Deshalb finde ich es schade, dass hier nicht die Ministerpräsidentin steht und klarstellt, dass es EUrechtskonform zu machen ist.
Aber ich möchte den Blick auf die Rede des Herrn Finanzministers werfen, mit der er vorhin den Nachtragshaushalt eingebracht hat. Der entscheidende Satz kam gleich zu Beginn: „Der Flughafen Frankfurt-Hahn (…) benötigt kurzfristig Liquidität (…)!
Ein paar Seiten später wird er dann auch konkret. Ich zitiere: „Ende März 2013 droht eine Liquiditätslücke, vor allem durch eine endfällige Tilgungszahlung von rund 12,7 Millionen Euro.“ – Wie gesagt, das ist ein Zitat. Der Hahn braucht Geld. Es brennt lichterloh. Das haben wir
schon vor einiger Zeit hören müssen. Jetzt wird es konkret. Es geht um kurzfristige Liquiditätsbedarfe: im März 12,7 Millionen Euro. –
Der Nachtragshaushalt muss eine Vielzahl von Rechtserfordernissen erfüllen. Eine davon hatten wir eben: das EU-Recht. – Es gibt auch andere Rechtserfordernisse, banalere Rechtserfordernisse. Auch die hat der Finanzminister erwähnt. Auf Seite 2 des schriftlichen Ausdrucks seiner Rede steht – relativ am Anfang nachzulesen –, und er hat es auch genauso gesagt: Der Nachtrag ist von vornherein auf den vordringlichen Bedarf zu beschränken.
Was ist denn der vordringliche Bedarf im Zusammenhang mit den kurzfristigen Liquiditätsbedürfnissen des Flughafens Frankfurt-Hahn? Kurz darauf sagt er auch: „Erstens können der FFHG im Jahr 2013 bis zu 86 Millionen Euro im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt werden, wenn dies erforderlich ist, (…)“
Wieder ein wörtliches Zitat: 12,7 Millionen, 86 Millionen – aber nur, wenn dies erforderlich ist, und das unter dem Stichwort, alles würde nur in einem Nachtrag etatisiert, wenn es dem vordringlichen Bedarf entspreche.
Eines muss man auf jeden Fall festhalten. Wir stehen am Anfang der Haushaltsberatungen. Wir werden nachfragen. 120 Millionen Euro sind augenscheinlich vielleicht nicht der vordringliche Bedarf. Das ist eine Frage, die die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen beantworten muss.
Drei Zahlen stehen im Raum, was 2013 der Hahn unbedingt braucht. Sind es 12,7 Millionen Euro, 86 Millionen Euro oder 120 Millionen Euro? 2013 ist das einzige Jahr, über das wir uns Gedanken machen müssen, weil Sie zu Recht festgestellt haben, dass wir für das nächste Jahr schon im Aufstellungsverfahren für den neuen Doppelhaushalt sind.
Der Hahn braucht kurzfristig Geld. So viel ist klar. Völlig unklar ist, wie viel er braucht. Haushaltsklarheit und -wahrheit und die notwendigen Informationen des Parlaments vor einer so wichtigen Entscheidung wie einer Liquiditätshilfe für eine notleidende Landestochter sehen anders aus.
Insofern müssen Sie sich während der anstehenden Haushaltsberatungen auf unangenehme Fragen einstellen, nämlich wann im Jahr 2013 und warum der Hahn konkret wie viel Geld braucht und wie Sie das EUrechtskonform machen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – die Gegenfinanzierung, Frau Klöckner und Herr Dr. Weiland haben es angesprochen –, in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und in Zeiten, in denen andere Länder Schulden zurückzahlen – zugegebenermaßen vielleicht nicht Berlin, acht Flächenländer in der Bundesrepublik Deutsch
land zahlen Schulden zurück –, genehmigen wir uns am Anfang eines Haushaltsjahres einen Nachtragshaushalt in Höhe von 1,5 % des Ausgabevolumens.
Es mag sein, dass jetzt die Sonne scheint. Vor zwei Tagen war es noch düster. Wir sind noch am Anfang des Jahres. Sie können uns nicht ernsthaft weismachen, dass Sie es für unmöglich erachten, in den nächsten zehn Monaten die Mittel einzusparen, die Sie jetzt ausgeben müssen.
Herr Kollege Köbler, dann ist es auch wohlfeil zu sagen, Sie wollen es im Haushaltsvollzug machen. Ihr Vertrauen in die Landesregierung in allen Ehren, aber hier im Parlament werden die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen beschlossen. Wenn Sie der Landesregierung zutrauen, dass sie ohne Probleme diese 1,5 % einspart, dann sagen Sie der Landesregierung mit einem entsprechenden Deckblatt, dass es nicht in ihr Ermessen gestellt ist.
Sagen Sie als verantwortlicher Abgeordneter, der Verantwortung für die Steuerzahler in diesem Land und für die kommenden Generationen hat, die nicht mit unnötigen Schulden belastet werden sollen, den Menschen und der Landesregierung, dass nur das Geld ausgegeben werden darf, das auch gegengespart wird.
In den nächsten Tagen werden wir die Gegenfinanzierung, die EU-Rechtskonformität und insbesondere die Frage, wie hoch konkret zu welchem Zeitpunkt die Bedarfe sind, herausarbeiten müssen. Ich hatte mir zum Thema „EU-Rechtskonformität“ noch ein Zitat herausgesucht, mit dem ich schließen möchte, weil es ein weiteres Schlaglicht auf die Herausforderung wirft, vor der wir stehen. Damit möchte ich wieder den Bogen zu dem zurückschlagen, was ich am Anfang gesagt habe, nämlich – jetzt hat die Ministerpräsidentin die Chance, noch einmal an das Pult zu gehen – warum es wichtig ist, dass wir Klarheit bekommen.
Wenn wir dem Hahn mit einem Nachtragshaushalt helfen wollen, dann muss die Frage, die einer der Gutachter gestern in der Anhörung zum Liquiditätspool aufgeworfen hat, beantwortet werden. Er hat uns nämlich ins Stammbuch geschrieben: Auch Sie haben die Aufgabe, Herr Vizepräsident, darauf zu achten, dass dieses Parlament sein Budgetrecht ordnungsgemäß ausübt.
Dort heißt es: Die intendierte Überführung von Teilen des Liquiditätspools in den Landeshaushalt – es geht um 51 Millionen Euro – im Wege eines Nachtragshaushalts räumt die europarechtlichen Bedenken nicht aus, sondern verschärft sie sogar. Die Überführung der Liquiditätspoolkonten in den Landeshaushalt ist mit den unionsrechtlichen Vorschriften der Artikel 107 ff. des EUVertrages unvereinbar.
Wenn wir vernünftig abstimmen sollen, muss die Landesregierung hier an diesem Pult erklären, dass das, was sie von uns erwartet und das wir Ihnen als Ermächtigung geben, rechtsstaatlichen Gepflogenheiten genügt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will die Gelegenheit nutzen, um auf ein paar Anmerkungen von Frau Klöckner, Herrn Weiland und vielleicht auch noch auf eine Anmerkung von Herrn Schreiner zu reagieren.
Frau Klöckner, Sie haben gefragt – das knüpft eigentlich direkt an das an, was Herr Schreiner am Ende angesprochen hat –, ob es beihilfekonform ist, wenn der Liquiditätspool in den Landeshaushalt überführt wird. Er kann nach unserem Rechtsverständnis gar keinen neuen Beihilfetatbestand auslösen.
Sie und Herr Schreiner haben angesprochen, ob das EU-konform ist. Aus Sicht der EU entsteht ein Beihilfetatbestand bei einem Unternehmen, das begünstigt wird. Es werden keine neuen Kredite ausgereicht. Das alte Kreditverhältnis des Liquiditätspools wird in den Landeshaushalt überführt und dort mit Haushaltskrediten unterlegt.
Das bedeutet für das empfangende Unternehmen keinerlei neuen Tatbestand und keinerlei neue Begünstigungen. Die Tatsache, dass der Liquiditätspool bisher Gegenstand beihilferechtlicher Untersuchungen ist, hat nichts damit zu tun, dass der Liquiditätspool im Land in eine andere haushaltsrechtliche Konstitution gebracht wird.
Herr Weiland hat in seinen Ausführungen den Eindruck erweckt, als würde ein Nachtragshaushalt wie Phönix aus der Asche gezogen, aber es würden schon lange Vorbereitungen getroffen. Sie haben einen Beweis dafür angeführt.
Nein, nicht mich, leider nicht. Sie passen nicht richtig auf im Haushalts- und Finanzausschuss. Das ist das Problem. Sie schreiben mir auch dauernd Briefe, die sich eigentlich dadurch beantworten, dass Sie die Protokolle des Haushalts- und Finanzausschusses lesen oder einfach im Haushalts- und Finanzausschuss zuhören würden.
Lieber Herr Weiland, am 17. Januar hat Herr Staatssekretär Barbaro tatsächlich im Haushalts- und Finanzausschuss über den Liquiditätspool berichtet und Folgendes gesagt – das ist jetzt sinngemäß aus dem Protokoll des Landtags zitiert –: Im Geiste der vorgeschlagenen Regu
larien sei beabsichtigt, die Inanspruchnahme des Liquiditätspools durch die beiden Flughäfen über den Haushalt abzulösen, sobald sich dafür im Zuge eines Haushaltsgesetzgebungsverfahrens die Möglichkeit biete.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder es gibt einen Nachtragshaushalt, oder wir tun es im Doppelhaushalt 2014/2015.
Das haben Sie hier gesagt. Die Landesregierung habe dadurch erkennbar schon gewusst, dass sie einen Nachtragshaushalt verabschiedet.
Nichts anderes haben wir getan. Aber wir haben damit nicht das gesagt, was Sie behauptet haben, nämlich dass es uns am 17. Januar schon bewusst gewesen sei, dass wir einen Nachtragshaushalt verabschieden.
Herr Weiland, Sie sagen hier, die Ministerpräsidentin habe die Probleme des Flughafens Hahn verschwiegen. Die Ministerpräsidentin hat Folgendes wortwörtlich gesagt – ich zitiere –: „Der Flughafen braucht im Betrieb eine konsequente Umstrukturierung sowie Liquidität, bis diese Umstrukturierung greift und die Europäische Kommission über neue Flughafenleitlinien entschieden hat. Wir haben bereits den Dialog mit der Kommission begonnen, um den weiteren Weg zu besprechen.“ – Sie hat angesprochen, dass sich die Landesregierung gerade darum kümmert, das Liquiditätsproblem des Flughafens Hahn zu lösen. Nach weiteren Gesprächen habe wir entschieden, es auf die Art und Weise zu machen, wie wir es heute im Rahmen der Vorstellung des Nachtragshaushalts dargelegt haben.