Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste! Auch vonseiten der GRÜNEN begrüßen wir ausdrücklich das vorliegende Gesetz, und zwar nicht nur, weil die neue Verbandsgemeinde einen wunderschönen Namen tragen wird, sondern auch, weil das vorliegende Gesetz inhaltlich zu unterstützen und der Werdegang des Gesetzes besonders bemerkenswert ist.
Die Beratungen vor Ort waren außerordentlich konstruktiv. Man hat zuerst eine Fusionsvereinbarung der Verbandsgemeinde Eich und der Stadt Osthofen vorgelegt, die durch ein konstruktives Bürgerbegehren und einen entsprechenden Entscheid im März 2012 gestoppt wurde. Die Bürgerinnen und Bürger hatten Zeit, innerhalb der Freiwilligkeitsphase zu entscheiden, welche Fusion sie anstreben möchten. Sie hatten diese Möglichkeit auch, weil die Vereinbarung rechtzeitig vorlag und die Bürgermeister vor Ort rechtzeitig verhandelt haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann durch die Unterschriften gesagt, das wollen sie nicht und haben eine andere Regelung vorgeschlagen.
Mit dem Entscheid ist man vor Ort auch äußerst konstruktiv umgegangen und hat schnell gehandelt. Diese zeitnahen Verhandlungen sind bemerkenswert, und man hat gemäß dem Bürgerwillen gehandelt und eine neue Vereinbarung vorgelegt. Die Grundlage des vorliegen
den Gesetzes ist der dezidierte Bürgerwille vor Ort. Wir vonseiten der GRÜNEN unterstützen das ausdrücklich.
Deshalb möchte ich keine langen Worte machen. Die Zahlen wurden schon genannt. Vonseiten der GRÜNEN wünschen wir der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau alles Gute!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn alle Fraktionen gemeinsam diesen Weg gehen, ist das ein sehr gelungenes Beispiel dafür, wie man die Kommunal- und Verwaltungsreform den Bürgerinnen und Bürgern verständlich machen kann, damit sie auf Zustimmung stößt. Wir haben eine neue Verbandsgemeinde Wonnegau – das ist wirklich ein schöner Name – mit rund 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Wir haben festgestellt, die Menschen haben den Veränderungsbedarf ausdrücklich bejaht. Ich glaube, an der Stelle mit Fug und Recht von einem gelungenen Beispiel und davon sprechen zu können, dass das Parlament auch in der Lage ist, den Veränderungsbedarf, der in unserem Sinn bejaht wird, aufzugreifen und konstruktiv umzusetzen.
Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch einmal all denjenigen vor Ort herzlich danken, insbesondere der Kommunalpolitik, aber auch den engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die dafür gesorgt haben, dass wir die neue Verbandsgemeinde Wonnegau heute auf den Weg bringen können.
Frau Anklam-Trapp, Sie haben recht. Der 12. Dezember 2012 ist sicherlich für viele Menschen ein Hochzeitstag. Auch bei dieser Fusion ging es zu wie im richtigen Leben. Erst hat man sich ein bisschen woanders hin orientiert. Dann war man der Meinung, die Richtigen im zweiten Schritt gefunden zu haben. Oftmals sind das die Ehen, die die Silberne und Goldene Hochzeit feiern können. Wenn wir dieses ein Stück weit mit auf den Weg bringen konnten, ist das schön.
Ich glaube, dass es auch richtig war, gemeinsam zu definieren, wo diese Gelder, die vom Innenministerium zur Verfügung gestellt werden, investiert werden. Ich glaube, insbesondere das Thema der Mitte in Osthofen ist eine richtige Zukunftsinvestition.
Von daher kann man auch an der Stelle sehen, dass die Rahmenbedingungen der Gesetze der Kommunal- und
Verwaltungsreform dort, wo man sie bejaht und sich gemeinsam auf den Weg gemacht hat, gut sind. Es war sehr hilfreich, dass alle drei Landtagsfraktionen sehr konstruktiv mit diesem Thema umgegangen sind.
Herr Günther, an der Stelle habe ich noch eine Bitte. Erinnern Sie sich auch morgen daran, wie wir mit den Bürgerwünschen umgegangen sind, dass wir gemeinsam Veränderungen hinbekommen können und jetzt schon der Meinung sind, dass es Veränderungsbedarfe gibt, die wir gemeinsam nach vorne entwickeln sollen. Diese Beispiele sollten wir eher vor Augen haben, als immer nur zu sagen, was nicht geht. Es geht vieles.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1755 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ich kann mich den guten Wünschen aller für eine lange gute Verbindung in der Verbandsgemeinde Wonnegau anschließen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1868 – Erste Beratung
Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete SchleicherRothmund das Wort. Sie haben eine Grundredezeit von fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu einer Angelegenheit in eigener Sache. Konkret geht es um die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, § 6 des Abgeordnetengesetzes regelt die Aufwandsentschädigung, die Ausstattung der Abgeordneten, damit sie ihre parlamentarische Arbeit vernünftig regeln können. Dazu wird bei der Ausstat
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei uns nach der Entgeltgruppe 8 bezahlt. Das ist wirklich nicht viel, wenn man einmal schaut, wie es in anderen Parlamenten aussieht. Wenn wir sehen, wie die Kolleginnen und Kollegen im Bund ausstaffiert sind oder die Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, können wir feststellen, dass wir hier eine wirklich bescheidene Ausstattung haben.
Werfen wir auch noch einen Blick darauf, wie sich gerade in den vergangenen Jahren unsere Abgeordnetentätigkeit verändert hat. Ich trete jetzt an Sie alle heran und erkläre Ihnen eigentlich, wie unsere Wirklichkeit aussieht. Meine Feststellung ist schon, dass in Zeiten des E-Mail-Verkehrs die Anfragen quantitativ unheimlich zugenommen haben. Sie haben aber auch qualitativ zugenommen. Bürgerinnen und Bürger fragen uns nach allen möglichen Themen und wollen unmittelbar und schnell eine fachkundige Auskunft von uns haben.
Deswegen können wir sagen, dass das Maß an wissenschaftlicher Arbeit bei uns in den Büros zugenommen hat. Von daher ist es mehr als richtig, wenn wir von der Entgeltgruppe E 8 auf E 9 anheben wollen. Das ist wirklich eine ganz bescheidene Anhebung, wenn wir den Vergleich mit anderen Parlamentariern suchen – daran möchte ich nochmals erinnern.
Mit dieser Gesetzesänderung einhergehen soll aber auch, dass wir das Budget, das uns zugeschrieben wird, flexibler handhaben können. Das bedeutet: Nicht in Anspruch genommenes Budget sollten wir innerhalb eines Jahres doch noch nutzen können, indem wir vielleicht noch studentische Hilfskräfte oder wen auch immer zusätzlich einstellen.
Darüber hinaus soll mit diesem Gesetzentwurf eine Regelung vorgenommen werden, die eigentlich eine formale ist und sich darauf bezieht, dass eine Doppelalimentation im Hinblick auf eine Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nicht mehr möglich sein wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal: Mit dieser Änderung streben wir eine ganz bescheidene, moderate Anhebung an. Wir tragen der Wirklichkeit Rechnung, dass das, was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten haben, mittlerweile in einem weitaus größeren Umfang wissenschaftlicher Art ist. Wir begeben uns damit auf einen Weg, der nach meiner Ansicht weiterzugehen ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann das, was die Kollegin SchleicherRothmund zum Abgeordnetengesetz ausgeführt hat, für die CDU-Fraktion in vollem Umfang unterschreiben. Was die Abgeordneten bisher für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit erhalten – einen Betrag entsprechend der Entgeltgruppe E 8 –, ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb haben wir uns gemeinsam entschlossen, diese Entgeltgruppe zunächst um eine Stufe anzuheben, auf E 9. Dies soll, wenn das Gesetz beschlossen sein wird, dann rückwirkend zum 1. Januar 2013 geschehen.
Ich will für die CDU-Fraktion deutlich machen – die Ausführungen der Frau Kollegin haben ebenfalls in diese Richtung gedeutet –, dass wir dies als einen ersten Schritt auf dem Weg ansehen, in den nächsten Jahren die Erstattung von Mitteln für die Beschäftigung von Mitarbeitern so weit anzuheben, dass es den Abgeordneten möglich ist, am Ende auch eine wissenschaftliche Kraft in Vollzeit einzustellen. Es wird ein Stück Weg sein, bis wir das erreichen. Wir wollen das unsererseits nicht in einem einzigen Schritt vornehmen, aber wir glauben, dass es auch in unserem Land notwendig ist, den Abgeordneten im Ergebnis die Einstellung einer Vollzeitkraft mit wissenschaftlichem Hintergrund zu ermöglichen.
Wir predigen ja überall, dass Arbeitskräfte möglichst in Vollzeit beschäftigt werden sollten, und mahnen die Arbeitgeber im Land, ihren Beschäftigten nach Möglichkeit Vollzeitstellen anzubieten, damit diese ein auskömmliches Einkommen haben. Ich glaube, diesem Anspruch sollten auch wir selbst bezüglich unserer eigenen Mitarbeiter gerecht werden. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir in den nächsten Jahren zu einer solchen weiteren Besserstellung kommen würden.
Die Flexibilisierung des Personalansatzes, die die Frau Kollegin angesprochen hat, geht auf eine Initiative der CDU-Fraktion zurück, unserer Vorsitzenden. Wir halten das für sinnvoll und angebracht. Es ermöglicht den Abgeordneten, im Laufe des Jahres den Mitteleinsatz etwas flexibler und auch nach anfallendem Bedarf zu handhaben. Ich glaube, das ist eine gute Geschichte.
Die dritte beabsichtigte Änderung betrifft Regelungen beim Zusammentreffen von Entschädigungen aus Abgeordnetentätigkeit und Versorgungsbezügen aufgrund der Mitgliedschaft im Landtag und im Europäischen Parlament. Seit einiger Zeit gibt es das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments. Aufgrund dieses Abgeordnetenstatuts sind in unserem Gesetz Regelungslücken entstanden, die gefüllt werden müssen – auch mit dem Ziel, dass eine Doppelalimentation am Ende nicht mehr vorkommt. Diese Regelungslücken wollen wir mit dem Gesetzentwurf schließen und die Regelungen jenen anpassen, die es bisher, glaube ich, auch schon bezogen auf das Verhältnis Landtagsabgeordneter – Bundestagsabgeordneter gibt.
Die CDU-Fraktion hält den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form für in Ordnung. Wir hoffen, dass wir dieses
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir das Abgeordnetengesetz ändern wollen, dann werden wir – zu Recht, möchte ich betonen – immer sehr genau beobachtet. Deshalb möchte ich, wie auch die beiden Kollegen vor mir, an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass es uns eben nicht darum geht, uns als Abgeordnete finanziell besserzustellen.
Vielmehr kommt die geplante Änderung unseren Wahlkreismitarbeiterinnen und Wahlkreismitarbeitern zugute, die uns bei der Erledigung unserer parlamentarischen Arbeit unterstützen, welche ja tatsächlich viel umfangreicher geworden ist, wie Frau Kollegin SchleicherRothmund schon ausgeführt hat. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten im Hintergrund für uns alle unschätzbar wichtige Arbeit. Ihnen wollen wir mehr Sicherheit geben und ihre Arbeit angemessener entlohnen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für uns alle unverzichtbar. Sie unterstützen unsere Arbeit in den Wahlkreisen, aber eben auch unsere parlamentarische Arbeit hier in Mainz. Die vielfältigen mandatsbezogenen Tätigkeiten und die in zunehmendem Maße wissenschaftliche Tätigkeit – auch darauf wurde gerade hingewiesen –, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen, machen diesen Schritt, den wir heute gemeinsam gehen wollen und gehen werden, notwendig.