Martin Haller
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Lieber Herr Präsident, liebe Frau Kollegin Kohnle-Gros! Ich darf mich zunächst für die sachliche und auch sehr fachliche Auseinandersetzung mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf ganz herzlich bei Ihnen bedanken.
Wir haben heute mit dem Transparenzgesetz einen Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung vorliegen, welcher das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information verbindlich festschreibt und den Kulturwandel in der Verwaltung hin zu noch mehr Offenheit und Partizipation befördert.
Frau Kollegin Kohnle-Gros, ich würde gerne auf die Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Sie haben recht, es ist alles sehr kurzfristig mit den Änderungsanträgen. Wir haben uns noch bemüht, einige Begründungen mit anzufügen und haben auch Ihren Änderungsantrag noch einmal genauer untersucht. Es war ein bisschen schwierig, herauszufinden, was damit gemeint ist. Sie haben aber die wesentlichen Punkte angesprochen.
Der eine Punkt ist klar, das sind die Kosten, die das Gesetzesvorhaben mit sich bringen wird. Mir ist es ganz besonders wichtig, den Punkt E-Akte noch einmal anzusprechen. Die E-Akte ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir müssen uns an der Stelle auch einmal klarmachen, an der Einführung der E-Akte werden wir so oder so nicht vorbeikommen. Die E-Akte wird kommen müssen.
Ich glaube, es ist angemessen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass wir ebenfalls äußerst sorgfältig in der Vorbereitung sind. Wenn man sich den diesjährigen Bericht des Landesrechnungshofs ansieht, dann erkennt man einen regen Schriftverkehr zwischen dem Rechnungshof und dem Ministerium von Herrn Lewentz, dass dort einiges hin und her geht, um gerade in der Vorbereitung auf das Landestransparenzgesetz diese Fallstricke, die es an der einen oder anderen Stelle gibt oder gab – da sind wir für die Hinweise des Landesrechnungshofs außerordentlich dankbar –, zu vermeiden.
Wenn man sich dann anschaut, wie das Ganze auch kostenmäßig zu Buche schlägt, dann sieht man, das Landestransparenzgesetz wird in der Zeit von 2016 bis 2019 mit 2,9 Millionen Euro beziffert. Die haushaltswirksamen Kosten für die Einführung der E-Akte in den obersten Landesbehörden werden mit 8,9 Millionen Euro verortet. Das ist eine große Investitionen. Aber an dieser Investition wird
kein Weg vorbeiführen. So viel möchte ich einfach einmal zu dem Punkt, das Gesetz ist so furchtbar teuer, ausführen. Die E-Akte muss kommen. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir haben Medienabbrüche in der Kommunikation.
Ich habe noch ein schönes Beispiel vorbereitet. Das ist, dass wir jetzt auch durch die Umstellung der Parlaments-IT alle merken, das alles besser wird und die Abläufe besser sind.
Jetzt funktioniert es natürlich nicht. Was ich aber damit sagen möchte, es ist einfach zeitgemäß, und es wird auch höchste Zeit, dass wir in dem Punkt in die Gänge kommen.
Sie haben die Kommunalen angesprochen, die jetzt auf einmal beim Transparenzgesetz dabei gewesen wären. Im Ausschuss habe ich schon ausgeführt, wir waren zum Teil wirklich sehr überrascht, weil es mit den Ausführungen in den Anhörungen der Enquete-Kommission nicht zusammengepasst hat, was später als Forderung kam. Ich glaube, man hat schon ein Stück weit gemerkt, an mehr Transparenz führt einfach kein Weg mehr vorbei. Jetzt müssen wir schauen, dass wir auf den Zug noch irgendwie draufkommen, damit das Konnexitätsprinzip greift.
Ich hätte mir in dem Punkt eine stringentere Kommunikation zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Enquete-Kommission gewünscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen mit unserem Änderungsantrag noch einige formelle und materielle Anpassungen im Gesetzentwurf vor. Die vorgelegten Änderungen tragen damit natürlich auch der parlamentarischen Verfassung, unter anderem der Anhörung in der Sitzung des Innenausschusses vom 10. September dieses Jahres, Rechnung.
Die wesentlichen Änderungen möchte ich im Folgenden noch einmal ganz kurz aufgreifen. Wir werden die Definition der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von unterschiedlicher Seite vorgeschlagen und angemahnt werden, näher ausdefinieren und orientieren uns hierbei an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ich glaube, das ist sinnhaft.
Wir tragen damit dem Bedürfnis der Praxis nach Rechtsklarheit durch die gesetzlichen Definitionen dieses zentralen Begriffs Rechnung.
Wir werden Änderungen vornehmen, die den Zugang zur Information sowohl auf elektronischem Weg, aber in der Übergangsphase auch auf dem bisher praktizierten bewährten Weg ermöglichen. Diese Klarstellung ist uns wichtig. Es darf natürlich keine Verschlechterung gegenüber dem aktuellen Status quo geben.
Ebenfalls ist es uns wichtig, die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten der Träger von Informationen, die sich durch eine Informationsgewährung nach diesem Gesetz in ihren Rechten verletzt sehen, zu stärken, indem wir die Möglichkeit etablieren, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen. Ich glaube, das ist angemessen. Die Expertise ist dort nach
weislich vorhanden. Ich glaube, deswegen sind wir mit unserem Änderungsantrag auf dem richtigen Weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ungewöhnliche ist, dass uns heute gleich zwei Rundfunkänderungsstaatsverträge zur abschließenden Beratung vorliegen. Das ist ein Novum. Herr Kollege Dr. Weiland ist schon auf die wesentlichen Inhalte der Staatsverträge eingegangen.
Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat im Wesentlichen eine Neuregelung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens zum Gegenstand. Dabei geht es um die Umsetzung der entsprechen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014. Für uns war es eine recht leichte Übung, die Änderungen nachzuvollziehen, da wir durch den SWR-Änderungsstaatsvertrag schon eine entsprechende Übung hatten, wie sich Gremien in der Zukunft plural staatsfern zusammenzusetzen haben. Insofern waren wir da schnell durch.
Ich finde es interessant, welches Verfahren da gewählt wird. Zur Vielfaltssicherung sieht die Novellierung vor, Mitglieder von gesellschaftlichen Gruppen aus unterschiedlichen Lebensbereichen zu entsenden. Hierzu wurden 16 Lebensbereiche vorgesehen, die jeweils einem Land zugeordnet wurden. Das ist eine interessante Idee, die vielleicht auch für den SWR etwas gewesen wäre, aber wir sind da doch etwas kleinteiliger organisiert.
Dem Land Rheinland-Pfalz ist der Bereich „Integrative Gesellschaft“ zugeordnet. Der VdK Rheinland-Pfalz, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter in Rheinland-Pfalz und das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen werden nun gemeinsam entsprechende Entsendungen vornehmen. Falls keine ge
meinsame Entsendung vorgenommen werden kann, entscheidet der Landtagsausschuss. In diesem Sinne wünschen wir den Verbänden viel Fortune bei der Entsendung eines Mitglieds.
Der vorliegende Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt ausdrücklich klar, dass Werbung Teil des Programms ist und regionalisierte Werbung in einem bundesweiten Programm nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Dem Ganzen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorausgegangen. PRO 7 und SAT 1, die immer sehr aktiv sind, die rechtlichen Räume auszuloten, haben über die Kabelnetzbetreiber probiert, regionalisierte Werbung zu etablieren.
Herr Kollege Dr. Weiland ist schon darauf eingegangen, dass es natürlich ein Vielfaltsaspekt ist, den wir da im Auge haben müssen. Natürlich ist es aber auch so, dass regionalisierte und regionale Werbemärkte dadurch wahrscheinlich irreparabel zerstört werden und die Wertschöpfung, die zum Teil auch in unseren Regionen stattfindet, eben woanders stattfindet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne werden wir beiden Rundfunkänderungsstaatsverträgen zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Weiland hat die wesentlichen Punkte schon zusammengefasst. Wir sehen das genau in diesen Punkten ebenfalls so.
Wir müssen uns klarmachen, die Novellierung des SWRStaatsvertrages hat uns vor allem im Jahr 2012/2013 beschäftigt. Uns war damals schon klar, dass wir dann, wenn das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag durch das Bundesverfassungsgericht gesprochen wird, eventuell noch einmal tätig werden müssen.
Unter dem Strich kann man sagen, wir haben bei der damaligen Novellierung schon vieles richtig gemacht, vor allem auch, was die Gremienzusammensetzung angeht.
Ja, wir können uns an dieser Stelle ruhig auch einmal selbst loben.
Wir haben nämlich diese Staatsferne schon gut in den Gremien abgebildet. Das zeigt jetzt einfach auch, wie Herr Dr. Weiland schon ausgeführt hat, dass wir nur an einer minimalen Stelle, nämlich im Verwaltungsrat, noch einmal nachbessern müssen.
In Baden Württemberg. Sehr gut, Herr Kollege. Vielen Dank für den Hinweis. Das zeigt einfach, dass wir dort sehr gründlich gearbeitet und uns wirklich auch intensiv um diesen Prozess Gedanken gemacht haben.
Ich möchte noch eine andere Stelle erwähnen, bei der wir vielleicht in der ersten Novellierung ein Stück weit über das Ziel hinausgeschossen sind. Das ist die Amtszeitbegrenzung für Gremienmitglieder. Da muss man einfach sagen, eine gewisse Kontinuität ist gut für die Arbeitsfähigkeit in den Gremien. Sie ist wichtig.
Das hat damit gar nichts zu tun, Herr Kollege. Aber schön, dass Sie meine Jugend hier so schätzen. Nein, ganz im Ernst. Es ist natürlich ganz wichtig auch dem Intendanten gegenüber. Deswegen ist diese Änderung, die wir jetzt noch einmal vornehmen, so wichtig, vor allem auch aus folgendem Grund: Wenn jemand aus dem Rundfunkrat in den Verwaltungsrat entsandt wird, muss man sich natürlich dort auch erst einmal kundig machen, wie die Abläufe sind usw. Deswegen ist diese Amtszeitänderung durchaus sinnvoll.
Die gemeinsame Wahl des Intendanten/der Intendantin durch Rundfunkrat und Verwaltungsrat ist einfach sinnvoll, weil sie dem Intendanten/der Intendantin eine breitere Legitimationsbasis auf den Weg gibt.
Zusammenfassend: Wir haben vieles in der Vergangenheit richtig gemacht und müssen deswegen jetzt nicht mehr viel ändern. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei der Landesregierung einfach deswegen bedanken, weil es in diesem Verfahren immer so war, dass wir zeitnah informiert wurden. Es war transparent, und wir wurden auch umfassend informiert.
Ich möchte auch einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus richten. Es waren immer sehr gute, sachliche und zielorientierte Debatten. Wir werden als SPD-Fraktion dem Staatsvertrag entsprechend zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, würden Sie mir recht geben, dass diese alleinige Fixierung auf Download-Raten, seien es jetzt 50 oder 300 Mbit/s, für die Arbeitsplätze im Land vielleicht gar nicht so entscheidend sind wie die Verfügbarkeit von synchronen Breitbandanschlüssen?
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in Rheinland-Pfalz?
2. In welchen Städten und Gemeinden von RheinlandPfalz gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung bereits öffentliches WLAN?
3. Gibt es Pläne der Landesregierung, die Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in rheinland-pfälzischen Städten und Kommunen auszubauen?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, in und um Dienstgebäude der Landesregierung öffentliches WLAN zur Verfügung zu stellen?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Sie haben den Pferdefuß Störerhaftung angesprochen. Wie ist denn da der aktuelle Sachstand? Die Bundesregierung hatte die Absicht, da entsprechende Regelungen zu treffen.
Frau Staatssekretärin, Sie haben angesprochen, dass die Zentralstelle IT gerade prüft, inwieweit die dienstlich genutzten WLAN-Netze in und um Dienstgebäude der Landesregierung freigegeben werden können. Gibt es durch die Zentralstelle IT schon einen konkreten Zeitplan oder erste Erkenntnisse?
Verehrteste Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
So viel Zeit muss sein!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns über öffentliches WLAN unterhalten, dann halte ich es für sinnvoll, – – –
Die Pfälzer unter sich, so sieht es aus!
Wenn wir uns über öffentliches WLAN in RheinlandPfalz oder in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, lohnt es sich, zunächst einmal einen Blick ins Ausland zu richten. Ich glaube, Ihnen geht es dabei genauso wie mir: Wenn man im Ausland unterwegs ist – sei es nun dienstlich oder im Urlaub –, dann gibt es überall eine Möglichkeit, einen öffentlichen WLAN-Zugang zu finden, ob es nun in der südfranzösischen Hinterhof
kneipe ist oder beim Skifahren in der Gondel. Überall hat man im Ausland einen öffentlichen WLAN-Zugang.
Dies nutzt man natürlich gern; denn – Frau Staatssekretärin Raab hat es vorhin schon angesprochen – Roaming-Tarife sind immer noch so ausgestaltet, dass man im Ausland nicht unbedingt gerne sein Handy über den Datentarif benutzt, sondern man ist immer froh, wenn man ein öffentliches WLAN hat.
Eine Statistik beleuchtet diesen Zustand, den wir in Deutschland haben, sehr aktuell und vergleicht weltweit die Möglichkeiten miteinander, ins öffentliche WLAN zukommen, und man muss sagen, dabei belegt Deutschland einen sehr unrühmlichen letzten Platz. In Großbritannien gibt es pro 10.000 Einwohner 39 öffentliche Internethotspots, in Südkorea sind es sogar 37 öffentliche Hotspots, und in Deutschland sind es pro 10.000 Einwohner gerade einmal zwei, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, wir haben uns schon oft genug darüber unterhalten, dass eine gute Breitbandversorgung, aber auch eine gute Zugangsmöglichkeit essenziell sind, und zwar nicht nur – wie es Frau Staatssekretärin Raab soeben ausgeführt hat – für den Bereich Tourismus und natürlich auch für die Wirtschaft, sondern auch – das haben wir schon oft genug diskutiert – für die gesellschaftliche Teilhabe. Beim Thema Internetzugang wird viel zu oft vergessen, dass es eben auch die gesellschaftliche Teilhabe bedeutet. Insgesamt haben wir in Deutschland 15.000 öffentliche, also frei zugängliche WLANs, und damit sind wir international klares Schlusslicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist das große Problem? – Ich glaube, dies wurde vorhin bei den Antworten von Frau Staatssekretärin Raab schon sehr deutlich: Das große Problem ist die Störerhaftung, die wir in Deutschland haben. Das Grundübel liegt darin, dass nicht nur derjenige sich strafbar macht, der eine kriminelle Handlung über das Netz vornimmt, sondern auch derjenige, der es zur Verfügung stellt. Das ist das große Problem, das wir seit vielen Jahren in Deutschland haben, und ich hoffe, dass es diese Bundesregierung nun endlich schafft, dieses grundlegende Problem aus dem Weg zu räumen.
Man muss sich das einmal vorstellen: Es ist im Prinzip so, wie wenn jemand eine Bank überfällt, und es wird nicht nur der Bankräuber eingesperrt, sondern auch gleich derjenige, der die Straße, die zur Bank führt, gebaut hat. Das ist in etwa die Logik der Störerhaftung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht überhaupt keinen Sinn, und es wird höchste Zeit, dass wir in diesem Bereich vorankommen.
Wir brauchen das Provider-Privileg, das wir in Deutschland haben, auch für den Privatbereich. Das ist unglaublich wichtig. Es gibt verschiedene Meinungen, die rechtliche Grauzonen ausloten; ich bin selbst mit dabei – das Thema Freifunk wurde schon angesprochen –, und auch die Kollegen Thorsten Wehner und Ulla Brede-Hoffmann
sind dabei; denn wir sind an einem Punkt angelangt, wo man sich überlegen muss, was man selbst tun kann.
Deswegen halte ich die Ankündigung der Landesregierung, dass die Zentralstelle IT prüft, inwieweit die DienstWLAN-Netze freigegeben werden können, für bemerkenswert. Frau Staatssekretärin Raab hat es bereits ausgeführt: Natürlich gibt es entsprechende Sicherheitsbelange, aber dennoch ist die Prüfung aller Ehren wert; denn nur so kann es gehen. Wir müssen in diesem Bereich vorangehen und auch deutlich machen, wir halten es für eine ganz wichtige Priorität, dass wir mehr frei verfügbare WLAN-Zugangspunkte in Rheinland-Pfalz, aber auch in Deutschland haben. Daher halte ich dies für den richtigen Weg.
Eine andere Entwicklung, die sich zurzeit vollzieht, ist, dass die Provider die Router, die zu Hause bei den Endkunden stehen, quasi aufteilen und einen Teil dieser Router für den Freifunk, für das WLAN über ProviderPrivileg, betreiben. Dies ist eine gute und eine rechtssichere Lösung.
Dennoch bin ich der Meinung, die Störerhaftung muss nun endlich abgeschafft werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen thematische sehr intensive und arbeitsreiche Jahre hinter uns. Gerade die letzte Phase der Enquete-Kommission hat uns noch einmal vor große und herausfordernde Themen gestellt.
Die Vorsitzende hat es ausgeführt, die informellen und formellen Verfahren auf Landes- und Kommunalebene haben uns in der dritten und letzten Phase der EnqueteKommission beschäftigt. Natürlich ging es dabei auch um Quoren, Negativkataloge, Fristen und Unterschriftenlisten.
Ich möchte jedoch gleich voranstellen, dass genau diese Aspekte relativ kleine Mosaiksteine beim Gesamtbild der Bürgerbeteiligung bilden. Bürgerbeteiligung ist nämlich mehr als Quoren und deren Absenkung. Ich denke, da kann ich für fast alle Kolleginnen und Kollegen der Enquete-Kommission sprechen.
Fragen der Beteiligungsgerechtigkeit zum Beispiel sind essenziell. Wen beteilige ich? Wann und wie erreiche ich die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen? Wie beteiligen wir, ohne dass Menschen mit Behinderungen, Berufstätige, junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund ausgeschlossen werden, sondern vielmehr in unsere Beteiligungsprozesse mit eingebunden werden?
Unsere Demokratie- und Beteiligungskultur muss sich diesen, sich in den letzten Jahren entwickelten neuen heterogenen Voraussetzungen für die Beteiligung annehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie entwickelt sich weiter.
Auch die Herausforderungen des digitalen Wandels stellen die demokratischen Prozesse vor völlig neue Kommunikations-, Transparenz- und Beteiligungsaufgaben. Politik, Verwaltung, Medien und gesellschaftliche Gruppierungen fast jedweder Art mussten in den letzten Jahren feststellen, dass sich die Anforderungen an unsere Demokratie gewandelt haben, um zugleich aber auch zu erkennen, dass in der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger große Chancen liegen und die Einführung direktdemokratischer Elemente nicht das Ende unserer repräsentativen Demokratie bedeuten, sondern im Gegenteil, darin auch eine Chance der Stärkung unserer Demokratie in sich trägt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir war es sehr wichtig, das noch einmal voranzustellen, auch, weil ich heute
Morgen im Radio die Vorberichterstattung des SWR zu unserer heutigen Sitzung gehört habe und ich den Eindruck gewinnen musste, als hätten wir uns in den letzten drei Jahren immer nur über die Absenkung von irgendwelchen Quoren unterhalten.
Das wird der Sache einfach nicht gerecht.
Noch einmal: Es ist ein kleiner Teilaspekt des Themas, aber bei Weitem nicht die entscheidende Frage. Die Vorstellung, dass mit der Absenkung von Quoren die Bürgerbeteiligung auf Landes- und kommunaler Ebene plötzlich explodiert, ist absolut illusorisch. Alle Absenkungen in Nachbarländern, aber auch in Rheinland-Pfalz belegen das Gegenteil. Warum ist das so?
Bürgerbeteiligung funktioniert vor allem über informelle Verfahren.
Kommt es zu formellen Verfahren, haben Vorstufen oft nicht ausreichend gegriffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben sehr konkrete Vorschläge zur informellen Beteiligung vorgelegt. Unser Schwerpunkt liegt hierbei klar auf der Landesebene. Übergeordnetes Ziel muss es sein, dass wir es auf Landesebene schaffen, noch umfassender und noch früher in Beteiligungsprozesse einzusteigen.
Als Mittel der Wahl bieten sich unserer Ansicht nach hierfür aleatorische Verfahren an und sind einer reinen Betroffenenbeteiligung – das haben eigentlich alle Anhörungen belegt – in der Regel vorzuziehen.
Wir haben uns als Enquete-Kommission die Arbeit gemacht, alle Beteiligungsverfahren, die im Rahmen der kommunalen Verwaltungsreform gemacht wurden, noch einmal anzuschauen. Die Erkenntnis hieraus war, dass das aleatorische Verfahren zu Beginn der Reform richtig war, die Schwächen und die Missverständnisse in der weiteren Folge aufgetreten sind: Unklarheit über die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung, des Bürgerentscheids vor Ort, stark interessensgesteuerte Fragestellungen bei Abstimmungen und daraus resultierende Instrumentalisierung der Bürgerbeteiligung durch Parteien jeglicher Couleur, Verwaltungen und auch der Bürgerschaft. Das gehört zur Wahrheit unserer Bestandsaufnahme einfach dazu.
Was war denn der große Kritikpunkt? Der große Kritikpunkt seitens der Kommunen war, es fehlt an Beratung, und es fehlt an Hilfestellung. Das heißt nicht, dass es sie nicht gab. Nur war die Argumentationskette dann natürlich auch, einfach zu sagen: Das Land will die Reform,
das Land berät uns in Sachen Bürgerbeteiligung. Das passt irgendwie nicht so richtig zusammen. –
Das ist auch ein Punkt, den wir in unserer Beratung immer wieder intensiv diskutiert haben. Wie können wir es als Land Rheinland-Pfalz, als Parlamentarier gewährleisten, dass es eine neutrale Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Bürgerbeteiligung gibt? Hier können wir also besser werden und Hilfestellungen zur Verfügung stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir möchten deshalb eine Servicestelle für Bürgerbeteiligung, eine Stelle etablieren, die einen einheitlichen Instrumentenkasten und konkrete Unterstützung bieten kann, die neutral mit Pro und Kontra versehene Informationsgrundlagen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellt und zur Versachlichung der Diskussion beitragen kann. Wir könnten uns vorstellen, dass eine solche Stelle an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften angesiedelt werden kann. Damit wären die Neutralität und die wissenschaftliche Begleitung gewährleistet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Empfehlungen für die informelle Beteiligung auf kommunaler Ebene fallen deutlich schmaler aus. Das ist aus gutem Grund so. Fast alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Land sind Experten in Sachen informelle Bürgerbeteiligung.
Im Abschlussbericht ist nachzulesen, wie viele informelle Verfahren die kommunale Ebene in unserem Land tagtäglich anwendet, und zwar nicht erst seit gestern, sondern seit vielen Jahren. Das ist nicht so, weil es den Leuten in den Kommunen langweilig wäre, sondern weil man vor Ort weiß, dass es nur so gehen kann. Wenn ich erfolgreich in einer Kommune gestalten möchte, dann ist die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger das A und O. Nur so kann die Identifizierung und Akzeptanz für kommunale Maßnahmen gewährleistet werden.
Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden Leitlinien für qualitativ gute Bürgerbeteiligung als Zielvereinbarung auf den Weg bringen. Hierbei geht es um noch bessere Verzahnung von formellen und informellen Verfahren. Das Rad müssen wir an dieser Stelle keineswegs neu erfinden.
Neben den informellen Verfahren gibt es natürlich auch die formellen Verfahren für die kommunale Ebene und die Landesebene. Hier haben wir vor allem Quoren, Negativkataloge und Unterschriftensammlungen in den Blick genommen. Für die direkte formelle Beteiligung auf Landesebene können wir uns vorstellen, dass wir die Zahl der notwendigen Unterschriften für ein Volksbegehren auf 3 % der Stimmberechtigten absenken, das wären ca. 100.000 Wahlberechtigte, eine Verlängerung der Eintragungsfrist für die Unterschriften auf sechs Monate vornehmen, die freie Unterschriftensammlung außerhalb der Gemeindeverwaltung und die digitale Unterschriftensammlung prüfen, die Mindestbeteiligung von 25 % bei Volksbegehren durch ein möglichst niedriges Zustim
mungsquorum ersetzen. Damit würden wir erhebliche Hürden beseitigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich der formellen Verfahren seitens der Kommunen möchte ich auch mit Hinblick auf den anwesenden und von mir außerordentlich geschätzten Oberbürgermeister Kissel, der die Enquete-Kommission mit Argusaugen und Luchsohren begleitet hat, erneut bekräftigen, Bürgerbeteiligung geht immer nur gemeinsam. Kommune und Land müssen gemeinsam die Überlegungen der Enquete-Kommission zur Ausweitung der formellen Bürgerbeteiligung diskutieren und auf den Weg bringen.
Die Vorschläge der Enquete-Kommission sind meiner Ansicht nach maßvoll und gehen besonders auf die bisherige Regelung des Unterschriftenquorums und das damit einhergehende Ungleichgewicht der Städte ein. Die vorgeschlagene Staffelung sieht notwendige Unterschriften von 9 % bei 10.000 Einwohnern vor und 5 % bei allen über 100.000 Einwohnern. Das Zustimmungsquorum würden wir gerne bei 20 % bei 50.000 Einwohnern sehen und bei allen über 50.000 Einwohnern bei 15 %.
Natürlich haben wir auch den Negativkatalog und die Kostendeckungsvorschläge diskutiert. Da wird man im Gespräch bleiben müssen.
Wir denken, insgesamt haben wir maßvolle Vorschläge vorgelegt und freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir möchten es natürlich nicht versäumen, uns beim Wissenschaftlichen Dienst für die umfassende und zuverlässige Betreuung der Enquete-Kommission zu bedanken. Ebenfalls geht ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, ohne die unsere Arbeit sicherlich nicht zu bewältigen gewesen wäre, und an die Sachverständigen der Fraktionen, die unsere Diskussionen und Ergebnisse sehr bereichert haben. Nicht vergessen möchte ich die Landesregierung, die uns immer mit sehr ausführlichen Vorlagen versorgt hat und durch ihre Beiträge zum Erfolg dieser Enquete-Kommission beigetragen hat.
Für die Zusammenarbeit mit der CDU möchten wir uns als Koalition ebenfalls bedanken. Wir hatten zu 95 % konstruktive Diskussionen und immer ein sehr kollegiales Miteinander.
Zuletzt möchten wir uns als SPD-Fraktion bei der Vorsitzenden, Frau Schellhammer, ganz herzlich bedanken. Du hast die Enquete-Kommission stets vorbildlich geführt, in ganz maßgeblicher Art und Weise strukturiert und moderiert. Die Enquete-Kommission war für uns alle ein sehr bereichernder Prozess, anstrengend, aber hoch interessant, komplex, aber nie verkopft oder zu abstrakt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Lieber Kollege Lammert, ich glaube, wir hätten uns alle gewünscht, Sie hätten Ihren parteipolitischen Dämon noch etwas länger bezwingen können. Wir haben viel von Ihnen gehört, was alles falsch ist und was nicht funktioniert. Aber eigene Vorschläge, sind das, was ich bei Ihnen immer vermisse.
Wir waren so mutig und haben in allen Bereichen konkrete Vorschläge, konkrete Zahlen genannt. Da hört man von Ihnen überhaupt nichts. Außer Allgemeinplätzen haben wir nichts gehört.
Ich wollte es Ihnen eigentlich ersparen, aber wen es wirklich interessiert, der kann sich die unterschiedlichen Stellungnahmen der Fraktionen anschauen. Da sage ich Ihnen, da brauchen Sie nicht viel Zeit in die Vorschläge der CDU-Fraktion zu investieren. Das ist ein ganz dünnes Blättchen. Zehn Minuten dürften reichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was auch wieder aufgetaucht ist, ist dieses ominöse Gesamtpaket. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ins Gedächtnis rufen, drei Jahre, viel Zeit, viel Arbeit haben wir investiert. Wir haben es geschafft, auch bei gelegentlichen Meinungsverschiedenheiten, immer ein konstruktives Miteinander zu bewahren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir bitte auch in der Phase der parlamentarischen Umsetzung bewahren. Es geht um nichts weniger als um die Weiterentwicklung und die Ausdifferenzierung unserer Demokratie. In diesem Sinne müssen wir uns ein Stück weit disziplinieren, nicht gleich von vornherein, bevor es losgeht, von Gesamtpaketen reden, wo klar ist, okay, ihr gebt uns etwas, und dann machen wir mit. Da machen wir es uns alle ein Stück zu einfach und werden unserer Verantwortung als Parlamentarier keineswegs gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte doch sehr darum bitten, dass wir jetzt in die parlamentarischen Beratungen gehen, unsere Anträge angemessen diskutieren und nicht von vornherein sagen, ja, wir machen mit, aber es kostet etwas. So funktioniert es nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dötsch, das war ein buntes Potpourri, was wir alles falsch machen und was alles nicht klappt, das muss man wirklich sagen.
Aber ich rate an dieser Stelle doch einfach einmal, den Blick auf die Fakten zu wagen, auch wenn es vielleicht unangenehm ist.
Ich greife einmal einige Punkte heraus, die Sie in Ihrem bunten Mix aufgeführt haben. Ich nenne zunächst das Thema Grundversorgung, Definition 2 Mbit/s. Laut einer Aussage des TÜV Rheinland betrug Mitte 2014 die Versorgung in Rheinland-Pfalz 98,6 %. Die noch fehlenden 1,4 % sind in Maßnahmen, die zurzeit noch laufen oder schon abgeschlossen sind. Wir werden uns dies im Ausschuss bitte schön noch einmal genau anschauen, bevor irgendwelche Märchen erzählt werden.
Es hört sich immer so an, als wäre in Rheinland-Pfalz das Hochgeschwindigkeitsinternet überhaupt nicht verfügbar. – 30 Mbit/s: Verfügbarkeit 70,2 %,
50 Mbit/s: Verfügbarkeit 58,3 %. Das ist einfach einmal die Faktenlage, das ist der Ist-Zustand und nicht irgendwelche nebulösen Andeutungen, die gemacht wurden.
Des Weiteren ist es ein beliebter Sport, die Bayern zu zitieren. Ja, die Bayern, es ist klasse, wie sie das machen. 1,5 Milliarden Euro habe ich jetzt gelesen; das Problem ist nur, man muss sich einmal anschauen, was von diesen Mitteln überhaupt abfließt. Davon fließt nämlich fast gar nichts ab, weil es keine Beratung der Kommunen gibt, weil niemand den Kommunen vor Ort erklärt, wie das Ganze funktioniert. Die Ausschreibungen, die gemacht werden müssen, sind nicht einfach so Larifari, wir machen ein Programm, sondern das muss alles mit der EU koordiniert sein.
Was hat Bayern gemacht? Die Bayern haben die Vermessungs- und Katasterämter umgewandelt in Breitbandberatungen. Die Menschen, die dort ein Leben lang Vermessungen gemacht haben, haben einen sechswöchigen Kurs bekommen und machen jetzt in Bayern die Breitbandberatung. Hut ab, wirklich ganz tolle Idee!
Die GAK-Mittel sind auch ein schönes Thema. Dazu führen Sie immer an, wir hätten im Bundesrat dagegengestimmt. – Ja, das stimmt auch, weil wir den Bund in der Pflicht sehen. Der Bund kann nicht immer nur Definitionen vorgeben. Sie haben vorhin auch Frau
Merkel angeführt. Frau Merkel geht hin und sagt, bis 2014 oder 2015 sollen überall 50 Mbit/s verfügbar sein, aber wenn es ums Bezahlen geht, war in der Vergangenheit dort nicht viel zu holen. Dazu muss ich ganz ehrlich sagen, das kann so nicht weitergehen. Wir sind das einzige Land in der Europäischen Union, das kein nationales Breitbandprogramm hat.
Daher muss ich sagen, Hut ab vor dieser Landesregierung, die sich dieses Problems trotz schwieriger Haushaltslage immer angenommen hat. Das wissen Sie alle. Das, was jetzt gemacht wird, 55 Millionen Euro plus der Mittel aus der Digitalen Dividende II, ist ein Riesenbatzen Geld, mit dem wir in Rheinland-Pfalz ein gutes Stück weiterkommen.
Herr Kollege Dötsch hat vorhin gefragt: Was tut Rheinland-Pfalz? – Dann frage ich doch einmal umgekehrt: Was tut denn die CDU? – Dieser Antrag, den Sie vorhin zitiert haben, ist bei mir nicht so richtig hängengeblieben, aber ich war vorher noch einmal auf der Fraktionshomepage der CDU. Es ist hoch interessant: Dort tun Sie das, was Sie meistens machen, Sie machen es schlecht. – 1.600 Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben keine Versorgung oder sind nur unzureichend versorgt. In Rheinland-Pfalz wird kein eigenes Geld für den Breitbandausbau genutzt, es wird nur Bundesgeld genutzt. Wir benutzen auch nur GAK-Mittel. Es gibt keine Beratung der Kreise, die Kommunen werden alleingelassen.
Bitte akzeptieren Sie doch einfach einmal, das, was wir zurzeit machen, ist nur mit den Kreisen und nur mit den Kommunen möglich. Wir können schließlich keine Karte aufs Land legen und sagen, da findet jetzt der Ausbau statt. Die Kommunen sind der engste Partner des Breitbandausbaus – das ist einfach so –, und wir werden auch Hand in Hand gemeinsam mit den Kommunen diese große Herausforderung meistern.
Ich würde Ihnen raten, einmal Ihre parlamentarischen Initiativen zu aktualisieren. Wenn man auf Ihrer Fraktionshomepage nachschaut, wann die CDU-Fraktion das letzte Mal eine parlamentarische Initiative zum Thema Breitband gestartet hat, kommt der 29. Mai 2008 heraus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mittlerweile das Jahr 2014. Kommen Sie endlich an! Akzeptieren Sie das, was ist, und reden Sie nicht immer alles schlecht. Es ist grauenvoll.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Klöckner, ich muss Ihnen leider sagen, ein schlechteres Beispiel als den Eifelkreis Bitburg-Prüm hätte man nicht wählen können. Vielleicht rufen Sie einmal Ihren Landrat an, was da auf den Weg gebracht worden ist. Das ist d a s Vorzeigemodellprojekt des Landes Rheinland-Pfalz, bei dem man gemeinsam mit den Kommunen und mit ganz vielen kleinen Ortsge
meinden eine hervorragende Breitbandversorgung auf den Weg gebracht hat.
Sich hier hinzustellen und den Eifelkreis Bitburg-Prüm als Beispiel zu nehmen, da sage ich nur: Chapeau, dazu gehört einiges. Anders kann man das nicht sagen.
Die Zahlen? Ihre Zahlen stimmen doch gar nicht. Das ist auch so enervierend. Sie hören den Leuten nicht zu!
Ich habe die Zahlen vorhin doch selbst vorgelesen. Sie stellen sich hier hin und lesen Zahlen vor, die ich selbst vorgelesen habe. Ich habe vorhin vorgelesen: 70,2 % 30 Mbit/s, 50 Mbit/s bis 58,3 %. Das Protokoll wird mir recht geben. Insofern ist es doch vollkommen egal.
Da muss man sich auch einmal die Struktur von Rheinland-Pfalz anschauen. Wenn Sie die Diskussion um die Digitale Dividende II verfolgt haben, dann sieht man es dort ganz deutlich. Warum sind wir ungefähr 6 % bis 7 % hinter dem Bundesdurchschnitt? Weil wir eben diese Struktur in Rheinland-Pfalz haben, wie wir sie vorfinden. Diese Herausforderungen haben wir in vielen Bereichen. Wir sind eben kein Stadtstaat, wo jetzt schon überall 100 Mbit/s verfügbar sind. Das muss man doch einmal sehen.
Dann zeigt sich auch, dass diese Verhandlungen von der Landesregierung hervorragend geführt wurden. Dort war auch das Thema, dass die Stadtstaaten eine ganz andere Problematik haben, wie Gelder verwendet werden, als wir das in Rheinland-Pfalz als Flächenland haben. Da hat man einen guten Kompromiss gefunden. Wir können das Geld in den Ausbau von Breitbandnetzen investieren, und die Stadtstaaten können andere Dinge damit machen, die auch sinnvoll sind, die aber für uns im Vergleich relativ sinnlos daherkommen.
Sie sehen also, Ihre Punkte, die Sie hier jetzt aufgeführt haben, treffen einfach nicht zu. Ich bin dankbar, dass die Ministerpräsidentin noch einmal ausgeführt hat, wie viel Gemeinden wir im Land haben, nämlich 2.200.
Sie schreiben dann wirklich auf Ihrer Homepage, 1.600 Gemeinden wären nicht versorgt. Frau Klöckner, zurück in die Realität. Verabschieden Sie sich vom Jahr 2008. Wir haben das Jahr 2014. Es sieht sehr viel besser aus, als Sie das hier darstellen.
Sie machen sich es da auch wirklich zu einfach. Wo sind denn Ihre Vorschläge? Ich weiß von Ihnen nicht einmal,
was Sie denn für eine Zahl als Grundversorgung definiert haben.
Das weiß man alles überhaupt nicht bei der CDU.
Wo unsere Ergebnisse sind? Die haben Sie vorhin selbst zitiert. Sie können auch einmal die Dynamik erzählen. Ende 2011 zum Beispiel hatten wir 93,9 %, jetzt Mitte 2014 98,6 % in der Grundversorgung. Das sind alles Dinge, die sich sehen lassen können. Nehmen Sie das bitte endlich zur Kenntnis und informieren sich vorher,
bevor Sie irgendwelche Beispiele bringen, die nur grotesk sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Weiland hat es ganz richtig ausgeführt. Es liegt nun schon fast zwei Jahre zurück, dass die bisherige Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag abgelöst wurde. Mir ist der Blick zurück auch wichtig. Wir haben mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Systems auf komplett neue Beine gestellt, und das in einer schwierigen Gemengelage. Wir hatten auf der einen Seite natürlich die zurückgehenden Gebühren, die Problematik, dass die Kontrolle der Gebührenzahlungen schwierig war. Die gesellschaftliche Akzeptanz – ich sage nur: GEZ – war sehr schwierig, der demografische Wandel, dann natürlich auch die Frage der Gebührengerechtigkeit und viele Ausnahmetatbestände. Das alles hat schließlich die Politik zu dem richtigen Punkt geführt: Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir dieses System zukunftsfähig dauerhaft aufstellen können.
Es waren intensive und gute Diskussionen. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen, dass Grundlage dieser Diskussion das Gutachten von Professor Paul Kirchhof war, der damit ein Meisterstück abgeliefert hat. Das kann man nicht anders sagen.
Professor aus Heidelberg. Sehr richtig.
Wir hatten bei der Diskussion des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags natürlich auch Erwartungshaltungen diskutiert, eventuelle Spielräume, die sich dadurch ergeben. Ich muss sagen, wir haben bisher im Land Rheinland-Pfalz alle miteinander sehr vorsichtig diskutiert. Es war der richtige Weg, weil – wie sich jetzt zeigt – die Mehreinnahmen da sind. Aber dennoch muss ich sagen, sie gestalten sich übersichtlich. Sie sind spürbar. Das ist wichtig, das war auch die Zielsetzung. Dennoch fallen keine großen Geldberge an, auch wenn es in der breiten Öffentlichkeit von interessierter Seite anders dargestellt wurde. Ich erinnere mich noch an die „BILD-Zeitung“, die Wutwelle, 1,1 Milliarden mehr für die Öffentlich-Rechtlichen. Es wurde immer vergessen, noch einmal zu sagen, dass das natürlich für den kompletten Gebührenzeitraum gilt. Wenn man das dann herunterrechnet, ist es wirklich eine übersichtliche Summe.
Wir haben im Vergleich 2012/2013 eine Steigerung von 7,49 Milliarden auf 7,68 Milliarden Euro. Es ist eine prozentuale Steigerung von 2,5 %. Wenn man die Inflation etc. hinzurechnet, ist es vertretbar. Entscheidend ist, dass der Trend der zurückgehenden Gebühren, der Beiträge, jetzt gestoppt wurde.
Ich glaube, das ist das, was wir gut gemeinsam hinbekommen haben in einer – wie gesagt – schwierigen Gemengelage.
Heute diskutieren wir im Rahmen des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die Absenkung um 48 Cent pro Monat. Ich bin froh, dass die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten nicht der KEF-Empfehlung aus dem 59. Bericht gefolgt sind, um 73 Cent abzusenken.
Wir sollten uns Spielräume erhalten, die wir bei der Evaluation brauchen werden. Ich gebe Herrn Kollegen Dr. Weiland uneingeschränkt recht, nichts wäre peinlicher, als wenn wir nach 2016 gleich wieder an der großen Preisspirale drehen müssten. Das würde niemand verstehen, und das würde uns auch nicht gut zu Gesicht stehen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, wie es weitergeht.
Die Werbefreiheit hat Frau Ministerpräsidentin gerade noch einmal andiskutiert. Ich persönlich sehe da immer positive Seiten, aber auch Dinge, die schmerzen.
Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Wir werden heute entsprechend zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute in der glücklichen Lage, den ersten Bericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit zu besprechen. Der Bericht umfasst die Jahre 2012 und 2013. Herr Wagner hat mit seinem Team einen gut lesbaren Bericht mit vielen anschaulichen Beispielen vorgelegt. Die gesetzliche Grundlage für das Handeln des Informationsfreiheitsbeauftragten haben wir im Jahr 2008 gelegt. Der nun vorgelegte Bericht macht deutlich, dass wir damals die richtige Schwerpunktsetzung gewählt haben.
Das möchte ich an den nachfolgenden Punkten festmachen. Die Inanspruchnahme des Beauftragten nimmt kontinuierlich zu. Auch wenn dies insgesamt auf niedrigem Niveau erfolgt, ist doch ein klarer Trend zu erkennen. Der Schwerpunkt der Anfragen liegt hierbei eindeutig im Bereich der Kommunen, wie die aufgeführten Beispiele im Bericht zeigen. Ich glaube, jeder von uns könnte beliebige Beispiele anfügen. Wir alle kennen die vielen E-Mails, die man bekommt, in denen um Mithilfe gebeten wird, wenn es um Akteneinsicht etc. geht.
Hier ist auch noch einmal die Doppelrolle des Beauftragten zu betonen, einerseits den Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht auf Information zu verhelfen und ihnen dabei weiterzuhelfen und andererseits die Beratung der Kommunen zu leisten, die oft nicht vollumfänglich über die gesetzlichen Grundlagen im Bilde sind. Wir befinden uns da in einem Prozess, der weitergegangen werden muss. Vor allem die Beratungsleistung der Kommunen sehe ich dabei als einen ganz wichtigen Punkt an.
Im gesamten Berichtszeitraum kamen etwa 1.000 Informationsanträge zusammen. Ein weiterer Anstieg dieser Zahlen kann laut dem Beauftragten für die Informationsfreiheit erreicht werden, indem Informationsrechte ausgeweitet werden und entgegenstehende Rechte begrenzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies muss von uns sorgfältig diskutiert werden. Die angemahnten Bereiche der drittmittelfinanzierten Hochschulforschung und des Verfassungsschutzes sind selbstverständlich sehr sensible Bereiche und bedürfen einer intensiven Debatte.
Der Beauftragte führt in seinem Bericht sehr richtig aus, dass wir uns am Anfang eines sehr viel größeren Prozesses befinden, der mit dem von der Ministerpräsidentin angekündigten Transparenzgesetz seinen Höhepunkt finden wird. Dieses Transparenzgesetz wird im Bericht ausdrücklich begrüßt und als weitsichtig und mutig bezeichnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Informationsfreiheit wird uns auch in Zukunft noch intensiv parlamentarisch beschäftigen. Mir ist es heute auch im Namen der SPD-Fraktion ein Anliegen, Herrn Edgar Wagner ganz herzlich für seine hervorragende Arbeit zu danken. Weiter auf gute Zusammenarbeit!
Liebe Kollegin Marlies Kohnle-Gros, Ihre Kritik in Ehren, aber es war mir deswegen wichtig zu betonen: Wir haben eine andere Kultur in Deutschland, und deswegen sind die Ausführungen des Beauftragten so wichtig, von denen Sie sagen, dass sie zu ausführlich wären.
Wir stehen am Anfang eines Prozesses. Das ist mir an dieser Stelle noch einmal wichtig zu betonen. Wir sind, was die Informationsfreiheit angeht, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern oder zum Beispiel im Vergleich zu den USA weit, weit zurück. Wir müssen uns intensiv Gedanken machen, wie wir diesen Prozess weiter gestalten können.
Es ist eine wesentliche Aufgabenstellung der EnqueteKommission Bürgerbeteiligung, in der wir uns Gedanken machen, wie wir Bürgerinnen und Bürger aktivieren können, sich für unsere Demokratie einzusetzen und sich zu beteiligen. An dieser Stelle ist natürlich Informationsfreiheit, Transparenz ein ganz, ganz wesentliches Kriterium.
Ich finde, gerade in diesem Bereich hat der Beauftragte eine große Aufstellung gemacht, wie dieses Thema in Zukunft angegangen werden kann. Ich denke, die Beschäftigung mit diesen Vorschlägen wird auch bei unserem Abschlussbericht der Enquete-Kommission eine wesentliche Rolle spielen.
Insofern gilt der alte Spruch: Aller Anfang ist schwer. – Wir stehen aber am Anfang eines Prozesses, und auch dieser Bericht hilft uns auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr Informationsfreiheit wesentlich weiter. Deswegen möchte ich Ihre zu Beginn etwas scharfe Kritik
am Beauftragten zurückweisen.
Herr Minister, wenn ich vorhin richtig zugehört habe, so haben Sie die Zahl von 300 Millionen Euro genannt, die den Gemeinden bis Ende letzten Jahres aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds zustanden. Wenn ich mich recht erinnere, war die Gesamtsumme, die gehandelt wurde, ein jährliches Volumen von 255 Millionen Euro, jeweils anteilig finanziert aus Landeshaushalt, dem kommunalen Finanzausgleich und den teilnehmenden Kommunen. Dann müsste doch die Summe sehr viel höher als 300 Millionen Euro sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir können es kurz machen. Über die wesentliche Bedeutung, dass der SWR, der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine jüngere Zielgruppe erreicht, darüber haben wir uns schon mehrfach ausgetauscht, unter anderem im Ausschuss, aber auch in der Plenarsitzung.
Die letzte Sitzung des Medienausschusses möchte ich noch einmal erwähnen. Die Kollegin hat es in der Berichterstattung schon erwähnt. Es war sehr schön, dass Herr Boudgoust da war und unseren Fragen Rede und Antwort stand.
Persönlich habe ich noch einmal im Protokoll drei Punkte herausgesucht. Ich glaube, es ist wichtig, dass alle Gremien aller Rundfunkanstalten und das ZDF geschlossen hinter diesem Konzept stehen und immer wieder betonen, dass wir diesen Weg gehen müssen.
Zweitens fielen natürlich wieder die Begriffe Crossmedia und Trimedialität. Ich denke, manche können es echt nicht mehr hören. Das Ganze macht natürlich noch kein Konzept aus.
Mir ist allerdings wichtig, an der Stelle noch einmal zu betonen, die Kompetenz, dies zu bedienen, ist durchaus vorhanden. Wir sehen das immer wieder beim Hörfunk. Deswegen denke ich, weil es immer wieder in der Kritik steht, sollte man den Sendern ein Stück weit einen Vertrauensvorschuss geben.
Dann drittens der Terminplan. Die Befassung wird bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober sein. Herr Boudgoust hat die Unterstützung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ausdrücklich herausgestellt, hat aber noch einmal betont, dass man ein einhelliges Votum der Länder braucht.
Ich denke, wir sind insgesamt auf einem guten Weg. Ich habe mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass auch die Medienarbeitsgruppe der CDU unter Ihrer Führung sich diesem Konzept angeschlossen hat.
Ein bisschen anders. Sie können dann auch noch einmal in die Bütt.
Umso mehr hat es mich gefreut, dass Sie sich auf diesen Weg machen. Noch mehr würde es uns freuen, wenn Sie deswegen heute unserem Antrag zustimmen könnten.
Das war es schon.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich ganz herzlich für die Ausführungen bedanken. Es waren zum großen Teil sehr sachliche Beiträge.
Der einzigen Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft eine Aussage von Herrn Kollegen Dötsch. Lieber Herr Kollege Dötsch, wenn man sagt, wir hätten kein Breitbandkonzept, dann muss ich bei aller Freundschaft sagen, man kann in Richtung Landesregierung viele Vorwürfe machen, aber sicherlich nicht, dass wir kein Breitbandkonzept hätten. Ich gehe aber gern noch einmal darauf ein.
Wie kam es zu diesem Antrag? – Wir haben eine längere Zeit der Beratung hinter uns. Ich glaube, da geben mir meine Kolleginnen und Kollegen recht. Ich muss auch Herrn Dötsch ausdrücklich recht geben, es war eine sehr fruchtbare Beschäftigung mit diesem Thema. Ich denke, wir sollten das fortführen, wozu uns Ihr Antrag sicherlich Gelegenheit geben wird.
Es ist einfach Fakt, dass die technische Entwicklung rasend schnell ist. Vor diesem Hintergrund möchte ich dennoch den Blick zurückwerfen. Seit 2008 haben wir die Breitbandinitiative in Rheinland-Pfalz, die bis 2013 30 Millionen Euro an Fördermitteln beinhaltet. Es wurden Erkundungsverfahren und Ausschreibungen begleitet. Die Landesregierung war sehr fleißig.
Wir haben das, was in unserer Macht steht, getan. Das möchte ich an dieser Stelle betonen.
Was wir auch schon immer gesagt haben, ist, es kann so nicht weitergehen. Wir brauchen ein nationales Programm. Das sagen wir nach wie vor.
Wir sind eines der wenigen europäischen Länder, die kein nationales Programm zur Breitbandförderung haben. Ich habe die große Angst, dass wir etwas ganz Wichtiges verschlafen. Schauen wir einmal in unser Nachbarland Frankreich. Frankreich diskutiert jetzt gerade, ob man 20 Milliarden Euro in den Breitbandausbau gibt.
Wenn Frau Klöckner jetzt über Bayern redet, dann reden wir einmal darüber, was Bayern in den Jahren zuvor gemacht hat.
Die haben immer gesagt, der Markt regelt das. Ja, toll hat der Markt das geregelt. Da hat gar nichts funktioniert. In Bayern haben wir jetzt die weißen Flecken, weswegen man dort jetzt einen großen Batzen Geld in die Hand nehmen muss. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Ich möchte jetzt aber gar nicht auf die Bayern schimpfen, richtig ist, dass die Länder Unterstützung vom Bund brauchen. Dazu muss viel Geld in die Hand genommen werden; denn wir verschlafen eine Zukunftsinvestition.
An dieser Stelle möchte ich das Breitband-Projektbüro loben. Dort wird eine ganz tolle Arbeit gemacht. Ich höre aus den Kommunen nur Positives. Ich möchte den Innenminister bitten, die besten Grüße an Herrn Schädler auszurichten, der das Ganze federführend macht. Dort wird eine wirklich hervorragende Arbeit gemacht.
Während wir über unseren Antrag „Universaldienst“ debattiert haben, ist einiges geschehen. Unter anderem kamen von den Konzernen – das muss man an dieser Stelle auch noch einmal sagen – Zusagen in Milliardenhöhe. Das begrüßen wir ausdrücklich; ein herzliches Dankeschön an die Konzerne, allen voran an die Deutsche Telekom. Von ihr wurden im Jahr 2013 3,4 Milliarden Euro in den Breitbandausbau investiert, und dieses Jahr sollen 4 Milliarden Euro investiert werden. Vodafone hat angekündigt, 2014 und 2015 4 Milliarden Euro zu investieren.
Man kann also sagen, in Deutschland werden durch die Konzerne jeden Tag über 10 Millionen Euro in den Breitbandausbau investiert.
Wir könnten uns natürlich hinstellen und sagen, wir haben durch unseren Antrag die Konzerne dazu gebracht, die Investition zu tätigen, aber das machen wir nicht.
Ich glaube, es war dennoch ein gutes Signal zu sagen, wir sind politisch nicht handlungsunfähig. An der Stelle möchte ich in Erinnerung rufen, auch wenn Frau Klöckner so tut, als wäre es nicht so gewesen, Sie haben auch einen Antrag zum Universaldienst gestellt und waren damit die erste CDU-Fraktion in ganz Deutschland, die das Thema Universaldienst aufgegriffen hat.
Sie hatten überhaupt keine Definition in Ihrem Antrag stehen.
Der Punkt ist, ich möchte Ihnen dafür ausdrücklich ein Lob aussprechen. Das war sehr mutig, und es war eine fruchtbare Debatte.
Wenn Sie unseren Antrag genau lesen, können Sie feststellen, wir haben unseren Antrag noch einmal überarbeitet, weil wir in der Anhörung zugebenermaßen den einen oder anderen Beitrag hatten, der besagt hat, dass es sicherlich nicht das Wundermittel ist, um hohe Bandbreiten durchzusetzen, aber es ist ein Mittel, um eine Grundversorgung sicherzustellen.
Im Zuge der Debatte kamen die Zusagen der Konzerne, dass man viel machen wolle. Das ist auch im ganzen Land beobachtbar, beispielsweise bei mir in der Heimatgemeinde. Dort kann man nirgendwo mehr hinfahren, weil überall Glasfaserkabel verlegt werden. So ist es an vielen Stellen im Land. Es bewegt sich etwas, und die Menschen spüren das auch.
Ich möchte auf die Formulierung eingehen: Sollten diese Maßnahmen nicht zu einer deutlichen Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit führen,
dann behalten wir uns vor, den Universaldienst einzuführen. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem emotionalen Thema geht es mit einem weiteren Zukunftsthema weiter, und zwar die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich denke, die Ausgangslage ist uns allen klar. Wenn man im Jahr 2014 eine Bestandsaufnahme macht und sich anschaut, wie das Durchschnittsalter der Zuschauerinnen und Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Sender ist, kommt man schnell zu dem Schluss, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Über die Hälfte der Zuschauerinnen und Zuschauer ist älter als 65 Jahre. Die Zuschauerinnen und Zuschauer der ARD haben einen Altersdurchschnitt von 61 Jahren, die des ZDF von 62 Jahren. Spitzenreiter bei dieser Position ist der SWR mit einem Altersdurchschnitt der Zuschauerinnen und Zuschauer von 64 Jahren. Für das Jahr 2018 wird für die Zuschauerinnen und Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Sender ein Altersdurchschnitt von 66 Jahren prognostiziert. Die Privaten hingegen haben im Augenblick bei den Zuschauerinnen und Zuschauern einen Altersdurchschnitt von 45 Jahren.
Das Ganze macht deutlich, es gibt einen dringenden Handlungsbedarf. Wir müssen für die Akzeptanz unseres Systems sorgen. Der Beitrag wird auch von jungen Menschen bezahlt. Man muss dann auch die Frage stellen: Wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Funktionsauftrag denn noch gerecht? – Wenn man sich die Zahlen anschaut, muss man sich sogar die Frage stellen, ob wir nicht zu spät handeln und ob nicht schon eine Generation für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verloren ist. Man muss sich bewusst machen, dass nur 24 % der 30- bis 39-Jährigen öffentlich-rechtliche Angebote nutzen.
Wenn man dann die Diskussion angeht – Jugendkanal, ja oder nein –, muss man sich ganz klar vor Augen führen, dass Jugendliche andere Sehgewohnheiten haben als Erwachsene. Der durchschnittliche Erwachsene – diese Zahl finde ich immer wieder sehr beeindruckend – schaut am Tag 221 Minuten lang Fernsehen. Jugendliche im Alter von 14 bis 29 Jahren, bei denen man vermuten könnte, dass es deutlich mehr ist, schauen 126 Minuten lang Fernsehen, also deutlich weniger.
Das hat natürlich auch mit anderen Sehgewohnheiten zu tun. Diese Generation ist es nicht mehr gewohnt, dass man das Programmheft aufschlägt und dann seinen Tagesablauf auf der Grundlage dessen, was in der Zeitschrift steht, strukturiert. Ganz im Gegenteil, man sucht sich konkret die Inhalte heraus, die man sehen möchte, und nutzt dann die verschiedensten Plattformen, um sie
zu konsumieren. Man richtet sich nicht nach der Programmzeitschrift.
An dieser Stelle ist es wichtig, zu betonen: Auch in der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist das Fernsehen nach wie vor das Leitmedium. Es ist mir wichtig, das an der Stelle zu betonen; denn in der Diskussion ist immer wieder das Argument aufgekommen: Na ja, die konsumieren sowieso über das Internet, von daher brauchen wir gar keinen eigenen Kanal. – Das wäre der falsche Schluss an dieser Stelle.
Wir brauchen unserer Ansicht nach einen Jugendkanal. Die Öffentlich-Rechtlichen haben an anderer Stelle durchaus bewiesen, dass sie es können. Wenn wir uns den Hörfunk anschauen, der heutzutage ganz selbstverständlich trimedial aufgestellt ist und auf seinen Internetseiten natürlich auch Videos und verschiedene Podcasts zur Verfügung stellt, sehen wir, die ÖffentlichRechtlichen haben diese Kompetenz. DASDING ist ein Erfolgsmodell. Beim SWR haben wir bei den Zuhörerinnen und Zuhörern ein Durchschnittsalter von 26 Jahren. Das ist durchaus respektabel.
Beim Fernsehen ist es schon schwieriger. Man kann immer ZDFneo vorne hinstellen, aber man muss sich auch bewusst machen, es wurden sehr viele amerikanische Serien eingekauft, und dann ist es fast schon schwierig, einen so geringen Zuschaueranteil aufzuweisen, wie ihn ZDFneo zurzeit noch hat.
Wir brauchen einen Jugendkanal, der trimedial ausgerichtet sein muss, daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Aber es ist nicht nur so, dass dieser Jugendkanal für sich allein stehen muss, sondern wir müssen es auch schaffen – das ist in unserem Antrag ausdrücklich formuliert –, die Hauptprogramme für junge Menschen attraktiver zu machen. Wenn wir hier nämlich einen Abriss haben, wird es in Zukunft immer schwieriger, das zu kitten.
Mich würde an dieser Stelle in der Debatte Folgendes interessieren: Es gibt – wie soll man es sagen? – gewisse Differenzen. Es wird immer wieder kolportiert, dass die inhaltliche Ausgestaltung noch zu schwach sei, als dass die CDU-geführten Länder zu einem Jugendkanal Ja sagen könnten. Mich würde interessieren, woran sich diese inhaltliche Schwäche festmacht; denn wir müssen auch sagen: Wir können als Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzen und einen Startschuss geben, aber die inhaltliche Ausgestaltung dieses Angebotes findet selbstverständlich in den Gremien statt. Es gab jetzt erst ein interessantes Urteil dazu.
Ich finde, das sollte man an dieser Stelle beachten. Dazu würde ich gern etwas hören.
Liebe Frau Kollegin Demuth, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! Sie hätten heute die Chance gehabt, sich zum Jugendkanal zu bekennen. Stattdessen fragen Sie, ob wir einen Jugendkanal brauchen. Das ist ein bisschen schwach. Da waren Sie schon weiter. Im vergangenen August, glaube ich, hat Frau Klöckner zumindest einmal einen Vorschlag gemacht, den ich persönlich inhaltlich so nicht teilen kann, dass man ab 20:00 Uhr auf dem Kinderkanal das Jugendprogramm schaltet. Das war aber wenigstens einmal ein Vorschlag. Jetzt, ein halbes Jahr später, heißt es: Brauchen wir überhaupt einen Jugendkanal? – Ich muss ganz ehrlich sagen, da waren wir in der Debatte schon einmal weiter.
Wir können uns ewig lang im Kreis drehen. Wir können immer fragen, was wir zuerst machen müssen. Wollen wir als Politik die Gremien in Vorausleistung nehmen und sagen, wir diskutieren Programmvorschläge, was erstens einmal überhaupt nicht unser Job ist – dafür gibt es Gremien, die dafür zuständig sind –, oder kommen wir endlich einmal in die Gänge und setzen einen gesetzlichen Rahmen? Aufgrund dieses gesetzlichen Rahmens kann man dann einmal beginnen.
Wenn es dann heißt, es ist zu wenig Geld da, Sie wollen doch anscheinend gar keinen Jugendkanal. Auch bei Ihrem letzten Vorschlag hätten Sie mir einmal erzählen müssen, wie Sie 45 Millionen Euro für „Bernd das Brot“ sozusagen ab 20:00 Uhr auf dem Kinderkanal verbraten hätten. Das passt alles nicht zusammen. Man hat hier den Eindruck, sie wollen sich aus dem Staub machen. Das wird so nicht funktionieren. Wir wollen von Ihnen eine klare Ansage ja oder nein zum Jugendkanal.
Wo Frau Kollegin Demuth absolut recht hat, ist, die Inhalte werden am Schluss entscheidend sein. Das ist vollkommen klar. Wir sind jedoch nicht dazu da, den Sendern vorzuschreiben, welche Inhalte sie schließlich umzusetzen haben. Ich habe es vorhin schon ausgeführt, die Erfahrungen, wie man solche Inhalte produziert, sind bei den öffentlich-rechtlichen Sendern vorhanden. Da gibt es Erfolgsmodelle. Die gilt es zu nutzen. Da müssen wir jetzt als Gesetzgeber ein Stück weit handeln. Wir haben nicht mehr viel Zeit, das in die Gänge zu bekommen. Die Altersspanne wird immer dramatischer. Deswegen fordere ich Sie einfach noch einmal auf, nehmen Sie klar Stellung, ja oder nein zu einem Jugendkanal.