Protokoll der Sitzung vom 07.11.2013

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Seekatz das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin Conrad, wenn Sie von einem frühen Aufschlag in Brüssel reden, bei dem Sie sich für rheinland-pfälzische Belange eingesetzt haben, dann muss ich Ihnen sagen, bevor Sie in Brüssel aufgeschlagen sind, ist unsere CDU-Führung in Brüssel schon gelandet und hat sich für die rheinland-pfälzischen CDUInteressen eingesetzt.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh je!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir Ihnen hier doch nicht ersparen. Es war doch unsere Vorsitzen

de, die sich sehr frühzeitig an die zuständigen Kommissare in Brüssel gewandt hat.

(Zurufe von der SPD: Ja! Ja!)

Wenn die Landesregierung jetzt versucht, von frühen Aufschlägen zu reden, stimmt das schon. Aufgeschlagen sind Sie, aber wir sind weit vorher gelandet, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder des Ausschusses der Regionen leichter zu ihrem eigenen Bericht Stellung nehmen können, als es Außenstehende wie wir tun können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann es Ihnen nicht ersparen. Rot-Grün hat vier der zu vergebenden Positionen im Ausschuss der Regionen unter sich aufgeteilt, zwei ordentliche Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder.

(Baldauf, CDU: Na so ein Zufall!)

Dass es anders geht, hat Baden-Württemberg gezeigt. Auch hier könnten Sie voneinander lernen. Es wäre auch fairer gegangen.

(Beifall bei der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil das rechtlich so ist!)

Diesen Umgang sind wir aber hier gewohnt, meine Damen und Herren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den sieben verabschiedeten Resolutionen fällt der Schwerpunkt des vorliegenden Berichtes natürlich auf den mehrjährigen Finanzrahmen und auf die Regional- und Kohäsionspolitik. Natürlich ist nachvollziehbar, dass der AdR die Forderungen der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU deutlich macht und seine Mitglieder entsprechend vertritt, wie das üblich ist.

Besonders wichtig erschien den Mitgliedern die Bedeutung eines nahtlosen Ineinandergreifens der Haushaltsprogramme. Die zeitliche Relevanz ist wichtig, um mit einer Planungssicherheit in die einzelnen Programme starten zu können.

Leider ist es in vielen Regionen nicht möglich, dass sogar nur zeitweise fehlende Kofinanzierungsmittel aus eigener Kraft ersetzt werden können. Nach Auffassung der AdR-Mitglieder dürfen den Regionen die Struktur- und Kohäsionsfördermittel auch dann nicht gestrichen werden, wenn die Nationalstaaten nicht nachhaltig haushalten. Ob dies jedoch der richtige Weg für eine Haushaltskonsolidierung ist, darüber kann man sicherlich trefflich streiten.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass in den Regionen in Europa die Staatsschulden und die Wirtschaftskrise noch längst nicht überwunden sind. Man verzeichnet sinkendes Wachstum und steigende Arbeitslosigkeit. Dass dies nicht mehr ganz so den heutigen Tatsachen

entspricht, zeigt die aktuelle Konjunkturprognose des Wirtschafts- und Währungskommissars Rehn: Es gebe zunehmende Anzeichen, dass die europäische Wirtschaft einen Wendepunkt erreicht habe, erklärte er diese Woche in Brüssel. Haushaltskonsolidierung und Strukturreform hätten den Weg für die konjunkturelle Erholung geebnet, so der Kommissar. – 2014 rechnet er mit einem Wirtschaftswachstum von 1,1 % in der Euro-Zone. Das ist vielleicht ein kleines Licht am Ende des Tunnels.

Die Europapolitik der Bundesregierung kann somit nicht so ganz falsch gewesen sein, meine Damen und Herren.

Zur Regional- und Kohäsionspolitik ist festzustellen, dass der AdR natürlich seinen Standpunkt verteidigt, dass in Zeiten der Krise Unterschiede zwischen den europäischen Regionen ausgeglichen werden sollten. Man muss bedenken, dass mit Programmen zur Kohäsionspolitik der EU von 1988 bis 2004 500 Milliarden Euro investiert wurden. Vor allem in Bereichen der Osterweiterung waren die Empfänger zu sehen.

In den südlichen Regionen wurde dann ab 1990 sowohl dort wie bei uns in Deutschland entsprechend gefördert. Bei der Erweiterung 2004 wurde diese Förderung leider entsprechend verschoben. Daher erscheint es wichtig und richtig, diese Mittel auch wieder in die südlichen EURegionen auszuweiten. Problematisch ist natürlich, dass in diesem Bereich 19 Milliarden Euro gekürzt werden sollen.

In einem vereinten Europa ist es daher wichtig, dass gerade auf der kommunalen Ebene für einen entsprechenden Ausgleich gesorgt wird.

Meine Damen und Herren, eines der Hauptprobleme ist jedoch – so hat es auch der Präsident des Europäischen Parlaments bei der 100 Plenarsitzung des AdR unterstrichen – die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Die Zahlen besonders in unseren südlichen Nachbarländern sind erschreckend. Die hier geforderten Programme und europäischen Instrumente müssen gut ausgestattet und genutzt werden. Das gute Ausbildungssystem in Deutschland kann hier sicherlich eine Vorreiterrolle übernehmen.

Wir haben in Deutschland bewiesen, dass wir mit einer vernünftigen Wirtschaftspolitik auf der einen Seite und einer sparsamen Finanzpolitik auf der anderen Seite das Zugpferd in der Euro-Zone sein können. Durch unsere Wirtschaftskraft wird vielen anderen Ländern in der Euro-Zone geholfen. Daher darf der gute Kurs der Haushaltskonsolidierung auf der einen Seite und der Strukturreform auf der anderen Seite in der EU nicht verlassen werden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Klöckner. Sie haben noch 1 Minute und 25 Sekunden Redezeit.

Dies reicht auch.

Herr Seekatz, ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden. Aber nachdem Sie heute genauso wie im Vorjahr Ihr Kollege Klein moniert haben, dass kein Vertreter der Opposition im AdR sitzt, und Sie auf das tolle Beispiel von Baden-Württemberg hingewiesen haben, möchte ich Ihnen eines sagen: Im AdR spiegelt sich die jeweilige Regierungskoalition in den Bundesländern wider.

(Dr. Wilke, CDU: Was ist mit Baden-Württemberg?)

Ich kann Ihnen erklären, Baden-Württemberg ist aus dem Grund eine Ausnahme, weil ein Regierungswechsel stattgefunden hat. Der dortige AdR-Abgeordnete, Herr Reinhart, hat gesagt, nein, ich gebe mein Mandat nicht ab, das behalte ich. So kam es nicht zur Neuwahl.

Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, das Rheinland-Pfalz betrifft. Gott sei Dank ist es durch den Wähler nicht zu einem Regierungswechsel gekommen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh!)

Wäre das so gewesen, wäre der Abgeordnete Klöckner heute noch AdR-Mitglied, weil ich mein Mandat nicht hätte aufgeben müssen. Ich bin 2010 für fünf Jahre gewählt worden. Dieses europäische Mandat habe ich bis 2015. Das ist die Situation in Baden-Württemberg.

Es gibt kein sozialdemokratisches AdR-Mitglied aus Hessen. Es gibt auch keines aus Bayern oder einem sonstigen CDU-geführten Bundesland. Damit Sie das einmal verstehen und nicht jedes Jahr wiederholen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Seekatz, CDU)

Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall, dann hat mit dieser Besprechung der Bericht seine Erledigung gefunden.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Stalking-Opfer besser schützen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2734 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Herr Abgeordneter Dr. Wilke hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Eingang zitiere ich die „F.A.Z.“ vom 21. August dieses Jahres, Überschrift: „Genug Schutz vor Stalkern?“, Debatte um Geiselnahme in Ingolstädter

Rathaus. Der Text beginnt mit dem Satz: „Nach der Geiselnahme in Ingolstadt ist eine Debatte entbrannt, ob rechtlicher Schutz vor Stalkern ausreicht“.

Mich in Rheinland-Pfalz hat dieser Satz ein bisschen überrascht; denn wir können mit Fug und Recht sagen, in diesem Landtag haben wir uns schon weit vor dem, was da Schreckliches in Ingolstadt passiert ist, mit diesem Thema auseinandergesetzt. Das haben wir in intensiver Art und Weise getan. Sie werden sich daran erinnern. Wir hatten einen Entschließungsantrag eingebracht. Diesen Entschließungsantrag haben wir fünfmal im Rechtsausschuss beraten. Wir hatten eine Anhörung durchgeführt.

Wir hatten ihn zweimal im Parlament diskutiert. Das Ergebnis war leider zu unserer gewissen Enttäuschung, dass wir als Fraktionen in diesem Hohen Haus nicht zusammengekommen sind. Unser Antrag hat leider keine Mehrheit gefunden. Der Antrag von Rot-Grün hat eine Mehrheit gefunden, aber nicht unsere Zustimmung; denn unser Kernanliegen, die Stärkung des strafrechtlichen Schutzes von Stalking-Opfern, ist in Ihrem Antrag zu sehr verwässert gewesen. Deswegen konnten wir dem nicht zustimmen.

Nun haben wir einen neuen und fortgeschriebenen Antrag eingebracht. Warum haben wir das getan? Wir wollen damit verdeutlichen, dass dieses Thema eines der zentralen rechtspolitischen Anliegen der CDU in diesem Land ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen nicht glauben, dass es in diesem Landtag bei diesem aus unserer Sicht so wichtigen Thema nicht möglich sein sollte, zusammenzukommen. Damals waren wir in der Sache gar nicht so weit auseinander. Das ist im Grunde genommen keine große Überraschung; wenn wir uns an die Anhörung zurückerinnern, dann war die im Ergebnis sehr eindeutig. Ausnahmslos alle Sachverständigen haben unseren Eindruck als CDU, dass es eine Strafrechtslücke gibt, bestätigt.

Der Stalking-Paragraf, so wie er im Moment im Strafgesetzbuch steht, ist unzureichend. Ich darf Herrn Kollegen Sippel zitieren, der relativ wörtlich in der letzten Debatte konstatiert hat, dass es eine Strafbarkeitslücke gibt.

Worum geht es? Ich will nicht zu viele Worte darauf verlieren, weil Sie das alles schon vom letzten Mal her kennen. Wir müssen ein Delikt, das jetzt nur dann erfüllt ist, wenn es dem Täter durch seine Nachstellungsmaßnahmen gelingt, eine erhebliche Änderung der Lebensführung seines Zielopfers zu erreichen, dahin gehend ändern, dass schon dann Strafbarkeit entsteht, wenn es jemand so macht und so einem anderen nachstellt, dass die Maßnahme so intensiv ist, dass sie geeignet ist, bei dem Opfer zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines Lebensglücks, seiner Lebensführung zu sorgen.

Nur dann, wenn wir das so umwandeln – das ist die klare Erkenntnis aus der Anhörung gewesen –, wird es so sein, dass sich die riesige Diskrepanz, diese Lücke zwischen angezeigten Taten und tatsächlichen Verurteilungen bei diesem Paragrafen schließen wird. Im Mo