Protokoll der Sitzung vom 03.07.2013

Darüber hinaus wollen wir natürlich auch die Leistungen der Menschen, die auf unserem Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz finden wollen, wertschätzen können. Das ist also auch ein Baustein für eine Wertschätzung.

Es wird damit leichter sein, die im Ausland erworbenen Kenntnisse und das Berufswissen in Rheinland-Pfalz einzusetzen.

Es wird damit ein langfristig angelegter Beitrag und natürlich auch ein Beitrag zur Willkommenskultur geleistet. Die Willkommenskultur fängt aber schon früher an. Sie beginnt nicht erst dann, wenn die Menschen ihren Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben.

Dieses Gesetz funktioniert so, dass auch eine Antragstellung ohne deutschen Wohnsitz auf schriftlichem oder elektronischem Wege möglich ist. Dies ist sehr wichtig, wenn wir bei der Anwerbung von Fachkräften sowie bei der Feststellung und Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen erfolgreich sein wollen.

Darüber hinaus sollen Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsbildungsabschluss auch einen Rechtsanspruch erhalten, nämlich einen Rechtsanspruch auf transparente Information darüber, welchen Wert ihre im Ausland erworbene Qualifikation im Verhältnis zu dem in Deutschland geregelten Ausbildungsgang hat. Maßgeblich ist hierbei das Ausbildungsniveau im deutschen Referenzberuf. Deshalb obliegt die Prüfung der im Ausland erworbenen Abschlüsse in der Regel auch den zuständigen Stellen, die für die Wah

rung der Ausbildungsqualität des jeweiligen Berufes im Inland zuständig sind.

Vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ohne Auslandsniederlassungen wird es somit erleichtert, die Fähigkeiten ihrer Stellenbewerberinnen und -bewerber bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Beschäftigung einschätzen zu können. Umgekehrt kann natürlich auch der Bewerber selbst erkennen, wo möglicherweise Fortbildungsmaßnahmen notwendig sind, um eine bestimmte Stelle besetzen zu können.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ergänzt das gleichnamige Gesetz des Bundes – Sie haben darauf hingewiesen –, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Dem Bundesgesetz und den Landesgesetzen vergleichbare Regelungen werden jetzt auf allen Ebenen für diese geregelten Berufe geschaffen. Da sind wir absolut gut im Rennen.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen auf der Bundes- und Landesebene wird sich zunächst vor allem bei den Gesundheits- und Sozialberufen sowie den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen bemerkbar machen. Das sind Branchen, in denen schon heute teilweise großer Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften herrscht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zeigt, es geht bei der Erschließung des Erwerbstätigenpotenzials nicht immer darum, möglichst viel Geld in die Hand zu nehmen. Das ist in Zeiten der Schuldenbremse ohnehin kein nachhaltiger Weg. Eine kluge Rahmensetzung ist häufig viel hilfreicher. Genau dies geschieht hier. Gleichzeitig wird deutlich, dass wir die Globalisierung der Arbeitsmärkte akzeptieren und für unsere wirtschaftliche Zukunft nutzen wollen. Der Gesetzentwurf ist somit ein Beitrag zur interkulturellen Öffnung des Arbeitsmarktes, von der alle einen Vorteil haben, nämlich sowohl unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch unsere Unternehmen.

Für jeden, der daran interessiert ist, mehr zu erfahren, gibt es ein breites, bereits neunsprachiges Internetangebot, das ganz einfach unter „www.anerkennung-indeutschland.de“ angeklickt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die nächsten Redner haben mehr Redezeit wegen Überschreitung der Redezeit durch die Landesregierung. Das sind 42 Sekunden für die CDU und jeweils 21 Sekunden für die beiden Koalitionsfraktionen. Herr Steinbach, nutzen Sie Ihre Gelegenheit. Ihnen steht eine Redezeit von 2 Minuten 21 Sekunden zur Verfügung.

(Frau Klöckner, CDU: Aber nicht mehr!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich will noch ein paar kurze Anmerkungen machen. Grundsätzlich habe ich vernommen, dass wir uns im Hause über die Erforderlichkeit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene weitgehend einig sind. Das ist gut, das ist sehr gut; denn Wirtschaftsunternehmen und Wirtschaftsverbände fordern das von der Politik. Wir liefern das jetzt nach und sind in der Lage, eine geeignete Grundlage zu liefern. Ich kann nur sagen: Das war nicht immer so.

Sehr geehrter, geschätzter Kollege Brandl, wenn Sie etwas ungeduldig reagieren und fragen, warum das nicht schon längst vorhanden ist, kann ich nur sagen: Ich meine, das liegt weniger an den Fraktionen der SPD und der GRÜNEN im Hause, sondern das liegt mehr an anderen Fraktionen, die sich sehr, sehr lange gesträubt haben, die grundsätzliche Erfordernis für eine solche Regelung überhaupt anzuerkennen, nämlich anzuerkennen, dass wir ein Land sind, das auf Einwanderung angewiesen ist.

(Heiterkeit bei der CDU)

Wir haben das positiv begleitet. Ich meine, die Problemstellung liegt deutlich auf der anderen Seite.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn Sie beklagen, dass Rheinland-Pfalz so spät komme, halte ich dem zwei Argumente entgegen.

Erstens: Rheinland-Pfalz ist immer noch eines der führenden Länder in der Frage dieser Regelung. Andere Länder hinken deutlich hinterher. Daher müssen Sie anerkennen, dass wir bei der Frage, wann das geregelt wird, sicherlich im vorderen Drittel liegen.

Zweitens: Von der Ministerin wurde darauf hingewiesen, dass wir dies mit großer Sorgfalt mit den Kammern und den entsprechenden Verbänden behandelt und besprochen haben. Auch die Frage des Verfahrens haben wir ordentlich besprochen. Ich meine, diese gute Vorbereitung zeigt sich dann auch an einer sinnvollen Umsetzung des Gesetzes.

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Ich würde das eher begrüßen als kritisieren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Brandl, zu einem Punkt möchte ich Ihnen ausdrücklich recht geben. Es stellt sich die Frage, ob das wirklich vollständig und ausreichend ist. Ich meine, auch das ist ein erster Schritt.

Ich möchte auf einen Aspekt noch kurz eingehen, nämlich auf den Aspekt, dass wir auf jeden Fall über die Träger der Weiterbildung, aber auch die Träger der Arbeitsmarktmaßnahmen reden müssen. Ich meine, wir

müssen mit der Bundesagentur vertieft ins Gespräch kommen, wie wir das Gesetz durch ermessenslenkende Maßnahmen möglicherweise sinnvoll ergänzen können. Ich meine, das kann nur ein Auftrag sein. Das ist aber ein guter und gelungener Auftrag. Er ist gut für die Menschen und gut für die Wirtschaftsunternehmen. Es ist gut, dass wir uns in diesem Sinne einig sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Brandl. Ihm steht eine Redezeit von 2 Minuten und 42 Sekunden zur Verfügung.

Vielen Dank, Herr Kollege Steinbach. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Zunächst zu dem Thema „Vorderes Drittel“. Sechs Bundesländer haben bereits ein Gesetz verabschiedet. Daher werden wir mit Sicherheit nicht mehr im vorderen Drittel liegen. (Beifall der CDU)

Ich will aus meiner Sicht kurz die Gründe für den Fachkräftemangel analysieren.

Zum einen unterliegen wir einem demografischen Wandel. Das wurde hier schon intensiv thematisiert. Davon sind gerade die jungen Jahrgänge massiv betroffen. Auch ein gesellschaftlicher Wandel geht mit einher. Darunter leidet auch ein Stück weit das Image der dualen Ausbildung in unserer Gesellschaft. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Faktor, den man nicht unerwähnt lassen sollte.

(Beifall der CDU)

Natürlich gehören zur Analyse auch die politischen Rahmenbedingungen. Ich habe einige Angriffspunkte im Bereich der Bildung genannt, die wir beheben müssen, um im Rahmen einer Gesamtstrategie erfolgreich zu sein.

Ich möchte aber noch auf zwei weitere Punkte eingehen. Es muss uns nämlich zum Beispiel auch gelingen, mehr Frauen länger in eine Beschäftigung zu bringen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Hierbei ist die Kinderbetreuung eine ganz zentrale Frage.

Meine Damen und Herren, welche Gelder fehlen beim U3-Ausbau? Die Gelder des Landes fehlen beim U3Ausbau. Hier sind die Hausaufgaben nicht gemacht worden.

(Beifall der CDU)

An der Stelle sage ich es auch noch einmal sehr gern, dass es gelingen muss, mehr Menschen über 55 Jahre in Arbeit zu bringen. Wer hat seine Hausaufgaben gemacht? Die Bundesregierung hat hier die Hausaufgaben gemacht. Die Beschäftigungsquote stieg von 2000 bis 2010 von 48 % auf über 66 % bei den über 55-Jährigen. Das ist ein großer Erfolg der Bundesregierung.

(Beifall der CDU)

Wenn man heute die Zeitschrift „PfalzMetall“ gelesen hat, kann man daraus hervorragende Beispiele entnehmen, wie es tatsächlich in der Praxis läuft.

Meine Damen und Herren, es beginnen die letzten 21 Sekunden, die wir zusätzlich bekommen haben. Wir brauchen eine Gesamtstrategie. Ich wiederhole mich an der Stelle. Ich glaube, Ziel muss es sein, dass wir Perspektiven aufzeigen, wie sich letztendlich eine Fachkraft- oder Facharbeiterkarriere lohnt.

(Glocke des Präsidenten)

Dann sind wir zum Schluss auch wieder im vorderen Drittel dabei, und zwar was das Ergebnis und nicht das Gesetz angeht.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)