Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Wie bereits dargelegt, soll das Vollstreckungsportal am 1. Januar 2013 starten. Das geschieht unter der Federführung des Nachbarlandes Nordrhein-Westfalen. Sie müssen vergegenwärtigen, dass wir eine Übergangszeit haben, in dem das alte Recht noch gilt, weil die jetzt bestehenden Vollstreckungstitel noch bei dem Amtsgericht sind.

Die neuen werden entsprechend eingearbeitet. Wir rechnen mit einem Zeitrahmen von drei bis vielleicht fünf Jahren, bis alles komplett auf dieses Portal umgestellt ist. Diese Zeit benötigt man. Wenn man es von heute auf morgen bewältigen wollte, wäre das mit einem sehr großen Aufwand verbunden. Das ist nicht vertretbar. Hierbei handelt es sich um eine vernünftige Regelung.

Ich bin guter Hoffnung, dass die Expertinnen und Experten, die noch an den Details und Feinheiten der Computerprogramme arbeiten, dies entsprechend bis zum Start des Portals hinbekommen werden. Auch in diesem Bereich liegt die Federführung bei dem Nachbarland. Bei so großen Umstellungen dieser Art bitte ich um Verständnis, dass es am Anfang an der einen oder andere Stelle noch haken kann; deshalb ist es nicht schlecht, dass nur mit den neuen Verfahren begonnen wird.

Ich bedanke mich für die signalisierte Zustimmung und freue mich, dass wir einen weiteren Baustein fortschrittlicher Justiz umsetzen können.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1748 – zustimmen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf.

Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1755 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/1865 –

Zur Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Günther das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1755 –, Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau, möchte ich Folgendes sagen: Durch Beschluss des Landtages vom 7. November 2012 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 15. November 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. – Dies war einstimmig.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich erteile Frau Kollegin Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute ein besonderes Datum. Heute ist der 12.12.2012. Als ich mich heute für den Tag fertig gemacht habe, wurde mir klar, dass heute das große Hochzeitsdatum im Land Rheinland-Pfalz ist. In vielen Rathäusern und Standesämtern werden heute Hochzeitsverträge geschlossen.

Wie schön, dass wir heute an diesem Tag zu der zweiten Lesung über das einvernehmliche Gesetz für die Verbandsgemeinde Wonnegau kommen und ich heute darüber sprechen darf.

Eine gute Ehe braucht eine gründliche Vorbereitung. In diesem Fall hat das seit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Kurt Beck im Jahr 2006 stattgefunden.

Von da an haben sich der Bürgermeister der Kommune Osthofen aufgrund der niedrigen Bevölkerungszahl und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden drumherum beraten und beschlossen.

Erlauben Sie mir einige kurze Worte zum chronologischen Ablauf und zu den Hürden, die diese Verbandsgemeinde, die heute mit der zweiten Lesung gegründet wird, genommen hat.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Bereits im September 2009 wurde der Handlungsbedarf festgestellt. Die Bevölkerungsgrenze war deutlich unter 10.000 Einwohner gesunken. Das Ziel, die Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2012 zu erreichen, war gegeben.

Ursprünglich war eine Dreierfusion geplant. Das kam nicht zustande. Die Bürgerinitiative hat dazu, nachdem ein Ratsbeschluss vorlag, 1.300 gültige Unterschriften vorgelegt, sodass das Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde und der Ratsbeschluss aufgehoben wurde.

Am 11. März 2012 entschieden sich mit einer überwältigenden Mehrheit von 83,3 % die Bürger der Stadt Osthofen für den Partner, die Verbandsgemeinde Westhofen. Somit haben sich die beiden Kommunen als Partnerinnen und Partner gefunden.

Bereits am 24. Juni 2012 wurde die Vereinbarung vom ersten Beigeordneten der Stadt Osthofen, Herrn Wolfgang Itzerodt, und Herrn Bürgermeister Walter Wagner in Westhofen feierlich unterzeichnet.

Die Namensgebung ist ein wichtiger Punkt. Ich denke, sie ist gut gelungen. In der Verbandsgemeinde Wonnegau finden sich beide Kommunen wieder.

Ich möchte noch einmal ganz kurz die Vorzüge dieser Ehe skizzieren. Dazu gehören Kosteneinsparungen durch diese freiwillige Verbindung. Diese erfolgen deswegen, weil der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Osthofen und Personalkosten von rund 695.000 Euro im Jahr eingespart werden.

Das ist gutes Bürgergeld, das der Kommune und den Menschen in der Gemeinde Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen zugutekommt. Dazu kommt noch die großzügige Zuwendung des Landes RheinlandPfalz in Höhe von etwas über 780.000 Euro für Projektförderungen. Daraus kann zum Beispiel gerade in der Stadt Osthofen eine neue Mitte erwachsen.

Darüber hinaus kann der Bürgerservice optimiert werden. Beide Amtssitze bleiben erhalten. Motivierte und

verlässliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten auch innerhalb der Verwaltungsstrukturen Aufstiegschancen.

Meine Damen und Herren, ich möchte heute als abschließendes Wort einen Dank an die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter richten, die den Bürgerwillen konstruktiv und schnell umgesetzt haben. Ich bedanke mich genauso herzlich bei dem Ministerium, das kooperativ und beratend immer zur Seite stand. Wie es sich für viele Ehepaare im Land heute gehört, möchte ich auch für die neue Verbandsgemeinde Westhofen sagen: Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau und ihren Bürgerinnen und Bürger von Herzen alles Gute für die Zukunft.

Vielen Dank.

(Pörksen, SPD: Und viele Kinder!)

Das auch.

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Günther.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich bereits eingangs gesagt habe, wurde nach der ersten Lesung vom 7. November 2012 im Parlament und der anschließenden Beratung im Innen- und Rechtsausschuss das Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau einstimmig angenommen. Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.

Ich stand vor der Entscheidung, noch einmal dasselbe wie am 7. November zu sagen. Da ich aber Praktiker bin, vertrete ich die Meinung, dass man, wenn etwas vollendet ist, an die Sache gehen, nach vorne schauen und die Dinge positiv betrachten soll. Deswegen werde ich das Ganze nicht noch einmal wiederholen, sondern am Schluss alles einfach noch einmal kurz zusammenfassen.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen haben eine kluge Entscheidung getroffen, weil sie erkannt haben, dass der Wonnegau eine natürliche Einheit bildet.

Dieses Votum – das möchte ich ausdrücklich betonen – war ein konstruktiver Bürgerentscheid, der von allen respektiert und getragen wurde. Mir ist es auch wichtig zu sagen, dass man bei diesem Bürgerentscheid nach vorne geschaut und erkannt hat, dass man auch Kompromisse eingehen muss.

Die Bürgerinnen und Bürger haben klar gesagt, was sie wollen, und klare Perspektiven aufgezeigt, wohin und mit wem die Reise gehen soll. Diese Entscheidung war klar und für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehbar. Ich sage das bewusst auch im Gegensatz zu einer Abstimmung in letzter Zeit, bei der

nur Nein gesagt wurde und man beim Status quo stehen geblieben ist. Die CDU-Fraktion und ich persönlich wünschen der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau eine gute Zukunft.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Ich wünsche, dass sich die Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen und diese im Rückblick sagen können: Dies war eine gute Entscheidung für uns und auch für den Wonnegau.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich besonders den kommunalen Gebietskörperschaften und den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement danke. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass die parlamentarischen Initiativen der CDU-Fraktion mit zu diesem Ergebnis geführt haben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Der CDU war und ist es auch weiterhin wichtig, dass bei Gebietsfusionen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform den Anliegen der Menschen vor Ort Rechnung getragen wird. Noch einmal alles Gute der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau!

(Beifall der CDU)