Frau Ministerin, bei der Veranstaltung der ZIRP vorgestern bei den Pfalzwerken, die den Titel trug „Die Energiewende als Innovationstreiber“, hat der Vorstandschef der Pfalzwerke noch einmal betont, dass RheinlandPfalz bei den Netzen auf einem guten Weg ist und dass die Netzstudie, die in Arbeit ist und in die die entsprechenden Netzbetreiber eingebunden sind, positiv zu bewerten ist. Wie sieht der weitere Weg aus für den Netzausbau in Rheinland-Pfalz? Was ist notwendig, und welchen Stand haben wir erreicht?
Wir haben den Stand erreicht, dass wir die Verteilnetzstudie sehr kurzfristig präsentieren werden, die mit allen Beteiligten erarbeitet wurde. Insofern höre ich gerne, dass die Beteiligten dahinterstehen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon so viel verraten, dass im Höchstspannungsnetz – das sind die 200 kV- und 380 kVEbenen – bis 2017 keine Ausbaumaßnahmen über die bestehenden Planungen hinaus erforderlich sind. Bei den Umspannstationen verhält es sich genauso. Sie benötigen auch keine zusätzliche Verstärkung bis zu diesem Jahr. Dies gilt auch für die Nieder- und Mittelspannungsebene.
Blicken wir über das Jahr 2017 hinaus, gibt es einiges zu tun. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Netzausbau zu begrenzen. Dazu zählen viele Technologien, wie zum Beispiel Dynamicline, Rating Temperaturmessung, Hochtemperaturleiterseile – also andere Kabel – und vieles andere.
Wir werden darstellen, welche Maßnahmen dazu führen, dass längst nicht so viel notwendig ist, wie immer von der politischen Opposition insbesondere in RheinlandPfalz vorhergesagt wurde. Sowohl im Plan als auch in der Zukunft bewegen wir uns auf einem sehr sicheren Pfad in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern und natürlich auch mit den Investoren.
Ich nenne einen Aspekt, damit Sie sich das gut vorstellen können. Für das Pumpspeicherkraftwerk „Rio“ an der Mosel ist schon der Raumordnungsbescheid übergeben worden. Es gab im ganzen Verfahren lediglich vier Einwendungen. Es gab eine große Bürgerbeteiligung. Es gibt großen Konsens in der gesamten Region für dieses Projekt.
Es sollen 300 MW – sozusagen das, was an Windstrom durchgeleitet wird – mit einer neuen Technologie geregelt werden, wie es sie nur in Österreich gibt. Das macht dann gleich 10 % des gesamten Speicher- und Regelvolumens in der dortigen Wabe – so wird das von den Fachleuten dort schon bezeichnet – aus. Das zeigt, welche Wirkung diese Projekte schon haben. Diese
Frau Ministerin, teilen Sie das Faktum bzw. die Notwendigkeit, dass mit den neuen Eckpunkten die notwendige parallele Entwicklung zwischen der Speichertechnologie auf der einen Seite und dem Zubau bei den erneuerbaren Energien auf der anderen Seite wesentlich besser synchronisiert werden kann?
Das können Sie den Eckpunkten so überhaupt nicht entnehmen. Sie sagen noch zu wenig über die Speicher aus.
Es wird darüber geredet, dass ein Kapazitätsmarkt auch für die Speicher- und Regelenergie eingeführt werden muss. Das ist etwas, was wir teilen. Die Ausgestaltung dieses Marktes muss noch erfolgen. Sie wird an dieser Stelle wahrscheinlich nicht im EEG erfolgen.
Frau Ministerin, die CDU hat noch einmal zur Absenkung der Vergütung für Windkraftanlagen nachgefragt. Wie sehen Sie die Differenzierung an Küstenstandorten und an Standorten im Binnenland?
Man muss pauschal feststellen, dass natürlich der Windstrom an den Küstenstandorten doppelt so teuer ist wie der Windstrom onshore, wie wir ihn an Land haben. Wenn das Prinzip gelten soll, billigen Strom in den Markt zu bringen und insgesamt geringe Kosten beim Netzausbau zu erzielen, muss man auf den Wind an Land setzen. Das muss ganz wichtig sein. Ich denke, da sind wir in Rheinland-Pfalz sehr gut aufgestellt. Es gilt, den Fleiß, den wir bisher an den Tag gelegt haben, noch einmal in Berlin vorzutragen. Es ist klar, dass der Südwesten der Republik mit dem Norden der Republik etwas verhandeln muss. Dazu muss noch einiges besprochen werden. Wenn wir hier günstiger sind, haben wir Wettbewerbsvorteile, die wir natürlich auch entsprechend platzieren wollen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels, Pia Schellhammer, Jutta Blatzheim-Roegler und Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Realisierung des Nationalparks Hunsrück – Nummer 3 der Drucksache 16/3210 – betreffend, auf.
1. Wie bewertet die Landesregierung den Prozess der Bürgerbeteiligung im Rahmen der geplanten Ausweisung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz?
2. Welche Form der Bürgerbeteiligung hat mit welchen Ergebnissen bisher im Rahmen der geplanten Ausweisung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz stattgefunden?
3. Wie bewertet die Landesregierung die breite Zustimmung der Kommunen aus der Region zum geplanten Nationalpark im Hunsrück?
4. Wie sehen die weiteren inhaltlichen Schritte und der zeitliche Ablauf zur Realisierung eines Nationalparks im Hunsrück aus?
Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht darf ich vorweg sagen, dass für uns dieses Konzept der Bürgerbeteiligung Neuland ist. Das gilt für die Landesregierung genauso wie für das Parlament, das sich im nächsten Schritt genauer damit auseinandersetzen muss. Wir haben viele Erfahrungen gemacht, aus denen wir lernen können und müssen. Wir erhoffen uns eine enge Begleitung durch die Enquete-Kommission und durch die Erfahrungen, die Sie in diesem Prozess selbst machen.
Eines noch vorweggeschickt: Das ist ein Prozess der Bürger und Bürgerinnen, der Vereine, wie zum Beispiel des Vereins „Bewegte Bürger“, vieler anderer Freundeskreise, der Initiativen, der Verbände, des Naturparks, der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, der Abgeordneten, der Institutionen – DEHOGA – oder der Tourismus
initiativen, der Handwerkskammer, aber auch ganz stark unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich muss noch einmal meinen Dank aussprechen. Sie haben Unglaubliches geleistet; denn es war auch Neuland, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eigentlich in einem Ministerium sitzen, vor Ort mit den Bürgern über Jahre hinweg konkrete Gespräche führen und sich mit den Interessen der Bürger und Bürgerinnen – auch mit sehr widersprüchlichen – auseinandersetzen müssen, dann auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ministerien, das heißt gegenüber dem ganzen Kabinett, gegenüber den untergeordneten Behörden, wie zum Beispiel der SGD und der ADD, aber auch gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Verwaltungen der betroffenen Kommunen. Sie sehen, das ist ein unglaublicher Strauß von Aktivitäten, Betroffenen und Beteiligten. Das ist wirklich ein sehr lebendiger Prozess mit vielen Schwierigkeiten und Erfahrungen.
Wir haben uns als Koalition entschlossen, die Partizipation und Beteiligung als ein ganz wesentliches Element der Demokratie herauszuarbeiten und es bei solchen Großprojekten anzuwenden. Das hat jetzt zum ersten Mal stattgefunden, nämlich bei der Schaffung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz.
Es hat Planungen und konkrete Phasen gegeben. Zuerst gab es die Interessensbekundungsphase. In dieser wurde geschaut, wo naturschutzfachlich ein solcher Nationalpark in Rheinland-Pfalz möglich ist. Es gab fünf mögliche Standorte. Aus den Interessensbekundungsverfahren heraus kam es zu der Interessensbekundung, die dazu geführt hat, dass sich die Region Hochwald, nämlich der Landkreis Birkenfeld, gemeldet hat.
2012 kam es zu der zweiten Phase, und zwar von der Interessensbekundung zum Dialog. Im Mittelpunkt dieser zweiten Phase gab es einen sehr intensiven Beratungs-, Informations- und Beteiligungsprozess. Im Verlauf von zwölf durch den Verein „Engagierte Bürger e.V.“ moderierten Dialogveranstaltungen konnten sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen des Nationalparks informieren. Es standen Expertinnen und Experten aus den bunt gemischten Themenbereichen zur Verfügung, um die Fragen zu beantworten und mit den Leuten über konkrete Interessen zu diskutieren.
Dabei ging es um den Schutz der Natur, welche Regeln es in einem Nationalpark geben soll und das ganze weite Thema „Wald und Holz“, die Windenergie, die Entwicklung der Region, den Tourismus, die Umweltbildung – hier gab es übrigens ein sehr großes Interesse gerade der Bürgerarbeitskreise –, aber auch die Informationswege, die Entscheidungsfindung und die Strukturen. Dabei konnten Ängste und Sorgen, aber genauso Anregungen und Kritik angebracht werden.
Ab dem 14. März 2013 haben wir die ersten Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vorgestellt; denn aus den zwölf Dialogveranstaltungen haben sich zu den einzelnen Themenbereichen Bürgerarbeitskreise entwickelt, die in moderierten Treffen zu Entscheidungsvorbereitungen kamen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat dafür viel Zeit zur Verfügung gestellt. Wir waren gar nicht so richtig darauf vorbereitet, dass wir mit vielen Menschen aus den Mini
Die Bürgerarbeitskreisergebnisse wurden mir am 14. März 2013 in Kempfeld in einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. Am 23. Mai 2013 gab es dann das kommunale Eckpunktepapier. Hier gab es unter der Federführung des Naturparks Saar-Hunsrück einen parallelen Prozess. Auf Antrag der betroffenen Kommunen wurde der Beschluss gefasst, dass sich der Naturparkträgerverein an diesem Dialogprozess beteiligt.
Das erfolgte durch einen eingerichteten Nationalparkausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Landkreise zusammengesetzt hat. Hierbei hat es sich um Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld und Sankt Wendel und die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Thalfang, Birkenfeld und Herrstein sowie die Gemeinden Morbach, Nonnweiler und Nohfelden und die Fachberater der Länder gehandelt. Die Ergebnisse der Arbeitskreise zu den Themen „Natur, Umweld, Bildung“, „Rechtsfragen, Organisation, Entscheidungsprozess“ und „Erholung, Tourismus, Regionalentwicklung“ wurden in einem kommunalen Eckpunktepapier niedergeschrieben.
Am 23. Mai 2013 wurde das Eckpunktepapier mir und meiner Kollegin, der Ministerin Anke Rehlinger aus dem Saarland, vorgestellt. Sie sehen daran, dass das Saarland von Anfang an beteiligt war.
Am 26. September 2013 haben wir in enger Abstimmung mit den Akteuren das Landeskonzept erarbeitet. Das Landeskonzept, das 150 Seiten umfasste, konnte man den Leuten nicht einfach hinlegen, damit sie darüber abstimmen, sondern dies wurde in verschiedenen Nationalparkforen in einzelnen Schritten vorgestellt.
Ich komme zu der regionalen Entscheidung, dem Votum der Region. Wir haben eine 80 %ige Zustimmung der Region erreichen können. Ich glaube, das war aufgrund dieses langen Prozesses eine sehr gut vorbereitete Abstimmung, bei der wir erlebt haben, dass es eine überwältigende Zustimmung gegeben hat, egal welchen Bewertungsparameter man anlegt.
Wir hatten im Saarland eine Zustimmung von 100 %. Ich glaube, das ist einmalig, sodass wir sagen können, eine solche Entscheidung beruht auf einem Prozess, der über Jahre mit sehr vielen Menschen geführt wurde und alle Fragen der Entscheidungsfindung erfasst hat. Allerdings muss klar sein, dass wir hier keinen Prozess haben, der abgeschlossen ist. Wir haben ein Landeskonzept und sozusagen eine vorläufige Struktur, die jetzt ausgestaltet werden muss und bei der die Beteiligung weiter gefragt ist.
Ich bin nach den weiteren inhaltlichen Schritten gefragt worden. Wir haben einen Fahrplan. Wir werden dann in die unterschiedlichen Aktivitäten gehen. Ich will das nicht
im Einzelnen vortragen. Die einzelnen Prozesse fangen jetzt an zu laufen. Die Vorbereitung läuft auf der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ebenso geht es um die inhaltliche Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens.
Vielleicht kann ich ein paar relevante Daten nennen. Am 5. Februar wird in Birkenfeld das Starterteam bekannt gegeben. Gleichzeitig beschäftigen wir uns mit dem Landesnaturschutzgesetz. Es läuft auch eine Beratung im Rahmen des Ausschusses der Regionen (AdR), der auch Stellungnahmen abgibt. Am 15. März findet die Auftaktkonferenz zum Bürgerprozess Nationalpark statt. Am 20. März gibt es eine Großveranstaltung mit der Ministerpräsidentin sowohl des Saarlandes, Frau KrampKarrenbauer, als auch von Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer, zum Thema „Demografie – Politik der Länder“ in Otzenhausen.
Im April planen wir, den ersten Entwurf des Gesetzentwurfs vorzustellen. Im April gibt es die Tourismusstudie. Am 24. April erfolgt der Beschluss des AdR in Brüssel. Am 12. Mai ist die Vorstellung der Potenzialstudie über die Aktion Blau Plus-Projekte. Am 21. Mai geht es um die Biodiversitätsstrategie. Diese Termine umfassen noch nicht die vielen internen Prozesse, die parallel laufen.
Bis dahin ist noch viel Zeit. Die Termine liegen noch ein halbes Jahr davor. Das ist ein arbeitsintensiver Prozess.