Protokoll der Sitzung vom 04.07.2013

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem zweiten Zwischenbericht haben wir uns als EnqueteKommission mit vielen sehr neuen politischen Handlungsfeldern beschäftigt, die zum Teil auch in der Wissenschaft nicht abschließend definiert und umrissen sind. Das hat die Arbeit nicht immer leicht gemacht. Vielen Begrifflichkeiten konnte man sich nur Schritt für Schritt nähern, um dann für unsere Arbeit relevante Aspekte zu identifizieren. Mir persönlich sind besonders die Anhörungen zu Demokratie 2.0, Open Data und Open Government im Gedächtnis geblieben.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Vorweg möchte ich betonen, dass es selten eine Enquete-Kommission gegeben hat, deren Empfehlungen in dieser großen Vielzahl derart schnell in die parlamentarischen Beratungen kamen und in Regierungshandeln

mündeten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Ankündigung der Ministerpräsidentin, dass es nach der Sommerpause den Entwurf eines Transparenzgesetzes geben wird und damit ein weiteres Gesetz, das den Empfehlungen der Enquete-Kommission folgen wird.

Wie Kollegin Schellhammer ganz richtig erwähnt hat, war die Enquete-Kommission in der zweiten Phase mit vier großen Themenschwerpunkten beschäftigt. Die Anhörung zum Thema „Aktivierung und Orientierung durch politische Bildung“ hat einmal mehr gezeigt, welch großen Beitrag die politischen Bildner zu unserer Demokratie und zu ihrem Platz in unserer Gesellschaft beitragen. Deshalb an dieser Stelle, das sei auch erlaubt, ein großes Dankeschön an die politische Bildung. Ohne die politische Bildung wäre unsere Arbeit und ihre Akzeptanz um einiges schwieriger.

Die besondere Herausforderung der politischen Bildung im Zusammenhang mit den Fragestellungen der Bürgerbeteiligung sehen wir zukünftig vor allem darin, noch stärker in den Fokus zu rücken, welche Zielgruppen erreicht werden sollen und welche tatsächlich erreicht werden.

In der Konsequenz bedeutet das sicher, dass die Arbeit noch mehr auf verschiedene Bildungsgrade, kulturelle Hintergründe oder auch Genderaspekte eingehen muss. Wir haben deshalb in unseren Handlungsempfehlungen zur politischen Bildung festgehalten, dass vor allem der Entwicklung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger und unmittelbarer Angebote der politischen Bildungsarbeit mehr Bedeutung zukommen sollte. Wir wollen daher eine Unterstützung der Kette des lebenslangen Lernens unserer Demokratie und von Beteiligungsprozessen durch die politische Bildung.

Im Bereich der politischen Bildung bei Jugendlichen ist das bereits ein dezidierter Schwerpunkt, wenn wir auch hier durch die verstärkte Einführung von Jugendgemeinderäten, Jugendwahlen etc. noch Potenziale sehen. Durch die Realisierung der Kette des lebenslangen Lernens in Sachen Bürgerbeteiligung erhoffen wir uns, Bürgerinnen und Bürger für eine breite, langfristige und auch nachhaltige Beteiligung zu gewinnen. Dafür ist es entscheidend, dass es möglichst viele positive Erfahrungen im Umgang mit den Instrumenten der Beteiligung, aber auch mit den politischen und administrativen Entscheidungsträgern gibt. Vollkommen klar ist, dass die politischen Bildner diese Arbeit nur leisten können – das sei hier ausdrücklich erwähnt –, wenn sie eine langfristige finanzielle Perspektive haben. Dies ist in unseren Handlungsempfehlungen ausdrücklich festgehalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Netz verändert alle Bereiche unserer Gesellschaft. Partizipation, Meinungsbildung, Öffentlichkeit, Transparenz und Politik sind diesen Umwälzungen in besonderer Weise unterworfen. Viele von uns können die Veränderungen in diesen Bereichen aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wenn auch im Kleinen. Statt Briefe von Bürgerinnen und Bürgern bekam man irgendwann E-Mails. Heute läuft die schriftliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern hauptsächlich über die sozialen Netzwerke ab.

Für die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger ist das Netz kein separater, gesonderter Interaktionsraum, sondern ein in vielfältiger Weise verankerter, nicht mehr wegzudenkender Weg, soziale, gesellschaftliche und kulturelle Bedürfnisse zu verfolgen.

An dieser Stelle sei nochmal darauf verwiesen, dass das auch die wesentlichen Punkte sind, die bei der Diskussion um mögliche Drosselungspläne von Netzbetreibern relevant sind. Das Netz ist für die Bürgerinnen und Bürger mehr als Shopping und Entertainment. Es ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Nutzung von Bildungs- und kulturellen Angeboten, und damit auch eine wichtige Möglichkeit, von Meinungsvielfalt zu profitieren und an Beteiligungsprozessen zu partizipieren und diese selbst mitzugestalten.

Diese sich immer weiter entwickelnden Möglichkeiten stellen uns auch als Politik vor neue Herausforderungen. Wir haben uns deshalb unter dem Stichwort „Demokratie 2.0“ mit den Möglichkeiten beschäftigt, die das Netz für Online-Beteiligungs- und -entscheidungsverfahren bietet. Ein besonderes Augenmerk lag bei allen Diskussionen innerhalb der Enquete-Kommission zu den neuen Möglichkeiten von Online-Beteiligungs- und -entscheidungsverfahren auf dem Aspekt des Datenschutzes. Unter dieser Prämisse lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt elektronische Abstimmungsverfahren mit Entscheidungscharakter ab. Damit sind Bürgerentscheide, Volksentscheide und Wahlen gemeint. Wir möchten die Landesregierung jedoch ausdrücklich ermutigen, im Kleinen in diesem Bereich Erfahrungen zu sammeln: in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kommunen oder ähnlich überschaubaren Einheiten. –

Mir persönlich kommt es an dieser Stelle ein Stück weit mutlos vor, doch ich muss sagen, nicht zuletzt die Delegationsreise des ehemaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck in die Schweiz hat die Potenziale dieser E-VotingVerfahren sehr deutlich gemacht. Allerdings konnten unsere datenschutzrechtlichen und auch sicherheitstechnischen Bedenken damals nicht ausgeräumt werden. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher, dass die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erst einmal vor allem im Bereich „Social Media“ intensiviert wird und entsprechende Nutzungskonzepte erstellt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Vorschläge unter dem Aspekt „Demokratie 2.0“ beschäftigen sich unter dem Stichwort „Landtag 2.0“ mit unserem Parlamentsbetrieb: Was können wir als Parlament unternehmen, um in Zukunft unsere Prozesse noch transparenter und effizienter zu gestalten? – Wesentliche Punkte sind für uns hierbei das Konzept zum papierlosen Landtag, ein IT-gestütztes Sitzungsmanagement und eine Gesetzes-Wiki, bei der Gesetzentwürfe vorab durch Bürgerinnen und Bürger kommentiert werden können. Für die Enquete-Kommission ist klar, dass nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten eine Empfehlung abgegeben wird, wie mit der Veröffentlichung aus Haupt- und Nebeneinkünften der Abgeordneten umgegangen wird. Auch hier sollte Transparenz unser Grundsatz sein.

Zum Bereich „Open Government“ kann ich es ganz kurz machen. Eine wesentliche Forderung der Enquete

Kommission ist hier bereits realisiert. Das ist das OpenData-Portal der Landesregierung. Wir sind zufrieden mit der Umsetzung. Die Anzahl der eingestellten Datensätze ist sehr beeindruckend. Die Erstellung des Open-DataPortals erfolgte innerhalb von kürzester Zeit mit Bordmitteln. Die Landesregierung gab die Kosten mit 20.000 Euro an. Das ist eine sehr gute Leistung. An dieser Stelle ein Lob an Staatssekretärin Frau Raab und ihr Team im Innenministerium. Wir haben es hier mit einem weiteren gelungenen Beispiel für die zeitnahe bzw. parallele Umsetzung der Forderungen der EnqueteKommission durch die Landesregierung zu tun.

Was wir uns noch wünschen würden, ist, dass die Kommunen eingeladen werden, ebenfalls ihre Datensätze einzuspeisen. Das ist meines Wissens auch in Planung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auseinandersetzung mit der Thematik „Bürgerbeteiligung“ ist auch auf der kommunalen Ebene notwendig, da der Kulturwandel von Staat und Verwaltung natürlich auch die kommunale Ebene betrifft. Die zentrale Herausforderung ist die Überführung des Verwaltungshandelns in das digitale Zeitalter. Hierzu empfehlen wir, dass bei Weiter-, Aus- und Fortbildung von Verwaltungskräften Transparenz, Kooperation und Partizipation wesentliche Bestandteile sind. Besonders das Thema „Beteiligungsverfahren“ sollte ein verpflichtender Bestandteil sein. Hierbei ist auch die ansprechende Visualisierung von Inhalten von Bedeutung.

Der große Bereich der Informationsfreiheit, staatliche Transparenz und Open-Data wird uns wohl auch nach der Sommerpause noch intensiv im Gesetzgebungsprozess beschäftigen. Die Ministerpräsidentin hat angekündigt, im Parlament den Entwurf für ein Transparenzgesetz vorlegen zu wollen. Partizipation oder auch Teilhabe setzt eine angemessene Information der Bürgerinnen und Bürger über Daten und Informationen aus der Verwaltung voraus. Wir freuen uns da schon sehr auf die Beratungen.

Der Kollegin Schellhammer kann ich mich nur anschließen, das Arbeitsklima in der Enquete-Kommission war sehr konstruktiv und von zahlreichen Gemeinsamkeiten getragen. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, aber auch bei den Sachverständigen, die durch ihre Beiträge die Arbeit der Enquete-Kommission bereichern und mit großem Engagement bei der Sache sind.

Nicht zuletzt möchten auch wir uns bei der Landtagsverwaltung bedanken, die unsere Enquete-Kommission hervorragend begleitet. Hier ist besonders Frau Eschenauer zu nennen, aber auch die Damen und Herren der Landtags-EDV rund um Herrn Leva, die es ermöglichen, dass wir bei der Öffentlichkeitsarbeit neue Wege gehen. Was Frau Kollegin Schellhammer schon angesprochen hat, ist das wirklich tolle Besucherprogramm, das die Enquete-Kommission begleitet. Hier ist vor allem auch Herr Jaeger lobend zu erwähnen.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank auch an Marcus Klein. Ich freue mich und, ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen freuen sich auch auf die Phase 3. Da gilt es dann, konstruktiv weiter zusammenzustehen.

(Glocke des Präsidenten)

Das wird sicher nicht so einfach wie in Phase 2, weil dann wirklich die ganz harten Sachen auf uns zukommen. Dennoch bin ich sehr optimistisch, dass wir am Schluss einen tollen Abschlussbericht der EnqueteKommission 16/2 haben werden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

(Glocke des Präsidenten)

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Lammert das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, ist Leidenschaft für das Zusammenleben der Menschen ein guter Treibsatz. Das gilt auch für das politische Zusammenleben. Politische Ziele mit Leidenschaft zu verfolgen, bedeutet Motivation. Nur, was geschieht, wenn die Leidenschaft enttäuscht wird? – Die Beziehung wird weit zurückgeworfen. Ich denke, wir wollen doch gerade, dass eine solche Beziehung nicht zurückgeworfen wird. Genau das wollen wir bei der politischen Partizipation vermeiden. Deshalb sollten sich die Visionen und der hohe Anspruch nur in vielen kleinen Schritten von der Wirklichkeit entfernen, damit letztendlich die Frustration bei den Akteuren nicht überhandnimmt und die Leidenschaft in der Sache erhalten bleibt. Gerade deshalb erfordert daher der zweite Teil unserer Enquete-Kommission nach unserer Einschätzung mehr den soliden Familienvater, der für morgen und übermorgen etwas zu regeln hat, als den leidenschaftlichen Liebhaber, der ungern an die nüchterne Realität und an morgen oder übermorgen denkt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen den ersten Schritt vor dem zweiten tun, damit wir solide Ergebnisse aus den Visionen ausfiltern können und damit es uns nicht so ergeht wie beispielsweise Jürgen Trittin, der weniger als 25 % Mitgliederbeteiligung am GRÜNEN-Wahlprogramm als Partizipationserfolg verkünden musste, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Deshalb also weicht unsere realitätsbezogene Meinung ein Stück weit von dem Mehrheitsbericht von Rot-Grün ab, wobei ich ganz klar sagen will: In dem Mehrheitsbericht steht nichts Grundfalsches, und wir sind uns in

vielen Bereichen wirklich einig. Das will ich deutlich betonen. Deswegen hatten wir auch eine gemeinsame Presseerklärung. Wir sind der Ansicht, dass einiges ein Stück weit über das Ziel hinausschießt, weil es letztendlich nicht an der Realität gemessen wurde.

Ich möchte kurz auf die einzelnen Berichtspunkte eingehen. Zunächst zur politischen Bildung: Wir sind der Ansicht – und formulieren das auch in unserem abweichendem Votum –, dass die in der Enquete-Kommission immer geforderte Medienkompetenz der Lehrerinnen und Lehrer in einem Curriculum festzuschreiben und in die Lehrprogramme der Universitäten an vorrangiger Stelle aufzunehmen ist. Eine weitere Forderung ist, gerade bei den berufsbildenden Schulen die Stundenzahl etwas zu erhöhen, um den Sozialkundeunterricht auszuweiten. Auch das war eines unserer Anliegen.

Es gibt noch viele weitere; wegen der Kürze der Zeit komme ich jedoch direkt auf Demokratie 2.0 zu sprechen. Die vielfältigen politischen Möglichkeiten der digitalen Welt und des Internets – Demokratie 2.0 – können die Frage nicht beantworten, wie Zielgruppen erreicht werden können, die sich bewusst nicht in politische Beteiligungsprozesse einbringen oder die, aus welchen Gründen auch immer, an politischer Beteiligung desinteressiert sind.

Wenn die Aussagen der in der Enquete-Kommission angehörten Experten zutreffen, wonach immer mehr Bürger sogenannte „digital citizens“ sind – das sind netzaffine Personen –, nutzt es Politik und Gesellschaft, wenn wir uns intensiv bemühen, die vielfältigen neuen Möglichkeiten mit unserem politischen System zu verknüpfen. Der Nutzen wird umso größer sein, je besser es uns gelingt, die digitale Kompetenz als eine Schlüsselkompetenz flächendeckend zu etablieren. Insofern wird auch auf den Abschlussbericht der EnqueteKommission „Verantwortung in der medialen Welt“ verwiesen.

(Beifall der CDU und des Abg. Haller, SPD)

Wie dem auch sei, in Rheinland-Pfalz muss mehr getan werden, um die digitale Medienkompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen umfassend und systematisch zu implementieren. In der Schweiz beispielsweise gibt es ein Unterrichtsfach, das Facebook behandelt. Das ist ganz interessant. Ob man so weit geht, ist eine andere Frage; aber die Schweiz ist uns da offensichtlich wieder ein Stück voraus.

Insellösungen, wie sie aktuell in vielen Bereichen und auch in vielen Berichten der Landesregierung ausgewiesen werden, sind keineswegs ausreichend. Ich will zu dem Punkt auch sagen: Demokratie 2.0 funktioniert nur, wenn wir zunächst die Netzinfrastruktur im Land flächendeckend auf einen zeitgemäßen Stand bringen. – Auch in der Wirtschaftsdebatte vorhin war das ein Punkt: Wenn man ohne die entsprechenden Möglichkeiten ins Netz geht, kann man sich natürlich auch nicht über das Netz beteiligen. Wer kürzlich in der „Allgemeinen Zeitung“ den Bericht darüber gelesen hat, wie Länder wie Südkorea und Singapur, aber auch Finnland aufgestellt sind, konnte feststellen, dass ihre Netzstruktur insgesamt deutlich besser ist. Im Grunde müssten wir auch im

hintersten Eck LTE oder sonstige Verbindungen haben, damit das Ganze funktioniert. Das ist auch ein Anspruch an uns alle. Daran müssen wir sicherlich noch viele Jahre gemeinsam arbeiten.

(Beifall der CDU)

Digitale Medien im Unterricht habe ich bereits angesprochen. Ich will noch einen Punkt nennen, der im Bund aufgegriffen wurde, und zwar auf Anregung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Dort gibt es die Forderung, einen sogenannten Ständigen Ausschuss für digitale Themen im Bundestag einzurichten. Das ist eine Möglichkeit, über die wir vielleicht auch im Landtag diskutieren müssten: ob es einen Ausschuss speziell für diese Angelegenheiten geben sollte.

(Haller, SPD: Wir haben einen Medienausschuss!)

Ja, es gibt einen Medienausschuss. Aber es könnte noch spezieller sein, damit man dort über diese Dinge sprechen kann. Es könnte auch ein Unterausschuss sein, so, wie wir es im Zusammenhang mit den Energiefragen gemacht haben. Vielleicht könnten wir so etwas anregen und besprechen.

Auch staatliche Transparenz, Informationsfreiheitsgesetz und Open Data sind wichtige Punkte. Ich will eines sagen: Wer Bürgerbeteiligung will, muss auch einen freien und leichten Zugang zu Informationen wollen. Nur so wird eine konstruktive Mitarbeit ermöglicht. Ausreichende und valide Informationen bilden die elementaren Voraussetzungen dafür, dass beim Bürger eine Motivation zur Beteiligung überhaupt erst entstehen kann und mehr Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich zu engagieren.

Informationsfreiheit setzt auch die entsprechenden Organisations- und Mentalitätsveränderungen in der öffentlichen Verwaltung voraus. Das hat auch der Kollege Haller schon angesprochen. Nicht der Bürger – das erfahren wir auch immer – muss nachfragen, ob er bestimmte Informationen erhalten kann, sondern die Verwaltung muss proaktiv handeln und entsprechende Vorgänge öffentlich und transparent machen. Transparenz schafft Vertrauen. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch in der Verwaltung wird man sicherlich noch einige Prozesse durchlaufen müssen.

Wir meinen deshalb, das Landesinformationsfreiheitsgesetz und E-Government müssen parallel weiterentwickelt werden. Das heißt, Anspruch und Wirklichkeit dürfen nur so weit auseinander sein, wie Open Government personell, organisatorisch und strukturell fortgeschritten ist. Letztendlich sind wir da, wie gesagt, sehr offen. Wir müssen schauen, wie wir diese Informationsfreiheitsgesetze entsprechend weiterentwickeln können.

Ein wichtiger Punkt ist – ich glaube, er ist auch schon angesprochen worden –: Diese Entwicklung dürfen wir nicht ohne die enge Einbeziehung der Kommunen vorantreiben; denn für die meisten Bürger bedeutet Verwaltung die kommunale Verwaltung, der sie in ihrem Alltag jeden Tag ein Stück weit begegnen. Ansatzpunkte für eine konstruktive gemeinsame Gestaltung von Transparenz und ihrer Verknüpfung mit der digitalen

Welt ergeben sich beispielsweise bei den Themen „Kommunalreform“ oder „Kommunaler Finanzausgleich“. Da gibt es durchaus Anknüpfungspunkte, an denen wir etwas machen könnten.