Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2048 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 19. Das betrifft das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetztes, ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2077 –. Es ist die zweite Beratung. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es ist Ablehnung empfohlen.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2231 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zum einen die notwendigen Konsequenzen – Sie wissen es – aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2011 gezogen, zum anderen handelt es sich um die Einlösung eines Reformversprechens, das die frühere Landesregierung bereits im Jahr 2010 im Rahmen ihrer Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen abgegeben hat.
Inhaltlich baut der Gesetzentwurf auf den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“, den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und den Ergebnissen der finanzwissenschaftlichen Untersuchung durch das ifo Institut vom September 2012 auf.
Vordringliches Ziel der Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist ein deutlich verbesserter Ausgleich der Belastung der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozial- und Jugendhilfe. Daneben wird das seit dem 1. Januar 2000 in Kraft befindliche Landesfinanzausgleichsgesetz insgesamt fortentwickelt und zukunftsfähig gemacht.
1. An die Stelle des bisherigen Leistungsansatzes für Soziallasten in Höhe von 48 Millionen Euro treten zukünftig die neuen Schlüsselzuweisungen C mit einem Volumen von rund 190 Millionen Euro im Jahr 2014 und rund 230 Millionen Euro im Jahr 2015.
Durch die Schlüsselzuweisungen C1 erfolgt zunächst eine finanzkraftunabhängige Beteiligung in Höhe von 50 % an den Kosten des örtlichen Trägers der Sozialhilfe. Die weiteren Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe werden mit den neuen Schlüsselzuweisungen C2 berücksichtigt.
2. Bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse wird zukünftig zwischen dem obligatorischen und dem fakultativen Steuerverbund unterschieden.
3. Zur unmittelbaren Verstärkung der Finanzausgleichsmasse wird die Verstetigungssumme des Jahres 2014 im Stabilisierungsfonds um 124 Millionen Euro angehoben. Gleichzeitig wird die Kapazität des Stabilisierungsfonds dauerhaft auf 25 % der Verstetigungssumme des jeweiligen Haushaltsjahrs beschränkt.
4. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen A wird nicht mehr die landesdurchschnittliche Steuerkraft nur eines, sondern dreier 12-Monatszeiträume betrachtet.
5. Die Schlüsselzuweisungen B1 werden für die kreisfreien Städte von 46 Euro auf 61 Euro und für die Landkreise von 27 Euro auf 34,50 Euro angehoben. Für zwei Gruppen von Landkreisen gibt es wegen horizontaler Zuständigkeitsverlagerungen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sowie auf dem Gebiet der
Als pauschaler Soziallastenausgleich für die großen kreisangehörigen Städte – Sie wissen, die es im Norden unseres Landes gibt – mit einem eigenen Jugendamt werden deren Schlüsselzuweisungen B1 um 20 Euro je Einwohner erhöht.
6. Bei den Leistungsansätzen wird die Regelung des Stationierungsansatzes und des Zentrale-Orte-Ansatzes verändert.
7. Die Nivellierungssätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden angepasst.
8. Die Verteilung der Zuweisung zum Ausgleich der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern wird auf eine neue Regelung umgestellt, die die tatsächlichen Belastungen berücksichtigt und zu gerechteren Ergebnissen führen wird.
Im Übrigen ist beabsichtigt, den Ansatz für die Beförderungskosten im Doppelhaushalt 2014/2015 um 10 Millionen Euro zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es noch einmal betonen: Im Zuge dieser Reform steigt die Verstetigungssumme im Jahr 2014 um rund 262 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich zum einen zusammen aus dem Aufwuchs der Verstetigungssumme von 138 Millionen Euro und zusätzlichen 50 Millionen Euro, die insgesamt der Bewältigung der kommunalen Finanzkrise dienen.
Hinzu kommen weitere Mittel in Höhe von 74 Millionen Euro für weggefallene Bußgeldeinnahmen der Landkreise, für die Projekte „Hilfe nach Maß“ und „Budget für Arbeit“, die künftig im Rahmen der Schlüsselzuweisung C2 verausgabt werden sowie die Finanzzuweisung an den Bezirksverband Pfalz.
Meine Damen und Herren, auch im Jahr 2015 wird die Verstetigungssumme wachsen, und zwar zusätzlich um 150 Millionen Euro.
Die Finanzausgleichsmasse steigt bis 2016 um gut 490 Millionen Euro. Obendrauf kommen noch die genannten 74 Millionen Euro, die auf Sondertatbestände entfallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich weiß, dass trotz der beschriebenen Zahlen die kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzentwurf kritisch gegenüberstehen. Sie sind insbesondere der Auffassung, der Vorschlag der Landesregierung enthalte nicht den vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz geforderten spürbaren Beitrag des Landes zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise.
Die Kritik mag aus rein kommunaler Betrachtung vielleicht ansatzweise nachvollziehbar sein, sie ist jedoch unberechtigt. Die Finanzausgleichsmasse wird ab 2014 so stark ansteigen, dass den Kommunen in unserem Land unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in der Regel, das heißt, im Durchschnitt eines Konjunkturzyklus, ein positiver Finanzierungssaldo ermöglicht werden wird. Dies ist ein ambitioniertes Ziel, nachdem der Finanzierungssaldo der Kommunen in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr zum 23. Mal in Folge negativ war.
Im Vergleich zum Jahr 2007 – das war das Jahr, das der Landkreis Neuwied als Grundlage seiner Klage genommen hat – wird die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2015 voraussichtlich um knapp 700 Millionen Euro angewachsen sein. Bei der Würdigung der Finanzausgleichsleistung des Landes muss diese Entwicklung insgesamt in den Blick genommen werden und kann nicht auf die zusätzliche Aufstockung um 50 Millionen Euro verengt werden. Als Kommunalminister finde ich, dass diese 700 Millionen Euro eine wirklich große Zahl sind und wir damit diesen großen Schritt, den wir anpeilen, auch nach vorne kommen werden.
Die Bewältigung der kommunalen Finanzkrise erfordert vielfältige und gemeinsame Anstrengungen aller drei öffentlichen Ebenen, von Bund, Ländern und Gemeinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass wir bei 4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern 2.258 Ortsgemeinden und dann auf der hauptamtlichen Ebene über 200 hauptamtliche Kommunalverwaltungen haben. Alle sind, auch über das Gerichtsurteil, aufgefordert, gemeinsam zu versuchen, diese Situation zu bewältigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe auf Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. Er wird unseren Kommunen guttun und sie entscheidend nach vorn bringen.
Mir sagen erste Landrätinnen und Landräte, dass sie davon ausgehen, in sehr schneller Zeit ausgeglichene Haushaltssituationen in ihren Landkreisen zu erreichen. Ich glaube, wenn wir dahin kommen und die ersten Haushalte verabschieden, die wieder ausgeglichen sind, wird man den Wert dieser Veränderung im kommunalen Finanzausgleich auch vor Ort sehr genau erkennen können. Ich denke, dann wird man auch kommunal damit gut umgehen können.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich den Seniorenbeirat der Unternehmen Post, Postbank und
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich weiter Mitglieder der Stiftung Bahn-Sozialwerk. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag!
Jetzt steht hier noch eine 10. Klasse, die sehe ich aber im Moment nicht auf der Zuschauertribüne. Da werden wir bis nachher warten müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Lewentz, ich fand Ihren Einstieg sehr aufschlussreich. Er begann damit, das sei eine Einlösung des Reformversprechens aus 2010.