Protokoll der Sitzung vom 05.06.2013

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts-

und Finanzausschusses

Drucksache 16/2345 –

Antrag der Faktion der CDU

Entschließung –

Drucksache 16/2407 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Ramsauer, das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags am 13. Dezember 2012 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Ausschuss für Bildung, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 17. Januar 2013, in seiner 26. Sitzung am 21. Februar 2013, in seiner 27. Sitzung am 5. März 2013, in seiner 29. Sitzung am 18. April 2013 und in seiner 30. Sitzung am 16. Mai 2013 beraten. Sie sehen, wir waren sehr fleißig.

In seiner 26. Sitzung am 21. Februar 2013 hat der Haushalts- und Finanzausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt. Am 1. März 2013 ging ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, der im Wesentlichen die Besoldungsordnung W betraf, nämlich die Erhöhung des Grundgehaltes in der Besoldungsgruppe

W 2 und die Möglichkeit der Vergabe variabler Leistungsbezüge.

In der 27. Sitzung am 5. März 2013 hat der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, ein schriftliches Anhörverfahren durchzuführen und den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur um Mitberatung zu ersuchen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten. Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat ihn am 14. Mai 2013 beraten.

Am 16. Mai 2013 ging ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, der die Reisekosten betraf. Es ging darum, das Tagegeld für Eintagesreisen beim alten Satz zu belassen und nicht zu kürzen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 21. Mai 2013 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird mit den sich durch die Änderungsanträge ergebenden Änderungen angenommen. Ich darf das Plenum um Zustimmung bitten.

(Beifall der SPD, des Bündnis 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Zwischenzeitlich ist noch ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2407 – eingegangen, über den nachher auch noch abzustimmen ist.

Ich erteile Herrn Kollegen Wansch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vor uns liegende Regelwerk in der zweiten und dritten Lesung zur Beschlussfassung über das Landesgesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts ist ein sehr umfangreiches Regelwerk. Alleine die körperliche Stärke macht mehrere Zentimeter aus. Wenn man die Beratungsunterlagen und die ergänzenden Drucksachen dazulegt, wird der Stapel noch höher.

Das macht deutlich, dass wir uns das Thema in den Ausschüssen – Haushalts- und Finanzausschuss und den mitberatenden Ausschüssen – wirklich ganz genau angesehen haben. Das Thema „Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechtes“ ist ein Ausfluss der Föderalismusreform. Die Gesetzestransparenz und damit auch die Gesetzesklarheit machen deutlich, wir müssen das, was bisher auf bundesrechtlichen Regelungen beruht hat und durch Übernahmegesetze, Rechtsverordnung und Ähnliches auf das Land Rheinland-Pfalz übertragen worden ist, in einem Gesetzeswerk in Rheinland-Pfalz zusammenführen. Das ist Sinn und Zweck der Angelegenheit, die zur Beschlussfassung ansteht.

Es ist allerdings ein Ausdruck der Selbstständigkeit und Eigenständigkeit dieses Landes Rheinland-Pfalz, dass man nicht einfach auf andere Regelungen verweist und durch Ergänzungen oder Protokollnotizen seine eigene Meinung mitteilt. Es geht darum, dass wir als Bundesland konkret sagen, wir haben Vorstellungen von diesem Regelwerk.

Was bedeutet das im Einzelnen? Der Gesetzentwurf beinhaltet Schwerpunkte. Ich möchte nur ganz wenige nennen. Bei der Stärke wird deutlich, dass es sehr viele Teilbereiche betrifft. Es geht ganz besonders um die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechtes durch die Einführung eines Erfahrungszeitmodells in der Landesbesoldungsordnung A.

Es wird deutlich, dass das Leistungsprinzip bei uns in Rheinland-Pfalz besonders betont werden soll. Mit den bisherigen Möglichkeiten, die wir bisher im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz genutzt haben, können wir heute feststellen, dass das Land Rheinland-Pfalz eines der modernsten öffentlichen Dienstrechte, die man sich vorstellen kann, hat. Vergleichbar sind wir an dieser Stelle mit Bayern.

Wir stellen uns der Herausforderung, öffentliches Dienstrecht im Vergleich zur privaten Wirtschaft. Die Neugestaltung schafft zukünftig altersunabhängig und in erster Linie an beruflichen Dienst- und Erfahrungszeiten orientierte Besoldungsstrukturen. Das macht deutlich, die persönliche Vita eines Jeden tritt in den Vordergrund. Wer die Möglichkeiten der Ausbildung und der mit der Ausbildung verbundenen Berufserfahrungen in anderen Bereichen nutzt und dies dem Land nutzt, der wird in diesen Erfahrungszeitmodellen bessergestellt werden. Es wird nicht nur einfach auf ein Lebensalter abgestellt.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird der eine oder andere unterstellen, das kostet Geld. Nein, es ist gelungen, dieses Regelungswerk so zu gestalten, dass es eine Kostenneutralität aufweist. Wir werden mit diesem Bereich, wie er dargestellt wurde, auch im Versorgungsbereich kostenneutral zurechtkommen können.

Im Rahmen der Anhörungen und der Gespräche, die meine Fraktion gemeinsam mit unserem Partner, der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, geführt hat, hat es Überlegungen gegeben, an welcher Stelle die eine oder andere Korrektur erfolgen soll.

Ich möchte an dieser Stelle auch den Änderungsantrag begründen. Wir haben gesagt, im Rahmen des Reisekostenrechts soll eine Verschärfung der Regelungen nicht erfolgen. Wenn die Kostenneutralität als Grundsatz festgeschrieben ist, dann sind wir dafür, dass das Reisekostenrecht im Rahmen eintägiger Dienstreisen – Stichwort 5,11 Euro – unverändert bestehen bleibt.

Bei diesem Änderungsantrag wurde darüber hinaus die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bzw. des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich des Anspruches von Beamtinnen und Beamten auf Abgeltung von gewährleistetem Mindesturlaub berücksichtigt, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte. Das ist eher eine Formalie. Das ist dort berücksichtigt worden.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat den weiteren Änderungsantrag begründet, als es um die Frage der W-Besoldung ging. Dort hatte dieser in Bezug auf Hessen festgestellt, dass die amtsangemessene Alimentation bei der W 2-Besoldung nicht gegeben wäre.

Eine Überarbeitung der Besoldungsordnung sollte spätestens zum 1. Januar 2013 erfolgen, wobei das Urteil vom 14. April 2012 stammt. Insoweit ist es ein enger Zeitrahmen. Dieser Zeitrahmen hat es dann notwendig gemacht, dass die Änderungen bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren als Änderungsantrag eingebracht werden.

Die W-2-Besoldung wird angepasst. Die Anrechnung von Erhöhungsbeträgen auf bereits gewährte Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge wird allerdings angerechnet. Insoweit wird niemand einen Nachteil erfahren. Ein Mindestbetrag an Leistungsbezügen bleibt auch nach zehnjähriger Tätigkeit als Professor gegeben, indem die 300 Euro festgeschrieben werden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das hat damit nichts zu tun!)

Wir haben das mit den Regelungen verglichen, die in anderen Bundesländern gegeben sind, und können feststellen, dass wir uns hier auf einem guten Mittelfeldposten bewegen und insoweit die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen im bundesweiten Vergleich nicht beeinträchtigt wird.

Das Ganze wird allerdings Mehrkosten verursachen. Wir werden im ersten Jahr mit 1,6 Millionen Euro Mehrkosten an dieser Stelle rechnen müssen. Im Folgejahr werden diese Mehrkosten bis auf 3,5 bis 4 Millionen Euro ansteigen. Bei dem Stichwort „Mehrkosten“ kann ich auf das gesamte Ranking unserer Besoldungsstrukturen der Beamtinnen und Beamten zu sprechen kommen, die sich mit Sicherheit in einem guten Mittelfeld in der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Bundesländern bewegen.

So ist von der „Allgemeinen Zeitung“ in Mainz am 12. März im Verhältnis Beamte und Angestellte klar festgestellt worden, dass ein Beamter in A 13, verheiratet, zwei Kinder immerhin noch zwischen 250 und 300 Euro netto – je nach der individuellen Situation – mehr zur Verfügung hat als ein Angestellter. Insoweit kann ich nicht feststellen, dass wir mit irgendeiner Regelung Beamtinnen und Beamte von allgemeinen Entwicklungen abhängen. Sie haben hier einen entsprechenden Vorteil.

Wenn wir über Erhöhungen reden, dann bin ich fast baff. Hier wird um 15:03 Uhr, 27 Minuten vor Redebeginn, ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion verteilt, der nebenher über Erhöhungen spricht: Kleinigkeiten dürften es wohl sein. – Dann fängt man an zu lesen und stellt fest: Hoppla, da geht es richtig um Geld. Also, 27 Minuten, bevor wir das Thema beraten, wird auf die Schnelle ein Entschließungsantrag vorgelegt, der Kosten von 200 Millionen Euro pro Jahr ansteigend verursacht.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Ich empfinde es als eine große Herausforderung an dieses Parlament, sich mit einer solchen Angelegenheit befassen zu müssen, und man noch nicht einmal bei einer Beratung, die gut ein halbes Jahr gedauert hat, bereit war, sich mit dem Thema inhaltlich auseinanderzusetzen.

(Bracht, CDU: Danke sehr, dass ihr das bisher gemacht habt!)

Nein, man bringt das wenige Minuten vor der letzten Lesung auf den Tisch und hat vergessen, einen Einsparvorschlag zu machen. Da sieht man die Seriosität.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU – Glocke der Präsidentin)

Einfach nur fordern – 200 Millionen Euro zwischen Tür und Angel –, das ist nicht unsere Politik. Ich kann Ihnen signalisieren, meine Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. Wir werden allerdings dem Reformvorschlag unsere Zustimmung erteilen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Kollege Henter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat schon ausgeführt, der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, beruht auf der Föderalismusreform I.

Damals ist durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 Art. 74 a Grundgesetz aufgehoben worden, und den Ländern wurde das Recht der Besoldung und Versorgung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten erteilt; sie wurden dafür für zuständig erklärt.

Dies ist im Grundgesetz in Artikel 70 geregelt. Man hat, was eigentlich selbstverständlich war, eine Übergangsregelung für weiter geltendes Bundesrecht auf der einen Seite und neues Landesrecht auf der anderen Seite geschaffen, damit kein rechtsfreier Raum ausgestellt wurde.

Das Land Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit von der Befugnis, in Zukunft die Gesetzgebungskompetenz selbst auszuüben, auch schon Gebrauch gemacht, und zwar mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung von Dezember 2001. Wir alle haben das hier mit beraten. Sie haben mit Ihrer Mehrheit eine lineare Erhöhung von 1 % für fünf Jahre beschlossen. Ich werde nachher noch einmal darauf zurückkommen.