Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Diese Diktion ist wirklich von vorgestern. Die wollte ich eigentlich in der Landtagsdebatte nicht mehr hören.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Es ist Ihnen doch nur peinlich, diese Umfallerei!)

Nur damit Sie die Zahlen in den Landesgesellschaften gehört haben. Wir kommen im Schnitt auf einen Frauenanteil zwischen 18,49 % und 14,34 %. Es ist noch viel zu tun, meine Damen und Herren von der SPD.

(Glocke der Präsidentin)

Kümmern Sie sich darum. Machen Sie einen Vorschlag, dann reden wir weiter.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Müller-Orth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kohnle-Gros, die EnqueteKommission hat schon letztes Jahr vor der Sommerpause eine Frauenquote von 30 % bis 2015 und 40 % bis 2017 in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, empfohlen. Mitnichten steht Kollege Hering im Verdacht, einen populistischen Vorstoß zu einer Frauenquote gemacht zu haben.

(Zurufe von der CDU: Nein! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Unter anderen Umständen wäre es eine gute Nachricht gewesen, dass der CDU-Parteivorstand am Montag in der vergangenen Woche beschlossen hat, eine 30 %Frauenquote in Aufsichtsräten, die ab 2020 gelten soll, in das CDU-Wahlprogamm aufzunehmen. Doch leider handelt es sich bei diesem Schritt nur um eine Maßnahme, um zu verhindern, dass die Unionsfrauen, die eine Frauenquote in Aufsichtsräten befürworten und angekündigt hatten, für den rot-grünen Antrag für eine Frauenquote in Aufsichtsräten zu stimmen, der am letzten Donnerstag im Plenum des Bundestages behandelt wurde, dies auch tun.

(Pörksen, SPD: Genau das war der Hintergrund!)

Berühmteste Vertreterin dieser Gruppe von CDUAbgeordneten ist Arbeitsministerin von der Leyen.

(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch Arbeitsministerin!)

Mit ihrem Eintreten für die Quotenregelung hat sie in der Bevölkerung großen Zuspruch, in den eigenen Reihen sieht von der Leyen sich aufgrund ihres Eintretens für eine verbindliche Quotenregelung mit massiver Kritik konfrontiert,

(Pörksen, SPD: Noch hat sie das vollste Vertrauen!)

bis hin zur Rücktrittsforderung ihrer Parteifreundin, der Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach.

(Pörksen, SPD: Eine schöne Freundin!)

So wird in der CDU mit Leuten umgegangen, die sich für eine vorwärtsgewandte Frauenpolitik einsetzen und die Aufsichtsräte nicht mehr nur den Männern überlassen mögen.

(Frau Ebli, SPD: Vorstände!)

Bisher war das favorisierte CDU-Modell die sogenannte Flexiquote von Familienministerin Kristina Schröder.

(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch Familienministerin!)

Auch sie hat Schlagzeilen gemacht, weil sie Beruf und Familie nicht vereinbaren kann.

Das Konzept setzt auf eine freiwillige Regelung. Ich – die normalerweise für Verbraucherschutz zuständig ist – kenne mich mit freiwilligen Selbstverpflichtungen sehr gut aus. Die funktionieren auch in diesem Bereich nicht.

Die Regelung sah vor, dass Unternehmen bis zum Jahr 2020 im Schnitt 30 % der Positionen in Vorständen und Aufsichtsräten mit Frauen besetzen sollen. Dass die freiwillige Flexiquote kein wirksames Instrument ist, ist vielen CDU-Frauen schon lange klar. Daher wären sie bereit gewesen, für den rot-grünen Antrag zu stimmen. Doch das hat man mit der CDU zu verhindern gewusst.

Würde Freiwilligkeit funktionieren, so hätten wir schon längst mehr Frauen in den Aufsichtsräten. Aber der Anteil weiblicher Führungskräfte in den Aufsichtsräten der deutschen Wirtschaft liegt bei etwas mehr als einem Zehntel. Von Gleichberechtigung der Geschlechter, wie sie in Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz beschrieben wird, nämlich Männer und Frauen sind gleichberechtigt, kann keine Rede sein.

Gemäß Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz hat der Staat den Auftrag, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Die überparteiliche Initiative „Berliner Erklärung“ hat gezeigt, dass es einen breiten Konsens zur Einführung einer verbindlichen Quotenregelung in den Aufsichtsräten gibt. Auch CDU- und FDP-Frauen haben diese Erklärung unterzeichnet. Leider war von diesem Konsens nichts mehr zu merken, als am Donnerstag der vom Bundesrat gebilligte Antrag über eine gesetzliche Quotenregelung in Aufsichtsräten mit den Stimmen von Schwarz-Gelb abgelehnt wurde.

Dieser sah folgende Regelung vor: In Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll stufenweise eine Frauenquote eingeführt werden. Ab 2018 soll eine Quote von 20 % eingeführt werden, ab 2023 soll der Anteil der Frauen auf 40 % erhöht werden.

Union und FDP haben mit der Mehrheit im Bundestag die rot-grüne Initiative zur Einführung einer Quotenregelung abgelehnt. Damit wurde wieder einmal die Chance verpasst, für mehr Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in Aufsichtsräten zu sorgen.

Die schwarz-gelbe Koalition hat wieder unter Beweis gestellt, dass sie nicht bereit ist, sich ernsthaft für die Gleichstellung von Männern und Frauen einzusetzen. Statt ernsthaften Maßnahmen, wie der Quotenregelung für Aufsichtsräte, zuzustimmen, hat sie in dieser Legislaturperiode das Betreuungsgeld beschlossen und die Minijobverdienstgrenze erhöht. Das geht an der Lebensrealität der Menschen in diesem Land vorbei.

Wir brauchen eine konsistente Gleichstellungspolitik, die alle Lebensphasen umfasst.

(Frau Huth-Haage, CDU: Ja eben!)

Die Einführung einer gesetzlichen Quotenregelung für Aufsichtsräte wäre ein wichtiger Schritt gewesen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Pörksen, SPD: So ist es!)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Alt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vergangene Donnerstag hätte ein Tag der deutlichen Signale werden können: ein Signal, dass Deutschland, was Frauen in Führungspositionen anbelangt, im europäischen Vergleich nicht länger im Mittelfeld verharren will, aber auch ein Signal, dass Überzeugungen gelebt und bei Abstimmungen vertreten werden dürfen.

Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen durch die Union und die FDP im Bundestag wurde der 18. April allerdings ein Tag der Enttäuschung.

Dabei handelt es sich um einen Gesetzentwurf mit sanftem Vorgehen, wenn ich das einmal so ausdrücken darf; denn zur Abstimmung stand der Vorschlag, eine gesetzliche Quote stufenweise einzuführen. Die Kollegin hat es vorhin schon angeführt, wie die Prozente ausgesehen

hätten. Die Unternehmen hätten dabei ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Situation einzustellen.

Das haben auch die beiden unionsgeführten Länder Saarland und Sachsen-Anhalt so gesehen, als sie im September 2012 einer gleichlautenden Gesetzesinitiative von Hamburg im Bundesrat zustimmten. Auch Rheinland-Pfalz hat dieser Gesetzesinitiative zugestimmt.

Wir sind seitens der Landesregierung der Überzeugung, dass es ohne eine gesetzliche Quote keine nachhaltige Veränderung geben wird; denn eines sehen wir schon seit Jahren deutlich: Die bereits seit 12 Jahren geltende Selbstverpflichtung der Unternehmerinnen und Unternehmer bringt nichts, und man kann heute sagen, sie ist gescheitert.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Den Frauen geht unterdessen langsam die Geduld aus. Viele von ihnen müssen feststellen, dass es trotz hervorragender Qualifikation irgendwann nicht mehr weitergeht. Sie stoßen – wie es in der Wissenschaft ausgedrückt wird – an die sogenannte gläserne Decke: Sie sehen, dass Männer in großen Schritten an ihnen vorbeiziehen, obwohl sie nicht besser qualifiziert sind, und das ist für Frauen nicht hinzunehmen.

Derweil machen andere Länder vor, wie es gehen kann; auch dies wurde von meiner Vorrednerin schon genannt. Auch in Norwegen beispielsweise wurde zunächst einmal mit einer freiwilligen Lösung gearbeitet, aber dies auch ohne Erfolg, und 2008 kam schließlich die gesetzliche Regelung. Sie schreibt eine 40-%-Quote für Aufsichtsräte und Sanktionsmöglichkeiten vor. Die norwegische Lösung wurde zum Vorreitermodell, und die Zielgröße von 40 % Frauen in Aufsichtsräten wurde trotz vieler Unkenrufe dort erreicht.

Auch andere europäische Länder wie Frankreich, Spanien, Belgien, die Niederlande, Italien und Österreich haben bereits gesetzliche Quoten eingeführt. Wir sollten an dieser Stelle nicht weiter zurückstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um eines vorwegzunehmen – auch dies wurde soeben schon thematisiert –, ich weiß, dass wir in Rheinland-Pfalz unter anderem bei den Landesgesellschaften Nachholbedarf haben, was den Anteil von Frauen in Führungspositionen angeht.

(Frau Huth-Haage, CDU: Oh ja, das stimmt!)

Auch Frau Kohnle-Gros hat dieses Thema aufgegriffen, und dies belegt auch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Frauenanteil bei Landesgesellschaften“ vom Oktober 2012, auf die Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, auch in der Presse beziehen.

Es ist richtig, dass wir in diesem Bereich noch kein Vorbild der paritätischen Besetzung von Aufsichtsgremien der Gesellschaften mit Landesbeteiligung sind. Für mich als Frauenministerin ist es deshalb ein wichtiges Ziel, dass Frauen in allen Gremien hälftig vertreten sind und