Dann stimmen wir darüber ab. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3540 – an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3540 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Thema dieses Antrags ist die Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern, und dieser vorgelegte Antrag beschäftigt sich mit der Fragestellung der erforderlichen Neubestimmung dieser Beziehungen. Diese umfasst einerseits die gesetzliche Regelung des Länderfinanzausgleichs, dazu im Wesentlichen das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz; es gibt aber auch weitergehende Finanzbeziehungen, beispielsweise in Fragen der Verkehrsfinanzierung oder der Bildungsfinanzierung, die bei dieser Gelegenheit mit zu bestimmen sind.
Hierfür sind Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund erforderlich. Der Anspruch auf den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern und gegenüber dem Bund ist durch das Grundgesetz vorgegeben, aber maßgebliche gesetzliche Bestimmungen, die das im Detail regeln, laufen im Jahr 2019 aus. Das ist der Zeitrahmen, in dem diese Verhandlungen stattfinden müssen.
Die Länder Bayern und Hessen haben gegen den Länderfinanzausgleich Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Sie empfinden ihre Zahlerlasten als zu hoch. Dies ist zum Teil sicherlich subjektiv nachzuvollziehen; ich bleibe aber dennoch dabei, dass dies vor allem durch den Zeitpunkt von Wahlterminen getrieben war, und nun besteht die Situation: Solange man klagt und das Verfassungsgericht berät, kann man eben nicht gut verhandeln, meine Damen und Herren. Das ist das Dilemma, in dem wir stecken.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat in einer Stellungnahme den Finanzausgleich als bescheuert bezeichnet. – Das ist er in der Tat – der Finanzausgleich, nicht der Ministerpräsident –, aber nicht deswegen, weil die Starken bezahlen und die Schwachen etwas bekommen. Das ist schließlich Sinn und Zweck eines Ausgleichs; denn ein Finanzausgleich, der nicht ausgleicht, taugt nichts, meine Damen und Herren.
Nein, die Kritik richtet sich vor allem darauf, dass die Systematik der Verteilung die Berücksichtigung der einzelnen Bedarfe nicht besonders systematisch und nicht besonders transparent darstellt. Ich will dies an drei Beispielen erläutern.
Der bisherige Finanzausgleich kennt eine Privilegierung der Stadtstaaten. Das ist in den heutigen Zeiten sicherlich nicht mehr in der Form angemessen, meine Damen und Herren.
Der Finanzausgleich ist intransparent. Er ist sogar so intransparent, dass die Beteiligten die Behauptung, es gäbe nur vier Zahlerländer, und Bayern zahle davon die Hälfte, unbesehen glauben, meine Damen und Herren. Doch dieser Glaube ist irrig, weil er den UmsatzsteuerVorwegausgleich eben nicht berücksichtigt.
Der Finanzausgleich ist schließlich unsystematisch; denn die Berücksichtigung der kommunalen Finanzstärke zu 64 % ist außer mit politischen Verhandlungsergebnissen gerade einmal gar nicht erklärbar, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, beim Thema der BundLänder-Finanzbeziehungen – ich habe es vorhin schon einmal gesagt – geht es nicht nur um den Finanzausgleich im engeren Sinne; andere Effekte und Verteilungswirkungen sind für die Finanzbeziehungen weitaus entscheidender. So wird durch die Verteilung von Gemeinschaftssteuern – dazu zählt beispielsweise im Wesentlichen die Lohn- und Einkommensteuer – ein Ausgleich, eine Umverteilung zwischen den Ländern erzielt, die weitaus größer ist als der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, die jedoch in keinem Haushalt auftaucht. Darum gehört zur Debatte des Finanzausgleichs immer auch die Debatte um andere Verteilungskonzepte, beispielsweise bei der Zerlegung und bei der Verteilung.
Wenn wir für den zukünftigen Finanzausgleich ein gutes und gesellschaftlich akzeptiertes Ergebnis haben wollen, dann müssen wir jetzt mit den Verhandlungen beginnen, und genau das begehrt unser Antrag. Deswegen begehren wir auch eine umgehende Abstimmung.
Wir wollen, dass die Länder zukünftig ihre Aufgaben erfüllen und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten können. Dafür brauchen sie eine entsprechende und angemessene finanzielle Ausstattung, meine Damen und Herren.
Wir wollen, dass der grundgesetzliche Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich erfüllt wird. Wir wollen eine Verhandlung auf breiter Basis, weil die Interessen von vielen Ländern in vielfältiger Weise betroffen sind, und wir wollen Transparenz bei den Verhandlungen und keine großkoalitionäre Kuschelgruppe.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Steinbach hat es gesagt: Die BundLänder-Finanzbeziehungen müssen neu geordnet wer
Wir haben zwei Leitlinien, wie wir uns das vorstellen: Das erste ist, dass Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzverantwortung in eine Hand gehören, und das Zweite ist, dass das Thema Solidarität sowohl vertikal als auch horizontal gelten muss. Aber diese Solidarität ist eben keine Einbahnstraße. Finanzschwachen Ländern muss geholfen werden, das ist zweifellos richtig, aber es ist auch genauso richtig, dass die Leistungsanreize, die Anreize für eine gute Wirtschaftspolitik in den Bundesländern, gestärkt werden müssen und in diesem Punkt der Länderfinanzausgleich genauso reformbedürftig ist wie in einer Vielzahl von anderen Regelungen.
Insofern ist Ihr Antrag nur ein Schlaglicht in dieser großen Diskussion, die wir seit ein paar Jahren führen, und lässt vieles im Schatten. Sie haben gesagt, Sie begehren heute die Abstimmung. Ich bedauere das persönlich. Wenn ich einen Wunsch hätte, dann wäre es, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen würde, dass wir nach gemeinsamen Positionen suchten und damit auch ein Signal setzen würden für Deutschland, für die Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg, und das wäre nicht zuletzt auch gut für Rheinland-Pfalz.
Sie wissen – Herr Kollege Ramsauer, Sie wissen es auch –, im Oktober 2012 haben alle 17 haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU und der CSU des Bundes und aller 16 Bundesländer eine gemeinsame Position zum Thema Länderfinanzausgleich gefunden. Sie haben zehn Leitlinien verabschiedet. Darüber kann man im Detail diskutieren. Unbestritten, Sie können sich eine herauspicken und können sagen, das geht aus diesem und jenem Grunde gar nicht.
Das Besondere ist aber, dass es gelungen ist, zwischen SPD- und CDU-regierten Ländern, zwischen Geberländern und Nehmerländern, einen Kompromiss zu finden, eine gemeinsame Diskussionsgrundlage, auf der man weiterhin das Gespräch mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder der SPD suchen kann und suchen will.
(Ramsauer, SPD: Warum geht denn dann Herr Seehofer vor Gericht? – Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)
Herr Kollege Ramsauer, auf ein entsprechend starkes und kraftvolles Signal insbesondere vonseiten der SPDgeführten Länder, bei dem man sich auch einig wäre über Geberländer und Nehmerländer hinweg, bei dem man sich einig wäre zwischen A-Ländern und BLändern, warten wir noch; denn die starken Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden, und das Umsteuern muss abgefedert werden. Dazu sind wir gar nicht weit voneinander entfernt, und dafür braucht es tragfähige Kompromisse, zu denen wir auch bereit sind.
Den Zeitdruck, den Sie beschrieben haben, sehen wir auch. Es wäre ziemlich spät, wenn wir erst 2019 etwas beschließen würden. Wir brauchen jetzt Planungssicherheit bzw. so schnell wie möglich, auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode, damit wir wissen, mit wel
Im Konkreten ist Ihr vorliegender Antrag leider nicht zustimmungsfähig. Beispielsweise weist er sehr eindeutig immer auf den Bund. Man kann natürlich immer dann, wenn es ein Problem gibt – das haben wir heute schon mehrfach erlebt –, sagen, das müssen andere für mich lösen. Ich glaube, es stünde uns gut an, wenn wir uns dabei an die eigene Nase fassen würden. Die Regeln gelten für alle Bundesländer gleichermaßen. Manche Bundesländer kommen besser damit zurecht, was wir uns an Regeln in der Bundesrepublik Deutschland gegeben haben, Rheinland-Pfalz nicht. Davon lese ich in Ihrem Antrag wenig, was wir als Rheinland-Pfälzer tun müssten, um solidarisch zu sein und das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, in absehbarer Zeit kein Nehmerland mehr zu sein.
Man kann auch die eine oder andere Einzelforderung, die Sie in Ihrem Antrag aufgreifen, hinterfragen, zum Beispiel den Prüfauftrag unter Nummer 7, den Altschuldentilgungsfonds. Ich weiß, es gibt auch in meiner Partei Politiker, die sich aus einer Großen Koalition auf Landesebene heraus so etwas gut vorstellen können, die aber auch einfach nicht wissen, wie sie ihre Schulden abtragen sollen. Wenn man sich die Idee eines solchen Altschuldentilgungsfonds einmal auf der Zunge zergehen lässt, heißt das doch, Rheinland-Pfalz hat 40 Milliarden Euro Schulden aufgehäuft, und die sollen jetzt andere zurückzahlen.
Das wird so nicht kommen. Jetzt schon gleich zu Beginn zu sagen, wir wollen die Verantwortung für die Fehlleistungen der Politik, die in diesem Land in den letzten Jahren und Jahrzehnten verübt wurden, die anderen bezahlen lassen – ein solches Signal möchte ich nur ungern von einem solchen Antrag ausgehen lassen.
Darüber hinaus fehlen auch entscheidende Punkte, beispielsweise in der Frage, dass wir mehr Kompetenzen für den Stabilitätsrat brauchen, und es wird auch überhaupt nichts gesagt über automatische Sanktionen für Länder, die die Solidarität im Länderfinanzausgleich missbrauchen.
Wir sind gesprächsbereit. Dem vorliegenden Antrag können wir heute so nicht zustimmen. Ich mache noch einmal ausdrücklich das Angebot, dass wir darüber im Haushalts- und Finanzausschuss sprechen können und wollen. Unser Ziel wäre es, dass von diesem Land ein starkes Signal für einen gemeinsamen Reformansatz des Länderfinanzausgleichs ausgeht.
Herr Kollege Schreiner, Sie reden von einem starken Signal und davon, dass sozusagen eine solidarische Übereinkunft getroffen werden kann. Aber das kann nicht gelingen, solange ein A-Land dann vor Gericht zieht. Dann müssen Sie sich einmal mit Herrn Seehofer austauschen. Ich glaube, Sie haben vor allem auch dem Kollegen nicht zugehört, der deutlich gemacht hat, dass wir eigentlich, wenn man alles zusammenrechnet, gar kein Nehmerland, sondern längst ein Geberland sind. Dann müsste man das auch ehrlicherweise sagen. Dann hat es gar keinen Sinn zu sagen, wir diskutieren jetzt lange im Ausschuss, sondern dann muss man deutlich sagen, von uns muss ein starkes Signal ausgehen, dass dies alles zusammengerechnet wird und es einen fairen Ausgleich gibt, und zwar einen fairen Ausgleich als politische Lösung und dass man nicht mit den roten Roben droht.
Herr Kollege Ramsauer, ich möchte es kurz machen. Die Klage, die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, richtet sich gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich. Ihr Antrag zielt auf den zukünftigen Länderfinanzausgleich ab.