Protokoll der Sitzung vom 07.11.2013

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/2920 –

Hofabgabeklausel abschaffen – Rentenbeitragsgerechtigkeit für Landwir- tinnen und Landwirte Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2957 –

Der Antrag ersetzt den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2270 –.

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Zehfuß, das Wort.

Meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 25. April 2013 ist der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 30. April 2013, in seiner 23. Sitzung am 18. Juni 2013 und in seiner 25. Sitzung am 12. September 2013 beraten.

In seiner 23. Sitzung am 18. Juni 2013 hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 24. Oktober 2013 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wehner das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichterstatter hat gesagt, dass

der Antrag angenommen worden ist. Es wird aber nicht erwähnt, dass die CDU ihn abgelehnt hat. Eigentlich hätte sie diesem zustimmen können. Darauf komme ich später noch zu sprechen, zumal es einige Pirouetten und Kapriolen gegeben hat.

Meine Damen und Herren, jedenfalls lagen wir mit unserem Antrag zur Reform der Hofabgabeklausel genau richtig. Das hatte die Anhörung im Juni im Landwirtschaftsausschuss eindrucksvoll gezeigt. Alle Experten waren dafür, wie wir unseren Antrag dargestellt haben. Alle sahen die Vorschläge in die Richtung, dass es eine neu zu schaffende Möglichkeit eines Rentenbezugs mit einem Abschlag von 10 % geben soll, wenn diejenigen Landwirtinnen und Landwirte die anderen Voraussetzungen für den Altersrentenbezug einer Hofabgabe erfüllen.

Von daher verzichten wir mit diesem Antrag nicht vollständig auf die strukturellen Wirkungen, die die Klausel durchaus haben kann, gehen aber flexibel und sozusagen modern auf die heutigen Bedingungen in der Landwirtschaft ein. Dort gibt es einen Wandel. Es wird immer schwieriger, Hofnachfolger zu gewinnen. Von daher ist es richtig, dass wir über diesen Antrag heute noch einmal diskutieren und damit auch das Problem noch einmal nach vorne bringen.

Dieser Kompromissvorschlag, der auf einer Studie des Thünen-Instituts beruht – ich habe es schon einmal erwähnt –, ist von allen Experten als gangbarer Weg bezeichnet worden. Kritisch war immer die Frage, ob es 10 % oder mehr sein sollen.

Aus unserer Sicht wird mit diesen 10 % zumindest ein Vorschlag in den Bundesrat gegeben, der sicherlich bundesweit über alle Länder-, Verbands- und sonstigen Interessen hinaus die Mehrheit finden kann. Der Antrag steht im Gegensatz zu dem, was die CDU damals abgeliefert hatte. Sie wollten komplett aussteigen.

Herr Kollege Schmitt, Sie schauen schon. Sie wissen, das war eine lustige Geschichte. Dann haben Sie von einigen Verbandsvertretern und nahe stehenden Kollegen einen drüberbekommen. Die Worte des Präsidenten Blum will ich nicht im Hohen Haus zitieren. Diese fallen wahrscheinlich unter die Rügenliste. Deswegen möchte ich nur noch einmal daran erinnern.

Man kann Sie nur beglückwünschen, dass jetzt ein durchaus interessanter Nebenantrag entstanden ist. Schade, dass Sie diesen nicht schon im Ausschuss vorlegen konnten. Dann hätten wir wahrscheinlich noch etwas zusammen hinbekommen. Es ist so, wie es ist. Ich habe es damals schon im Ausschuss gesagt. Bei dem Antrag hat wahrscheinlich Staatssekretär Bleser die Feder geführt. Ich spekuliere einfach einmal so.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Das ist reine Spekulation. Er hat es auf einer Podiumsdiskussion angedeutet, an der Herr Johnen und ich teilgenommen haben. Ich weiß nicht, wie eng Sie mit ihm zusammenarbeiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Schmitt das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zum zweiten Mal die Anträge und den geänderten Alternativantrag der CDU.

Der erste Antrag war anders. Heute sind beide Anträge sehr weit angeglichen, weil die CDU-Fraktion durch die Anhörung ihre Meinung geändert hat. Herr Präsident Blum hat ganz klar gesagt, dass die reine Abschaffung der Hofabgabe nicht gewollt ist, dass man sich aber ein Abschlagsszenario vorstellen könnte.

Für die CDU war aber nicht die Meinung von Präsident Blum, sondern die der Landjugend wichtig. Diese hat in der Anhörung gesagt – Herr Kollege Wehner war auch dabei –, dass sie die totale Abschaffung der Hofabgabeklausel nicht will, weil diese in verschiedenen Gebieten doch noch eine Rolle spielt. Wir hatten vor dem Hintergrund der Zahlen, die vorlagen, nicht mehr damit gerechnet, dass es bei den jungen Leuten noch ein Problem gibt.

Wir wissen alle, der Strukturwandel in der Landwirtschaft geht weiter. Die Betriebe werden immer weniger. Ich glaube, die Zahlen liegen vor. Unter 20 % der Betriebe haben noch einen Hofnachfolger. Die Situation ist sicher nicht so, dass sich das noch weiter verändern wird.

Auch das Thema der Rentengerechtigkeit und die Altersbezüge sind sicherlich ein Problem geworden. Früher war da Vermögen vorhanden. Der dritte Lebensabschnitt wurde auch bei den Bauern und Winzerinnen und Winzern in der Familie verbracht. Das geht heute auch nicht mehr.

Frau Ministerin Höfken ist leider nicht anwesend. Sie hat gesagt, wie gering das Einkommen ist. Es gibt wenige Möglichkeiten, Rücklagen für die Altersversorgung zu bilden.

Wenn die Ministerpräsidentin das Thema „Altersarmut“ aufgreift und sagt, dass man dringend etwas tun muss, sind wir aufgefordert, in der Landwirtschaft danach zu schauen, damit die kleinen und mittleren Betriebe, die von der Ministerin immer hochgehalten werden, eine Chance haben, vernünftig im Alter zu leben. Das ist im Moment sicherlich nicht der Fall.

Wir haben gehört, dass das Thema „Hofabgabeklausel“ auch Thema bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin ist. Ich habe mir heute Morgen sagen lassen, dass sich

alles auf einem guten Weg befindet und ein Kompromiss zustande käme, dass die Hofabgabeklausel dementsprechend flexibilisiert werden soll, und zwar so, wie es in der Anhörung deutlich geworden ist.

Wenn wir die Situation bewerten, sind wir mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchaus einig. Wenn man die Forderungen an die Landesregierung liest, dass sie sich dafür einsetzen soll, dass Junglandwirte und Junglandwirtinnen sowie Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen zum Beispiel durch Beratungsangebote und die Verbreitung von Best-Practice-Beispielen unterstützt werden sollen, denkt man, dass das ein toller Antrag ist. Damit streuen Sie den Bauern richtig Sand in die Augen. Die Bauern sagen dann, die Regierung ist gar nicht so schlimm, wie man immer meint.

Wenn man sich aber den Haushalt genau zu diesem Punkt anschaut, muss man schon staunen.

Die Förderung der privaten Beratung in der Landwirtschaft wird von 578.000 Euro auf 250.000 Euro heruntergesetzt. Die sozioökonomische Beratung bei der Hofübergabe und beim Erbrecht – es steht extra im Haushalt, dass es ein wichtiger Haushaltstitel ist, den man zur Unterstützung heranziehen kann – wird von 105.000 Euro auf 85.000 Euro gekürzt.

Die Zuschüsse an die Landwirtschaftskammer für die Selbstverwaltungsaufgaben – da gehören die Beratungen für die Landwirte, auch die Junglandwirte hinzu – wird locker um 100.000 Euro gekürzt. Dann kommt noch die landwirtschaftliche Unternehmensberatung, die für die jungen Leute in den grünen Berufen für den Einstieg, wenn man für Nachwuchs sorgen will, ganz wichtig ist. Sie wird von sage und schreibe 450.000 Euro auf 280.000 Euro gekürzt.

Dann in einem solchen Antrag zu schreiben, wir sind für die Beratung, wir wissen, dass es wichtig ist, wir wollen die Junglandwirte unterstützen und im Haushalt solche Dinge zu tun, da ist das Handeln ein ganz anderes als das, was in den Anträgen steht.

(Beifall der CDU – Baldauf, CDU: Aber typisch!)

Das kann man so nicht hinnehmen.

Das Beste an dem Antrag ist der Schluss: Die Verbreitung von Best Practice-Beispielen. – Im Haushalt stellt sich das so dar, die Junglandwirteförderung wird von 500.000 Euro auf null gekürzt, und die Grüne Woche wird gestrichen. Das sind die Best Practice-Beispiele.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die CDU kann dem Antrag so nicht zustimmen, und wir bitten die Kollegen links von der SPD, dem Alternativantrag der CDU zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Johnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Abschaffung der Hofabgabeklausel hat im parlamentarischen Verfahren – wie wir eben gehört haben – einen längeren Geneseprozess, von Einbringung, Ausschussberatung mit Anhörung und Fachgesprächen hinter sich.

Die Ausschussanhörung hat verdeutlicht, dass durchaus Reformbedarf bei der Hofabgabeklausel besteht. Das ist unserer Fraktion schon seit Langem bewusst.

Hier ist noch ein Instrument vorhanden, das auf die heutige Zeit angepasst werden muss. Das bedeutet, es ist nicht mehr zeitgemäß, um einen Strukturwandel auf diese Art zu befördern.

Es kann nicht sein, dass die Zahl der Betriebe immer mehr abnimmt und dadurch die Vielzahl der betrieblichen Strukturen verloren geht. Wir brauchen die bäuerlichen Familienbetriebe und die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe, um die Zukunft des ländlichen Raums zu sichern. Das können wir aber nur erreichen, indem der Zwang der Aufgabe oder der Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebs beim Erreichen der Altersgrenze für den Rentenbezug abgeschafft wird; denn oftmals ist es heute so, dass bei der Betriebsübergabe eine Generation übersprungen wird. Die Großeltern geben an die Enkel ab, oder es wird eine außerfamiliäre Lösung gesucht.

Es gilt auch, die soziale Gerechtigkeit gegenüber anderen Selbstständigen zu schaffen, die ihren Beruf nicht aufgeben müssen. Sie dürfen weiterhin dazuverdienen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, die noch eine Rolle spielen, nämlich Einnahmen aus der Landwirtschaft. Sie können aus finanziellen Gründen nicht verzichten, weil – wie Herr Schmitt sagte – die Altersversorgung der Landwirte aufgrund dieses Alterstaschengeldes, wie man früher sagte, relativ gering ist.