Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

(Ramsauer, SPD: Genau!)

Sonst sind das nur Luftnummern. Herr Licht, die kennen wir von Ihnen. Diese produzieren Sie ständig. Wenn Sie mit Substanz etwas bringen, dann sagen Sie,

(Glocke des Präsidenten)

die 10 Millionen Euro, die 100 Millionen Euro sparen wir. Dann wären Sie ein ernsthafter Gesprächspartner.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ramsauer, SPD: So ist es!)

Frau Beilstein, ich möchte Sie darauf hinweisen, Kurzinterventionen können Sie machen, wenn der Redner seine Rede hält, und nicht, nachdem er geantwortet hat. Sie hatten vorher Ihre Karte gezeigt, als Herr Licht gesprochen hatte.

(Frau Beilstein, CDU: Nein, hatte ich nicht!)

Wir haben hier alle vorne nicht gesehen – ich habe nachgefragt –, dass Sie vorher eine Karte gezeigt haben.

(Frau Dickes, CDU: Hat Sie! Ich saß daneben!)

Entschuldigung, dann müssen Sie die Karte so zeigen, dass es vorne akzeptiert ist und man das auch zur Kenntnis nehmen kann.

(Pörksen, SPD: Nicht Redezeit erschwindeln! Das geht nicht!)

Sie können durchaus eine Kurzintervention auf den nächsten Redner machen. Das geht.

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Steinbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Frau Beilstein, CDU, hält eine blaue Karte hoch)

Frau Beilstein, eine Kurzintervention ist eine Antwort. Das geht erst, wenn jemand etwas gesagt hat.

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sehr verehrte Frau Kollegin Beilstein, ich freue mich auf jegliche Form von Kurzinterventionen, auch von Ihnen. Von daher nur guten Mutes, nur voran. Das diskutieren wir gerne vorne.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste, ganz kurz zum Formalen: Wir haben heute einen Gesetzentwurf, den uns die Landesregierung vorgelegt hat. Dieser Vorlage geht eine lange und breite Diskussion in der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ voraus, die dort auch ein Eckpunktepapier verabschiedet hat. Das greifen wir heute auf.

Wir haben viele Hinweise gehört. Ich glaube, wir haben genug Gelegenheit, das dann in den beratenden Ausschüssen weiter zu diskutieren.

Es ist vieles heute schon angeklungen. Wir haben viel Zeit und nehmen uns die Zeit, das zu diskutieren.

Mit der Vorlage des Entwurfs zum Landesfinanzausgleichsgesetz, der im Wesentlichen die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen regelt, gehen wir einen weiteren Schritt in der Umsetzung der rot-grünen Koalitionsvereinbarung. Wir werden die Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz deutlich verbessern und stärken so die autonome Entscheidungsgrundlage von Städten und Gemeinden.

Gemäß des Entwurfs – das steht in dem Gesetz ausdrücklich, diese Wahrheit ist nicht bestreitbar – steigen die Zuweisungen des Landes an seine Kommunen bis zum Jahr 2016 um rund 500 Millionen Euro auf in der Summe dann rund 2,5 Milliarden Euro jährlich.

Das zusätzliche Aufkommen kommt vor allem den kreisfreien Städten und den Landkreisen zugute. Damit setzen wir eine zentrale Forderung des Urteils aus Koblenz um, meine Damen und Herren, die sagte, eine lastengerechte Verteilung des kommunalen Finanzausgleichs ist unabdingbar. So genau sollten Sie lesen, meine Damen und Herren von der CDU.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Vorarbeit in der Enquete-Kommission war sehr intensiv, die Diskussion dazu auch. Ich glaube aber, wir haben wichtige Grundlagen geliefert und dieses Eckpunktepapier verabschiedet, sodass wir eine gute

Grundlage dafür geliefert haben, dass wir einen wirklich gut vorberatenen Entwurf sehen.

Diese Beschlüsse der Enquete-Kommission wurden nun in Gesetzesform gegossen. Wir werden im weiteren Verfahren, in weiteren Anhörungen und im ganz regulären Beratungsverfahren prüfen, ob und wo gegebenenfalls Anpassungsbedarfe bestehen. Meine Damen und Herren von der CDU, da bin ich gespannt, welche konkreten Vorschläge zur Änderung Sie uns vorlegen werden. Ich lade Sie herzlich ein, dass wir in aller Offenheit die Debatte um das führen, was umsetzbar ist, uns auch der Diskussion zu stellen und das dann auch umsetzen.

Wir werden unsererseits dafür Sorge tragen und sicherstellen, dass keine kommunale Gebietskörperschaftsgruppe durch diesen Gesetzentwurf schlechtergestellt ist. So viel zu Ihnen, Herr Licht.

Mein Damen und Herren, ja, wir haben die Grundzüge des kommunalen Finanzausgleichs im Wesentlichen beibehalten, weil unsere Beratungen in der EnqueteKommission auch ergeben haben, dass die Systematik des Finanzausgleichs für Rheinland-Pfalz im Wesentlichen angemessen und richtig ist.

Wir haben uns bei der Höhe und der Verteilung des Ausgleichs daran orientiert, was uns einerseits das Verfassungsgericht – ohne konkrete Zahlen zu nennen – vorgegeben hat, und andererseits, was aus der Betrachtung der Vergangenheit und der Wirklichkeit auch absehbar war.

Deswegen werden wir nicht einfach nur mehr geben, sondern wir werden zielgenau den kommunalen Gebietskörperschaftsgruppen mit großen Bedarfen den Vorrang geben.

Gleichzeitig ist die Steigerung insgesamt ausreichend, wenn man die Defizite der Vergangenheit als Maßstab nimmt. Das hat im Übrigen auch der Verfassungsgerichtshof getan, um den kommunalen Finanzierungssaldo insgesamt und die gesamte Gruppe auszugleichen.

Wenn wir davon ausgehen, dass sich diese Sachen so entwickeln, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf eingestellt haben, dann können wir davon ausgehen, dass in den Jahren ab 2015 die kommunale Familie insgesamt über ausgeglichen Haushalte verfügen kann. Darum wird die Höhe, die wir geben, insgesamt ausreichend sein, um diesen Ausgleich zu gewährleisten. Die gesamte kommunale Familie wird mit einem Ausgleich bedacht.

Die Schieflage der kommunalen Finanzen, die über Jahrzehnte hinweg angewachsen ist, kann nur dann beseitigt werden, wenn dazu alle Ebenen ihren Beitrag leisten. Darum muss auch die kommunale Seite daran denken, ihren Anteil vor allen Dingen durch eine Erhöhung ihrer Gebühren, ihrer Realsteuersätze und Hebesätze mit dazu beizutragen. Gleichzeitig dürfen wir nicht darin nachlassen, dass wir den Bund dazu auffordern, seinen Anteil an den Lasten, die er verursacht hat, stärker zu übernehmen. Es ist ein bisschen ein Affront, wenn Sie sich hier hinstellen und von der Großzügigkeit der Bundesregierung sprechen. Wenn sich dieses Land

im Bundesrat nicht vehement dafür eingesetzt hätte, dann hätten wir heute bei der Altersgrundsicherung noch keinen Fortschritt erreicht. Auch die Zusage des Bundes, sich angeblich bei der Eingliederungshilfe zu bewegen, ist vor allen dem Einsatz des Landes geschuldet. Das kommt den Kommunen positiv zu gute, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Glocke des Präsidenten)

Wir setzen die Debatte noch fort.

Meine Damen und Herren, ich sage noch ein Wort zu Ihnen von der CDU. Die letzte Zahl, die Sie in die Welt gesetzt haben, waren 300 Millionen Euro, die Sie zusätzlich haben wollen.

(Glocke des Präsidenten)

Es gilt das, was der Fraktionsvorsitzende der SPD gesagt hat. Bitte zeigen Sie uns die 300 Millionen Euro auf Heller und Pfennig. Wir sehen uns wieder in den Haushaltsberatungen. Bis dahin werden wir sie nicht vergessen haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Steinbach, bitte kommen Sie zum Schluss.

Es gibt eine Kurzintervention der Abgeordneten Frau Beilstein. Ich möchte darauf hinweisen, die Kurzintervention bezieht sich auf die Rede des Vorgängers.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dabei hat Frau Beilstein dem Vorgänger überhaupt nicht zugehört!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles hat sich wiederholt, insofern ist es kein Problem, darauf zu antworten.

Herr Steinbach, Sie sprechen von einer lastengerechten Verteilung. Das ist richtig. Eine lastengerechte Verteilung bedeutet nicht eine Umverteilung, ohne dass das Tischtuch insgesamt größer gemacht wird. Wir bestreiten, dass die Höhe ausreichend sein wird.

Ich fand schön, dass Herr Hering von 50 Millionen Euro gesprochen hat. Diese Summe steht jetzt fix im Raum. Es ist nicht mehr, was vom Land kommt.

(Beifall bei der CDU)

In dem Zusammenhang verweise ich auf eine der letzten Sitzungen in der Enquete-Kommission. Herr Dr. Barbaro hat verstanden, worum es geht. Er hat gesagt und verstanden, es geht um ein Urteil. Es wird Aufgabe der Landesregierung sein, diese Lücke von 50 Millio