Ergänzend gibt es jetzt die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Das ist sozusagen die Meisterprüfung, eine höherwertige Qualifikation. Sie haben auch den Fachkundenachweis, Frau Kollegin Conrad.
Diese Zusatzbezeichnung Notfallmedizin qualifiziert höher. Das ist auch fachlich richtig, weil das etwas mit Qualität zu tun hat.
Die CDU-Fraktion hat am 22. September 2011 eine Große Anfrage eingebracht. In der Antwort wurde von der Landesregierung festgestellt, dass zum damaligen Zeitpunkt in Rheinland-Pfalz 2.567 Ärztinnen und Ärzte lediglich den Fachkundenachweis hatten, also die Gesellenprüfung für den Notarzt, aber nur 1.764 über die höherwertige Qualifikation der Zusatzbezeichnung verfügten.
Wir haben das dann im April letzten Jahres im Innenausschuss thematisiert und darauf hingewiesen, dass da etwas getan werden muss. Da waren wir auch einer
Meinung, die Landesregierung und die Opposition, dass es geändert werden muss. Das hat jetzt ein Jahr gedauert, also sehr lange. Wir haben noch ein gutes halbes Jahr Zeit, um das zu ändern.
Interessant war, dass dann vor einigen Wochen an alle Kolleginnen und Kollegen ein Brief der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte kam. Ich gehöre selbst seit 15 Jahren dieser Arbeitsgemeinschaft an und war über diesen Brief auf der einen Seite irritiert. Auf der anderen Seite musste ich zustimmen. Rein fachlich hat der Autor dieses Briefes recht, wenn er dafür wirbt, dass man eine höhere Qualifikation anstreben sollte, auch über den 1. Januar hinaus.
Aber er argumentiert dahin gehend, dass er sagt, wer würde nicht gerne in einer kritischen Situation von einem sehr erfahrenen Arzt behandelt werden. Aber wir müssen ganz klar sehen, dass die Wirklichkeit uns einholt. Wenn man das Gesetz nicht ändert, würde zum 1. Januar der Rettungsdienst bezüglich des Notarztes ein ernsthaftes Personalproblem haben. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.
Trotzdem bin ich der Ansicht, dass diese Veränderung im Artikel 1, Herr Minister Lewentz, nur eine Zwischenlösung sein kann, aber nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag gelten kann. Wir müssen dafür sorgen, dass das irgendwann wieder geändert werden kann, weil es fachlich wirklich geboten ist; denn es gibt jetzt schon einen Mangel an Notärztinnen und Notärzten.
Man konnte das in der „Rhein-Zeitung“ vom 23. Januar sehr schön lesen mit dem „Gelben Engel“, wo festgestellt wurde, dass im Norden von Rheinland-Pfalz der Rettungshubschrauber gerade im ländlichen Raum viel häufiger zum Einsatz gekommen ist, weil die bodengebundenen Notärzte dünner gesät sind, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Wie konnte es überhaupt dazu kommen? Wir haben doch seit 2005 im Rettungsdienstgesetz in § 23 eine Regel, die erstens vorsieht, dass den Krankenhäusern die notwendigen Kosten für den Notarztdienst erstattet werden, umgekehrt, dass zwischen Kostenträgern und den Dienstleistern, also den Krankenhäusern, die die Notärzte stellen, öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden.
Wenn man sich einmal umhört, dann stellt man fest, dass es diese Verträge bisher kaum gibt. Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass, falls es Streitigkeiten bei diesen Verträgen gibt, dann das Ministerium letztendlich schlichtet.
Ich habe gehört, dass es jetzt die ersten Krankenhäuser gibt, die um diese Schlichtung bitten. Das heißt, bei den Krankenhäusern ist es mittlerweile angekommen, dass der Notarztmangel Geld kostet, dass es Geld kostet, Ärzte und Ärztinnen dafür zu bekommen, teilweise in ihrer Freizeit zusätzlich Dienst zu machen. Da brauchen wir eine faire Kostenregelung.
Das Problem ist – da sehe ich das einzige Problem, bei dem das Land sich bewegen sollte –, es nützt nichts, wenn wir im Gesetz stehen haben, es gibt die Möglich
keit von öffentlich-rechtlichen Verträgen, und den Krankenhäusern stehen die Kosten zu, die ihnen entstehen. Dann muss man vielmehr auch dafür sorgen, dass diese Verträge in die Gänge kommen. Wenn keine Verträge da sind, kann man nicht schlichten. Bitte kommen Sie dieser Aufgabe nach.
Das ist mit eine Voraussetzung dafür, dass der Notarztdienst in den nächsten Jahren personell so ausgestattet ist, dass es funktioniert.
Ich sage noch einmal abschließend, die Kostenregelung ist nicht fair. Bei den Krankenhäusern kommt das allmählich an. Wenn man nämlich beiden, nämlich demjenigen, der den Fachkundenachweis hat, aber auch demjenigen, der die höherwertige Qualifikation erreicht hat, dasselbe Geld bezahlt – das liegt deutlich unter einer Handwerkerstunde, wir reden hier von 25 Euro brutto inklusive aller Nebenkosten –, dann muss man sich nicht wundern, wenn es schleichend über Jahre hinweg erst überhaupt nicht spürbar, aber irgendwann merklich einen Notarztmangel gibt. Ich sehe an Ihrem Nicken, dass Sie das erkannt haben. Sie haben meine, unsere volle Unterstützung, dieses Problem auch anzugehen. Dann muss man auch dem einen oder anderen Landrat auf die Sprünge helfen, dass er die Verträge abschließt.
Da hat das Land seine Möglichkeiten. Ich denke, da sind wir auf dem richtigen Weg. Wir haben gerade oben im Kreis Altenkirchen im Norden zum Rhein-Sieg-Kreis nach Nordrhein-Westfalen hin das Problem, in Nordrhein-Westfalen wird das attraktiver bezahlt. Es ist doch dann völlig klar, dass Kolleginnen und Kollegen eher nach Siegburg oder nach Waldbröl fahren als nach Wissen oder Altenkirchen. Diese Probleme gibt es in anderen Regionen auch. Ich denke, wenn wir das gemeinsam erkennen und Sie uns unterstützen, dass wir das lösen, sind wir auf einem guten Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Enders, ich bin sehr froh, dass wir bei diesem Thema so nahe beieinander sind. Das Gesetz ist der Not gehorchend entstanden. Herr Minister, wir sind in einer Situation, die wir uns so nicht gewünscht haben.
In dem derzeit geltenden Rettungsdienstgesetz ist festgeschrieben, dass ab dem Jahr 2014 nur noch Ärztinnen und Ärzte als Notärzte und Notärztinnen eingesetzt werden dürfen, die auch über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verfügen. Bis dahin – das wurde ausgeführt – kamen auch Ärztinnen und Ärzte zum Einsatz mit dem Fachkundenachweis Rettungsdienst. Dies würde ab 2014 so nicht mehr gehen.
Vor dem Hintergrund, dass eine gesetzlich erzwungene Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin vor allem für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum eine sehr schwierige Situation darstellen würde, rund um die Uhr Notärztinnen und Notärzte vorzuhalten, müssen wir reagieren.
Aber es ist schon traurig, dass erfahrene und qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die „nur“ den Fachkundenachweis Rettungsdienst haben, dann nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen. Das dürfen wir eigentlich nicht zulassen.
Das dürfen wir aus dem Bedarf heraus, den wir haben, und aufgrund der Verantwortung für die Menschen in unserem Land nicht zulassen. Es darf natürlich nicht zu Engpässen in der notärztlichen Versorgung kommen. Deswegen ist es richtig und verantwortungsvoll, dass die Befristung für Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzqualifikation Rettungsdienst aufgehoben wird und im geänderten Gesetzestext aufgenommen wird.
Herr Dr. Enders ist als Arzt sehr ausführlich darauf eingegangen. Das heißt natürlich nicht, dass wir künftig auf die Zusatzqualifikation Notfallmedizin verzichten wollen. Das ist überhaupt nicht die Frage. Wir wollen nicht Gefahr laufen, dass wir in Not kommen und keine gute Versorgung haben, wenn der Notarzt angefordert wird.
Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes soll die Finanzierung neu geregelt und aufgestellt werden. Die Kostenverteilung der Personalaufwendungen muss neu geregelt werden. Bislang hat das Land die Personalkosten in den Rettungsleitstellen zu 100 % übernommen.
Der Herr Minister ist darauf eingegangen. Es sollte eigentlich eine Übergangszeit sein, die sich auf acht Jahre oder länger hingezogen hat. Jetzt wird vorgeschlagen, eine Kostenverteilung im Verhältnis 60 : 40 nach dem Veranlasserprinzip vorzusehen. Die Kostenträger des Rettungsdienstes sollen 60 % übernehmen, das Land wird 40 % übernehmen. Wir halten das für sachlich und realistisch. Wir werden das mit tragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr denn je ist der Rettungsdienst heute ein zentraler Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung unseres Landes. Die Zahl von jährlich ca. 300.000 Rettungsdiensteinsätzen in Rheinland-Pfalz und der stetige Anstieg der Einsatzzahlen machen dies deutlich. Ein funktionierendes Rettungswesen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ist deshalb unabdingbar.
Unsere Bürgerinnen und Bürger vertrauen in allen Regionen von Rheinland-Pfalz darauf, im Unglücks- oder Notfall schnelle und qualifizierte medizinische Hilfe zu erhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf des Landesgesetzes zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften hat genau dieses zum Ziel, auch in Zukunft einen flächendeckenden, schnellen und hochwertigen Rettungsdienst in allen Landesteilen zu gewährleisten.
Die momentane Gesetzeslage sieht vor, dass mit dem Stichtag 31. Dezember 2013 nur noch die Ärztinnen und Ärzte als Notärztinnen und -ärzte eingesetzt werden können, die über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verfügen. Notärztinnen und -ärzte, die den bisher gültigen Fachkundenachweis Rettungsdienst besitzen, könnten somit nicht mehr eingesetzt werden. Das sind fast 43 % der Notärztinnen und -ärzte, die in Rheinland-Pfalz an Krankenhäusern im Land ihren Dienst verrichten.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen machen offensichtlich, dass es bei einer Beibehaltung der momentanen Gesetzeslage zu einem Engpass im Rettungswesen kommen wird, was die Mehrzahl der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz bestätigt hat. Bei bestehender Gesetzeslage wird es ab dem 1. Januar 2014 sehr schwierig sein, ausreichend Notärztinnen und -ärzte für die rund um die Uhr vorzuhaltende notärztliche Versorgung zu finden.
Gerade in ländlichen Gebieten des Landes wird dieses manchmal unmöglich sein. Eine flächendeckende notärztliche Versorgung wäre somit nicht mehr gewährleistet. Mit der Gesetzesänderung durch Artikel 2 des Gesetzes soll dieser Situation vorgebeugt werden. Daher ist das Ziel der Änderung, das sowohl Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als auch mit dem Fachkundenachweis Rettungsdienst auch über den 31. Dezember 2013 hinaus im Rettungsdienst eingesetzt werden können. Wir sichern somit die hohe Qualität der notärztlichen Versorgung, wie sie jetzt besteht.
Meine Damen und Herren, die Gesetzesänderung ist nötig, um auch über den Stichtag 31. Dezember 2013 hinaus einen flächendeckenden schnellen und hochwertigen Rettungsdienst in allen Landesteilen sicherzustellen. Wenn wir dies nicht tun würden, wäre das verantwortungslos; denn es würde zu einer Ausdünnung im notärztlichen Bereich und somit zum Zusammenbrechen der jetzt hohen Notfallversorgung in Rheinland-Pfalz führen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2204 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2205 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich lege Ihnen den in meinem Haus erarbeiteten Entwurf eines Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes zur Beratung vor. Die Landesregierung bringt damit das Landesabfallrecht auf den aktuellen Stand.
Der Gesetzentwurf enthält zunächst die erforderlichen inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes, das im letzten Jahr in Kraft getreten ist. Zum anderen werden die landesbehördlichen Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfallrechts an der Stelle nachjustiert, an der die Erfahrungen der Praxis einen entsprechenden Bedarf ergeben haben.
Insofern haben wir hier eine Gesamtschau vorgenommen. Die Gesamtschau und das, auf was wir uns stützen, beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Kommission zur Ermittlung von Effizienzpotenzialen und Optimierungsmöglichkeiten. Es ist eine Gruppe, die von den fachlich betroffenen Ressorts der Landesregierung und den Mittelbehörden besetzt war. Diese Kommission hatte auch die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und die Verwaltungspraxis der Abfallbehörden einer kritischen Analyse unterzogen.
Grundsätzliches Ergebnis war, die bisherige Struktur der abfallbehördlichen Aufgabenverteilung hat sich bewährt. Ich füge hinzu, ohne dass dies im Blick der Kommission gewesen wäre, dass das auch für die Organisation der Abfallsonderentsorgung und der Sonderabfallmanagementgesellschaft gilt.
Die Andienungspflicht von Sonderabfällen an die SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland- Pfalz mbH) dient der Organisation und Steuerung dieser Abfälle in leistungsfähige Anlagen und damit der Umsetzung der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie. Dabei kommt der Vollzug der Andienungspflicht ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand und ohne zusätzliche Kostenbelastungen aus, da er in Verbindung mit dem ohnehin nach Bundesrecht durchzuführenden Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle erfolgt. An diesem bewährten Rechtsinstitut will ich deshalb festhalten.
Der Kommissionsbericht legt es nahe, einige Aufgaben, die bisher bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion lagen, künftig vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, von der Sonderabfallmanagementgesellschaft und erstmals, bezogen auf den
Vollzug von zwei Bundesverordnungen, durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erledigen zu lassen.