Erst durch die Prüfung des Rechnungshofs sind wir alle – die GRÜNEN haben dankenswerterweise auch einen Berichtsantrag zur Zukunft der Kulturstiftung und des Kultursommers im zuständigen Ausschuss gestellt – auf dieses Thema aufmerksam geworden. Frau Binz, an Sie und alle Prüferinnen und Prüfer noch einmal ein herzlicher Dank im Namen aller Abgeordneten des rheinlandpfälzischen Landtags.
Das Ziel der Rechnungsprüfung – damit möchte ich zum Schluss kommen – ist, dass wir aus dem, was Sie uns mit auf den Weg geben, für die Zukunft lernen und wir durchaus düstere Ausblicke ernst nehmen, um die Lasten unserer Kinder zu begrenzen. Der prüfende Blick zurück lässt einen oft besonders klar in die Zukunft blicken. So ist eine Prüfung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2010 sehr hellsichtig überschrieben mit „Neuorga
nisation der Durchführung der Formel-1-Rennveranstaltung auf dem Nürburgring – mögliche Risiken für den Landeshaushalt –“. Wie wahr!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst gestatten Sie mir, dass ich, wie mein Vorredner und unser Berichterstatter, Herr Dr. Weiland, gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission unter Vorsitz von Herrn Dr. Weiland einen Dank für die Beratungen abstatte, die wir gemeinsam und in großer Kollegialität geführt haben. Dank sage ich auch dem Rechnungshof, seinem Präsidenten und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Rechnungsprüfungskommission bei ihrer Aufgabe unterstützt haben. Natürlich danke ich auch der Landtagsverwaltung, die die Sitzungen vorbereitet hat, und der Landesregierung, die uns bei den Sitzungen begleitet hat. Die gute Vorbereitung und die Zusammenarbeit haben die Beratungen der Rechnungsprüfungskommission geprägt.
Es stellt sich die Frage, welche Aufgabe die Rechnungsprüfungskommission hat. Sie hat die Aufgabe, die Berichterstattung des Rechnungshofs – das sind einige Berichte und nicht nur der Jahresbericht – auszuwerten, zu prüfen, Kritik aufzunehmen und zu klären, welche Konsequenzen bereits gezogen wurden bzw. noch zu ziehen sind. Ziel ist dabei, nicht nur den Blick zurück zu richten, sondern auch Handlungsempfehlungen für die Zukunft zu formulieren und uns im Plenum vorzulegen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch den Kommunalbericht erwähnen, der Bestandteil der Tagesordnung ist und der auch der Rechnungsprüfungskommission vorgelegt wurde. Auch darin werden Beispiele genannt, wie eine Verbesserung der Haushaltsführung aus der Sicht des Rechnungshofs herbeigeführt werden kann.
Gestatten Sie mir aber an dieser Stelle eine Anmerkung. Man sollte nicht immer ungewichtet alle Beanstandungen oder Vorschläge übernehmen, sondern man muss sie auch werten. So bin ich beispielsweise, wie sicherlich viele andere auch in unserer Fraktion, der Auffassung, dass der Vorschlag, die Feuerwehr in der Fläche zurückzuführen, vor dem Hintergrund der Aufgabe der Feuerwehr nicht zielführend ist.
Zurück zur Rechnungsprüfung 2010. Die trockenen Zahlen von Einnahmen, Ausgaben und Nettokreditaufnahme, wie sie eben von meinem Kollegen Schreiner genannt wurden, reichen alleine nicht aus, um die Gesamtsituation zu beurteilen. Wir müssen das Jahr 2010 im Gesamtzusammenhang sehen. Der Gesamtzusammenhang heißt, wir hatten in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt eine Wirtschaftskrise. Das wirkt sich natürlich auch auf den Haushalt aus.
Wenn man den Reigen der 16 Bundesländer betrachtet, wird deutlich, dass das keine separate Situation in Rheinland-Pfalz war und der Haushalt unseres Landes nicht alleine betroffen war. Von 16 Bundesländern haben immerhin acht die Nettokreditobergrenze gerissen. Für Rheinland-Pfalz kann man das auch noch sachlich gut begründen, weil man sagen kann, in der kritischen Phase musste investiert werden. Als Stichwort führe ich das Konjunkturprogramm II an.
Der Weg, der vom Rechnungshof im Rahmen der Berichterstattung aufgezeigt wird, dass wir die Verschuldung abbauen und die Leistungsfähigkeit des Landes verbessern müssen, damit wir über finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten verfügen, wird von der Landesregierung eindeutig beschritten. Das wird durch viele Beschlussfassungen im Parlament deutlich. Betrachten Sie alleine den definierten Abbaupfad bis zum Jahr 2020. Durch die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse wird deutlich, dass dies kein einfacher Weg ist.
Am Thema der Katasterverwaltung ist deutlich geworden, wie konsequent Herr Kollege Schreiner – vielleicht auch einige seiner Mitstreiter aus der Fraktionen – das sieht. Sie haben sich einfach hingestellt und gesagt: Da sind 900 Stellen. Ihr wart nicht mutig genug. Ihr müsst da stärker zurückfahren. –
Haben Sie überhaupt einmal mit der dortigen Personalvertretung gesprochen, wie sich die Situation darstellt? Haben Sie dort die Frage der Verwendung beispielsweise von Vermessungsingenieuren in der Gesundheitsverwaltung erörtert? Sie sagen einfach, Personal kann über Ihre Personalvermittlungsagentur verschoben werden. Da sind ganz große Spezialisten am Werk. Das kann nicht so einfach gehandhabt werden.
Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ist der richtige. Von unserer Fraktion wird mitgetragen, dass man im Rahmen der Umgestaltung der Katasterverwaltung nach sozialverträglichen Lösungen sucht, die man anscheinend auch gefunden hat.
Nachdem uns gemeinsame Beschlussempfehlungen vorliegen, kann man sagen, vieles ist gemeinsam abgewickelt worden. So kritisch, wie Sie das sehen, dass wir seitens der regierungstragenden Fraktionen das alles nur abnicken, kann ich das nicht sehen. Uns liegt eine einstimmige Beschlussempfehlung im Zuge der Einzelberatungen zum Bereich der Vermessungsverwaltung und der Geobasisinformation vor.
Wir sind genauso der Auffassung, dass es richtig ist, dass im Bereich des Verwarnungsgeldverfahrens bei der rheinland-pfälzischen Polizei die IT-Technik Einzug hält. Genauso einstimmig haben wir die Beschlussempfehlung zu den Beanstandungen des Rechnungshofs in Sachen Nürburgring, wie das im Zuge der Berichterstattung ausgeführt wurde, beschlossen. Ebenfalls sind wir einstimmig der Auffassung, dass wir im Bereich der Park-and-Ride-Anlagen im Hinblick auf die Fördergelder ein Stück weit neue Wege gehen müssen. An der Stelle kann es nicht nur um ein Gesamtprojekt gehen, sondern wir müssen auch die Frage des Nutzungsgrades einer Park-and-Ride-Anlage prüfen.
Insoweit ergibt sich eine Beschlussempfehlung, dass wir dem Fachministerium aufgeben wollen, bei großen Anlagen die Förderung in Teilschritten auszusprechen und damit eine entsprechende Baumaßnahme umzusetzen, um den zweckgerichteten Einsatz der Fördermittel besser steuern zu können.
All das war einstimmig, genauso wie der Hinweis, dass die Fortschritte beim Eingliederungsmanagement bei langfristig Erkrankten von uns richtig beurteilt werden.
Beim Entlastungsverfahren, bei der Beratung ging es auch um die Frage, wie viele Freistunden und Freistellungen von Lehrkräften an öffentlichen Schulen zum Tragen kommen. Hierzu sind alle vertretenen Fraktionen gemeinsam der Auffassung, dass mehr Verwaltungskräfte eingesetzt werden sollten, um pädagogische Ressourcen freizusetzen.
Dann muss man fragen: Wo haben wir uns gestritten? Wo waren wir uns nicht einig? – Wir waren uns nicht einig bei der Definition und der Beurteilung des Gesamthaushalts, wie wir konjunkturbedingte Kreditaufnahmen nennen und die Forderung des Rechnungshofs dazu, sie in einer besonderen Weise darzustellen.
Wir waren uns darüber hinaus in dem Punkt nicht einig, wie der Begriff der Rücklage und der Begriff des Überschusses definiert wird.
Der Punkt der konjunkturbedingten Kreditaufnahme ist Gegenstand des Artikels 117 und seinen Ausführungsbestimmungen. Das Land hat klar gehandelt, aber nicht im Jahr 2010, sondern es hat die Handlungsempfehlung für das Jahr 2011/2012 festgelegt. Damit kann ich nicht rückwirkend sagen, man hätte dort schon so handeln müssen, wie man es heute verpflichtend macht. Ich sehe keinen Grund, hier eine Beanstandung auszusprechen.
Letztlich bleibt nur noch der Punkt der Definition des Überschusses übrig. Interessant ist, dass der Kollege Herr Dr. Weiland zutreffend formuliert hat, wie die Handlungsempfehlung ausgesehen hat. In der letzten Beratung und an dieser Stelle war das Land aufgefordert, eine Korrektur vorzunehmen.
Es sprach nicht von Gesetz, sondern die Beschlussempfehlung sprach von einer Korrektur. Die hat stattgefunden. Insoweit ist auch an dieser Stelle kein Dissens mehr erkennbar.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass Sie sagen, Sie könnten dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Landesrechnungshofs ist für diesen Landtag immer wieder Anlass, sich über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesregierung Gedanken zu machen und zu unterhalten. Genau das machen wir heute auch wieder. Deswegen gehen wir in vielen Details auf das ein, was der Rechnungshof geprüft hat.
Die öffentliche Finanzkontrolle ist der wesentliche Schlussstein im Haushaltskreislauf. Ohne die Mitwirkung des Landesrechnungshofs wäre dieses Parlament nicht in der Lage, seine Kontrollaufgaben im Rahmen der Gewaltenteilung und in der Umsetzung des Budgetrechts voll und umfänglich wahrzunehmen. Darum hat insbesondere das Parlament ein Interesse an der Unabhängigkeit und der Wirksamkeit des Rechnungshofs. Darum nehme auch ich das zum Anlass, mich für das Wirken des Präsidenten, von Frau Vizepräsidentin Binz, dem Kollegium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs recht herzlich zu bedanken.
Die Arbeit in der Rechnungsprüfungskommission, die die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle stellvertretend für die erste Gewalt übernimmt, ist von großer Intensität geprägt. Daher möchte ich nicht versäumen, dem Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, der hier auch Bericht erstattet hat, Herrn Dr. Weiland, für seinen ausgewogenen Bericht und seine Mitarbeit sowie allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich zu danken. Herr Dr. Weiland, das trifft voll und umfänglich zu.
Ich bedanke mich auch, dass Herr Dr. Weiland die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags in seinen Dank eingeschlossen hat, weil die die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission immer so gut präparieren, dass wir ordentlich diskutieren können. Auch das trifft voll und ganz meine Unterstützung.
Meine Damen und Herren, das Land steht vor großen haushaltspolitischen Herausforderungen; denn wir haben die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Schul
denbremse einzuhalten. Dafür hat die Landesregierung einen Kurs der Konsolidierung eingeschlagen, der in einzelnen Schritten, Jahresschritten, das Ziel einer strukturellen Neuverschuldung bis ins Jahr 2019 erreichen soll und erreichen wird, wenn wir es so fortsetzen, meine Damen und Herren.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist das konsequente Verfolgen von drei Maßnahmen erforderlich: Einsparungen, Effizienzsteigerungen und Einnahmeerhöhungen. Das muss erfolgreich umgesetzt werden, wenn uns das große Ziel gelingen soll.
Für Einsparungen und Effizienzsteigerungen sind wir dringend auf Hinweise des Rechnungshofs angewiesen. Darum nimmt die Bedeutung der Arbeit des Rechnungshofs in Zukunft eher zu als ab. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir viele Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofs auch in unsere tägliche Arbeit aufnehmen, positiv aufgreifen und umsetzen. Herr Kollege Wansch hat einiges davon aufgeführt.
Meine Damen und Herren, das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist die Grundlage für den Konsolidierungskurs dieser Landesregierung.
Es ist wahr, auch in Anbetracht der von Herrn Kollegen Schreiner und Dr. Weiland beschriebenen Zahlengrößen: Die Herausforderungen sind groß. Aber wenn wir heute nicht damit beginnen, werden wir das Ziel des ausgeglichenen Haushalts im Sinne einer strukturellen Neuverschuldung von null nicht erreichen.
Darum will ich einige Punkte aus dem Jahresbericht des Rechnungshofs 2012 herausgreifen, der im Entlastungsverfahren beraten wurde, und sie ein bisschen ausführen. Ja, wir werden beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation über eine deutliche Reduzierung des Personalkörpers reden und entsprechend umsetzen müssen. Ja, wir werden beim Neu- und Ausbau von Landesstraßen stärker prüfen müssen, ob die Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind.