Protokoll der Sitzung vom 06.06.2013

Ich bin ein bisschen skeptisch, ob der Antrag so unvoreingenommen eine Prüfung verlangt oder ob nicht darin gleich eine Präferenz zum Ausdruck kommt, es tatsächlich einzuführen. Ich finde, wir sollten uns mit aller Objektivität der Prüfung gegenüberstellen und rational über dieses Ergebnis reden.

Ich finde, über ein paar Rahmenbedingungen – der Kollege von der SPD hat es schon angeführt – muss man schon noch einmal genauer reden. Die Frage ist zum Beispiel, wer prüft.

Nun ist in Rede gestellt, der Landesrechnungshof würde sich damit auseinandersetzen. Ich glaube, der Landesrechnungshof bürgt dafür, dass eine unabhängige und kompetente Prüfung erfolgen kann. Ich glaube, das ist ein adäquates Vorgehen.

Neben all den genannten Wirtschaftlichkeitsargumenten muss aber noch geprüft werden, was es möglicherweise für weitere Auswirkungen dabei gibt. Zu beachten ist beispielsweise das Ausscheiden aus dem Dienst, aber auch die Pension und die entsprechenden Anwartschaften. Diese müssen meines Erachtens gutachterlich berücksichtigt werden und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen.

Wir müssen uns auch fragen, warum die Ausnahme von Polizistinnen und Polizisten dann möglicherweise noch gerechtfertigt ist bei einer gleichartigen Tätigkeit im anderen Verwaltungsdienst.

Ich möchte darauf verweisen, dass wir durch eine solche Maßnahme die Durchlässigkeit von Polizeidiensten und anderen Diensten, die vielleicht ähnlich gelagert sind, nicht grundsätzlich einschränken, sondern dafür sorgen, dass eine Durchlässigkeit in den unterschiedlichen Laufbahnen weiterhin geklärt bzw. erlaubt werden sollte.

Ich bin angesichts des Vorstoßes, der von der CDU kommt – der Prüfauftrag und das Prüfbegehren, das im Hause durchaus sichtbar ist und sozusagen schon angedeutet wurde; die Regierung treibt das auch um –, sehr dafür, dass wir das ergänzend diskutieren und heute nicht abstimmen. Ich glaube, es ist sinnvoller, über

die Details, über das, was die Regierung zu berichten hat, vielleicht noch einmal ergänzend im Ausschuss zu diskutieren. Deshalb wäre mein Vorschlag, und ich bitte da die antragstellende Fraktion darum, dass sie das mitträgt, so, wie das der Kollege gesagt hat, und wir diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen, dort weiter diskutieren und die Detailfragen klären. Dann kommen wir sicherlich zu einer sachlichen Lösung.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Frau Staatssekretärin Raab das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir diesen Antrag „Kostenanalyse für die umfassende Einführung der freien Heilfürsorge bei der rheinland-pfälzischen Polizei“ zur Kenntnis genommen haben, waren wir ein wenig erstaunt, weil, ich will sagen, Sie damit offene Türen einrennen; denn die Prüfung hat längst begonnen. Sie hat nach einer sehr gründlichen Vorbereitung, nach Gesprächen mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium begonnen.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Es ist vielfach angeregt worden, welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind. Von allen drei Fraktionen sind sehr viele Kriterien genannt worden, von Herrn Lammert, Herrn Hüttner und Herrn Steinbach, die zu berücksichtigen sind. Deshalb hat man in Gesprächen mit dem Rechnungshof versucht, eine Definition dessen zu entwickeln, was alles geprüft werden soll und in welche Richtung.

Ich will dies gerne ausführen, damit wir uns der Diskussion, die wir dann noch im Ausschuss führen wollen, ein wenig annähern und ein paar Parameter haben, über die wir reden können.

Der Kreis der Heilfürsorgeberechtigten in RheinlandPfalz umfasst gegenwärtig 1.350 Polizeibeamtinnen und -beamte der Bereitschaftspolizei, für deren medizinische Versorgung neben ihren sonstigen Aufgaben fünf Polizeiärztinnen und -ärzte und 30 Sanitätsbedienstete zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Grundlage für die unentgeltliche Heilfürsorge bei der Bereitschaftspolizei ist § 6 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes. Diese Vorschrift wurde im Rahmen der Neuregelung des finanziellen öffentlichen Dienstrechts – meine Damen und Herren, der Landtag hat gestern das Gesetz mehrheitlich beschlossen – durch die Einführung des neuen § 113 a „Heilfürsorge“ in das Landesbeamtengesetz abgelöst. Der Kreis der Heilfürsorgeberechtigten bleibt darin auf die Polizeibeamtinnen und -beamten der Bereitschaftspolizei begrenzt.

Das kann aber verändert werden. Das ist gar keine Frage und steht auch nicht infrage.

Seit vielen Jahren – Herr Lammert, Sie haben es auch ausgeführt, aber auch Herr Hüttner und Herr Steinbach – wird immer wieder der Wunsch nach einer Ausweitung der unentgeltlichen Heilfürsorge auf alle Polizeibeamtinnen und -beamten im Land gefordert und diskutiert, insbesondere von den Berufsvertretungen. Es wurde zuletzt im Rahmen der Anhörung zum neuen Landesbesoldungsrecht von den Berufsvertretungen gefordert, dies für die gesamte Polizei als optionale freie Heilfürsorge zu prüfen.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Bereits zu diesem Zeitpunkt, als das in dieser Anhörung gefordert worden ist, haben wir – ich erwähnte die Gespräche bereits –, Finanzministerium und unser Haus, die Bereitschaft zur Durchführung einer Kostenanalyse und die Prüfung der Erweiterung des Kreises der Heilfürsorgeberechtigten signalisiert.

Auf unsere Anregung hin hat der Landesrechnungshof die Thematik aufgegriffen und mit Schreiben vom April mitgeteilt, dass er nunmehr die Prüfung der freien Heilfürsorge für Vollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei, insbesondere auch im Vergleich zu den Beihilfeleistungen im Bereich der Polizei, beabsichtigt. Derzeit wird hierfür eine Reihe von notwendigen Daten erhoben, und vom Prüfungsergebnis und der Frage der Wirtschaftlichkeit werden die weiteren Schritte sicherlich maßgeblich abhängig zu machen sein.

Eine umfassende Einführung der Heilfürsorge im Polizeibereich muss deshalb geprüft werden, weil – das hat Herr Abgeordnete Hüttner bereits erwähnt – nicht nur Vorteile für die Beamtinnen und Beamte erkennbar sind, sondern auch eine Reihe von Konsequenzen, die sich möglicherweise nachteilig auswirken könnten.

Natürlich werden auf den ersten Blick oftmals die Unterschiede im Geldbeutel angeführt, wenn Heilfürsorgeberechtigte aus dem Bereich der Bereitschaftspolizei und Beihilfeberechtigte gemeinsam denselben Dienst verrichten wie etwa die im Wechselschichtdienst eingesetzten Rotationskräfte der Bereitschaftspolizei.

Wir gehen aber grundsätzlich davon aus, dass die Gewährung umfassender Heilfürsorgeberechtigung im Polizeibereich insbesondere auch für die Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter zu einer Attraktivitätssteigerung der rheinland-pfälzischen Polizei für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber führen und insoweit in der Bewerberkonkurrenz zu den Nachbarländern, beispielsweise Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, die die Heilfürsorgeberechtigung für alle Polizisten haben, ein gewisser Ausgleich geschaffen werden könnte.

Bei Heilfürsorgeberechtigung kann als nachteilig gesehen werden, dass keine freie Arztwahl mehr besteht, sondern je nach Ausgestaltung Polizeiärzte oder vertraglich verpflichtete Ärzte aufgesucht werden müssen.

(Unruhe im Hause)

Eine Heilfürsorgeberechtigung besteht zudem nur, wenn während der aktiven Dienstzeit – – –

(Glocke der Präsidentin)

Frau Staatssekretärin, ich muss Sie kurz unterbrechen.

Es wäre sehr nett, wenn Sie Frau Staatssekretärin zuhören würden; denn die Geräuschkulisse – – –

(Frau Klöckner, CDU: Das ist äußerst schwer!)

Frau Klöckner, wenn Sie sich unterhalten wollen, können Sie hinausgehen. Also bitte seien Sie etwas ruhiger.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Das mache ich gerne.

Denn bei der Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung durch Begründung von Anwartschaften ist ebenfalls wichtig, dass man sich hier darum bemüht.

Es ist ebenfalls schon angesprochen worden, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Familienangehörigen der Beamtinnen und Beamten richten müssen.

(Dr. Weiland, CDU: Ein bisschen Mühe kann man sich doch geben!)

Anders als grundsätzlich bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung wären diese von der freien Heilfürsorge nicht erfasst. Sie müssen in aller Regel gesondert versichert werden.

(Dr. Weiland, CDU: Punkt!)

Aus dem Bereich der Bereitschaftspolizei wurde vereinzelt Klage darüber geführt, ob bei notwendig gewordenen fachärztlichen Behandlungen aufgrund niedrigerer Abrechnungsfaktoren bei der Heilfürsorge – das in der Regel nur der 1,1-fache Satz – eine qualitative Benachteiligung zu erkennen gewesen sei oder zumindest befürchtet werde, also eine Behandlung auf Kassenniveau, was vielfach kritisch angemerkt wird.

All das soll im Rahmen einer ausgewogenen Entscheidung Berücksichtigung finden. Es ist bereits angeklungen, in acht Bundesländern wird Polizeibeamtinnen und -beamten freie Heilfürsorge gewährt, allerdings zum Teil mit der Pflicht, einen Eigenanteil von 1,5 % des Grundgehalts zu tragen, oder eine Zuzahlung analog zum Sozialgesetzbuch V.

(Unruhe im Hause)

Ich dachte, es sei der Antrag der CDU-Fraktion und insofern sei es auch für Sie von Interesse, dass wir auf Ihre Argumente eingehen, die wir dann im Ausschuss diskutieren können.

Herr Lammert, Sie haben zu Recht insbesondere Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen angesprochen. Wir sind in einem engen Austausch mit den Kollegen. Sie haben auch den Bericht des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg zitiert. Aber man muss den sehr differenziert betrachten, Herr Lammert; denn dort ist angemerkt worden, dass ein Systemwechsel von der Heilfürsorge in Baden-Württemberg derzeit keine Einsparungen brächte. Aber der Landesrechnungshof hat dort gefordert, zur Entlastung des Landeshaushalts eine angemessene Eigenbeteiligung der Beamten an den Kosten der Heilfürsorge vorzusehen.

Das ist auch ein wichtiger Aspekt, wenn hier eine Eigenbeteiligung neben der Heilfürsorge erhoben werden würde. Dann würde das möglicherweise keine Besserstellung sein.

Das Thema der Medikamente will ich einmal aussparen, das können wir im Ausschuss noch einmal diskutieren.

Wir jedenfalls sagen gegenwärtig, wir haben noch keine zwingenden Folgerungen für Rheinland-Pfalz daraus ableiten können. Wir erwarten mit Spannung das Ergebnis der Kostenanalyse des Rechnungshofs. Diese wird aber – so hat uns der Rechnungshof bereits mitgeteilt – eine Zeit in Anspruch nehmen, weil die ganzen Aspekte sorgfältig geprüft und gerechnet werden müssen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Bravo!)

Vielen Dank.