Protokoll der Sitzung vom 07.03.2013

Sie wollten auch keine Beiträge vom Großkraftwerk Mainz oder von der BASF haben, sondern zwei verschiedene Kategorien bilden. Die erneuerbaren Energien sollen teurer werden, und die bisher konventionellen Energien sollen nicht teurer werden. Das können wir nicht tun. Das ist keine gleiche Behandlung. Das macht den Wettbewerb für die erneuerbaren Energien umso schwerer. Auf der anderen Seite fordern Sie, dass die Planungsgemeinschaften noch einmal befragt werden.

Die Planungsgemeinschaften haben viele und sinnvolle Aufgaben. Die Planungsgemeinschaften wissen doch im Moment auch nicht, welche Anlagen wo erstellt werden. Das werden wir auf der Landkreisebene, von den Betreibern und von anderen viel eher erfahren können. Deshalb streiten wir uns nicht um den Weg und das Ziel. Das Ziel ist ganz eindeutig der Ausbau der erneuerbaren Energien, und zwar in vernünftiger Weise, damit das, was an Strom erzeugt wird, in die Netze eingespeist werden kann.

Wir haben nächste Woche auf Ihren Antrag hin eine weitere Anhörung zum Thema „Residuale Last“. Das ist eine sehr sinnvolle Anhörung. Residuale Last heißt, wir brauchen auch Kraftwerke, die, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, Strom herstellen können, oder Speicher, die dann den Strom wieder abgeben können. Auch das ist ein Thema, um das wir uns kümmern. Erstens würden wir die Anhörung nicht gemeinsam durchführen. Zweitens würden wir die Netzstudie nicht so machen, wie sie erstellt wird. Wir würden das verneinen und sagen, der Ausbau reicht uns schon.

Wir bleiben nicht beim Ausbau stehen, sondern wir kümmern uns um den Netzausbau und darum, dass es Speicher gibt. Deshalb können Sie der Landesregierung nicht vorwerfen, dass es Versäumnisse gäbe. Sie könnten natürlich sagen, Sie machen das, was wir auch wollen, und dann ist es gut.

Wir haben aber Probleme damit, was die CDU auf Bundesebene macht. Auf der Bundesebene versuchen Sie, die erneuerbaren Energien in ihrem Ausbau ganz deutlich abzuwürgen, weil Sie sagen, der Ausbaupfad geht viel zu schnell. Wir kommen gar nicht nach. Hier liegt der Verdacht nahe, dass Sie im Sinne der großen Betreiber agieren und im Sinne – so wie Rösler auch – der vier großen Hersteller von Strom die kleinen abwürgen wollen.

(Glocke des Präsidenten)

Das machen wir in Rheinland-Pfalz nicht mit. Wir wollen Arbeitsplätze und die Wertschöpfung haben und den Mittelstand fördern. Das ist unser Programm.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Hüser.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Die erneuerbaren Energien, die für die Stromerzeugung benötigt werden und sicherlich auch in ganz besonderer Weise die Energielandschaft und die Erzeugungslandschaft verändern werden, brauchen auch neue Maßnahmen. Wir werden wesentlich mehr regenerativ erzeugte Energie haben.

Unser Ziel ist das 100 %-Ziel. Dies wird vornehmlich dezentral erzeugt werden. Das wird auch eine Verstärkung der Verteilnetze notwendig machen. Es wird von den Übertragungsnetzen von den Großkraftwerken weggehen hin zu den Verteilnetzen. Das muss in der Netzplanung begleitet werden.

Frau Ministerin Lemke hat in der Ausschusssitzung am 24. Januar deutlich gemacht, dass das komplizierte umfangreiche Regelwerk, das Energiewirtschaftsgesetz, gerade einen Landesnetzplan, wie Sie ihn fordern, ausschließt.

Ich möchte aber auch noch einmal deutlich machen, wie die Sachlage ist. Die Netzbetreiber sind auf bundesrechtlicher Grundlage verpflichtet, die Nachfrage nach der Übertragung der Elektrizität zu befriedigen und entsprechende Übertragungskapazitäten und die Zuverlässigkeit des Netzes sicherzustellen. Eine Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energie durch die Netzplanung ist nicht das, was in diesem Regelwerk vorgesehen wäre. Das wäre auch falsch und würde den Ausbau der erneuerbaren Energie bremsen.

Wir haben – das hat der Herr Kollege Braun gerade erwähnt – im Moment genug Gegenfeuer vom Bund, der die erneuerbaren Energien ausbremst. Deshalb braucht man nicht noch einen weiteren Baustein.

Wir haben und werden in der Fortschreibung und in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms die Rahmenbedingungen für eine Steuerung der Energieproduktion der erneuerbaren Energie festlegen. Hier werden wir – die Debatten haben wir ausreichend geführt – Konzentrationswirkungen dadurch haben, dass wir unter anderem Gebiete mit hoher Windhöffigkeit vorrangig sichern wollen, die kommunale Bauleitplanung Konzentrationsflächen ausweisen soll und die Vorranggebiete über die Regionalpläne ausgewiesen werden sollen. Alles dies wird dazu führen, dass eine Bündelung der Netzinfrastruktur vorgenommen wird und damit die Netzplanung kosteneffizient stattfinden kann.

Richtig ist allerdings auch, dass das wachsende Stromangebot Anpassungen erfordert. Wir haben deutliche

Veränderungen. Ich habe es angesprochen. Allein in der Eifel und im Hunsrück hat sich in der Zeit von 2010 bis 2012 die Einspeisung der erneuerbaren Energien nahezu versechsfacht. Dies führt zu notwendigen Veränderungen. Wir können keinen Landesnetzplan so, wie Sie ihn vorschreiben, aufstellen. Wir können allerdings die Netzbetreiber dabei unterstützen, eine optimale Planung vorzunehmen und ihre Arbeiten an dem Fortschreiten der erneuerbaren Energien auszurichten.

Aus diesem Grund haben wir vor einigen Wochen, wie gerade schon angesprochen, eine Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie werden sowohl die notwendigen Netzwerkkapazitäten für den Transport und die Verteilung von elektrischem Strom als auch Innovationsstrategien im Hinblick auf die Integration dieser flukturierenden Energien in den Blick genommen.

Wir werden Fragen wie Lastmanagement und den Einsatz von Speichern untersuchen. Die Verteilnetzstudie wird außerdem auch zeigen, wie der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, die sogenannten Smart Grids, und die neuen Strukturen intelligent und effizient miteinander verknüpft werden können.

Die Studie wird im Herbst 2013 vorliegen. Sie wird von einem kompetenten Fachbeirat begleitet, in dem alle Akteure in Rheinland-Pfalz vertreten sind, wie die Netzbetreiber Amprion, RWE, die Pfalzwerke, der Landkreistag und der Städtetag. Diese können alle ihre Meinung und Fachkompetenz einbringen.

Ich kann Sie nur einladen, sich hieran zu beteiligen. Wir werden die Ergebnisse und auch die Zwischenergebnisse gern im Ausschuss vorstellen, um zu schauen, welche Handlungsempfehlungen aus dieser Studie an die Netzbetreiber und die Politik erfolgen. Ich glaube, wenn wir das gemeinsam angehen, können wir auch einen wichtigen Baustein gemeinsam leisten, um die Energiewende in Rheinland-Pfalz voranzubringen.

In diesem Sinn darf ich Sie auffordern, sich konstruktiv an dieser Diskussion zu beteiligen. Wir haben die richtigen Punkte auf den Weg gebracht und unsere Hausaufgaben gemacht. Es ergibt sich von selbst, dass eine so komplexe Studie nicht von heute auf morgen vorliegen kann.

Aber, wie gesagt, sie ist auf dem Weg, und das ist ein guter Baustein.

Es gibt Punkte, die uns wesentlich mehr Sorgen machen. Aber darüber werden wir in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich auch hier noch diskutieren. Was die Netze betrifft, gab es in Düsseldorf gerade ein durchaus spannendes Urteil zu der Frage der Kostenbelastung, das heißt zur Entlastung der Industrie, dass das so nicht geht, dass gerade der Mittelstand und die kleinen Verbraucher das mittragen müssen und sich hier etwas ändern wird.

Darüber werden wir noch spannende Diskussionen haben. Die werden wesentlich mehr Einfluss auf den Ausbau der Energien haben als die Netze. Wir haben

gerade mit den Netzbetreibern sehr intensiven Kontakt. Keiner hat uns signalisiert, dass er mit dem Ausbau Probleme hat. Die werden sich auf den Ausbau einstellen und ihre Hausaufgaben machen. Wir werden sie mit den entsprechenden Untersuchungen begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir stimmen über den Antrag unmittelbar ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Privatisierung der Wasserversorgung stoppen – Wasserversorgung ist öffentliche Daseins- vorsorge Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2075 –

dazu: Privatisierung der Wasserversorgung stoppen – Wasserversorgung ist öffentliche Aufgabe Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2110 –

Das Wort hat Herr Kollege Wiechmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein Thema, das in den letzten Wochen und Monaten für sehr viele Diskussionen gesorgt hat. Es wurde nicht nur bei uns in Deutschland und nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch europaweit sehr lebendig darüber diskutiert.

Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung ist deshalb ein zentrales und wichtiges Ziel nachhaltiger Politik. Auch deshalb ist die Wasserversorgung bei uns in Deutschland ein zentraler Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Das ist gut so, und das soll auch so bleiben. Deshalb sprechen wir uns mit unserem Antrag deutlich gegen die Privatisierungstendenzen in der Wasserversorgung aus.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der bisherige Entwurf der EU-Dienstleistungs- und Konzessionsrichtlinie befördert die schrittweise materielle Privatisierung der Wasserversorgung und beinhaltet somit die Gefahr, dass den Menschen der Zugang zu einer bezahlbaren Wasserversorgung verwehrt wird. Wir

alle wissen, im Moment wird darüber diskutiert, dass die Dienstleistungskonzessionen in Zukunft dem Vergaberecht unterworfen werden sollten. Die Kommunen können dann noch darüber entscheiden, wie sie die Wasserversorgung gestalten wollen, aber die Bedingungen für die Vergabe der Konzessionen an kommunale Betriebe werden erheblich verschärft.

Wir GRÜNE und die SPD halten das für unvereinbar mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Deswegen lehnen wir diesen Entwurf der EUKommission ab. Diese Haltung vertritt übrigens auch der Bundesrat in vielen entsprechenden Beschlüssen, zuletzt in einem am vergangenen Freitag einstimmig gefassten Beschluss.

Vonseiten der Bundesregierung ist allerdings bislang keine klare Stellungnahme gegen dieses Vorhaben erfolgt. Während auf dem Bundesparteitag der CDU im Dezember 2012 ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, begrüßt im Gegensatz dazu FDP-Bundeswirtschaftsminister Rösler diesen Entwurf und steht klar für Liberalisierung und Privatisierung auch in der Wasserversorgung. Bei einer Abstimmung im Bundestag, die in der vergangenen Woche stattfand, haben sich die CDU-Bundestagsabgeordneten gegen ihren eigenen Parteitagsbeschluss ausgesprochen und mit der Mehrheit von Schwarz-Gelb gegen den Antrag der Fraktion der GRÜNEN gestimmt, die darin explizit den Beschluss der CDU erwähnt hatte.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der von der CDU-Fraktion heute vorgelegte Alternativantrag strotzt leider ebenso, wie es in der Haltung in Berlin zum Ausdruck kommt, vor Relativierungen und WischiwaschiFormulierungen. Es heißt im Prinzip: Das alles ist doch eigentlich gar nicht so schlimm. – Das sehen viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern ganz anders. In vielen Bundesländern haben wir es gemeinsam – SPD, GRÜNE und CDU – hinbekommen, eine klare, die Richtlinie in diesem Punkt ablehnende Haltung zu formulieren. Leider ist das mit der Position, die Sie heute formuliert haben, nicht möglich. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

Zahlreiche Beispiele in Portugal und Spanien, aber auch in Städten wie London oder Berlin zeigen, dass bei einer Privatisierung oftmals die notwendigen Investitionen für die Instandhaltung der Versorgungsanlagen unterbleiben, wodurch die Wasserqualität natürlich nicht besser wird. Sie verschlechtert sich, während die Unternehmen gleichzeitig aus ihrer Logik heraus versuchen, die Wasserpreise zu erhöhen.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns – auch das muss man sagen – über erste Anzeichen, die darauf hindeuten, dass der EU-Kommissar Barnier die vorgebrachte Kritik aufnimmt und darauf eingeht. Aber wir müssen und werden bei der Ablehnung dieses Entwurfs in der Sache hart bleiben, solange die öffentlichen Träger der Wasserversorgung nicht dauerhaft und vollständig aus dieser Richtlinie herausgenommen werden.

Zum Schluss möchte ich noch einmal ganz besonders auf die europäische Bürgerinitiative „right2water“ einge

hen. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. Über 1,2 Millionen Menschen in Europa haben den Aufruf dieser Bürgerinitiative unterzeichnet, so viele wie nie zuvor.

(Glocke des Präsidenten)

Deswegen glaube ich, dass wir uns mit den Bürgerinnen und Bürgern da auf einer Wellenlänge befinden. Wir unterstützen diese Bürgerinitiative, und wir setzen uns gemeinsam dafür ein, dass die Wasserversorgung Teil der Daseinsvorsorge bleibt und deswegen auch weiterhin eine öffentliche Aufgabe ist.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, deswegen bitte ich Sie noch einmal: Stimmen Sie am besten unserem Antrag zu!

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)