquiditätspools als rechtlich problematisch erweisen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle die Bemerkung, dass im nächstjährigen Entlastungsverfahren die Zahl der Restanten deutlich reduziert werden sollte. Dies setzt voraus, dass den Forderungen des Landtags soweit wie möglich zeitnah Rechnung getragen wird.
Abschließend möchte ich noch auf eine Verfahrensänderung eingehen. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren hat die Rechnungsprüfungskommission die Beschlussfassungen über die beratenen Beiträge nicht jeweils am Ende eines jeden Sitzungstags vorgenommen, sondern diese auf den dritten Tag zurückgestellt. Damit wurde den Fraktionen die Möglichkeit eröffnet, Beratungspunkte und Beschlussempfehlungen nochmals zu überdenken. Auch der Rechnungshof wurde gebeten, einzelne Punkte mit den jeweiligen Ministerien bis zur abschließenden Beratung in der Rechnungsprüfungskommission nochmals abzuklären.
Ob dieses geänderte Verfahren fortgeführt wird, bedarf der Abstimmung unter allen Beteiligten. Meine persönliche Empfehlung als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission ist es, zu der bewährten Vorgehensweise der vergangenen Jahre zurückzukehren, also die Beschlussfassungen über die beratenen Beiträge jeweils am Ende eines jeden Sitzungstags vorzunehmen.
Insgesamt hat die Rechnungsprüfungskommission an drei Sitzungstagen die Beiträge des Rechnungshofs, dessen Feststellungen und Beschlussempfehlungen intensiv beraten. Bei allen unterschiedlichen Bewertungen in der Sache waren die Beratungen von Sachlichkeit, Ernsthaftigkeit und Kollegialität geprägt. Dafür bedanke ich mich.
Mein besonderer Dank gilt Herrn Präsidenten Behnke und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs. Ihre hervorragende Arbeit und die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind für den Landtag und das Land unverzichtbar. Danken möchte ich schließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sowie den Ressorts der Landesregierung. (Beifall der CDU)