Protokoll der Sitzung vom 17.08.2011

Die Zahlen der GEZ lassen nur einen Schluss zu, dass die Zahl der Schwarzseher und Schwarzhörer laut der GEZ auf einem Höchststand ist. In Berlin geht man davon aus, dass sich rund 20 % der Rundfunkteilnehmer der Zahlungspflicht entziehen. Ob das bewusst oder unbewusst geschieht – das hat Herr Dr. Weiland ganz richtig erwähnt –, ist eine andere Frage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Politik muss handeln. Folgende Ziele sollen dabei im Fokus stehen: Natürlich brauchen wir eine Stabilisierung der Ertragsbasis. Das ist vollkommen klar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss zukünftig in der Lage sein, seinen Auftrag zu erfüllen. Es bietet die große Chance, dass wir dadurch eine Steigerung der Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks hinbekommen. Zwei entscheidende Säulen, nämlich Vereinfachung der bürokratischen Abläufe und eine Reduzierung des Kontrollbedarfs, somit ein erweiterter Schutz der Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer, gehören dazu.

Die geräteunabhängige Haushaltsabgabe ist somit ein zeitgemäßes Instrument, um diese Ziele zu verwirklichen; denn vor allem im Privatbereich – das ist der Hauptbereich – werden zukünftig mit einem Beitrag pro Wohnung alle Nutzungsmöglichkeiten abgedeckt, Fernsehen, Hörfunk, Telemedien und PC sowie Autoradio. Der ganze bürokratische Berg an Mehrfachbeitragspflicht – der Ministerpräsident hat es schon ausgeführt – fällt damit weg.

Für uns ist besonders wichtig, dass die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich unverändert bleiben. Wir werden das Ganze im Rahmen einer Anhörung, die wir zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beantragen werden, näher erörtern können. Ich denke, da wird eine Rolle die Diskussion über den Datenschutz spielen. Es war in der letzten Legislaturperiode gute Tradition im Medienausschuss, dass wir eigene Anhörungen zu Rundfunkstaatsverträgen organisieren.

Ein weiterer Punkt, der nicht zuletzt entscheidend ist für die Akzeptanz der Umstellung, ist, dass die Gebührenhöhe mit 17,89 Euro zunächst zumindest stabil bleiben kann. Dies wird wesentlich zur Akzeptanz der Umstellung beitragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde unter rheinland-pfälzischer Federführung – das darf man auch erwähnen – ein zeitgemäßer Vorschlag

für eine sozial gerechte Rundfunkfinanzierung gemacht, der auch über den Tag hinaus tragfähig ist und gewährleistet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann.

Dieser Staatsvertrag bietet darüber hinaus die Chance, die Akzeptanz der Gebühr und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhöhen. Die SPD-Fraktion freut sich auf die Anhörung und die weitere Debatte dazu im Ausschuss.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Haller. Frau Kollegin Schellhammer hat nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Medienwelt befindet sich in einem rasanten Wandel. Diese Entwicklung erfordert eine neue und zeitgemäße Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Grund ist einfach. Die Übergänge zwischen den einzelnen Medien sind fließend. Heutzutage schauen wir Fernsehen auf dem Handy oder hören Radio via Internet. Das ist eine eindeutig positive Entwicklung, die verlässliche Informationen bei uns mobil zur Verfügung stellt.

Der vorliegende Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet im Kern endlich das, was wir GRÜNEN bereits seit einigen Jahren fordern. Wir müssen endlich weg von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag für den öffentlichrechtlichen Rundfunk.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Im Hinblick auf die veränderte Empfangslandschaft finde ich es richtig, dass wir in Zukunft die Gebühren nicht mehr davon abhängig machen, welche Art von Geräten vorhanden ist, wie viele Geräte vorhanden sind oder wem die Geräte gehören, sondern wir wollen es in einer ganz simplen Frage klären. Bei den Privaten sollen die Wohnung und im gewerblichen Bereich die Betriebsstätte bzw. die Kraftfahrzeuge Grundlage für den GEZBeitrag werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, dass dieser Systemwechsel jetzt konkret wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Der vorliegende Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass ab Jahresbeginn 2013 jeder Haushalt – ohne Mehrbelastung für die Haushalte – den gleichen Betrag zahlt. Ich darf an dieser Stelle mit einem Blick zurück verdeutlichen, dass das eine wesentliche Verbesserung darstellt. Bei der letzten Änderung wurde

der Irrweg der bisherigen Regelung nämlich offenkundig, als es um den Begriff der neuartigen Empfangsgeräte bei der Erhebung der GEZ-Gebühr ging.

(Frau Klöckner, CDU: Das stimmt!)

Spätestens mit diesem Versuch, einen Computer als Empfangsgerät für die Gebühr einzuführen, wurde völlig klar, dass das System in dieser neuartigen Empfangslandschaft nicht mehr zukunftsfähig sein wird. Wir GRÜNEN haben auf Bundes- und auf Länderebene diesen Diskussionsprozess konstruktiv begleitet, und das werden wir auch hier tun. Für uns ist es wichtig, dass der zur Diskussion stehende Rundfunkbeitrag die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert. Er ist ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Medien- und Kulturlandschaft.

Es ist eine spannende Diskussion, sich auch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu unterhalten. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Das ist auch für uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klar.

Der neue Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Wert an sich. Das ist richtig. Eine Finanzierung durch Beiträge ist auch daher unverzichtbar. Qualitätsmedien sind ein grundlegender und wertvoller Beitrag für den demokratischen Diskurs und deswegen auch unentbehrlich. Gut recherchierte Informationen dienen der Meinungsbildung und müssen auch dementsprechend finanziert werden.

Im Zuge dieser Umstellung sind uns GRÜNEN die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung besonders wichtig. Gleichberechtigte Teilhabe bedeutet für uns Barrierefreiheit. Hier sind die Rundfunkanstalten gefordert, entsprechende Angebote auszubauen, die für alle Menschen zugänglich sind und für alle Menschen das Recht auf Information bieten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn also Menschen mit Behinderung in bestimmten Teilen einen Beitrag zur Rundfunkfinanzierung leisten, dann aber auch nur, wenn sich dieses auch in barrierefreien Programmangeboten niederschlägt.

Der vorliegende Vertrag sieht zudem vor, dass die Wirtschaft nicht aus der Verantwortung entlassen wird. So sollen auch Unternehmen gestaffelt nach Mitarbeiterzahl einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten. Ob diese Regelung dazu führt, dass der Beitrag auch gedeckt wird, das werden die eben dargestellten Erhebungen langfristig zeigen. Der neue Beitrag bedeutet zudem langfristig einen Abbau von Bürokratie, da nicht jedes Radiogerät und jeder Fernseher gemeldet werden muss. Das entlastet sowohl Haushalte und Unternehmen als auch die GEZ selbst.

Beim Datenschutz haben wir GRÜNEN jedoch weiterhin unsere Bedenken. Ziel muss es sein, weniger Daten zu erheben als bisher und auch die Methoden zu ändern. Die Schnüffelpraxis der GEZ fällt hoffentlich mit dem vorliegenden Vertrag endgültig weg. Die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten durch die GEZ muss jedoch besonders strengen Kriterien unterliegen. Unklarheiten im Handlungsspielraum, die sich der GEZ nun bieten, müssen aus dem Weg geräumt werden. Wir müssen, wenn die Umsetzung des Vertrages kommt, kontrollieren, inwieweit diese Handlungsspielräume ausgeschöpft werden oder nicht im Sinne des Datenschutzes stattfinden.

Eine langfristige Speicherung der Daten ist aus unserer Sicht nur dann erlaubt, wenn wichtige Gründe vorliegen; denn ein Systemwechsel macht keinen Sinn, wenn der Datenschutz nicht endlich verbessert wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Großen und Ganzen sehen wir GRÜNEN, dass die Änderung der Rundfunkfinanzierung in die richtige Richtung geht. Sie wird eindeutig die Akzeptanz der GEZ und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steigern. Wir werden auch weiterhin diese Entwicklung begleiten. Wir müssen jedoch dabei kritische Fragen besonders im Hinblick auf den Datenschutz stellen. Der Diskussion im Medienausschuss darüber blicken wir jedoch als GRÜNEN-Fraktion positiv entgegen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schellhammer.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und außerdem an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Das ist so beschlossen.

Dann kommen wir zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Landesgesetz über freiwillige Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Neumagen-Dhron, Bernkastel-Kues und Schweich an der Römi- schen Weinstraße im Rahmen der Kommunal-

und Verwaltungsreform

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD,

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/217 –

Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Vorgeschlagen wird, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe Zustimmung. Danke schön.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den Landtag nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) und dem Universitätsmedizingesetz (UMG) auf

den Haushalts- und Finanzausschuss sowie

weitere Überweisungen zur Besprechung

an den Haushalts- und Finanzausschuss

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/185 –

Auch hier wurde vereinbart, dass die Behandlung ohne Aussprache stattfindet. Soll dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen werden? –

(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)