Protokoll der Sitzung vom 02.10.2013

Um an dieser Stelle einmal Johannes Rau zu zitieren: „Gebrochene Versprechen sind gesprochene Verbrechen“. – Wenn Sie das, was Sie fordern, nachher nicht mit Zahlen belegen können, wissen die Leute sehr genau, was Sie von Ihnen und Ihren Vorschlägen zu halten haben. Dann sind das alles halbherzige Bekundungen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Das halten wir aus!)

Da gilt einmal mehr – frei nach Adolf Kühn – für die Haushaltspolitik dieser CDU-Fraktion: Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltspolitik zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös. –

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied zwischen Ihren Ansätzen in der Haushaltspolitik, Ihrer ziellosen Kritik, Ihrer Konzeptlosigkeit in den eigenen Vorschlägen und der Vorlage der Regierung und Ihre Auseinandersetzung damit.

Rot-Grün wird verantwortungsvoll die Konsolidierung gestalten, während die Opposition mit wenigen und auch noch falschen Ideen für dieses Land und seine Menschen agiert.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wenn ich das richtig sehe, liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann wird das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 – Drucksache 16/2750 – ebenso wie der Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jah- re 2013 bis 2018 – Drucksache 16/2772, Vorlage 16/3002 – an den Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der Fachausschüsse gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags überwiesen. Das Verfahren ist besprochen worden.

Ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus den Verbandsgemeinden Konz und Saarburg sowie Mitglieder des SPD-Stadtverbandes Bad Sobernheim. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir kommen dann zu den Landesgesetzen über die freiwilligen Gebietsänderungen. Ich darf Sie um Geduld bitten, weil ich jetzt alle einzelnen Gesetze verlesen

muss. Es ist eine ganze Reihe. Sie sehen den dicken Stapel der Unterlagen.

Ich rufe die Punkte 3 bis 13 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:

Landesgesetz über freiwillige Gebietsänderungen der Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Heßheim sowie der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2818 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2819 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2793 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2794 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2795 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Bildung der Verbandsgemeinde Budenheim Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2796 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2797 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Guntersblum in die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2798 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die Verbandsgemeinde Neuerburg Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2799 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-FröschenWallhalben Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2800 – Erste Beratung

Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2801 – Erste Beratung

Es ist eine Grundredezeit von 30 Minuten pro Fraktion vereinbart worden. Bevor der Innenminister die Gesetze einbringen kann, möchte ich noch eine ganze Reihe von Vertreterinnen und Vertretern aus den betroffenen Gemeinden begrüßen, Bürgermeister Führ, Verbandsgemeinde Treis-Karden, Bürgermeister Dr. Bröhr, Verbandsgemeinde Kastellaun, Frau Horbert, Sprecherin der Bürgerinitiative der Verbandsgemeinde Kastellaun, Bürgermeister Stork, Verbandsgemeinde Guntersblum, Bürgermeister Klaus Schütz, Verbandsgemeinde Heßheim, Bürgermeister Herbert Knoll, Ortsgemeinde Lambsheim, Bürgermeister Uwe Unnold, Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd.

Es mag sein, dass ich nicht alle auf dieser Liste habe und den einen oder anderen jetzt nicht namentlich erwähnen konnte. Seien Sie uns herzlich willkommen in dieser Diskussion heute!

(Beifall im Hause)

Ich darf nun die Landesregierung um die Einbringung der Gesetzentwürfe bitten. Herr Staatsminister Lewentz hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen des Hohen Hauses haben heute mit den Gesetzentwürfen über die freiwilligen Gebietsänderungen der Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Heßheim sowie der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg sowie die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde TreisKarden noch einmal Fälle aus der sogenannten Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform in den Landtag eingebracht. Die genannten Gebietsänderungsmaßnahmen basieren auf dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform, dessen Grundzüge das Hohe Haus hier insgesamt in der letzten Plenarsitzung akzeptiert hat, und auf übereinstimmenden Beschlüssen – – –

(Heiterkeit bei Frau Abg. Beilstein, CDU)

Frau Beilstein, ich habe Ihren Gesetzentwurf das letzte Mal kommentiert. Sie haben nur eine Verschiebung einer Jahreszahl gefordert. Sie haben an keinem anderen Inhalt der beiden Gesetze irgendetwas verändern wollen. Der Gesetzentwurf gab nichts her. Ich glaube, das darf ich an dieser Stelle noch einmal bestätigen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Macht euch doch nicht kleiner, als ihr seid!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, basierend auf den beiden Gesetzen und auf übereinstimmenden Beschlüssen der jeweiligen Vertretungskörperschaften im Falle der Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden – das will ich hier anmerken – weicht die Eingliederung der Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen in die Verbandsgemeinde Kastellaun von den alten Beschlusslagen vor Ort ab. Hierfür gibt es allerdings sachliche Gründe, die im Gesetzentwurf ausführlich dargelegt werden. Es gibt auch weitergehende neuere Beschlüsse vor Ort.

Die Regelungen im ersten Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg dienen der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Neuwahlen. Auf unserer heutigen Tagesordnung stehen aber das erste Mal auch Gesetzentwürfe für Gebietszusammenschlüsse, die nicht auf einer Vereinbarung der beteiligten Kommunen beruhen und in die sogenannte Nachfreiwilligkeitsphase fallen.

Dabei handelt es sich um die Gesetzentwürfe zur Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden, zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben, zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land, zur Bildung der Verbandsgemeinde Budenheim, zur Bildung der neuen Verbandsgemeine Traben-Trarbach, zur Eingliederung der Verbandsgemeine Guntersblum in die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim, zur Eingliederung der Verbandsgemeine Irrel in die Verbandsgemeinde Neuerburg, zur Bildung der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben sowie zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die verbandsfreie Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirn-Land haben von dem Angebot der Landesregierung Gebrauch gemacht, die Fusion bis nach den allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 zu verschieben, sodass dieser Gesetzentwurf – anders als in der vorläufigen Tagesordnung angekündigt – heute nicht behandelt wird.

Auch die eben genannten Gesetzentwürfe aus der Nachfreiwilligkeitsphase finden ihre Grundlage in dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform, das dieses Parlament vor mittlerweile drei Jahren beschlossen hat. In diesem Gesetz heißt es in § 3 Abs. 5: „Eine Gebietsänderung, die aus Gründen des Gemeinwohl erforderlich ist und nicht freiwillig erfolgt, wird nach vorheriger Anhörung der beteiligten

kommunalen Gebietskörperschaften ohne deren Zustimmung durch Gesetz geregelt.“

Frau Beilstein, auch hierzu gab es in der letzten Plenarsitzung keinen Änderungsantrag in dem von ihnen vorgelegten Gesetz.

Die Freiwilligkeitsphase ist bekanntlich am 30. Juni des vergangenen Jahres abgelaufen, und niemand von uns wird geglaubt haben, dass alle Gebietsänderungen, deren Erfordernis sich aus dem Gesetz ergibt, auf freiwilliger Basis umgesetzt werden können. Der Landesregierung jedenfalls war immer klar, dass die Gebietsänderungen zum Teil vor Ort auf Widerstand stoßen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass im Sinne des Gemeinwohls weitere Gebietsänderungen in RheinlandPfalz erforderlich sind. Ich denke, darüber sind wir hier im Grundsatz einig.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden immer sehr offenherzig und sehr zukunftsblickend über eine zweite Stufe einer Kommunal- und Verwaltungsreform. Auch da werden wir erleben, wenn es dann um Landkreise, um Veränderungen von Stadt-UmlandBeziehungen und andere Dinge geht, dass Menschen vor Ort unseren Vorschlägen nicht folgen wollen. Das ist in einer Demokratie allerdings auch selbstverständlich.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ein bescheidener Anspruch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen vor dem Problem einer alternden und gleichzeitig schrumpfenden Bevölkerung; vor allem auf den Rückgang der Einwohnerzahlen müssen wir uns einrichten. Daran müssen wir die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auch in den Kommunen anpassen und sie an vielen Einzelstellen neu ausrichten.

Die demografische Entwicklung wird regional unterschiedlich verlaufen. Aber letztlich werden alle Landesteile, werden sowohl die städtischen als auch die ländlichen Gebiete betroffen sein. Zu den demografischen Faktoren kommt die angespannte Haushaltslage der Kommunen. Sie wissen, dass das Land mit dem kommunalen Entschuldungsfonds, 3,9 Milliarden Euro Land, und der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, 490 Millionen Euro zusätzlich in den nächsten Jahren, ganz erhebliche Anstrengungen unternimmt, um unsere Kommunen zu entlasten.

Mehr und besser verteiltes Geld kann aber nur der eine Teil der Lösung sein. Der andere Teil bedeutet, die Kosten der Kommunen müssen sinken. Die Mittel, die den Städten und den Gemeinden zur Verfügung stehen, müssen noch zielgerichteter und noch wirtschaftlicher eingesetzt werden. Dazu leistet die Optimierung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz durch die Bildung größerer und leistungsfähigerer Einheiten einen wichtigen Beitrag.

Nun haben wir die Themen „demografischer Wandel“ und „Finanznot der Kommunen“ in diesem Hohen Hause in den vergangenen Jahren oft und intensiv gemeinsam diskutiert. Das Problem ist nur, wenn es um konkrete Lösungen geht, dann machen sich bei der CDU immer wieder eine erschreckende Mutlosigkeit und vor allem ein gewisser Opportunismus breit.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)