Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist ausdrücklich gegen jede Pflicht zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung. Sie muss Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Herr Wiechmann, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, könnten Sie sicherlich verstehen, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Wiechmann, Ihr Antrag ist nämlich zeitlich leider etwas überholt. Der EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses im Februar hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht – gerade auch bei den Mehrspartenstadtwerken – die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsse dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das betreffende kommunale Unternehmen weniger als 80 % seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt auch ein Ergebnis der beharrlichen Bemühungen unserer Abgeordneten in Brüssel. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Wir sind auch der Auffassung, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland nicht zerschlagen werden sollen und die
Wir können daher feststellen, dass noch einiges im Fluss ist. Deswegen sollten wir bei diesem Thema auch keine Panikmache betreiben, sondern sachlich damit umgehen.
Meine Damen und Herren, seltsam ist jedoch, dass Frau Conrad in ihrem Bericht der Landesvertretung aus Brüssel vom 1. März ausführt, dass der Wassersektor entgegen dem Bestreben von SPD- und GRÜNEN-Abgeordneten nicht aus der Richtlinie genommen wurde.
Diese Aussage trifft jedoch leider nur für die GRÜNEN zu. Was das tatsächliche Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten angeht, entspricht es leider nicht ganz der Wahrheit.
Unsere Europaabgeordnete Birgit Collin-Langen ist Mitglied des Ausschusses Binnenmarkt und Verbraucherschutz und berichtet, dass die Vertreter der CDU/CSU-Gruppe einen Antrag auf Zurückweisung der Richtlinie gestellt haben. Von den GRÜNEN wurde dieser Antrag unterstützt. Leider waren sich die SPD-Abgeordneten in Brüssel wohl nicht einig. Eine Abgeordnete stimmte dafür, eine dagegen.
Was nützt es denn, wenn wir uns hier von der Grundtendenz einig sind, wenn Ihre verantwortlichen Abgeordneten in Brüssel aber unterschiedlich votieren, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Das Ganze hat schon Methode. Bezogen auf die Konzessionsrichtlinie, Herr Innenminister Lewentz – – – Jetzt ist er leider nicht da.
Herr Minister, Entschuldigung. Ich habe nach rechts geschaut, Sie sitzen links. Ich freue mich, dass Sie da sind, Herr Minister.
Sie haben bei der Diskussion um die Richtlinienentwürfe zur Konzessionsvergabe für den Rettungsdienst auch eine gewisse Panikmache betrieben. Das konnte man in den Pressemitteilungen lesen. Sie haben auch behauptet, dass die Landesregierung in dem Binnenmarktausschuss des Parlaments die Ausnahmen von den Ausschreibungsregeln erreicht hätte. Das haben Sie behauptet, obwohl diese auf Antrag der CDU-Abge
Dennoch wurde in der vergangenen Sitzung des Europaausschusses in Mainz seitens der Fachabteilung des Umweltministeriums berichtet, dass die rheinlandpfälzischen Eigenbetriebe für die Wasserversorgung – davon haben wir 170, wohl 30 Zweckverbände und 30 Unternehmen in privatrechtlicher Organisation – nicht von der Richtlinie betroffen seien. Es wurde mit einem Fragezeichen versehen.
Aber die Tendenz geht dahin. Allenfalls 15 Betriebe mit privater Beteiligung könnten betroffen sein. Aber auch nur dann, wenn die Stadtwerke zum Beispiel 20 % ihres Geschäftes außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen.
Dennoch – da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege – sollten wir wachsam sein, und daher ist es wichtig, die Kontakte nach Brüssel, wie im Übrigen auch in den anderen Verfahren, die in Brüssel leider anhängig sind, zu stärken und die Kontakte zu unseren Abgeordneten zu pflegen.
Meine Damen und Herren, es ist Fakt, dass nach den intensiven Verhandlungen der CDU/CSU-Abgeordneten im Binnenmarktausschuss an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission erreicht wurden. Besonders die deutschen Kommunen wurden bessergestellt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund und vor diesen Tatsachen ist die CDU-Fraktion ausdrücklich ihren Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament dankbar. Die kommunalen Belange wurden dort intensiv vertreten, damit die kollektive Daseinsvorsorge, wozu die Wasserversorgung gehört, auch in Zukunft in der öffentlichen Hand bleibt.
Die Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz ist kleinteilig organisiert, überwiegend in kommunaler Hand und auf einem hohen Qualitätsniveau. So soll es auch bleiben. Daher lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die Wasserversorgung aus der Richtlinie herausgenommen wird.
Unser Antrag ist jedoch zielführender und spiegelt die Tatsache nach dem derzeitigen Verhandlungsstand wider. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Es ist unsere Lebensgrundlage, und jede Gefährdung, auch die Gefährdung, dass die Wasserversorgung in die falschen Hände gerät, müssen wir abwehren. Da sind wir uns sicherlich einig. Das erwartet die Bevölkerung nicht nur in Deutschland von uns. Sie ist in Bezug auf diese Versorgung sehr sensibel, und das völlig zu Recht.
Seit langer Zeit ist die Wasserversorgung in der öffentlichen Hand, in der Regel bei den Kommunen, und es herrscht grundsätzlich eine große Zufriedenheit darüber in der Bevölkerung.
2003 haben wir in Rheinland-Pfalz die Wasserversorgung als kommunale Pflichtaufgabe in unser Landeswassergesetz aufgenommen, damals mit Zustimmung der FDP. Ob das heute noch möglich wäre? – Ich glaube, eher nicht.
Natürlich ist die Möglichkeit eingeräumt, sich bei der Durchführung der Wasserversorgung Dritter zu bedienen. Ob und wie, ist aber die alleinige Entscheidung des Trägers der Wasserversorgung, und das soll nach unserer Auffassung so bleiben, weil es sich bewährt hat und gut geregelt ist.
Beispiele wie in Berlin, wo die Wasserversorgung auf Private übertragen worden ist und schlechte Erfahrungen gemacht worden sind, sind uns ein warnendes Beispiel. Die müssen oder wollen zum Teil das Netz zurückkaufen. Sie werden viel Freude dabei haben.
Ich möchte nicht behaupten, dass der Kommissar Barnier mit der vorgelegten Richtlinie, die die Wasserversorgung mit umfasst, die Privatisierung oder Liberalisierung vorantreiben will. Er hat es in der letzten Sitzung eigentlich in Abrede gestellt. Aber es gibt noch keine deutsche Fassung von dieser Sitzung, und ein Inabredestellen ist noch etwas anderes, als nachher etwas in die Richtlinie hineinzuschreiben oder nicht. Ich glaube, deswegen ist es wichtig, dass wir uns heute damit beschäftigen und klar Position beziehen.
Wir, die Antragsteller, sind der Auffassung, dass das Ergebnis einer beabsichtigten Richtlinie genau dieses Ergebnis haben kann, und das wollen wir verhindern. Damit befinden wir uns in bester Gesellschaft. So hat der Bundestag am 28. Februar – Herr Kollege Seekatz – drei Anträge mit gleicher Zielsetzung beraten. Leider wurden alle drei Anträge von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Dazu werde ich gleich noch einmal kommen.
Der Bundesrat – auch das ist gerade von dem Kollegen gesagt worden – hat am 1. März über die Absicht der EU bezüglich der Wasserrichtlinie beraten und einen einstimmigen Beschluss gefasst, und das in Kenntnis der Sitzung der EU am 24. Januar. Der Bundesrat – ich darf zitieren – wiederholt daher seine Forderung aus dem Beschluss vom 30. März 2012, in der Konzessions- und Vergaberichtlinie ein eindeutiges Signal zu setzen und die Trinkwasserversorgung aus deren Anwendungsbereich herauszunehmen. Der Bundesrat sieht in dem Vorschlag der Kommission zu einer Konzessionsvergabe die Gefahr einer schleichenden Öffnung der Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt. – So der Bundesrat einstimmig. Wenn das kein deutliches Zeichen ist, weiß ich nicht, was es sein soll.
Da gehört die Wasserversorgung nicht hin. Eben wurde auch angesprochen, über 1,2 Millionen Unterschriften – eine Seltenheit in einer Sache für etwas – in einer Petition belegten die Eindeutigkeit der Auffassung der Bevölkerung, was die Wasserversorgung betrifft. Daran ändern auch die im zuständigen Ausschuss des Europaparlaments gemachten Äußerungen des Kommissars Barnier nichts; denn dort wurden Absichten und Auswirkungen zumindest infrage gestellt. Ob sie tatsächlich eintreten, können wir heute noch gar nicht sagen.
Ich weiß natürlich nicht, wer wie wo abgestimmt hat, ich weiß nur, was wir heute hier abzustimmen haben und was in Berlin abgestimmt worden ist.