Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, die Möglichkeiten zur Beschäftigung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Anhebung der Entgeltgruppe zu verbessern. Zum einen stärken wir damit die parlamentarische Arbeit, unsere eigene Arbeit. Gleichermaßen unterstützen wir aber auch die Wahlkreisarbeit.

Sie haben es mitbekommen; es ist auch schon erwähnt worden: Wir wollen in Zukunft diesbezügliche Aufwendungen bis zu einem Betrag erstatten, der dem Tabellenentgelt eines Vollzeitbeschäftigten des Landes nach TV-L in der Entgeltgruppe 9 (Stufe 3) entspricht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus – auch das wurde genannt – streben wir an, dass nicht in Anspruch genommene Beträge künftig nicht verfallen, sondern wir als Abgeordnete unseren Personaleinsatz flexibler gestalten können.

So sollen nicht ausgeschöpfte Mittel zukünftig innerhalb eines laufenden Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden können.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich bei diesem Schritt für eine – wie ich finde – maßvolle Änderung des Abgeordnetengesetzes entschieden und sich gemeinsam darauf verständigt, die neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch eine bessere Arbeitsmöglichkeit für uns als Abgeordnete ermöglicht, darüber hinaus eine etwas angemessenere Entlohnung von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Herr Kollege Bracht hat schon einen Blick weit in die Zukunft geworfen. Ich denke, darüber werden wir in den kommenden Monaten diskutieren.

Mit diesem Schritt, den wir heute erst einmal angehen wollen, sind wir, glaube ich, einen guten Schritt weitergekommen. Wir werden als Fraktion der GRÜNEN dieser Änderung auch zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Die Fraktionen schlagen vor, das Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dagegen erheben sich keine Gegenstimmen. Dann wird dies so geschehen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1823 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln und direkt an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Auch wenn es Sie verwundern wird, wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich bedanke mich bei Ihnen und lade Sie für die morgige 39. Plenarsitzung am 13. Dezember 2012 um 09:30 Uhr ein.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:02 Uhr.