Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1893 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1735 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1748 – Zweite Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Baldauf als Berichterstatter das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem Sie den Titel so ausführlich vorgetragen haben, möchte ich ihn nicht wiederholen.
Frau Brede-Hoffmann, ich würde es mir noch einmal überlegen, wenn Sie es noch einmal hören wollen. Ich mache es aber in der Berichterstattung jetzt nicht noch einmal.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1748 – wurde an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss hat ihn in seiner 17. Sitzung am 6. September 2012 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – alles relativ sperrige Ausdrücke – wird ab dem 1. Januar 2013 erhebliche Verbesserungen für Gläubigerinnen und Gläubiger bringen. Die Möglichkeit der Informationsbeschaffung für Gläubiger kann bereits vor dem ersten Pfändungsversuch erfolgen. Schuldner- und Vermögensverzeichnisse werden von zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder in elektronischer Form geführt und im bundesweiten Vollstreckungsportal zu einer länderübergreifenden Auskunftsdatei zusammengeführt.
Es ist sehr erfreulich, dass sich alle 16 Bundesländer diesem Staatsvertrag angeschlossen haben. Man sieht, der Föderalismus funktioniert auch auf diesem zwar bürokratischen, aber dennoch wirtschaftlich sehr wichtigen Feld.
Es ist sehr zu begrüßen, dass die Zusammenarbeit zustande gekommen ist und wir künftig bei dem Vollstreckungsportal, das dann ab Januar in Betrieb gehen wird, auch die Möglichkeiten der medialen Welt nutzen. Durch ein Internetportal wird die Möglichkeit geschaffen, Abfragen elektronisch durchzuführen. Das ist effizient für die Nutzerinnen und Nutzer mit berechtigtem Interesse, erleichtert den Vollzug in der Verwaltung und spart im Endeffekt Kosten.
Insgesamt ist durch die Tatsache, dass sowohl der Betrieb des Vollstreckungsportals als auch die Gebührenerhebung und die Gebührenvollstreckung zentral von Nordrhein-Westfalen aus erfolgen werden, eine Kosteneinsparung für die Verwaltung verbunden. Es sind Synergie- und Spezialisierungseffekte, die daraus erwachsen.
Wichtige Befugnisse allerdings bleiben bei den Ländern. Ich glaube, darauf ist hinzuweisen. Insbesondere da, wo es Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Verfahren gibt, die ihre Gebühren nicht bezahlen oder denen Datenmissbrauch nachzuweisen ist, besteht für die Länder die Möglichkeit, diese dann auch von dem Auskunftssystem auszuschließen und die Auskunft zu sperren.
Meine Damen und Herren, mit der Konzentration der Aufgaben in Rheinland-Pfalz auf das zentrale Vollstreckungsgericht in Kaiserslautern und der Zusammenführung der Daten auf einem bundesweiten Portal werden die Verwaltungsdienstleistung und der Service unserer Justiz weiter verbessert. Die Gebühren, die für die Auskunft aus der elektronischen Datei angefordert werden, sind moderat und gerade im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen derer, die abfragen, auch völlig gerechtfertigt.
Wir hatten einen Punkt im Ausschuss, den wir miteinander diskutiert haben, nämlich die Gebührenfreiheit bei Selbstauskünften. Das wurde von der CDU noch einmal hinterfragt. Wir stehen zu dieser Regelung, dass eine Selbstauskunft unentgeltlich bleiben muss. Es ist sowohl im Bundesdatenschutzgesetz in § 19 als auch im Landesdatenschutzgesetz in § 18 klar geregelt, dass Betroffenen die Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich zu erteilen ist. Das ist eine klare Regelung. Dazu stehen wir auch.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man bei den vielen Daten, die bei uns gesammelt werden, den Einblick darüber hat, welche Daten gerade bei öffentlichen Portalen zusammenkommen, und somit die Möglichkeit bestehen muss, Auskunft zu erhalten, ohne dass man dafür eine Gebühr entrichten muss. Wir wissen, dass es hier zwischen den Ländern unterschiedliche Auffassungen gibt.
Wir halten es für richtig, die Selbstauskunft so zu regeln, und sind auch der Meinung, dass bei allen anderen Tatbeständen innerhalb dieses Staatsvertrages eine sehr enge Kooperation zwischen den Ländern erfolgt ist, sodass alle Regelungen einvernehmlich getroffen wurden. Insoweit sind wir der Auffassung, dass dieser Staatsvertrag eine gute Möglichkeit bietet, das Vollstreckungsportal zum 1. Januar effektiv zu betreiben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Sippel hat schon sehr viel und sehr ausführlich zu diesem Staatsvertrag vorgetragen.
Lassen Sie mich ergänzend noch auf eines hinweisen: Eine wirklich gute Neuerung und Verbesserung ist diejenige, dass man jetzt auch die Möglichkeit hat, Informationen über potenzielle Schuldner schon im Vorfeld zu erhalten, bevor es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Das kann erhebliche Kosten sparen und lenkt auch das Risiko desjenigen, der sein Geld eintreiben möchte, nicht dahin, dass er erst einen teuren Prozess führt und hinterher dann doch nichts umsetzen kann.
Wir werden dieser Vorlage selbstverständlich zustimmen. Dass hier eine Fortentwicklung im elektronischen Rechtsverkehr erfolgt, macht Sinn und ist richtig. Herr Kollege, Sie hatten auch die Gebührenfreiheit bei der Selbstauskunft angesprochen. Auch das teilen wir. Es ist keine Frage, wenn man nachfragt, dass man es ablehnt, sondern wir halten das ebenfalls für wichtig.
Eine Reduzierung von Verwaltungskosten und Kostenaufwendungen kann immer nur begrüßt werden. In diesem Fall ist es eine effiziente Fortentwicklung. Das kann man anders nicht sagen. Zudem muss man sich auch immer die Frage stellen, ob es wirklich im Jahr 2012 noch angemessen und üblich ist, dass man diese Dinge bisher nur auf Landesebene betrieben hat und nicht schon viel früher über eine bundeseinheitliche Regelung nachgedacht hat. Jetzt ist es so weit gekommen. Wir werden der Sache zustimmen und bedanken uns auch für die konstruktive und kooperative Zusammenarbeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Wir beraten heute einen Staatsvertrag, den Rheinland-Pfalz im Oktober unterzeichnet hat und der zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Landtags bedarf.
In diesem Staatsvertrag verständigen sich alle Länder der Bundesrepublik Deutschland auf die Führung eines gemeinsamen Schuldnerverzeichnisses und eines gemeinsamen Vollstreckungsportals. Was bedeutet das?
Schuldner, gegen die vollstreckbare Geldforderungen bestehen, werden in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen, wenn sie diese Forderungen nicht begleichen können und eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben oder noch abgeben müssen.
Diese Schuldnerverzeichnisse werden beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Schuldners geführt. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis mussten bisher deshalb am Wohnort des Schuldners erfragt werden.
Bei Schuldnern, die mehrfach umgezogen sind, wird das schwierig. Diese Schwierigkeiten treffen Gläubiger wie Schuldner gleichermaßen. Wenn Schuldner wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert sind, heißt das für sie, sie mussten bisher eine Auskunft bei allen Amtsgerichten anfragen, in deren Bezirk sie bislang wohnhaft waren. Das war, je nach Rechtslage in dem jeweiligen Bundesland, kostenpflichtig.
In diesem Zusammenhang ist es sehr zu begrüßen, dass nach dem zu ratifizierenden Staatsvertrag Eigenauskünfte der Schuldnerinnen und Schuldner aus Rheinland-Pfalz kostenfrei bleiben werden.
Die Zentralisierung erleichtert die Auskunftsrechte der Schuldnerinnen und Schuldner und erspart diesen Kosten. Die Einführung des zentralen Vollstreckungsportals hat aus den gleichen Gründen auch Vorteile für die Gläubiger. Sie müssen nicht mühselig alle bisherigen Wohnorte ihrer Schuldner recherchieren, um die begehrte Auskunft zu bekommen. Diese Erleichterung kommt mittelbar auch den Schuldnern zugute; denn jeder Vollstreckungsversuch verursacht Kosten, und zwar auch dann, wenn er vergeblich ist. Jede Auskunft ebenso. Diese Kosten vergrößern die Schuldenlast. Je geringer die Kosten ausfallen, desto besser ist es für die Schuldnerinnen und Schuldner.
Quasi nebenbei gibt es auch für die Justiz selbst eine gesteigerte Effektivität und eine Entlastung von sehr routinemäßigen Aufgaben und Arbeiten. Kostenersparnis, Effizienz und Transparenz durch die Zusammenführung der Schuldnerverzeichnisse und die Automatisierung des Gebührenmahnwesens sind nicht unwesentliche Vorteile für das Land Rheinland-Pfalz.
Kurz zusammengefasst kann gesagt werden, das ist ein Gesetz, das in Zeiten zunehmender Automation der Datenverarbeitung auch in der Justiz notwendig, sinnvoll und gut ist. Ich freue mich, dass wir es einstimmig verabschieden können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn die Paragraphensammlung, auf die sich das Gesetz bezieht, so kompliziert ist, dann freut es das Herz, wenn alle Fraktionen des Landtages Zustimmung signalisieren und diese Regelung für gut befinden. Sie ist gut, weil sie Fortschritt bringt. Meine Vorrednerinnen und -redner
haben das gesagt. Es ist für Gläubiger, wenn ich einem Schuldner auf den Fersen bin, wesentlich praktischer und von Vorteil, wenn man sich nur an eine Stelle wenden muss. Man muss nicht mehr quer durch die ganze Republik suchen, um die entsprechenden Daten zu finden.
Es ist umgekehrt für die Schuldner auch ein wenig einfacher – erst recht, wenn sie mehrfach den Wohnsitz gewechselt haben und von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk umgezogen sind –, den Überblick zu behalten.
Es wurde schon gesagt, diese Regelung bedarf eines Staatsvertrages. Wir haben unsere kostenrechtlichen Regelungen bei Punkt 6 der Tagesordnung getroffen.
Nachdem der Ministerrat diesem Staatsvertrag im August zugestimmt hat, habe ich ihn unterzeichnet. Es ist jetzt an der Zeit, ihn gesetzlich zu verabschieden. Das machen wir heute.
Wie bereits dargelegt, soll das Vollstreckungsportal am 1. Januar 2013 starten. Das geschieht unter der Federführung des Nachbarlandes Nordrhein-Westfalen. Sie müssen vergegenwärtigen, dass wir eine Übergangszeit haben, in dem das alte Recht noch gilt, weil die jetzt bestehenden Vollstreckungstitel noch bei dem Amtsgericht sind.