Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Ich möchte der Polizei bestätigen – unsere Polizei in Rheinland-Pfalz und in der gesamten Bundesrepublik –, sie genießt großes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern und hat einen hervorragenden Ruf. Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verrichten ihren Dienst bürgernah, engagiert und mit sehr hoher Einsatzbereitschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dies wird mir auch in vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes immer wieder so bestätigt.

An der Integrität und hohen Leistungsfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft unserer Polizei bestehen absolut keine Zweifel. Als Teil der Exekutive wird die Polizei oft in Konfliktsituationen und Situationen höchster Emotionalität tätig. Polizeiliche Einsatzlagen sind dabei häufig geprägt von einer hohen Dynamik und von Zeitdruck. Nicht selten müssen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung auch gegen den Willen betroffener Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden. Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Zwangsmittel bis hin zum unmittelbaren Zwang anwenden müssen. Gerade auch in Konfliktsituationen von Bürgerinnen und Bürgern untereinander muss die Polizei eine neutrale, vermittelnde und eine die Rechtsposition des Einzelnen wahrende Stellung einnehmen.

Dies stößt bei den Betroffenen nicht immer auf Verständnis. Daher ist es umso wichtiger, dass polizeiliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar ist. Eine erfolgreiche Polizeiarbeit setzt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern voraus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rheinlandpfälzischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verrichten ihren Dienst von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen korrekt und tadellos. Dennoch kommt es in Einzelfällen vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht behandelt fühlen, getroffene Entscheidungen anzweifeln oder ein polizeiliches Fehlverhalten geltend machen. Ich begrüße daher den Gesetzentwurf, mit dem bereits bestehende Möglichkeiten zur Überprüfung möglichen polizeilichen Fehlverhaltens durch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz erweitert werden.

Mit dem Beauftragten für die Landespolizei wird eine neutrale und unabhängige Stelle geschaffen, die einen niederschwelligen Zugang sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bietet. Ziel ist es hierbei, mit den Mitteln der Kommunikation und Mediation eine Verständigung herbeizuführen.

Eine außerhalb der polizeilichen Organisation angesiedelte unabhängige Beschwerdestelle stärkt das Vertrauen in die Polizei und macht polizeiliches Handeln noch nachvollziehbarer und transparenter. Daneben kann eine unabhängige Beschwerdestelle auch die Polizei vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen. Sie trägt somit zu einer offenen und bürgernahen Polizei bei und fördert so die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern.

Mit der Schaffung eines Beauftragten für die Landespolizei und nicht gegen die Landespolizei

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

erhalten auch unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit, sich außerhalb des Dienstweges an eine unabhängige Stelle zu wenden, um innerdienstliches Fehlverhalten, aber auch im dienstlichen Zusammenhang stehende soziale oder persönliche Konflikte vorzutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr erfreut darüber, dass der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz die Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei übernimmt. Ich möchte Dieter Burgard persönlich herzlich danken.

Lieber Herr Kollege Lammert, das Abendland geht nicht unter, wenn dieser Mann und die von ihm vertretene Institution im Verhältnis Bürger/Staat eine weitere besondere Aufgabe bekommt. Ich verstehe gar nicht, warum Sie es aus Sicht der Gesellschaft und für die Bürgerinnen und Bürger besser finden, wenn die Bürgerinnen und Bürger zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht gehen. Lassen Sie doch zunächst einmal den Weg zum Bürgerbeauftragten geöffnet sein. Mediation und Gespräche führen vielleicht dazu, dass wir an vielen Stellen nicht zur Staatsanwaltschaft oder zu einem Gericht gehen müssen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus meiner siebeneinhalbjährigen Erfahrung im Innenministerium weiß ich, dass auch ich regelmäßig Beschwerdebriefe über die mir anvertrauten Verwaltungsbereiche und auch über die Polizei bekomme. Dann antworten wir. Von der Bevölkerung wird oft zurückgeschrieben: Es ist klar. Sie sind Teil dieses Systems. Sie stehen für Ihre Polizei.

Ich glaube, mit der Beschwerdestelle, die beim Landtag, bei unserem Parlament, angesiedelt ist, und die in der Funktion des Ombudsmanns im Umgang mit unserer Bevölkerung und vermittelnd zu den Behörden eine große Erfahrung hat, werden wir sehr gut leben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen noch einmal ein herzliches Dankeschön an Dieter Burgard.

Herr Lammert, Sie haben ein Bild unserer Polizei gezeichnet, das nicht richtig ist. Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren – ich möchte mich bei Walter Zuber und Karl Peter Bruch, meinen Vorgängern, und bei den Fraktionen, die uns an der Seite gestanden haben, herzlich bedanken – eine zweigeteilte Laufbahn eingeführt haben. In Bayern gibt es Beamte des mittleren Dienstes bei der Polizei. Bei der Bundespolizei gibt es Beamte des mittleren Dienstes. Bei uns fängt jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte als Kommissarin oder Kommissar in A 9 an. Das ist doch ein schöner Erfolg für unsere Polizei.

Wir werden dieses Jahr 440 Anwärterinnen und Anwärter einstellen, damit wir in drei Jahren für unsere Polizei 400 gut ausgebildete Beamtinnen und Beamte gewinnen können. Wir verfügen über modernste Einsatzmittel und Einsatztechnik sowie eine umfassende Schutzausstattung. Die rheinland-pfälzische Polizei hat immer im Zent

rum des Augenmerks der jeweiligen Landesregierung gestanden. Wir haben mit Blick auf den Haushalt immer die Unterstützung der jeweils regierungstragenden Fraktion erhalten. Auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön.

Das ist in dieser Republik keine Selbstverständlichkeit. Ich will noch einmal ausdrücklich Bayern und die Bundespolizei nennen. Dort gibt es noch die Situation, dass man mit A 7 oder A 8 eine Familie gründen muss. Das gibt es bei unserer Polizei nicht. Ich halte diese Entscheidung für sehr richtig und wichtig. Wir können in der Sache häufig diskutieren. Das ist vollkommen richtig.

Herr Lammert, wir tun das in den Ausschussberatungen und an anderer Stelle sehr sachlich. Ein Bild zu überzeichnen, das dem Untergang des Abendlandes gleichkommt, ist mit einer Anordnung und einer Aufgabe bei unserem Bürgerbeauftragten, dem Bürgerbeauftragten dieses Parlaments – Herr Mallmann aus Sankt Goar war auch einmal Bürgerbeauftragter –, nichts, was Misstrauen sät, sondern eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger und die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, Situationen durch Kommunikation und Mediation aufzulösen. Deswegen kann ich diesen Gesetzentwurf gern unterstützen und werde ihm auch meine Stimme geben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

(Zurufe von der CDU)

Herr Lammert, Sie dürfen noch reden, wenn Sie sich melden. Ihre Redezeit beträgt noch 4 Minuten und 20 Sekunden. Das Wort hat Herr Abgeordneter Lammert von der CDU-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Ich werde die Redezeit nicht genau ausreizen. Ich möchte aber doch zu dem einen oder anderen Punkt etwas sagen. Ich glaube, bei den Einlassungen des Kollegen Hüttner muss man feststellen, dass es ihm als amtierenden Polizeibeamten doch sehr schwer gefallen ist, das eine oder andere darzustellen; denn das war doch ein ziemliches Herumgeeiere über diesen Gesetzentwurf. Da muss ich schon sagen: Ich denke, Sie wissen ganz genau, wie es um die Polizei bestellt ist. Sie wissen sicherlich auch – das nehme ich Ihnen durchaus nicht übel –, wie viele unzählige E-Mails uns aus Polizeikreisen erreichen.

Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie diese lesen oder ob sie Ihnen vorenthalten werden. Ich bekomme sie. Ich werde angesprochen. Ich bin viel in Polizeiinspektionen unterwegs. Das wissen Sie. Da wird man angesprochen, und zwar auch von den Gewerkschaften, die das heute auch miterleben dürfen.

Ich weiß sehr wohl, wovon ich rede. Ich möchte es klar sagen. Wir kritisieren nicht die zweigeteilte Laufbahn, die Ausstattung oder die ordnungsgemäßen Abläufe. Wir kritisieren aber schon das eine oder andere, wie zum Beispiel die Personalsituation. Die 400 Anwärterinnen und Anwärter, die eingestellt werden, hatten wir schon vor zwei Jahren anlässlich der Beratungen zum Landeshaushalt gefordert. Wir hatten auch gesagt, dass wir 100 mehr brauchen. Damals ist es abgelehnt worden. Jetzt haben Sie sie auf unsere Initiative hin drin. Auch das muss man vielleicht ein Stück weit zur Kenntnis nehmen.

(Beifall der CDU)

Wir verstehen nicht, warum dieser Gesetzentwurf kommt. Die Polizei versteht es auch nicht, weil im Grunde genommen alles, was darin aufgeführt ist, heute schon möglich und beim Bürgerbeauftragten angesiedelt ist. Die Polizei hat auch intern in den Dienststellen sogenannte soziale Ansprechpartner, die auch helfen können, wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eventuell in mögliche schlechte Positionen kommen oder Probleme haben.

Eines muss man noch unmittelbar dazu sagen. Uns geht es darum, dass wir die vorhandenen Regularien weiter ordnungsgemäß verfolgen und diese auch entsprechend einsetzen und nicht etwas Unnötiges schaffen, bei dem letztendlich der Bürgerbeauftragte, wenn es um ein inneres Disziplinarverfahren geht – es muss noch nicht einmal vor Gericht laufen –, heraus ist. Er hat überhaupt gar keine Möglichkeit mehr, Einfluss zu nehmen. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: Ich verstehe den Sinn nicht. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Köbler das Wort.

Ihre Redezeit beträgt 4 Minuten und 40 Sekunden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungegrüßt freue ich mich auch, dass der Bürgerbeauftragte und der Vorsitzende der GdP unter uns sind. Die Polizei – das ist mehrfach festgestellt worden – genießt in Rheinland-Pfalz und im Übrigen auch im Ländervergleich zu Recht einen sehr guten und deutlich besseren Ruf als beispielsweise in Hessen oder Bayern.

Herr Lammert, wenn ich mir vorhin Ihre zackige Lawand-Order-Rede angehört habe, dann hat das vielleicht damit zu tun, dass die Verantwortung für die Polizei nicht bei der CDU liegt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Klöckner, CDU: Law and Order!)

Man führe sich einmal vor Augen, was war, als wir in den Koalitionsverhandlungen beschrieben haben, wie wir die Dinge weiterentwickeln wollen. Da hatten wir alle noch einen Polizeieinsatz bei „Stuttgart 21“ vor Augen. Wir waren immer stolz darauf, dass es in RheinlandPfalz nie zu so etwas kam. Auch das ist ein Grund für den guten Ruf unserer Polizei. Doch Sie haben daraus nichts gelernt, überhaupt nichts, gar nichts. In Ihrer Rede haben die Bürgerinnen und Bürger überhaupt keine Rolle gespielt. In Ihrer Rede hat Transparenz, auch von staatlichem Handeln, überhaupt keine Rolle gespielt.

Herr Lammert, Sie müssen mir einmal erklären, was Ihre Kritik daran ist, wenn man sagt, dass man eine Polizei demokratisch aufstellt.

(Zurufe der Abg. Billen und Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das ist mir verborgen geblieben. Ich empfinde das als ein fragwürdiges Staatsverständnis, das Sie hier an den Tag gelegt haben.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Wir sind jetzt gut demokratisch aufgestellt!)

Sie haben auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die es nun einmal gibt, gegenüber Polizistinnen und Polizisten pauschal diskreditiert.

(Zuruf des Abg. Lammert, CDU)

Pauschal haben Sie diese diskreditiert. Lassen Sie es mich sagen. Wir wissen vom Bürgerbeauftragten, dass allein aufgrund der Diskussion, ob er diese Zuständigkeit bekommt, bei ihm Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind, die gesagt haben, dass sie mit Handlungen von Polizistinnen nicht einverstanden sind, und er nun die Möglichkeit hat, diesen nachzugehen, übrigens durchaus im Sinn des Rufes unserer Polizei.

(Licht, CDU: Die hatte er doch jetzt auch!)

Es gibt auch Bürgerinnen und Bürger, die der Polizei mit solchen Vorwürfen schaden wollen.

(Licht, CDU: Die hatte er doch jetzt auch!)

Es dient dem Ruf unserer Polizei, wenn solche Dinge an einer unabhängigen Stelle aufgeklärt werden, meine Damen und Herren. Wovor haben Sie eigentlich Angst?