Ins Auge fällt, wie Sie, Herr Dr. Wilke, es schon angesprochen haben, dass die Verzinsung bei einer Geldhinterlegung gemäß § 12 Abs. 3 abgeschafft wird. Ich bin anderer Auffassung. Ich finde, es ist durchaus nachvollziehbar; denn eine Hinterlegung ist letztlich eine Dienstleistung. Sie erfolgt in der Regel freiwillig und bringt für
den Beteiligten Vorteile. Zugleich werden keine Gerichtskosten für eine Geldhinterlegung fällig. Wenn man in andere Bundesländer schaut, wird man auch feststellen, dass man dort ähnliche Erfahrungen gemacht hat, indem man ebenso auf die Verzinsung verzichtet hat.
Ich finde, es ist ein vernünftiger Vorschlag, den das Justizministerium auf den Tisch gelegt hat, wenn man sich weiter anschaut, dass durch die Straffung von Verwaltungsabläufen und den Wegfall der Zinsberechnung die Verwaltungseffizienz gesteigert wird und gleichzeitig Verwaltungskosten reduziert werden können. Insofern sollten wir bei dem Vorschlag bleiben.
Ebenso sprechen sich im Rahmen der Anhörung zum Beispiel auch die Justizverbände, die Rechtsanwalts- und auch die Notarkammer Pfalz nicht gegen diesen Vorschlag aus. Die Notarkammer Pfalz sagt sogar, der Gesetzentwurf wäre sachgerecht. Zudem kann man konstatieren, dass hier auch Anregungen des Bundes Deutscher Rechtspfleger weitgehend bis auf den von Ihnen genannten Fall übernommen wurden.
Meine Damen, meine Herren, abschließend möchte ich betonen, dass die SPD-Landtagsfraktion der Gesetzesinitiative zustimmen wird. Das Hinterlegungsrecht wird im Interesse der Bürgerinnen und Bürger modernisiert und harmonisiert. Ich freue mich auf die Beratung auch mit Ihnen, Herr Dr. Wilke, im Rechtsausschuss.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler Abschlussklassen der Realschule plus Waldbreitbach. Seid herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hinterlegung. Meine Vorredner haben schon ausgiebig dazu Stellung genommen, was eine Hinterlegung ist und wofür sie gut ist.
Das ist ein Dienstleistungsangebot, das unsere Justiz den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, die in manchen Fällen in Unkenntnis über den Gläubiger sind, dem sie die Leistung schulden, die sie gern erbringen möchten, die zum Beispiel in Fällen von Insolvenzrechtsnachfolge oder Erbstreitigkeiten nicht wissen, wem der Anspruch zusteht, und die sich deswegen gern rechtskonform verhalten und zahlen möchten und deswegen hinterlegen.
Es ist gut, dass wir das Angebot haben. Mit einer Hinterlegungssumme von 50 Millionen Euro im Jahr ist auch die Notwendigkeit eindrucksvoll bewiesen. Das sind ein stolzer Betrag und eine hohe Inanspruchnahme, die uns entgegengebracht werden. In diesem Zusammenhang ist es sehr zu begrüßen, dass das Gesetz den geänderten Bedürfnissen angepasst und modernisiert wird und rechtsstaatliche Voraussetzungen nun auch ihren Niederschlag im Gesetz finden, sodass Beteiligte normiert werden und Verfahrensschritte im Gesetz und nicht in Durchführungsverordnungen ihren Niederschlag finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Verzinsung können wir uns in den Ausschüssen unterhalten. Einiges spricht dafür. Nach meinem Dafürhalten spricht mehr dagegen, eine hinterlegte Summe zu verzinsen. Dafür sind die Beratungen da. Denen werden wir konstruktiv entgegensehen. Wir freuen uns darauf und denken, dass der Gesetzentwurf schon in einer sehr guten Fassung vorliegt und zügig im Verfahren verabschiedet werden kann.
Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem ist so.
Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3269 – Erste Beratung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe heute die angenehme Aufgabe, den ersten Entwurf der Landesregierung für die Neuordnung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes in Rheinland-Pfalz vorzustellen. Ausgangspunkt ist – wie viele von Ihnen wissen – ein Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2012, der das bisherige System als nicht EU-rechtskonform beanstandet. Es geht um die Entsorgung von entsorgungspflichtigem Material. Die EU-Kommission rügt, dass die bisherige Praxis beihilferechtswidrig war, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil sich der Zweckverband Tierkörperbeseitigung an einer Ausschreibung in Nordhessen beteiligt und damit am Markt teilgenommen hat.
Die EU-Kommission verlangt von uns zwei Dinge. Erstens, dass die aus ihrer Sicht als unrechtmäßig angesehen Beihilfen in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro
Zweitens verlangt sie von uns eine Neuordnung des bisherigen Systems, das die Mängel, die sie in der Wirtschaftsweise des Zweckverbands sieht, abstellt.
Zum ersten Punkt. Zur Erfüllung der Rückforderungsverpflichtung gibt es nur zwei Wege, entweder dass der Zweckverband zurückzahlen würde oder derjenige, der als Marktstörer angesehen wird – das ist der Zweckverband Tierkörperbeseitigung –, liquidiert wird. Also zahlen oder liquidieren lauten die beiden Alternativen.
Vor dem Hintergrund, dass wir alle wissen, dass der Zweckverband diese Rückzahlung nicht leisten kann, bleibt nur der Weg in die zweite Alternative, und das heißt, Liquidierung der bisherigen Organisation, Liquidierung des Zweckverbands.
Der zweite Bereich ist die Neuordnung des Systems. Die Neuordnung dieses Systems verlangt von uns, uns auf die Entsorgung des Materials zu beschränken, das aus umwelt- und seuchenprophylaktischen Gründen in die öffentliche Hand gehört. Das ist das sogenannte K1Material und K2-Material. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass man sich aus dem Markt für das sogenannte K3-Material zurückzieht.
Wir haben in den vergangen knapp zwei Jahren intensiv an dieser Neuordnung gearbeitet. Wir haben in vielen Gesprächen in Brüssel mit der EU-Kommission unsere Neukonzeption vorgestellt und diskutiert. Das hat bereits mit den ersten Gesprächen im Januar 2013 begonnen, in denen wir unser neues Konzept vorgestellt haben, und hat sich über viele Gespräche hinweg fortgesetzt. Wir haben über den Fortgang im Einzelnen den Umweltausschuss informiert. Das ist Gegenstand der Tagesordnung am 22. Mai 2012, 25. Oktober 2012, 5. Februar 2013, 12. März 2013, 22. Oktober 2013, 14. Januar 2014 und zuletzt am 11. Februar 2014 gewesen.
Ich sage das so ausführlich, um zu begründen, dass wir jeden Schritt, den wir in Brüssel gemacht haben, im Einzelnen dem zuständigen Gremium des Landtags, dem Umweltausschuss, berichtet haben, auch jeweils über den Stand.
Ich darf daran erinnern, dass ich mit Frau Ministerin Conrad am 4. März letzten Jahres bei der EUKommission, Herrn Kommissar Oettinger, war. Wir haben in vielen Gesprächen in Brüssel für unsere Neuregelung geworben. Wir haben inzwischen mit der EUKommission in einer Reihe von Punkten eine Verständigung erzielen können. Das ist erfreulich.
Ich will hervorheben, dass es insbesondere gelungen ist, dass man bei der EU-Kommission akzeptiert, dass es weiterhin einen Standort in Rheinland-Pfalz geben muss und wird, an dem die Tierkörperbeseitigung stattfindet, das heißt, dass das nicht außer Landes geschehen kann. Wir haben erreicht, dass die Kommission akzeptiert, dass die Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich in kommunaler Hand bleibt, und wir haben auch erreicht,
dass die Kommission akzeptiert, dass nach der Liquidierung eine Übergangsphase eingeräumt wird, in der das alte System so lange weitergeht, bis das neue, das wir mit dem Gesetzentwurf vorschlagen, in Kraft gesetzt wird.
Es bleibt eine wichtige Differenz. Um die will ich nicht herumreden. Die EU-Kommission ist noch der Meinung, dass es auf jeden Fall eine Ausschreibung geben müsse. Dieser Meinung sind wir nicht, weil wir meinen, dass dann, wenn wir die Dinge EU-rechtskonform gestalten und uns darauf zurückziehen, öffentlich-rechtlich zu beseitigen, was wir öffentlich-rechtlich tun dürfen, klar sein muss, dass nach dieser Regelung verfahren werden und man nicht als zusätzliche Strafe gegen uns eine Ausschreibung und Privatisierung erzwingen darf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! So angenehm, wie Herr Staatssekretär dies eben gesagt hat, diesen Gesetzentwurf anzunehmen, so angenehm ist das ganze Vorfeld zu diesem Gesetzgebungsverfahren nicht. Wieder einmal gibt es für diese Landesregierung eine Ohrfeige von der EU-Kommission, weil sie nicht tätig geworden ist.
2012 hat die Kommission die Marktstörung in RheinlandPfalz festgestellt und gesagt, bei der Tierkörperbeseitigung liegt Wettbewerbsverzerrung vor. Damals waren es 30 Millionen Euro, mittlerweile sind es schon über 40 Millionen Euro. Diese müssen vom Pflichtzweckverband, der 1979 vom Land gegründet wurde, in dem die Kreise und kreisfreien Städte ihre Tierkörperbeseitigung geregelt haben, zurückgezahlt werden.
Plötzlich kommt der Gesetzentwurf, weil am 22. Januar die EU-Kommission noch einmal angemahnt hat, dass sie diese Untätigkeit der Landesregierung nicht weiter hinnimmt und mit einer Klage droht. Wenn diese Klage – so ist meine Information – für die EU-Kommission positiv ausginge, müsste das Land Rheinland-Pfalz den Schaden bezahlen. So ist die Sachlage.
Die EU-Kommission hat in dem Schreiben, das über den Bund an das Land ging, klare Zielvorgaben gemacht, was sie von der Gesetzgebung zur Tierkörperbeseitigung erwartet und was sie nicht erwartet. Das, was die
Landesregierung im Gesetzentwurf vorstellt, ist mit der Sache nicht so ganz kompatibel. Unserer Meinung nach erfüllt dieser Gesetzentwurf die Anforderungen der EUKommission nicht. Das muss man im Gesetzgebungsverfahren prüfen.
Der zweite Bereich ist, wie die Landesregierung mit den Kommunen umgeht. Sie schreibt einfach in dieses Gesetz hinein, zuständig sind die kreisfreien Städte und die Landkreise. So einfach ist das.
Schleswig-Holstein sagt, es ist Regelungsauftrag des Landes, weil hoheitliche Aufgaben berührt sind. Die Entsorgung des risikobehafteten Materials und der Vorhalt für die Seuchenreserve sind hoheitliche Aufgaben. Die könnte das Land durchaus wahrnehmen. SchleswigHolstein macht das so. Aber Rheinland-Pfalz sagt einfach – wie immer beim kritischen Umgang mit den Kommunen – Schluss, aus, die Kommunen sind zuständig, und drückt damit alle klaren Forderungen, die die EU hat, wie die Ausschreibung und andere Dinge, auf die Kommunen herunter. Die sollen es regeln. So einfach stiehlt sich das Land aus der Pflicht.